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   BGH, 14.02.1952 - 3 StR 965/51   

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BGH, 14.02.1952 - 3 StR 965/51 (https://dejure.org/1952,595)
BGH, Entscheidung vom 14.02.1952 - 3 StR 965/51 (https://dejure.org/1952,595)
BGH, Entscheidung vom 14. Februar 1952 - 3 StR 965/51 (https://dejure.org/1952,595)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BGHSt 2, 216
  • NJW 1952, 634
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (1)

  • RG, 24.03.1936 - 1 D 980/35

    Kann die Revision gegen ein Urteil, das das Verfahren auf Grund des

    Auszug aus BGH, 14.02.1952 - 3 StR 965/51
    Was zunächst die Zulässigkeit der Revision angeht, so ist davon auszugehen, dass eine Einstellung, die der Tatrichter aus dem Straffreiheitsgesetz ausgesprochen hat, nicht schlechtweg jede sachliche Nachprüfung durch das Revisionsgericht verbietet, wie auch das Reichsgericht in ständiger Rechtsprechung zu den früheren Straffreiheitsgesetzen angenommen hat (vgl. RGSt. 70, 193 und die daselbst wiedergegebenen Rechtsprechungsnachweise).
  • BVerfG, 22.04.1953 - 1 BvL 18/52

    Straffreiheitsgesetz

    Der Bundesgerichtshof hat schon mehrfach über Einzelfragen des Straffreiheitsgesetzes entschieden und dieses damit als gültig behandelt (vgl. z. B. BGHSt 1, 74, 223; 2, 216).
  • BGH, 19.10.1960 - 2 StR 297/60

    Abwicklung eines nicht genehmigten Importgeschäftes - Vorliegen eines

    Die Einstellung des Verfahrens beschwert den Angeklagten (BGHSt 2, 216 für das Straffreiheitsgesetz vom 31, Dezember 1949).

    Obwohl er diese im ersten Rechtszug nicht beantragt hat, kann er den Antrag noch jetzt stellen, da das Landgericht die Beweisaufnahme vollständig durchgeführt und ihn nicht auf die Möglichkeit der Einstellung hingewiesen hatte (BGHSt 2, 216 und Urt. v. 20. Februar 1957 - 2 StR 509/56 -).

  • BGH, 22.01.1957 - 1 StR 321/56

    Erhängung mehrerer Zivilisten im Zusammenhang mit der 'Freiheitsaktion Bayern'

    Sie ist, ebenso wie die Revision des Angeklagten L., trotz § 17 Abs. 2 StrFG 1954 zulässig, da die Angeklagten laut Sitzungsniederschrift nicht die Einstellung des Verfahrens, sondern ihre Freisprechung beantragt haben, sie auch nicht auf eine mögliche Einstellung des Verfahrens hingewiesen worden sind (vgl. Bd VIII 99 ff, insbesondere 138, 140, 141 und BGHSt 2, 216).
  • BGH, 25.06.1953 - 3 StR 608/51

    Verurteilung oder Einstellung des Verfahrens trotz vollständig durchgeführter

    Nach der Entscheidung des Senats in BGHSt 2, 216 ist dies zulässig.
  • BGH, 03.12.1953 - 3 StR 382/53

    Rechtsmittel

    Wie der Senat in BGHSt 2, 216 entschieden hat, kann zwar der Angeklagte von seinem Recht, nach § 6 StrFrG die Durchführung des Verfahrens zu betreiben, jedenfalls dann noch im Revisionsrechtszug Gebrauch machen, wenn er in der Tatsachenverhandlung keinen Anlaß zu einem solchen Antrag hatte.
  • BGH, 29.11.1957 - 1 StR 397/56

    Standgerichtliches Todesurteil gegen zwei fahnenflüchtige Soldaten und Anordnung

    Danach haben also der Verteidiger und der Angeklagte den Hauptantrag auf Freispruch nicht fallen lassen, andrerseits keinen Antrag auf Fortsetzung des Verfahrens nach § 17 StFG 1954 gestellt, obgleich hierzu Anlass bestand (vgl. BGHSt 2, 216 zu § 6 StFG 1949), da das Gericht für die Beteiligten erkennbar eine Erklärung in dieser Richtung erwartete; im Gegenteil hat der Verteidiger seine vorsorglich gestellten Beweisanträge auch für den Fall der Einstellung als nicht gestellt bezeichnet und damit zu erkennen gegeben, dass das Verfahren nicht über die Einstellung hinaus weitergeführt werden, also keine Fortsetzung im Sinne von § 17 StFG 1954 stattfinden soll, falls es nicht zum sofortigen Freispruch kommt.
  • BGH, 27.08.1953 - 4 StR 832/52

    Rechtsmittel

    In solchem Fall ist der Angeklagte befugt, gegen das Einstellungsurteil mit dem ordentlichen Rechtsmittel vorzugehen (vgl BGHSt 2, 216).
  • BGH, 20.02.1957 - 2 StR 509/56

    Rechtsmittel

    Die Revision ist zulässig: die Einstellung des Verfahrens beschwert den Angeklagten, der seine Unschuld festgestellt wissen will (BGHSt 2, 216 für das StFG 1949).
  • BayObLG, 11.11.1955 - RReg. 3 St 262a-f/55

    Eidesnotstand und Aussagenotstand

    "Eides- oder Aussagenotstand liegt vor, wenn der Zeuge mit seiner unwahren Aussage Nachteile abwehren will, die er aus einer Selbstbezichtigung für die von ihm der "gerichtlichen Bestrafung" zugerechnete Vollstreckung einer rechtskräftig erkannten Strafe befürchtet (im Anschluß an OLG Hamburg in NJW 1952, 634).«.
  • BGH, 06.07.1954 - 5 StR 154/54

    Rechtsmittel

    Denn die Strafkammer hat die Hauptverhandlung von sich aus vollständig durchgeführt, ohne die Angeklagte auf die Möglichkeit der Einstellung besonders hinzuweisen (vgl BGHSt 2, 216 u.5 StR 111/53 vom 24.9.1953).
  • BGH, 07.05.1954 - 2 StR 397/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 11.06.1953 - 3 StR 246/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 11.06.1953 - 3 StR 509/51

    Rechtsmittel

  • BGH, 05.06.1957 - 2 StR 200/57

    Rechtsmittel

  • BGH, 19.08.1954 - 1 StR 79/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 08.05.1953 - 1 StR 590/52

    Rechtsmittel

  • BGH, 16.06.1952 - 3 StR 721/51

    Rechtsmittel

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