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   BGH, 22.04.1952 - 1 StR 516/51   

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BGH, 22.04.1952 - 1 StR 516/51 (https://dejure.org/1952,153)
BGH, Entscheidung vom 22.04.1952 - 1 StR 516/51 (https://dejure.org/1952,153)
BGH, Entscheidung vom 22. April 1952 - 1 StR 516/51 (https://dejure.org/1952,153)
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Angelnder Arzt

§ 323c StGB, Berücksichtigung individueller Fähigkeiten

Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BGHSt 2, 296
  • NJW 1952, 713
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • RG, 18.03.1941 - 1 D 752/40

    1. Zur Pflicht des Arztes, bei plötzlich auftretenden Schwierigkeiten im Verlaufe

    Auszug aus BGH, 22.04.1952 - 1 StR 516/51
    Im übrigen können, wie der Fall RGSt 75, 160 (Entbindung) zeigt, aber auch Gesichtspunkte der besonderen persönlichen Einigung zur Hilfeleistung schon für die Frage der Hilfspflicht, nicht erst für die weitere des Umfangs der Hilfeleistung in Betracht kommen.
  • BGH, 28.06.1951 - 4 StR 270/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 22.04.1952 - 1 StR 516/51
    Die Vorschrift gilt in der Fassung vom 28. Juni 1935, wie der 4., 3. und 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs inzwischen entschieden haben (BGHSt 1, 266; 3. StR. 767/51 vom 22. November 1951, 1 StE 59/50 vom 12. Februar 1952).
  • BGH, 22.03.1966 - 1 StR 567/65

    Vernachlässigung ärztlicher Pflichten als unterlassene Hilfeleistung -

    Von derselben Rechtsansicht gehen auch die Entscheidungen BGHSt 2, 296 und 17, 166 aus.

    Dadurch hatte er allerdings seiner Nothilfepflicht genügt (BGHSt 2, 296, 299, 300) [BGH 22.04.1952 - 1 StR 516/51].

    Daß sich die vorläufige Verdachtsdiagnose des zunächst angegangenen Landarztes letztlich als zutreffend erwies und daß der Patientin durch das Untätigbleiben des Angeklagten keine nachweislichen Nachteile entstanden, war ein Zufall, beruht ferner auf nachträglicher Erkenntnis und ist daher für die Schuldfrage des § 330 c StGB ohne Bedeutung (BGHSt 2, 296, 300) [BGH 22.04.1952 - 1 StR 516/51].

  • BGH, 03.04.1985 - 2 StR 63/85

    Unterlassene Hilfeleistung, begangen durch einen Arzt - Vorliegen eines

    Unerheblich ist für die Schuldfrage, daß die durch sein Verhalten hervorgerufene Verzögerung der Verständigung des Notarztes nicht mehr als 15 Minuten betragen hat (vgl. BGHSt 2, 296, 300).
  • OLG Hamm, 29.11.2001 - 3 Ws 476/00

    Klageerzwingungsverfahren, fahrlässige Tötung, unterlassene Hilfeleistung,

    Die Hilfspflicht nach § 323 c StGB trifft jeden, der nach seinen Fähigkeiten und Möglichkeiten ohne sonstige Pflichtverletzung und ohne erhebliche eigene Gefahr wirksamer und rascher helfen kann als ein anderer (BGHSt 2, 296, 298).
  • BGH, 13.12.1956 - 4 StR 492/56

    Berücksichtigung der von einem Unfallbeteiligten an einer Unfallstelle

    Diese Auffassung liegt bereits der Entscheidung BGHSt 2, 296, [298] zugrunde.
  • BGH, 28.05.1954 - 2 StR 138/54

    Rechtsmittel

    Schliesslich legt das Urteil nicht dar, dass die Angeklagte H. geeignet war, bei der Geburt selbst zu helfen (BGHSt 2, 296, 298) [BGH 22.04.1952 - 1 StR 516/51], und dass sie hierdurch den Tod verhindert hätte.
  • BGH, 16.03.1959 - 2 StR 79/59

    Verpflichtung zur Hilfeleistung bei mehreren anwesenden Personen

    Selbst bei Hilfeleistung durch einen anderen entfällt die Hilfspflicht nicht für den, dter nach seinen Fähigkeiten und Hilfsmitteln ohne eigene Gefahr oder anderweite Pflichtverletzung wirksamer und rascher helfen kann als der andere (BGHSt 2, 296).
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