Rechtsprechung
   BGH, 21.09.1965 - 1 StR 269/65   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1965,307
BGH, 21.09.1965 - 1 StR 269/65 (https://dejure.org/1965,307)
BGH, Entscheidung vom 21.09.1965 - 1 StR 269/65 (https://dejure.org/1965,307)
BGH, Entscheidung vom 21. September 1965 - 1 StR 269/65 (https://dejure.org/1965,307)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1965,307) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Überfall einer Frau zur Erzwingung von Geschlechtsverkehr - Verurteilung wegen Notzucht mit Todesfolge in Tateinheit mit versuchtem Mord und fahrlässiger Tötung - Ursächlichkeit der Notzuchtshandlung für den Tod des Opfers - Konkurrenzverhältnis von Notzucht mit ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 52, § 177 Abs. 3, § 222

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 20, 269
  • NJW 1965, 2411
  • MDR 1965, 1003
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 17.09.1963 - 1 StR 301/63

    Wirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts durch den Angeklagten bei lebenslanger

    Auszug aus BGH, 21.09.1965 - 1 StR 269/65
    Der Senat hat bereits entschieden, daß im Falle vorsätzlicher Herbeiführung des Todes der Täter sowohl aus den §§ 177, 178 StGB als auch nach den §§ 211 ff StGB verurteilt werden kann, daß also in solchem Falle Tötungsverbrechen und Notzucht mit Todesfolge in Tateinheit stehen können (BGHSt 19, 102, 106) [BGH 17.09.1963 - 1 StR 301/63].

    Bei § 178 StGB ist das gerade nicht der Fall; denn der Todeserfolg kann hier sowohl fahrlässig als auch vorsätzlich herbeigeführt werden und § 178 StGB tritt, wie schon erwähnt, hinter die §§ 211 ff StGB nicht zurück (BGHSt 19, 102, 106) [BGH 17.09.1963 - 1 StR 301/63].

  • BGH, 02.07.1963 - 1 StR 156/63

    Umfang eines von den Eltern eines Geschädigten gestellten Strafantrages -

    Auszug aus BGH, 21.09.1965 - 1 StR 269/65
    (§§ 223, 223 a StGB) verurteilt wurde (vgl. BGH NJW 1963, 1683 Nr. 15), beschwert ihn nicht.

    Ferner hat der Senat wiederholt entschieden, daß zwischen § 177 StGB und den Körperverletzungsdelikten Tateinheit möglich ist (BGH NJW 1963, 1683 Nr. 15 und die dort angeführte weitere Rechtsprechung).

  • BGH, 28.06.1961 - 2 StR 136/61
    Auszug aus BGH, 21.09.1965 - 1 StR 269/65
    Da der Tötungsvorsatz notwendig den Körperverletzungsvorsatz mit enthält, so tritt die Körperverletzung und damit auch § 226 StGB als subsidiäres Delikt gegenüber den vorsätzlichen Tötungsverbrechen zurück (BGHSt 16, 122).
  • BGH, 09.01.1962 - 5 StR 548/61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 21.09.1965 - 1 StR 269/65
    Daß ein Sachverständiger einen bestimmten Test, der ihm zur Verfügung steht, nicht anwendet, weil er ihn nicht für erforderlich hält, beweist auch nicht, daß etwa seine Sachkunde zweifelhaft ist (vgl. BGH Urt. v. 9.1.1962 - 5 StR 548/61).
  • BGH, 08.07.1955 - 2 StR 146/55
    Auszug aus BGH, 21.09.1965 - 1 StR 269/65
    Diese Ansicht steht nicht in Widerspruch zu der in BGHSt 8, 54 zu § 226 StGB vertretenen Auffassung, daß zwischen Körperverletzung mit Todesfolge und fahrlässiger Tötung Gesetzeseinheit bestehe.
  • BGH, 31.03.1955 - 4 StR 51/55

    überfahrener Betrunkener - § 211 StGB, Verdeckungsabsicht, Mittel - Folge; § 53

    Auszug aus BGH, 21.09.1965 - 1 StR 269/65
    Fahrlässige Tötung und versuchter Mord werden zwar, wenn die Tötung nach fahrlässiger Setzung der Todesursache versucht wird, regelmäßig im Verhältnis der Tatmehrheit stehen (BGHSt 7, 287).
  • RG, 10.10.1935 - 3 D 705/35

    Ist der § 178 StGB. auch bei versuchter Notzucht anwendbar?

    Auszug aus BGH, 21.09.1965 - 1 StR 269/65
    Daher ist der Angeklagte mit Recht wegen vollendeter und nicht wegen versuchter Notzucht mit Todesfolge (vgl. RGSt 69, 332) verurteilt worden.
  • BGH, 30.07.1999 - 1 StR 618/98

    Mindestanforderungen an strafprozessuale Glaubhaftigkeitsgutachten

    Daß der Sachverständige einen bestimmten Test, der ihm zur Verfügung steht, nicht anwendet, weil er ihn nicht für erforderlich hält, zeigt daher grundsätzlich nicht, daß seine Sachkunde zweifelhaft ist (BGH StV 1989, 141; BGH bei Pfeiffer NStZ 1982, 188, 189; BGH, Urt. vom 21. September 1965 - 1 StR 269/65).
  • BGH, 03.09.2015 - 3 StR 236/15

    Verbindung zweier Umsatzgeschäfte zu einer einheitlichen Tat beim Handeltreiben

    Hierin liegt ein wesentlicher Unterschied zu Fallkonstellationen, in denen erst unter Zugrundelegung eines zugleich einer anderen Tatbestandsverwirklichung dienenden Teilaktes von einer vollständigen Tatbestandsverwirklichung auszugehen ist (so zum Beispiel die Gewaltanwendung im Rahmen des Raubes und die Körperverletzung, BGH, Urteil vom 18. März 1969 - 1 StR 544/68, BGHSt 22, 362, oder die Drohung bei der Vergewaltigung und die dadurch fahrlässig herbeigeführte Tötung, BGH, Urteil vom 21. September 1965 - 1 StR 269/65, BGHSt 20, 269).
  • BGH, 15.11.2016 - 3 StR 236/15

    Divergenzvorlage; keine Tateinheit trotz teilweiser Identität der

    Hierin liegt ein wesentlicher Unterschied zu Fallkonstellationen, in denen erst unter Zugrundelegung eines zugleich einer anderen Tatbestandsverwirklichung dienenden Teilaktes von einer vollständigen Tatbestandsverwirklichung auszugehen ist (so zum Beispiel die Gewaltanwendung im Rahmen des Raubes und die Körperverletzung, BGH, Urteil vom 18. März 1969 - 1 StR 544/68, BGHSt 22, 362, oder die Drohung bei der Vergewaltigung und die dadurch fahrlässig herbeigeführte Tötung, BGH, Urteil vom 21. September 1965 - 1 StR 269/65, BGHSt 20, 269).
  • BGH, 18.03.1969 - 1 StR 544/68

    Ursächlichkeit der bei einem Raubüberfall verübten Gewalt für das Ableben des

    Danach ist hier aber auch gegen die Annahme einer Tateinheit zwischen Raub und fahrlässiger Tötung nichts einzuwenden, da nach den getroffenen Feststellungen jedenfalls der Beginn der Ausführung bei beiden Straftaten zusammenfiel (vgl. auch BGHSt 20, 269).
  • BGH, 16.11.1965 - 1 StR 367/65

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

    Entsprechend der Entscheidung des Senats vom 21. September 1965 - 1 StR 269/65 - war das Landgericht befugt, die Aussage des Angeklagten zur Niederschrift des Vernehmungsrichters zu verlesen (§ 254 StPO), obwohl er damals (Bl. 50 d.A.) nicht ausdrücklich gefragt worden war, ob er etwas auf die Beschuldigung erwidern wolle.
  • BGH, 21.10.1970 - 2 StR 396/70

    Zeitpunkt des Vorliegens der Zueignungsabsicht beim Raub

    Dabei kommt es entscheidend auf die Anschauungen des täglichen Lebens an (vgl. BGHSt 20, 271, 273 [BGH 21.09.1965 - 1 StR 269/65] mit Nachweisen).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht