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   BGH, 08.01.1952 - 1 StR 561/51   

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https://dejure.org/1952,262
BGH, 08.01.1952 - 1 StR 561/51 (https://dejure.org/1952,262)
BGH, Entscheidung vom 08.01.1952 - 1 StR 561/51 (https://dejure.org/1952,262)
BGH, Entscheidung vom 08. Januar 1952 - 1 StR 561/51 (https://dejure.org/1952,262)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Unzüchtige Handlungen eines Polizeibeamten mit Schutzbefohlenem - Merkmal der Ausnutzung einer Amtsstellung - Aus der Amtsstellung folgende Rechtspflichten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 2, 93
  • NJW 1952, 477
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.04.1951 - 2 StR 91/51

    Missbrauch einer Stellung als Pfleger in einer Heilanstalt oder Pflegeanstalt

    Auszug aus BGH, 08.01.1952 - 1 StR 561/51
    Die Rechtsprechung bat für den in § 174 Nr. 2 enthaltenen Fall, dass in einer Anstalt für Kranke oder Hilfsbedürftige untergebrachte Personen zur Unzucht missbraucht werden, deshalb angenommen, dass der Zweck der Vorschrift auch darin liege, die sittliche Sauberkeit öffentlicher Krankenanstalten zu sichern und das Vertrauen der Öffentlichkeit zu diesen Anstalten zu schützen, und dass sich danach auch die Auslegung der Begriffe "Missbrauch zur Unzucht" und "Ausnutzung einer Stellung" zu richten habe (RGSt Bd. 76 S 149 und BGHSt 1 S 122).
  • BGH, 20.03.1951 - 1 StR 61/50
    Auszug aus BGH, 08.01.1952 - 1 StR 561/51
    Zwar ist es im Anschluss an die höchstrichterliche Rechtsprechung) auch diejenige des BGH (vgl BGHSt 1 S 71 und S 122), zunächst richtig davon ausgegangen, dass § 174 Nr. 2 StGB regelmässig auch dann anwendbar sei, wenn die Anregung zur Unzucht von der abhängigen Person ausgeht.
  • BGH, 14.04.2011 - 4 StR 669/10

    Strafbarkeit wegen sexuellen Missbrauchs unter Ausnutzung eines

    Auch bei § 174 Abs. 1 Nr. 2, § 174a Abs. 1, § 174b StGB, die ebenfalls sexuelle Handlungen in einem Obhutsverhältnis unter Strafe stellen und dabei an einen "Missbrauch" - aber nicht eine Nötigung - anknüpfen, wird allein dem Einverständnis des Opfers mit der sexuellen Handlung keine tatbestandsausschließende Wirkung beigemessen (vgl. BT-Drucks. VI/1552, S. 16; VI/3521 S. 20, 22 ff., 26, 28 f.; BGH, Urteile vom 8. Januar 1952 - 1 StR 561/51, BGHSt 2, 93, 94, und vom 4. April 1979 - 3 StR 98/79, BGHSt 28, 365, 367 f.; Fischer aaO § 174 Rn. 15, § 174a Rn. 10; Renzikowski aaO § 174a Rn. 17, § 174b Rn. 15 jeweils mwN).
  • BGH, 27.01.2015 - 5 ARs 64/14

    Anfrageverfahren: Verbot der Verwertung einer vor der Hauptverhandlung gemachten

    Für einen Zeugen ist deshalb auch wegen der einem Ermittlungsrichter eingeräumten Stellung (vgl. BVerfG - Kammer - , Beschluss vom 23. Januar 2008 - 2 BvR 2491/07) erkennbar, dass einer richterlichen Vernehmung eine erhöhte Bedeutung zukommt; nach der Belehrung durch einen Richter steht ihm deutlicher vor Augen, dass er im Falle seiner Aussage seine Angaben nicht ohne weiteres wieder beseitigen kann (vgl. BGH, Urteil vom 12. Februar 2004 - 3 StR 185/03, BGHSt 49, 72, 77), deren Folgen er aber durch freiwillige Entschließung im Bewusstsein ihrer Bedeutung auf sich nimmt (vgl. BGH, Urteil vom 8. Januar 1952 - 1 StR 561/51, aaO, S. 106).
  • BGH, 05.07.1955 - 1 StR 195/55

    Rechtsmittel

    Daß der Beschwerdeführer der M. nicht in Ausübung hoheitlicher Gewalt (vgl BGHSt 1, 122 [BGH 17.04.1951 - 2 StR 91/51]; 2, 93 [BGH 21.12.1951 - 1 StR 505/51]und BGH 4 StR 84/51 vom 28. Juni 1951: 1 StR 617/51 vom 29. Februar 1952; 2 StR 418/53 vom 9. September 1954; 3 StR 906/53 vom 28. Oktober 1954), sondern im Rahmen eines innerdienstlichen Überordnungsverhältnisses gegenübergetreten ist, vermag an dieser rechtlichen Beurteilung nichts zu ändern (vgl BGH 4 StR 478/53 von 26. November 1953; 1 StR 43/55 v. 24. Juni 1955 zum Abdruck bestimmt); ebensowenig der Umstand, daß die M. im Zeitpunkt der Tat schon 45 Jahre alt war.
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