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   BGH, 06.05.1952 - 1 StR 60/52   

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BGH, 06.05.1952 - 1 StR 60/52 (https://dejure.org/1952,682)
BGH, Entscheidung vom 06.05.1952 - 1 StR 60/52 (https://dejure.org/1952,682)
BGH, Entscheidung vom 06. Mai 1952 - 1 StR 60/52 (https://dejure.org/1952,682)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BGHSt 2, 324
  • MDR 1952, 437
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.09.1951 - 2 StR 415/51
    Auszug aus BGH, 06.05.1952 - 1 StR 60/52
    Ob dies ausreichend begründet ist (vgl. BGHSt 1, 313), kann dahinstehen, weil die Angeklagte dadurch nicht beschwert ist.
  • RG, 27.10.1930 - III 685/30

    Amtsunterschlagung. Deckung von Fehlbeträgen bei Nichtbestehen einer

    Auszug aus BGH, 06.05.1952 - 1 StR 60/52
    Dabei wird zu beachten sein, dass die Verwendung fremder Gelder zur Abdeckung von Kassenfehlbeständen eine Zueignung dieser Gelder nach ihrem wirtschaftlichen Werte enthalten kann (RGSt 62, 173; 64, 414; vgl. auch RGSt 76, 170, 173).
  • RG, 18.05.1928 - I 389/28

    Unterschlägt der mehrere Gläubiger vertretende Gerichtsvollzieher die für

    Auszug aus BGH, 06.05.1952 - 1 StR 60/52
    Dabei wird zu beachten sein, dass die Verwendung fremder Gelder zur Abdeckung von Kassenfehlbeständen eine Zueignung dieser Gelder nach ihrem wirtschaftlichen Werte enthalten kann (RGSt 62, 173; 64, 414; vgl. auch RGSt 76, 170, 173).
  • RG, 12.06.1942 - 1 D 347/41

    Ein Kassenführer ist für einen Fehlbetrag in der Regel auch dann ersatzpflichtig,

    Auszug aus BGH, 06.05.1952 - 1 StR 60/52
    Dabei wird zu beachten sein, dass die Verwendung fremder Gelder zur Abdeckung von Kassenfehlbeständen eine Zueignung dieser Gelder nach ihrem wirtschaftlichen Werte enthalten kann (RGSt 62, 173; 64, 414; vgl. auch RGSt 76, 170, 173).
  • BGH, 14.07.2021 - 6 StR 282/20

    Freispruch des früheren Oberbürgermeisters von Hannover und Verurteilung dessen

    aa) Die Möglichkeit einer Übertragung von Vermögensbetreuungspflichten ist durch den Bundesgerichtshof anerkannt (vgl. BGH, Urteile vom 6. Mai 1952 - 1 StR 60/52, BGHSt 2, 324; vom 10. November 1959 - 5 StR 337/59, BGHSt 13, 330, 331 f.; vom 28. Januar 1983 - 1 StR 820/81, BGHSt 31, 232; vom 13. Mai 2004 - 5 StR 73/03, BGHSt 49, 147, 161; Beschlüsse vom 23. August 1995 - 5 StR 371/95, BGHSt 41, 224, 229; vom 31. Juli 2009 - 2 StR 95/09, BGHSt 54, 52, 58 f.).
  • BGH, 01.04.2008 - 3 StR 493/07

    Urteile gegen Hauptangeklagte im "Heros-Verfahren" rechtskräftig

    Das Einkassieren, Verwalten und Abliefern von Geld für den Auftraggeber wird in der Rechtsprechung regelmäßig als herausgehobene Wahrnehmung fremder Vermögensinteressen angesehen und die Veruntreuung so eingenommener Gelder als Untreue im Sinne des § 266 StGB bewertet (BGHSt 2, 324; 13, 315; 18, 312; BGHR StGB § 266 Abs. 1 Treubruch 1; Missbrauch 2).

    Durch die Übertragung der Geldbearbeitungsdienstleistungen auf die N. traf die qualifizierte Vermögensbetreuungspflicht auch diese Gesellschaft (vgl. BGHSt 2, 324; BGH NJW 1983, 1807; BGHR StGB § 266 Abs. 1 Vermögensbetreuungspflicht 31), die als juristische Person mit einer eigenen Betriebsorganisation auch die im Verhältnis zu dem beauftragenden anderen Unternehmen erforderliche Selbständigkeit zur Erfüllung dieser Aufgaben besaß (vgl. BGHSt 13, 330, 331 f.).

  • BGH, 28.01.1983 - 1 StR 820/81

    Äquivalenz von Leistung und Gegenleistung - Möglichkeit des vorteilhaften

    Daher besteht unabhängig von § 14 Abs. 2 StGB eine Treuepflicht für jeden, der selbst in einer der in § 266 (2. Alternative) StGB beschriebenen Beziehungen zu dem Inhaber des geschädigten Vermögens steht; es kann dabei genügen, wenn das die Treuepflicht begründende Rechtsgeschäft mit einem Dritten zugunsten des zu Betreuenden abgeschlossen worden ist (BGHSt 2, 324 [BGH 06.05.1952 - 1 StR 60/52]; Lenckner a.a.O.; ebenso § 266 Rdn. 33).
  • BGH, 11.12.1957 - 2 StR 481/57

    Fahrkartenschalter - § 266 StGB, Treubruchstatbestand, 'Spielraum und

    Dementsprechend wurde die Veruntreuung so eingenommener Gelder als Untreue im Sinne des § 266 StGB bewertet, so z. B. die Veruntreuung einkassierter Beiträge für die Deutsche Arbeitsfront durch den mit der Einkassierung beauftragten Betriebszellenobmann (RGSt 69, 58), einkassierter Rundfunkgebühren durch den mit der Einkassierung beauftragten Postbeamten (RGSt 73, 235), auf ein Sparbuch eingezahlter Geldbeträge durch die sie in Empfang nehmende Angestellte der ländlichen Zweigstelle einer Kreissparkasse (RGSt 74, 171), von Gewerkschaftsbeiträgen durch die mit deren Einziehung beauftragte Kassenführerin (BGHSt 2, 324).
  • BGH, 23.03.2000 - 4 StR 19/00

    Voraussetzungen an die Feststellung eines Irrtums (Bankmitarbeiter); Betrug;

    Die in § 266 StGB vorausgesetzte Pflicht, die Vermögensinteressen eines anderen wahrzunehmen, kann indes auch durch ein Rechtsgeschäft zwischen dem Verpflichteten und einem Dritter begründet werden (vgl. BGHSt 2, 324, BGH NJW 1983, 1807; Lenckner in Schönke/Schröder StGB 25. Aufl. § 266 Rdnr. 32; Schünemann a.a.O. § 266 Rdnr. 66 und 67).
  • BGH, 26.05.1983 - 4 StR 265/83

    Vermögensfürsorgepflicht des Sortenkassierers einer Bank - Voraussetzung für das

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muß der vom Gesetzgeber zu weit gefaßte Treubruchstatbestand dahin eingeengt werden, daß die Vermögensfürsorgepflicht wesentlicher Inhalt des Vertragsverhältnisses ist und es sich nicht um eine ganz untergeordnete Tätigkeit handeln darf; dafür ist der Grad der Selbständigkeit, der Bewegungsfreiheit und der Verantwortlichkeit des Verpflichteten von maßgeblicher Bedeutung (BGHSt 2, 324 [BGH 06.05.1952 - 1 StR 60/52]; 3, 289; 4, 170; 13, 315; BGH GA 1979, 143).
  • BGH, 17.04.1956 - 5 StR 17/56

    Rechtsmittel

    Zwar kann die Pflicht, die Vermögensinteressen eines anderen wahrzunehmen, auch durch ein Rechtsgeschäft zwischen dem Verpflichteten und einem Dritten begründet werden (BGHSt 2, 324 [BGH 06.05.1952 - 1 StR 60/52]).

    Dieser mögliche Interessengegensatz würde schon an sich eine Treupflicht ausschließen (BGHSt 2, 324 [BGH 06.05.1952 - 1 StR 60/52]).

  • BGH, 28.07.1970 - 1 StR 180/69

    Wahrnehmung der Vermögensinteressen eines anderen - Begründung eines

    Diese Auffassung wäre allerdings fehlerhaft, weil die Pflicht, die Vermögensinteressen eines anderen wahrzunehmen, nach anerkannten Rechtsgrundsätzen auch durch ein Rechtsgeschäft zwischen dem Verpflichteten und einem Dritten begründet werden kann (BGHSt 2, 324 [BGH 06.05.1952 - 1 StR 60/52]; BGH, Urteil vom 17. Juni 1952 - 1 StR 35/52; Urteil vom 3. September 1957 - 5 StR 238/57).

    Untreue gegenüber den Kaufinteressenten scheidet schon deshalb aus, weil der Angeklagte als Generalvertreter gerade auch bei Pflege der Beziehungen zu den Kunden notwendigerweise die Interessen seiner Auftraggeberin in derart überwiegendem Maß zu wahren hatte, daß daneben für eine besondere Treupflicht gegenüber den Kunden kein Raum mehr war (vgl. BGHSt 2, 324, 325) [BGH 06.05.1952 - 1 StR 60/52].

  • BGH, 19.11.1957 - 1 StR 438/57
    Bei einem möglichen Pflichtenwiderstreit wird das sicher nicht zutreffen (BGHSt 2, 324).
  • BGH, 29.01.1963 - 1 StR 526/62

    Pflichtwidriges Zulassen von Geldabhebungen zu Gunsten eines illiquiden Kunden

    Diese Zukunftserwartung würde aber einem für die jeweilige Gegenwart vorhandenen bedingten Benachteiligungsvorsatz nicht entgegenstehen, sondern nur die spätere Nachteilsbeseitigung oder Wiedergutmachung betreffen (vgl. auch BGH Urt. v. 6. Mai 1952, 1 StR 60/52, S. 4; Urt. v. 27. November 1962, 1 StR 381/62, S. 16).
  • BGH, 04.12.1962 - VI ZR 28/62

    Begriff des Kommissionär i.S.d. Handelsrechts und des Strafrechts - Behandlung

  • OLG Stuttgart, 27.02.1987 - 2 U 276/86

    Unterlassung des Vertriebs von aus verbilligten Anstaltspackungen stammenden

  • BGH, 12.05.1964 - 5 StR 536/63

    Rechtsmittel

  • BGH, 24.04.1959 - 4 StR 86/59

    Rechtsmittel

  • BGH, 27.09.1955 - 1 StR 296/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 27.09.1955 - 5 StR 292/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 11.08.1955 - 1 StR 91/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 22.04.1954 - 3 StR 885/52

    Rechtsmittel

  • BGH, 07.09.1960 - 2 StR 331/60

    Revision gegen eine Verurteilung wegen Untreue in Tateinheit mit Unterschlagung -

  • BGH, 26.05.1955 - 3 StR 512/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 11.11.1954 - 4 StR 293/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 02.09.1954 - 2 StR 177/51

    Rechtsmittel

  • BGH, 21.01.1954 - 3 StR 787/53
  • BGH, 03.09.1957 - 5 StR 238/57

    Rechtsmittel

  • BGH, 16.04.1953 - 5 StR 952/52

    Rechtsmittel

  • BGH, 17.06.1952 - 1 StR 35/52
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