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   BGH, 23.11.1951 - 2 StR 612/51   

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BGH, 23.11.1951 - 2 StR 612/51 (https://dejure.org/1951,112)
BGH, Entscheidung vom 23.11.1951 - 2 StR 612/51 (https://dejure.org/1951,112)
BGH, Entscheidung vom 23. November 1951 - 2 StR 612/51 (https://dejure.org/1951,112)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BGHSt 2, 38
  • NJW 1952, 392
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (6)

  • RG, 21.12.1920 - II 1214/20

    1. Zum Begriff der Tatsache in § 186 StGB. 2. Dürfen zum Beweis der Wahrheit

    Auszug aus BGH, 23.11.1951 - 2 StR 612/51
    Zutreffend sieht die Strafkammer die Äusserungen des Angeklagten im Hinblick auf die Vorgänge in U.-B. als die Behauptung von Tatsachen an (RGSt 55, 129).
  • RG, 02.01.1900 - 4128/99

    1. Beleidigung mehrerer mittels einer Kollektivbezeichnung erkennbar gemachter

    Auszug aus BGH, 23.11.1951 - 2 StR 612/51
    Diese Gruppen sind keine Personenmehrheit, die als eine bestimmt gekennzeichnete und deshalb äusserlich erkennbare Einheit in Erscheinung tritt und die Abgrenzung der durch die Gesamtbezeichnung betroffenen Einzelpersonen ermöglicht, wie dies etwa bei der Richterschaft eines einzelnen Landes (RGRspr 1, 292), den Grossgrundbesitzern einer bestimmten Provinz (RGSt 33, 46), den bei einem Vorgang beteiligten Kriminalbeamten (RGSt 45, 138), den deutschen Ärzten (RG JW 1932, 3113), den Juden als einer durch die nationalsozialistische Sondergesetzgebung abgegrenzten Volksgruppe (OGHSt 2, 312) der Fall ist.
  • RG, 20.03.1928 - I 963/27

    1. Kann der Strafantrag auf einen Teil von mehreren in einem Schriftstück

    Auszug aus BGH, 23.11.1951 - 2 StR 612/51
    Endlich schliesst die Strafkammer die Anwendung des § 193 rechtlich bedenkenfrei mit der Feststellung aus, dass der Angeklagte die beschimpfenden Erklärungen ohne jede Nachprüfung ihrer Richtigkeit bedenkenlos abgegeben hat (RGSt 62, 83, 92; 63, 202; RG JW 1932, 1743).
  • RG, 17.04.1934 - 1 D 33/34

    1. Bildet die Äußerung "Die SA. und SS. sind lauter Lumpe" eine Behauptung

    Auszug aus BGH, 23.11.1951 - 2 StR 612/51
    Lässt sich dieser Kreis nicht zweifelsfrei feststellen, so ist mangels einer sicheren Zuordnung des einzelnen zu der bezeichneten Menge in Wirklichkeit keine einzelne Person verletzt (RGSt 68, 120, 124; RG JW 1928, 806; 1932, 3113).
  • RG, 11.06.1929 - I 532/29

    Zur Frage der Wahrnehmung berechtigter Interessen (§ 193 StGB.) bei Beleidigungen

    Auszug aus BGH, 23.11.1951 - 2 StR 612/51
    Endlich schliesst die Strafkammer die Anwendung des § 193 rechtlich bedenkenfrei mit der Feststellung aus, dass der Angeklagte die beschimpfenden Erklärungen ohne jede Nachprüfung ihrer Richtigkeit bedenkenlos abgegeben hat (RGSt 62, 83, 92; 63, 202; RG JW 1932, 1743).
  • RG, 13.07.1911 - II 470/11

    1. Beleidigung einer Personengesamtheit. 2. Darf der Wahrheit einer

    Auszug aus BGH, 23.11.1951 - 2 StR 612/51
    Diese Gruppen sind keine Personenmehrheit, die als eine bestimmt gekennzeichnete und deshalb äusserlich erkennbare Einheit in Erscheinung tritt und die Abgrenzung der durch die Gesamtbezeichnung betroffenen Einzelpersonen ermöglicht, wie dies etwa bei der Richterschaft eines einzelnen Landes (RGRspr 1, 292), den Grossgrundbesitzern einer bestimmten Provinz (RGSt 33, 46), den bei einem Vorgang beteiligten Kriminalbeamten (RGSt 45, 138), den deutschen Ärzten (RG JW 1932, 3113), den Juden als einer durch die nationalsozialistische Sondergesetzgebung abgegrenzten Volksgruppe (OGHSt 2, 312) der Fall ist.
  • BGH, 19.01.1989 - 1 StR 641/88

    Kollektivbeleidigung von Soldaten

    Als wesentliches Kriterium für die Möglichkeit der Kollektivbeleidigung wurde in der bisherigen Rechtsprechung - weil feststehen müsse, welche einzelnen Personen beleidigt sind - angesehen, daß sich die bezeichnete Personengruppe auf Grund bestimmter Merkmale so deutlich aus der Allgemeinheit heraushebe, daß der Kreis der Betroffenen klar abgegrenzt sei (vgl. z.B. BGHSt 2, 38 [39]; 11, 207 [208]; RGSt 33, 46 [47]).
  • BGH, 18.09.1979 - VI ZR 140/78

    Ansprüche einzelner Personen bei Beleidigung unter einer Kollektivbezeichnung

    Dies hat der Bundesgerichtshof im Gegensatz zu seiner sonst einengenden Haltung gegenüber anderen Kollektivbeleidigungen bejaht und ausgeführt, zumindest seit der Sondergesetzgebung des nationalsozialistischen Staates seien die jüdischen Staatsbürger der Bundesrepublik zu einer in jeder Beziehung scharf abgegrenzten Volksgruppe geworden; das ihnen vom Nationalsozialismus auferlegte Schicksal verbinde sie zu einer Einheit, die sie aus der Allgemeinheit hervortreten lasse und personal in jedem ihr Zugehörenden verkörpert werde (BGHSt 11, 207, 208 ff [BGH 28.02.1958 - 1 StR 387/57]; 13, 32, 38 [BGH 28.02.1959 - 1 StE 1/59]; 16, 49, 57 [BGH 21.04.1961 - 3 StR 55/60]; 17, 28, 35 [BGH 12.12.1961 - 3 StR 35/61]; BGH Urteile vom 23. November 1951-2 StR 612/51 - NJW 1952, 392;vom 8. Mai 1952 - 5 StR 182/52 = NJW 1952, 1183, 1184;vom 25. Juli 1963 - 3 StR 4/63 - NJW 1963, 2034; so auch schon OHGSt 2, 291, 312).
  • OLG Frankfurt, 08.02.2022 - 2 Ss 164/21

    Polemische und überspitzte Äußerungen eines Evolutionsbiologen zur "Ehe für alle"

    Da es sich weder bei Homosexuellen noch bei in gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften lebende Kinder um eine abgrenzbare und deutlich überschaubare Gruppe handelt, schlagen entsprechende Äußerungen über die Gruppe an sich nicht auf die persönliche Ehre jedes einzelnen Angehörigen der Gruppe durch (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. Oktober 1995 - Az. 1 BvR 1476/91, 1 BvR 1980/91, 1 BvR 102/92, 1 BvR 221/92; bezogen auf Soldaten; BGH, Urteil vom 23. November 1951, Az. 2 StR 612/51; bezogen auf an aktiv an der Entnazifizierung beteiligten Personen; LG Köln, Beschluss vom 29. April 1982 - Az. 105 Qs 109/82 und 105 Qs 117/82; bezogen auf Christen; KG Berlin, Urteil vom 30. März 1978 - Az. 2 Ss 54/78; bezogen auf eine Gruppe von mehr als 200 Richtern an einem Gericht - zitiert jeweils nach Juris sowie OLG Braunschweig, Beschluss vom 12. November 2003 - Az. 1 Ss 44/03; bezogen auf Homosexuelle).
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