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   BGH, 24.04.1952 - 4 StR 854/51   

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BGH, 24.04.1952 - 4 StR 854/51 (https://dejure.org/1952,188)
BGH, Entscheidung vom 24.04.1952 - 4 StR 854/51 (https://dejure.org/1952,188)
BGH, Entscheidung vom 24. April 1952 - 4 StR 854/51 (https://dejure.org/1952,188)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BGHSt 2, 325
  • NJW 1952, 896
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 14.02.1952 - 4 StR 361/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 24.04.1952 - 4 StR 854/51
    Schaden von diesem abzuwenden (BGH Urt vom 14. Februar 1952 - 4 StR 361/51 -).
  • BGH, 31.05.1951 - 4 StR 181/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 24.04.1952 - 4 StR 854/51
    Ob der mit der Anweisung der Kohlen beauftragte Zechenbeamte zur Entgegennahme dieser Erklärung innerlich bereit ist, ist für ihren Inhalt belanglos (BGH Urt vom 31. Mai 1951 - 4 StR 181/51 -).
  • BGH, 20.09.1951 - 3 StR 524/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 24.04.1952 - 4 StR 854/51
    Dieser Vorgang füllt mithin zeitlich mit dem Überlassen der Kohlen an den Beschwerdeführer zusammen, so dass dieser sich nicht der Hehlerei, sondern nur der Beihilfe zu der von H. begangenen Untreue schuldig gemacht hat (BGH Urt vom 20. September 1951 - 3 StR 524/51 -).
  • BGH, 08.11.1951 - 4 StR 563/51
    Auszug aus BGH, 24.04.1952 - 4 StR 854/51
    Die an sich zutreffende Rüge der Staatsanwaltschaft, dass auch der Begriff der Gewerbsmässigkeit verkannt sei (BGH Urt. vom 8. November 1951 - 4 StR 563/51 -), bedarf hiernach nicht der Erörterung.
  • RG, 23.05.1941 - 1 D 158/41

    1. In der Bildung einer "schwarzen Kasse" ist nicht schlechthin das

    Auszug aus BGH, 24.04.1952 - 4 StR 854/51
    Das ist eine Vermögensgefährdung, die einem Vermögensnachteil im Sinne des § 266 StGB gleichsteht (RGSt 71, 155; 75, 227).
  • RG, 11.03.1937 - 2 D 572/36

    Untreue durch Verwendung staatlicher Haushaltmittel zur Bildung von Sonderkassen.

    Auszug aus BGH, 24.04.1952 - 4 StR 854/51
    Das ist eine Vermögensgefährdung, die einem Vermögensnachteil im Sinne des § 266 StGB gleichsteht (RGSt 71, 155; 75, 227).
  • RG, 15.05.1939 - 2 D 211/39

    1. Ein Ortsbauernführer, den der Reichsnährstand beauftragt hat, Saatgetreide an

    Auszug aus BGH, 24.04.1952 - 4 StR 854/51
    Dabei ist es unerheblich, ob er hierzu unmittelbar von den Organen der Hausbrandversorgung auserwählt oder von der Eisenbahnverwaltung eingesetzt worden ist (vgl RGSt 73, 212).
  • BGH, 09.06.2009 - 5 StR 394/08

    Betrugsverfahren wegen der Abrechnung überhöhter Straßenreinigungsentgelte

    Entscheidend ist vielmehr, dass die Empfänger der Zahlungsaufforderungen sich jedenfalls in einer wenngleich allgemein gehaltenen Vorstellung befanden, dass die Tarifberechnung "in Ordnung" sei, zumal die Höhe der Tarife ihre eigenen finanziellen Interessen unmittelbar berührte (vgl. BGHSt 2, 325; 24, 386, 389; Fischer, StGB 56. Aufl. § 263 Rdn. 35).
  • BGH, 05.12.2002 - 3 StR 161/02

    Verurteilung eines Zahnarztes wegen Abrechnungsbetruges in Millionenhöhe

    Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs stimmt im wesentlichen mit der herrschenden Auffassung im Schrifttum überein (BGH wistra 1990, 305; 1992, 95, 97; BGHR StGB § 263 Abs. 1 Täuschung 21; vgl. auch BGHSt 2, 325, 326).
  • BGH, 28.10.2014 - VI ZR 15/14

    Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung: Schadenseintritt bei Erschleichung eines

    Nur bei lediglich formellen Voraussetzungen, die etwa der bloßen Erleichterung der Verwaltungstätigkeit oder der Beweissicherung dienen, kann dies anders sein (vgl. BGH, Urteile vom 30. Juni 1982 - 1 StR 757/81, aaO, 95 f. und vom 8. April 2003 - 5 StR 448/02, NJW 2003, 2179, 2180; jeweils mwN; vgl. auch bereits BGH, Urteil vom 24. April 1952 - 4 StR 854/51, BGHSt 2, 325, 327).
  • BGH, 04.05.2022 - 1 StR 138/21

    Betrug durch AGG-Hopping (konkludente Täuschung: Erklärungsinhalt bei

    Entgegen der Wertung des Landgerichts ist mit dieser Aussage ein Irrtum wiederum nicht belegt; denn das in der Aussage der Zeugin zum Ausdruck kommende gänzliche Fehlen einer Vorstellung begründet keinen Irrtum (vgl. BGH, Urteil vom 24. April 1952 - 4 StR 854/51, BGHSt 2, 325, 326); auch ein - grundsätzlich ausreichendes - gedankliches Mitbewusstsein (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Januar 2012 - 1 StR 45/11, BGHSt 57, 95 Rn. 69) ergibt sich hieraus nicht.
  • BGH, 04.05.2022 - 1 StR 3/21

    Betrug durch AGG-Hopping (konkludente Täuschung: Erklärungsinhalt bei

    Entgegen der Wertung des Landgerichts ist mit dieser Aussage ein Irrtum wiederum nicht belegt; denn das in der Aussage der Zeugin zum Ausdruck kommende gänzliche Fehlen einer Vorstellung begründet keinen Irrtum (vgl. BGH, Urteil vom 24. April 1952 - 4 StR 854/51, BGHSt 2, 325, 326); auch ein - grundsätzlich ausreichendes - gedankliches Mitbewusstsein (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Januar 2012 - 1 StR 45/11, BGHSt 57, 95 Rn. 69) ergibt sich hieraus nicht.
  • BGH, 26.07.1972 - 2 StR 62/72

    EC-Karte I - § 266 StGB, Mißbrauchstatbestand, Vermögensfürsorgepflicht verneint

    Trotz der Garantieerklärung kann es dem Schecknehmer nicht gleichgültig sein, ob der Scheck gedeckt ist (vgl. BGHSt 2, 325, 326 [BGH 24.04.1952 - 4 StR 854/51]; 24, 257, 260) [BGH 25.10.1971 - 2 StR 238/71].
  • BGH, 22.08.2006 - 1 StR 547/05

    Abrechnungsbetrug durch Ärzte (Kick-Back-Zahlungen; Irrtum bei massenhaftem

    Das Landgericht hat nicht bedacht, dass es jedenfalls bei dem - hier gegebenen - standardisierten, auf Massenerledigung angelegten Abrechnungsverfahren nicht erforderlich ist, dass der jeweilige Mitarbeiter hinsichtlich jeder einzelnen geltend gemachten Position die positive Vorstellung hatte, sie sei der Höhe nach berechtigt; vielmehr genügt die stillschweigende Annahme, die ihm vorliegende Abrechnung sei insgesamt "in Ordnung" (vgl. BGHSt 2, 325, 326; 24, 386, 389; Tiedemann in LK 11. Aufl. § 263 Rdn. 79, 83).
  • BGH, 22.06.1992 - II ZR 178/90

    Sittenwidrige Schädigung und Betrug bei Verleitung Dritter zur Zeichnung von

    Entgegen der Ansicht der Revisionserwiderung hat bei D. nicht lediglich das "Fehlen der Vorstellung einer wahren Tatsache" vorgelegen, das nach überwiegender Ansicht nicht zu einem Irrtum führen kann (BGHSt 2, 325, 326; Leipziger Komm./Lackner, StGB , 10. Aufl., § 263 Rdn. 75 f. m.w.N.; Lackner aaO § 263 Rdn. 18; abweichend Cramer in Schönke/Schröder aaO § 263 Rdn. 36 f.).
  • BGH, 30.06.1982 - 1 StR 757/81

    Betrug - Vermögensschaden - Staatskasse - Investitionszulagengesetz -

    Wird die zuständige staatliche Stelle durch Täuschung veranlaßt, den in Wahrheit nicht bestehenden Anspruch zu erfüllen, so wird dadurch die Staatskasse in Höhe der unberechtigten Leistung geschädigt (vgl. BGHSt 2, 325; Tiedemann a.a.O. S. 908; Lackner in LK 10. Aufl. § 263 Rdn. 165, 176, 243, Fußn. 293).
  • BGH, 25.04.1989 - 1 StR 97/89

    Ausschluß des als Zeugen vernommenen Staatsanwalts von der Hauptverhandlung

    Auch die Täuschung über eine solche innere Tatsache kann unter § 263 StGB fallen (vgl. BGHSt 2, 325; 14, 38; siehe auch BGHSt 18, 221).
  • BGH, 17.12.1953 - 4 StR 483/53
  • LG Bonn, 30.11.2015 - 27 KLs 1/15

    Bestechlichkeit in Mittäterschaft als Amtsträger; Durchführung von sog.

  • BGH, 13.04.1976 - 1 StR 45/76

    Täuschung durch Unterlassen - Unterlassen der gesetzlich gebotenen Anmeldung von

  • OLG Stuttgart, 27.02.1987 - 2 U 276/86

    Unterlassung des Vertriebs von aus verbilligten Anstaltspackungen stammenden

  • BGH, 11.02.1955 - 1 StR 540/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 25.09.1952 - 4 StR 877/51

    Rechtsmittel

  • BGH, 08.01.1963 - 5 StR 438/62

    Rechtsmittel

  • BGH, 29.05.1958 - III ZR 47/57

    Rechtsmittel

  • BGH, 02.07.1953 - 5 StR 8/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 18.06.1953 - 5 StR 97/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 27.04.1966 - 4 StR 104/66

    Verurteilung wegen Betruges - Verletzung sachlichen Rechtes

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