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   BGH, 16.07.1965 - 6 StE 1/65   

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https://dejure.org/1965,730
BGH, 16.07.1965 - 6 StE 1/65 (https://dejure.org/1965,730)
BGH, Entscheidung vom 16.07.1965 - 6 StE 1/65 (https://dejure.org/1965,730)
BGH, Entscheidung vom 16. Juli 1965 - 6 StE 1/65 (https://dejure.org/1965,730)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verfahren wegen des Verdachts landesverräterischer Beziehungen - Antrag auf Einziehung einer beschlagnahmten Schreibmaschine als Sicherungsmaßnahme - Handlungsermessen des Tatrichters im Rahmen des § 86 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) - Eingriffe in das Privateigentum durch ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 20, 253
  • MDR 1965, 922
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 28.02.1964 - 3 StR 40/63

    Voraussetzungen des Tatbestands der Verbreitung staatsgefährdender Schriften -

    Auszug aus BGH, 16.07.1965 - 6 StE 1/65
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Einziehung nach § 86 Abs. 1 StGB eine Sicherungsmaßnahme (BGHSt 6, 62; 8, 165 [BGH 28.07.1955 - StE 213/52]; 8, 299, 300 [BGH 21.12.1955 - 6 StR 109/55]; 13, 32, 38 [BGH 28.02.1959 - 1 StE 1/59]; 14, 293, 299 [BGH 13.05.1960 - 3 StR 4/60]; 14, 391, 393 [BGH 25.07.1960 - 3 StR 25/60]; 15, 399, 401 [BGH 06.03.1961 - 3 StR 53/60]; 18, 136, 140 [BGH 17.11.1962 - 3 StR 49/62]; 19, 63, 66 [BGH 25.07.1963 - 3 StR 4/63]; 19, 245, 257) [BGH 28.02.1964 - 3 StR 40/63].

    § 86 Abs. 1 StGB ist ferner nach herrschender Auffassung eine "Kann"-Vorschrift (BGH 3 StR 36/59 vom 2. September 1959; 3 StR 15/60 vom 13. Mai 1960; BGHSt 19, 245, 256 [BGH 28.02.1964 - 3 StR 40/63]; LK 8. Aufl., § 86 Anm. 1; Maurach, Besonderer Teil 4. Aufl. § 60 II A 3).

  • BGH, 14.06.1955 - 3 StR 664/53
    Auszug aus BGH, 16.07.1965 - 6 StE 1/65
    Der Senat sieht keinen Anlaß, von dieser bewährten Gerichtspraxis in einem Falle abzugehen, in dem Bedeutung und Wirkung eines förmlichen Einziehungsausspruches in keinem vernünftigen Verhältnis zu dem Umfang und dem Gewicht der dabei zu entscheidenden Tat- und Rechtsfragen stehen (vgl. BGHSt 7, 356, 357) [BGH 14.06.1955 - 3 StR 664/53].
  • BGH, 12.11.1953 - 4 StR 150/53

    Preisüberschreitungen als eine Wirtschaftsstraftat im Wege des

    Auszug aus BGH, 16.07.1965 - 6 StE 1/65
    Etwa entstandene notwendige Auslagen muß der Einziehungsbeteiligte selbst tragen (BGHSt 5, 95, 100) [BGH 12.11.1953 - 4 StR 150/53].
  • BGH, 13.12.2018 - 3 StR 307/18

    Vermögensabschöpfung (formlose Einziehung; Verzicht des Angeklagten auf

    Wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat, war zum alten Recht der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung anerkannt, dass der Verzicht auf die Herausgabe sichergestellter Gegenstände durch den Angeklagten die Anordnung der Einziehung oder des Verfalls entbehrlich machte; eine gerichtliche Einziehungs- bzw. Verfallsentscheidung wurde in solchen Fällen als überflüssig und unverhältnismäßig angesehen (vgl. etwa BGH, Urteile vom 16. Juli 1965 - 6 StE 1/65, BGHSt 20, 253, 257; vom 27. Juli 2005 - 2 StR 241/05, juris Rn. 13; Beschlüsse vom 18. November 2015 - 2 StR 399/15, NStZ-RR 2016, 83; vom 6. Juni 2017 - 2 StR 490/16, juris Rn. 2; vom 11. Oktober 2017 - 2 StR 365/17, juris Rn. 5).

    Der Angeklagte gibt eine etwaige ihm zustehende Rechtsposition auf, um den Strafverfolgungsbehörden unter Verzicht auf alle Förmlichkeiten sofort eine Verwertung der betreffenden Gegenstände zu ermöglichen (BGH, Urteil vom 16. Juli 1965 - 6 StE 1/65, BGHSt 20, 253, 257; BayObLG, Beschluss vom 8. Juli 1996 - 4 St RR 76/96, NStZ-RR 1997, 51; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15. September 1992 - 2 Ws 405/92, NStZ 1993, 452).

    Dadurch wird unter Umständen eine umfangreiche Beweisaufnahme entbehrlich (vgl. BGH, Urteil vom 16. Juli 1965 - 6 StE 1/65, BGHSt 20, 253, 257).

  • BGH, 11.12.2018 - 5 StR 198/18

    Voraussetzungen und Folgen eines Verzichts auf die Rückgabe von Gegenständen bei

    Der Angeklagte erkläre jedenfalls einen unwiderruflichen Verzicht auf etwa bestehende Rechte an sichergestellten Gegenständen (vgl. OLG Düsseldorf, NStZ 1993, 452; BayObLG, NStZ-RR 1997, 51; OLG Celle, StraFo 2017, 517; siehe auch BGH, Urteil vom 16. Juli 1965 - 6 StE 1/65, BGHSt 20, 253).
  • BGH, 20.03.2019 - 3 StR 67/19

    Anordnung der Einziehung von Bargelderlösen aus Betäubungsmittelgeschäften trotz

    a) Zum alten Recht der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung war anerkannt, dass der Verzicht auf die Herausgabe sichergestellter Gegenstände durch den Angeklagten die Anordnung der Einziehung oder des Verfalls entbehrlich machte; eine gerichtliche Einziehungs- bzw. Verfallsentscheidung wurde in solchen Fällen als überflüssig angesehen (vgl. BGH, Urteile vom 16. Juli 1965 - 6 StE 1/65, BGHSt 20, 253, 257; vom 27. Juli 2005 - 2 StR 241/05, juris Rn. 13; Beschlüsse vom 18. November 2015 - 2 StR 399/15, NStZ-RR 2016, 83; vom 6. Juni 2017 - 2 StR 490/16, juris Rn. 2; vom 11. Oktober 2017 - 2 StR 365/17, juris Rn. 5).

    Der Angeklagte gibt eine etwaige ihm zustehende Rechtsposition auf, um den Strafverfolgungsbehörden unter Verzicht auf alle Förmlichkeiten sofort eine Verwertung der betreffenden Gegenstände zu ermöglichen (BGH, Urteil vom 16. Juli 1965 - 6 StE 1/65, BGHSt 20, 253, 257; BayObLG, Beschluss vom 8. Juli 1996 - 4 St RR 76/96, NStZ-RR 1997, 51; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15. September 1992 - 2 Ws 405/92, NStZ 1993, 452; KG, Beschluss vom 18. Juli 2005 - 5 Ws 256/05, NStZ-RR 2005, 358, 359).

    Dadurch wird unter Umständen eine umfangreiche Beweisaufnahme entbehrlich (vgl. BGH, Urteil vom 16. Juli 1965 - 6 StE 1/65, BGHSt 20, 253, 257).

  • OLG Celle, 19.10.2017 - 1 Ss 41/17

    Zurücktreten einer Ordnungswidrigkeit bei gleichzeitigem Besitz von

    Insoweit liegt nach Auffassung des Senats ungeachtet einer fehlenden Annahmeerklärung der Staatsanwaltschaft - wenn nicht schon das unwiderrufliche Angebot, das Eigentum an den sichergestellten Gegenständen auf das Land zu übertragen - zumindest ein bedingungsloser Verzicht auf alle Rechte an den sichergestellten Gegenständen vor, der eine förmliche Einziehung entbehrlich macht (vgl. BGHSt 20, 253, 257).
  • KG, 18.07.2005 - 5 Ws 256/05

    Verteidigergebühren: Beratung über außergerichtliche Einziehung

    Dieses gesetzlich nicht geregelte Rechtsinstitut hat sich - von der Rechtsprechung anerkannt - neben den Vorschriften über die förmliche Einziehung entwickelt, um den dabei häufig auftretenden Schwierigkeiten aus dem Wege zu gehen, die in keinem Verhältnis zum Gewicht der ansonsten zu entscheidenden Rechtsfragen stehen (vgl. BGHSt 20, 253, 257; BayObLG NStZ-RR 1997, 51; OLG Düsseldorf NStZ 1993, 452; ablehnend Thode, NStZ 2000, 62 ff.).
  • KG, 30.07.2020 - 161 Ss 74/20

    Tatbestandliche Voraussetzungen des § 130 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 Nr. 1 StGB und

    Dem Revisionsgericht wird damit die Nachprüfung ermöglicht, ob aufgrund eines rechtswirksamen Verzichts des Angeklagten zu Recht von einer Einziehungsentscheidung abgesehen worden ist (vgl. BGH, Urteil vom 16. Juli 1965 - 6 StE 1/65 -, juris Rdnr. 11 = BGHSt 20, 253 ff. [betreffend Gegenstände von geringem Wert; selbständiges Einziehungsverfahren]; OLG Koblenz, a. a. O., juris Rdnr. 8) oder eine gleichwohl getroffene Einziehungsentscheidung als rein deklaratorische Entscheidung (vgl. BGH, Beschluss vom 8. November 2018 - 4 StR 297/18 -, juris Rdnr. 9 [betreffend Einziehung nach § 73a Abs. 1 StGB]; BayObLG, a. a. O., juris Rdnr. 13) den Angeklagten jedenfalls nicht beschwert (vgl. BGH, Beschluss vom 8. November 2018, a. a. O., juris Rdnr. 11 f.; BayObLG, a. a. O., juris Rdnr. 13 m. w. Nachw.) und es insoweit einer Sachprüfung nicht (mehr) bedarf (vgl. OLG Koblenz, a. a. O., juris Rdnr. 9; BayObLG, a. a. O., juris Rdnr. 13).
  • BGH, 29.05.1970 - 3 StR 2/70

    Einziehung von mit einem Hakenkreuz und mit den Farben der Bundesrepublik

    Dort ist dem Tatrichter ein echtes "Handlungsermessen" darüber eingeräumt, ob er eine Maßnahme ergreift oder nicht (BGHSt 20, 253, 255) [BGH 16.07.1965 - 6 StE 1/65].
  • OLG München, 26.08.2009 - 1 U 2647/09

    Amtshaftung: Wirksamkeit der Zustimmung zu einer formlosen Einziehung

    Im Übrigen kann nicht nur der Gesichtspunkt der Strafverfolgung, sondern auch der der Gefahrenabwehr ein berechtigtes öffentliches Interesse daran begründen, Gegenstände aus dem Verkehr zu ziehen (so auch BGHSt 20, 253, 257).
  • BayObLG, 08.07.1996 - 4St RR 76/96
    Dies entspricht im Ergebnis der Rechtsprechung des BGH, der in einem ähnlich gelagerten Fall - der Angeklagte hatte auf die Rückgabe sichergestellter Unterlagen verzichtet - einen förmlichen Einziehungsausspruch nicht mehr für erforderlich gehalten hat (BGHSt 20, 253, 257; im Ergebnis ebenso OLG Düsseldorf aaO.).
  • OLG Koblenz, 04.09.2006 - 1 Ss 241/06

    Revision im Strafverfahren wegen Betäubungsmitteldelikten: Notwendige Begründung

    Denn eine solche ist nicht veranlasst, wenn der Angeklagte bereits wirksam auf die Rückgabe der sichergestellten Gegenstände verzichtet hatte (BGHSt 20, 253, 257; BayObLG NStZ-RR 1997, 51; OLG Düsseldorf NStZ 1993, 452).
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