Rechtsprechung
   BGH, 22.04.1952 - 2 StR 657/51   

Zeitungspapierrollen

§ 246 StGB aF (Gewahrsamserfordernis), Mittäterschaft nur, wenn der Beteiligte selbst Gewahrsam hat (keine "große berichtigende Auslegung")

Volltextveröffentlichungen (3)

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHSt 2, 317
  • NJW 1952, 796



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Wird zitiert von ... (34)  

  • BGH, 09.12.1993 - 4 StR 416/93  

    Tatbestand der Amtsanmaßung (Anschein einer Amtshandlung); Unterschlagung oder

    Für solche Personen, etwa für den Minister für Staatssicherheit, seinen für die Abteilung M in der Zentrale des MfS verantwortlichen Stellvertreter und den Leiter dieser Abteilung, kann aber nicht angenommen werden, daß sie die einbehaltenen und dem Staatshaushalt zugeführten Zahlungsmittel in irgendeiner Phase des "Verfahrens" in Besitz oder Gewahrsam hatten oder diesen jedenfalls mit einer - unterstellten - Zueignung erlangt hätten, wie dies für § 246 StGB ausreicht, aber auch erforderlich ist ( BGHSt 2, 317, 319 f.; 4, 76, 77; 13, 43, 44; BGH LM § 246 StGB Nr. 3; Ruß in LK StGB 10. Aufl. § 246 Rdn. 10 m.w.N.).
  • BGH, 28.10.1955 - 2 StR 171/55  

    Kirchenrendant - § 246 StGB, Mitgewahrsam, Unterschlagung bei

    Die Zueignung einer fremden Sache, die nur im Mitgewahrsam des Täters steht, ist Unterschlagung, wenn alle übrigen Mitgewahrsamsinhaber mit der Zueignung einverstanden sind (Ergänzung zu BGHSt 2, 317).

    Zwar gehört nach der Rechtsprechung zum Tatbestande der Unterschlagung der Gewahrsam des Täters, und zwar Alleingewahrsam, weil Bruch des Mitgewahrsams bereits Diebstahl ist (RGSt 68, 90; 72, 326; BGHSt 2, 317).

  • BGH, 02.08.2000 - 3 StR 218/00  

    Gewahrsam eines LKW-Fahrers an der Fracht; Gewerbsmäßige Bandenhehlerei

    In solchen Fällen ist grundsätzlich vom Alleingewahrsam des LKW-Fahrers auszugehen (vgl. BGHSt 2, 317, 318).
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