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   BGH, 16.02.1965 - 1 StR 4/65   

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https://dejure.org/1965,102
BGH, 16.02.1965 - 1 StR 4/65 (https://dejure.org/1965,102)
BGH, Entscheidung vom 16.02.1965 - 1 StR 4/65 (https://dejure.org/1965,102)
BGH, Entscheidung vom 16. Februar 1965 - 1 StR 4/65 (https://dejure.org/1965,102)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Bestimmung der schriftlichen Erklärung zu Beweiszwecken im Strafprozess - Eignung eines Briefes als Beweismittel im Strafprozess - Verbot der Ersetzung der Zeugenaussage durch eine schriftliche Erklärung - Verbot der Verwertung einer schriftlichen Erklärung neben der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 249, § 250 Satz 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 20, 160
  • NJW 1965, 874
  • MDR 1965, 401
 
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Wird zitiert von ... (45)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 28.11.1950 - 2 StR 50/50

    Ermittlung des Inhalts einer fremdsprachigen Urkunde durch das Gericht;

    Auszug aus BGH, 16.02.1965 - 1 StR 4/65
    Daß neben der Vernehmung der in Betracht kommenden Person als Zeuge eine frühere protokollarisch oder in einer schriftlichen Erklärung festgehaltene Äußerung dieser Person im Wege des Urkundenbeweises verwertet wird, verbietet die Vorschrift nicht (RGSt 71, 10; BGHSt 1, 4 f [BGH 28.11.1950 - 2 StR 50/50]; a.A. Schneidewin a.a.O.).
  • BGH, 26.07.1961 - 2 StR 204/60

    Auslegung des Begriffs des Beischlafs - Erfordernis eines Eindringens des

    Auszug aus BGH, 16.02.1965 - 1 StR 4/65
    Zur Frage, wann die Tat des § 177 StGB vollendet ist, wird auf BGHSt 16, 175 verwiesen.
  • BGH, 30.06.1954 - 6 StR 172/54

    Vernehmung des mittelbaren Zeugen obgleich der Möglichkeit der Vernehmung des

    Auszug aus BGH, 16.02.1965 - 1 StR 4/65
    Er neigt vielmehr in Übereinstimmung mit der auch sonst allgemein vertretenen Auffassung (vgl. BGHSt 6, 209 [BGH 30.06.1954 - 6 StR 172/54]; Schneidewin JR 1951, 481, 483; Löwe/Rosenberg 21. Aufl. StPO § 250 Anm. 5; KM 4. Aufl. StPO § 250 Anm. 1 b) dazu, daß es ebenso wie bei den Protokollen auch bei den schriftlichen Erklärungen nur darauf ankommt, daß sie zu Beweiszwecken erstellt sind und sich zu dem für das gegenständliche Strafverfahren wesentlichen Beweisthema äußern.
  • BGH, 07.01.1964 - 5 StR 549/63

    Verlesung und Verwertung einer Urkunde - Anforderungen an die Beweiswürdigung -

    Auszug aus BGH, 16.02.1965 - 1 StR 4/65
    Der Senat hätte zwar Bedenken, der vom 5. Strafsenat in zwei unveröffentlichten Urteilen vertretenen Meinung zuzustimmen, daß nur in demselben Verfahren zu Beweiszwecken abgegebene Erklärungen (Urt. vom 25. September 1962 - 5 StR 306/62) oder bloß "gegenüber einer mit einem Strafverfahren befaßten Behörde zu Beweiszwecken abgegebene schriftliche Äußerungen" (Urt. vom 7. Januar 1964 - 5 StR 549/63) als schriftliche Erklärungen im Sinne des § 250 Satz 2 StPO anzusehen seien.
  • BGH, 20.09.1966 - 5 StR 396/66

    Ablehnung von Beweisanträgen eines Verteidigers als vom Angeklagten zum Zwecke

    Auszug aus BGH, 16.02.1965 - 1 StR 4/65
    Der Senat hätte zwar Bedenken, der vom 5. Strafsenat in zwei unveröffentlichten Urteilen vertretenen Meinung zuzustimmen, daß nur in demselben Verfahren zu Beweiszwecken abgegebene Erklärungen (Urt. vom 25. September 1962 - 5 StR 306/62) oder bloß "gegenüber einer mit einem Strafverfahren befaßten Behörde zu Beweiszwecken abgegebene schriftliche Äußerungen" (Urt. vom 7. Januar 1964 - 5 StR 549/63) als schriftliche Erklärungen im Sinne des § 250 Satz 2 StPO anzusehen seien.
  • RG, 14.01.1937 - 3 D 681/36

    Darf das Gericht das schriftliche Gutachten eines Sachverständigen, der vor der

    Auszug aus BGH, 16.02.1965 - 1 StR 4/65
    Daß neben der Vernehmung der in Betracht kommenden Person als Zeuge eine frühere protokollarisch oder in einer schriftlichen Erklärung festgehaltene Äußerung dieser Person im Wege des Urkundenbeweises verwertet wird, verbietet die Vorschrift nicht (RGSt 71, 10; BGHSt 1, 4 f [BGH 28.11.1950 - 2 StR 50/50]; a.A. Schneidewin a.a.O.).
  • BGH, 04.11.1988 - 1 StR 262/88

    Sexualverkehr des HIV-Infizierten

    Richtig ist auch, daß deren Forschungsberichte nicht etwa deshalb dem Urkundenbeweis unzugänglich waren, weil sie eine - zu Beweiszwecken abgefaßte - schriftliche Erklärung im Sinne des § 250 Satz 2 StPO darstellten (vgl. dazu BGHSt 20, 160 sowie BGH NStZ 1982, 79).
  • BGH, 08.02.2018 - 3 StR 400/17

    Rechtsgrundlage für die Ermittlung von Standortdaten durch den Versand stiller

    Da der in § 250 Satz 2 StPO normierte Vorrang des Personalbeweises den grundsätzlich zulässigen (BGH, Urteil vom 16. Februar 1965 - 1 StR 4/65, BGHSt 20, 160, 161 f.) Urkundenbeweis nicht weiter als für seine Zielsetzung einer besseren Sachaufklärung erforderlich einschränkt, ist die eigenständige Beweisverwendung des Inhalts einer verlesenen Urkunde auch dann zulässig, wenn sie beispielsweise Lücken der Zeugenaussage schließt (vgl. im Einzelnen LR/Sander/Cirener, StPO, 26. Aufl., § 250 Rn. 17 ff.).
  • BGH, 24.08.1993 - 1 StR 380/93

    Einbeziehung von Schriftstücken des Verteidigers über Äußerungen des Angeklagten

    Das Gesetz läßt den Urkundenbeweis zu, wo es ihn nicht ausdrücklich untersagt (BGHSt 20, 160, 162; 27, 135, 136); ein solches Verbot besteht hier nicht.
  • BVerfG, 18.09.2018 - 2 BvR 745/18

    Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft und Anspruch auf rechtliches Gehör

    Bei einer Verletzung des Verfahrensrechts reicht es für die Feststellung des Beruhens aus, wenn die Entscheidung ohne den Verfahrensfehler möglicherweise anders ausgefallen wäre (vgl. BGHZ 27, 163 ; BGH, Urteil vom 26. April 1989 - I ZR 220/87 -, juris, Rn. 14; Heßler, in: Zöller, ZPO, 32. Aufl. 2018, § 545 ZPO Rn. 1; Krüger, in: Münchener Kommentar zur ZPO, 5. Aufl. 2016, § 545 Rn. 14 für den Bereich des Zivilprozesses; Klose, in: BeckOK ArbR, 48. Ed. 1. Juni 2018, § 73 ArbGG Rn. 17 mit Verweis auf BAG, Urteil vom 23. Januar 1996 - 9 AZR 600/93 - für den Bereich des arbeitsgerichtlichen Verfahrens; vgl. BGHSt 1, 346 ; 8, 155 ; 9, 77 ; 9, 362 ; 14, 265 ; 20, 160 ; 21, 288 ; 22, 278 ; 27, 166 ; 28, 196 ; 31, 140 ; Franke, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl. 2012, § 337 Rn. 179 f. für den Bereich des Strafprozesses; vgl. ferner BVerwGE 14, 342 ; Suerbaum, in: BeckOK VwGO, 45. Ed. 1. April 2018, § 137 Rn. 36; Neumann, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2014, § 137 Rn. 17 für das verwaltungsgerichtliche Verfahren; vgl. schließlich Ratschow, in: Gräber, FGO, 8. Aufl. 2015, § 118 Rn. 34 für das finanz- und Udsching, in: BeckOK SozR, 49. Ed. 1. Juni 2018, § 162 SGG Rn. 7 für das sozialgerichtliche Verfahren).
  • BGH, 27.04.2007 - 2 StR 490/06

    Fall Heugel ("Kölner Müllskandal") muss neu verhandelt werden

    Als unzulässig erachtet hat der Bundesgerichtshof in diesen Konstellationen sowohl die Verlesung schriftlicher Erklärungen des sich auf § 55 StPO berufenden Zeugen (BGH NStZ 1988, 36: nur ergänzende Verlesung neben der Zeugenvernehmung zulässig; vgl. auch BGHSt 20, 160, 161 f.; ebenso Meyer-Goßner StPO 49. Aufl. § 251 Rdn. 11; Diemer in KK 5. Aufl. § 251 Rdn. 26) als auch die Verlesung nichtrichterlicher Protokolle über seine Vernehmung (BGH NStZ 1982, 342 - sogar dann, wenn alle Verfahrensbeteiligten in die Verlesung eingewilligt haben - BGH NJW 1984, 136; BGH NStZ 1993, 350; BGH NStZ 1996, 96; BGH, Urteil vom 28. Oktober 1975 - 5 StR 407/75; BGH, Beschluss vom 5. Dezember 1978 - 5 StR 767/78; BGH, Beschluss vom 26. Juli 1983 - 5 StR 310/83; vgl. auch BGH, Urteil vom 29. Juni 1976 - 5 StR 209/76).

    In diesem Fall kann die Vernehmung unter Umständen durch Verlesung einer vom Zeugen stammenden schriftlichen Erklärung ergänzt werden; eine Ersetzung im Sinne von § 250 Satz 2 StPO liegt dann nicht vor (BGHSt 20, 160, 161 ff.; BGH NStZ 1988, 36).

  • BGH, 04.04.2007 - 4 StR 345/06

    Konfrontationsrecht und Aufklärungspflicht (Verlesung von Niederschriften über

    Da anders als bei Protokollen, über deren Entstehung und Inhalt regelmäßig die beteiligten Verhörspersonen als Zeugen vernommen werden können, bei schriftlichen Erklärungen in der Regel nur der Aussteller selbst die Art der Entstehung und den Inhalt der Erklärung aus eigenem Wissen wiedergeben kann, ist für schriftliche Erklärungen in der Rechtsprechung anerkannt, dass deren Inhalt auch dann durch Verlesung in die Verhandlung eingeführt werden kann, wenn die Beweisperson in der Hauptverhandlung ausgesagt hat (BGHSt 20, 160; BGH JZ 1987, 315).
  • BGH, 08.02.2011 - 5 StR 501/10

    Begründung der Verfahrensrüge; Protokollverlesung; Vernehmung eines Zeugen

    Im Grundsatz zutreffend hebt die Revision darauf ab, dass ein Zeuge vor Anordnung der Protokollverlesung nach § 253 Abs. 1 StPO vollständig, gegebenenfalls auch unter Einsatz von Vernehmungsbehelfen - die regelmäßig ausreichen werden - vernommen werden muss (vgl. BGH, Urteil vom 16. Februar 1965 - 1 StR 4/65, BGHSt 20, 160, 162; Meyer-Goßner, StPO, 53. Aufl., § 253 Rn. 3; Alsberg/Nüse/Meyer, Der Beweisantrag im Strafprozess, 5. Aufl., S. 277 mN).
  • BGH, 12.02.2004 - 1 StR 566/03

    Aufklärungspflicht und Unmittelbarkeitsgrundsatz (zulässiger Augenschein durch

    Zu einer ergänzenden Protokollverlesung im Wege des Urkundenbeweises hat der Bundesgerichtshof (BGHSt 20, 160, 161 f.; vgl. im übrigen auch RGSt 37, 317 f.; BGH NStZ 1995, 609; BGH, Beschluß vom 30. Januar 2001 - 1 StR 454/00; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 25. Aufl. § 250 Rdn. 17 f.; G. Schäfer, Die Praxis des Strafverfahrens 6. Aufl. Rdn. 1094) ausgeführt: "§ 250 StPO untersagt nämlich nur die Ersetzung der Zeugenaussage durch die Verwertung einer berichtenden, zu Beweiszwecken erstellten Urkunde, mag es sich dabei nun um ein Protokoll oder um eine schriftliche Erklärung des Zeugen handeln.

    Eine ergänzende Vorführung der Bild-Ton-Aufzeichnung kann insbesondere zur Prüfung der Aussagekonstanz in Betracht kommen (vgl. BGHSt 20, 160, 161 f.).

  • BGH, 23.12.1986 - 1 StR 514/86

    Verlesbarkeit einer schriftlichen Erklärung eines die Auskunft nach § 55

    Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs beschränkt den Begriff im Anschluß an Schneidewin (JR 1951, 481, 483) anders als das Reichsgericht (RGSt 26, 138; 71, 10)zunächst auf solche schriftlichen Erklärungen, die von vornherein zu Beweiszwecken abgefaßt sind und sich zu einem für das Verfahren erheblichen Beweisthema äußern (BGHSt 6, 141, 143 [BGH 18.05.1954 - 5 StR 653/53]; 20, 160, 161 [BGH 16.02.1965 - 1 StR 4/65]; BGH NStZ 1982, 79; Mayr in KK § 250 Rdn. 9 m. w. Nachw.).

    Die im Schrifttum gelegentlich unter Hinweis auf BGHSt 20, 160, 161 [BGH 16.02.1965 - 1 StR 4/65] geäußerte Meinung, der Bundesgerichtshof habe die Rechtsansicht des 5. Strafsenats aufgegeben (vgl. etwa Gollwitzer a.a.O. Rdn. 6), verkennt, daß der 1. Strafsenat im nicht tragenden Teil dieser Entscheidung lediglich Bedenken gegen die Auffassung, § 250 Satz 2 StPO erfasse nur in demselben Verfahren zu Beweiszwecken abgegebene schriftliche Erklärungen, erhoben hat.

    Seine Auffassung zum Unterschied zwischen Protokollen und schriftlichen Erklärungen hat der Senat bereits in der Entscheidung BGHSt 20, 160, 163 [BGH 16.02.1965 - 1 StR 4/65] dargelegt; daran ist festzuhalten.

  • BGH, 02.10.1985 - 2 StR 377/85

    Protokollierung einer Protokollverlesung

    Zwar hätte es bei der oben dargestellten Verfahrenslage - gegebenenfalls neben der Vernehmung der Verhörspersonen - zum Urkundenbeweis gemäß § 253 StPO übergehen, d.h. die früheren Vernehmungsniederschriften verlesen und auf Grund dessen unmittelbar deren Inhalt feststellen können (BGHSt 3, 199, 201; 3, 281, 283; 11, 338, 340; 20, 160, 162; BGH, Urteile vom 2. März 1983 - 2 StR 744/82 - und vom 15. Mai 1985 - 2 StR 65/85 S. 8; …

    Deshalb läßt der Bundesgerichtshof den Urkundenbeweis nach § 253 StPO nur "als letzten Ausweg" zu, nachdem der - auch mit Hilfe von Vorhalten (Vorlesen, Einsichtgewährung) unternommene-Versuch, den Zeugenbeweis zu erreichen, erfolglos geblieben ist (BGHSt 20, 160, 162).

    Dabei muß für alle Verfahrensbeteiligten der Übergang vom Zeugenbeweis und den hierbei angewendeten Vernehmungsbehelfen zur Verlesung zum Zwecke des Urkundenbeweises deutlich werden (vgl. RGSt 59, 144, 146; 69, 88, 89; BGHSt 3, 281, 283; 20, 160, 162; BGH, Urteil vom 15. Mai 1985 - 2 StR 65/85).

  • BGH, 21.03.2002 - 5 StR 566/01

    Neue Hauptverhandlung gegen Grenzschutzpolizisten in Dresden angeordnet

  • BGH, 03.03.1977 - 2 StR 390/76

    Unerlaubter gewerbsmäßiger Waffenhandel - Verwertung einer Niederschrift über

  • BGH, 22.04.1983 - 3 StR 420/82

    Notwendigkeit der Einrichtung von zwei Wirtschaftsstrafkammern - Zulässigkeit der

  • OLG Koblenz, 12.05.2016 - 2 OLG 4 Ss 54/16

    Strafverfahren: Verlesung von Schriftstücken des Verteidigers über Äußerungen des

  • OLG Hamm, 01.09.2020 - 5 RVs 72/20

    Austausch Beweismittel, Darstellungsanforderungen Beweiswürdigung,

  • BGH, 14.05.2014 - 2 StR 475/13

    Ablehnung eines Beweisantrages wegen Unzulässigkeit des Beweismittels (kein

  • BGH, 25.09.2001 - 1 StR 264/01

    Aufklärungspflicht; Beweisantrag (Unzulässigkeit); Verlesung des Protokolls über

  • BGH, 25.09.2007 - 1 StR 350/07

    Reichweite des Unmittelbarkeitsgrundsatzes (Verlesung von Urkunden und anderen

  • AG Villingen-Schwenningen, 30.10.2019 - 6 Cs 32 Js 14813/19

    Ersetzung der Zeugenaussage durch Verlesung der Strafanzeige

  • BGH, 17.07.2000 - 5 StR 414/99

    Reichweite des Verlesungsverbotes nach § 250 Satz 2 StPO; Beweisantrag; Verlesung

  • BGH, 25.02.1987 - 3 StR 552/86

    Anforderungen an Bestimmung der Höhe von nachzuzahlender Gewerbesteuer und

  • BGH, 28.06.1995 - 3 StR 99/95

    Verhör - Zeugenvernehmung - Vernehmungsniederschrift - Vernehmungsprotokoll -

  • BGH, 27.10.1981 - 1 StR 496/81

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens in Tateinheit mit unerlaubtem

  • BGH, 02.03.1983 - 2 StR 744/82

    Verlesung und Vewertung von Vernehmungsniederschriften zu Beweiszwecken -

  • BGH, 16.08.2000 - 3 StR 242/00

    Protokollierung des Selbstleseverfahrens

  • OLG Düsseldorf, 05.06.2000 - 2a Ss 98/00

    Entscheidung des Berufungsgerichts über Berufungen der Staatsanwaltschaft und des

  • BGH, 25.09.2001 - 1 StR 264/01
  • OLG Düsseldorf, 06.09.2001 - 2b Ss 126/01

    Urkundenbeweis ; Beteiligung am Diebstahl ; Trainingsanzüge ; Entfernung der

  • OLG Hamm, 28.04.2003 - 2 Ss 126/03

    Verfahrensrüge; Begründung, Auskunftsverweigerungsrecht; Belehrung;

  • BGH, 24.02.1972 - 4 StR 458/71

    Auswirkungen der Nichtvernehmung eines Zeugen und der Verurteilung eines

  • BGH, 04.06.1970 - 4 StR 540/69

    Verwertung der Zeugenaussage eines sich an den angezeigten Vorgang selbst nicht

  • BGH, 28.01.1970 - 2 StR 337/68

    Strafbarkeit wegen zweier Verbrechen der gemeinschaftlichen Beihilfe zum

  • BVerwG, 18.09.1985 - 2 WD 48.84

    Unterschlagung zum Nachteil des Dienstherrn - Überlassen von Munition an einen

  • BGH, 22.06.1983 - 3 StR 467/82

    Strafbarkeit wegen Untreue und wegen falscher Versicherung an Eides statt -

  • OLG Hamm, 29.10.1976 - 1 Ss OWi 1435/76
  • KG, 03.04.1996 - 2 Ss 156/96
  • BGH, 09.12.1988 - 2 StR 165/88

    Voraussetzungen für die Bewertung von Hilfstatsachen - Anstiftung zur Untreue -

  • BGH, 10.07.1974 - KRB 1/74

    Kündigung eines Rückversicherungsvertrages - Vorliegen einer Ordnungswidrigkeit -

  • LG Stuttgart, 13.03.1969 - Ks 22/67

    Erschiessung von bei der Enterdung von Massengräbern in der Ukraine sowie in und

  • BGH, 19.09.1974 - KRB 3/74

    Vornahme einer unzulässigen Quotenabsprache - Beschränkung des Wettbewerbs -

  • BGH, 26.07.1972 - 2 StR 605/71

    Der Tatbestand der Hehlerei - Ein Sachverständiger, dem es an den tatsächlichen

  • BGH, 09.09.1971 - 1 StR 317/71

    Rüge der fehlenden Anwesenheit eines Dolmetschers - Anforderungen an das

  • BGH, 14.09.1971 - 5 StR 315/71

    Strafbarkeit wegen Straßenraubes, wegen unbefugter Benutzung eines Kraftfahrzeugs

  • BGH, 15.10.1969 - 4 StR 260/69

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen gemeinschaftlich begangenen

  • BGH, 22.10.1968 - 1 StR 427/68

    Verurteilung wegen schweren Diebstahls - Rüge eines Verstoßes gegen die

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