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BGH, 07.02.1952 - 3 StR 1095/51 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Einordnung der Tötung auf Verlangen in das System der Tötungsdelikte - Anwendung der Milderungsgründe des § 213 StGB auf Tötung auf Verlangen - Bestehen der Vorausetzungen einer Strafmilderung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 2, 258
- NJW 1952, 753
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- RG, 27.08.1919 - II 357/19
1. Zur Fragestellung bei einem Vergehen aus § 216 StGB. Ist es zulässig, dabei …
Auszug aus BGH, 07.02.1952 - 3 StR 1095/51
Es besteht jedoch kein Anlass, von der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts (zuletzt RGSt 53, 293) abzugehen, wonach der Tatbestand des § 216 StGB als der engere den des Totschlags oder Mordes ausschliesst.
- BGH, 15.05.1959 - 4 StR 475/58 Bei der Strafvorschrift gegen Tötung auf Verlangen (§ 216 StGB ) handelt es sich um einen gegenüber Mord und Totschlag (§§ 211, 212 StGB ) selbstständigen Fall vorsätzlicher Tötung (BGHSt 2, 258).
- LG Mannheim, 12.04.1965 - 1 Ks 1/64
Erschiessung von insgesamt mindestens 150 polnischen Zivilisten in drei Aktionen …
Unter diesen Umständen aber liegt kein Nötigungsstand vor, sondern "ein verantwortliches Handeln auf Grund freiwilliger, für die eigene Verantwortlichkeit blinder Unterordnung" (BGHSt 2, 258).