Rechtsprechung
   BGH, 27.11.1951 - 1 StR 303/51   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1951,275
BGH, 27.11.1951 - 1 StR 303/51 (https://dejure.org/1951,275)
BGH, Entscheidung vom 27.11.1951 - 1 StR 303/51 (https://dejure.org/1951,275)
BGH, Entscheidung vom 27. November 1951 - 1 StR 303/51 (https://dejure.org/1951,275)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1951,275) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • junsv.nl

    Beantragung von Schutzhaftbefehlen in fünf Fällen. Die Betroffenen wurden daraufhin vom Reichssicherheitshauptamt in ein KL eingewiesen. Vier von ihnen fanden dort den Tod

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 2, 20
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (33)

  • LG Limburg, 07.06.2018 - 5 KLs 3 Js 11612/16

    Tödliche Geisterfahrt eines Freigängers: JVA-Beamte zu Haftstrafen verurteilt

    So besteht eine strafrechtlich relevante Bedingung grundsätzlich auch dann, wenn die Möglichkeit oder die Wahrscheinlichkeit gegeben ist, dass ohne die Handlung des Täters ein anderer eine - in Wirklichkeit jedoch nicht geschehene - Handlung vorgenommen hätte, die ebenfalls den Erfolg herbeigeführt haben würde (BGHSt 2, 20, 24 = LM Art. 1 AhndungsG [Bayer.] Nr. 1 L BGHSt 45, 270, 295 = NJW 2000, 443).
  • BGH, 13.11.2003 - 5 StR 327/03

    Freispruch Brandenburger Klinikärzte aufgehoben

    Diese Voraussetzungen liegen auch dann vor, wenn die Möglichkeit oder die Wahrscheinlichkeit besteht, daß ohne die Handlung des Täters ein anderer eine - in Wirklichkeit jedoch nicht geschehene - Handlung vorgenommen hätte, die ebenfalls den Erfolg herbeigeführt haben würde (BGHSt 2, 20, 24; 45, 270, 295).
  • BGH, 08.11.1999 - 5 StR 632/98

    Mittelbare Täterschaft hoher DDR-Funktionäre

    Eine Handlung kann auch dann nicht hinweggedacht werden, ohne daß der konkrete Erfolg entfiele, wenn die Möglichkeit oder die Wahrscheinlichkeit besteht, daß ohne die Handlung des Täters ein anderer eine - in Wirklichkeit jedoch nicht geschehene - Handlung vorgenommen hätte, die ebenfalls den Erfolg herbeigeführt haben würde (BGHSt 2, 20, 24).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht