Rechtsprechung
   BGH, 10.12.1965 - 1 StR 327/65   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1965,125
BGH, 10.12.1965 - 1 StR 327/65 (https://dejure.org/1965,125)
BGH, Entscheidung vom 10.12.1965 - 1 StR 327/65 (https://dejure.org/1965,125)
BGH, Entscheidung vom 10. Dezember 1965 - 1 StR 327/65 (https://dejure.org/1965,125)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1965,125) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Fahrlässige Tötung beim Übungsschießen der Bundeswehr - Verletzung der Aufklärungspflicht - Sicherheitsanforderungen beim Schießen mit scharfer Munition - Pflichtverletzung eines Offiziers bei Verschulden von Untergebenen - Pflichtverletzung bei Aufbau und Überwachung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 20, 315
  • NJW 1966, 673
  • MDR 1966, 343
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.09.1962 - 1 StR 245/62

    Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit dreifacher fahrlässiger

    Auszug aus BGH, 10.12.1965 - 1 StR 327/65
    Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 18. September 1962 - 1 StR 245/62 - (insoweit in BGHSt 18, 55 nicht veröffentlicht) ausgeführt, daß die in Friedenszeiten beim Schießen mit scharfer Munition für die eigene Truppe zu fordernde Sicherheit eine genügende Anzahl von Sicherheitsorganen voraussetzt.

    Der Angeklagte war im Ausbildungsdienst tätig (BGHSt 18, 55, 56) [BGH 18.09.1962 - 1 StR 245/62].

    Auch bei ihm treffen die Voraussetzungendes § 47 WStG zu (BGHSt 18, 55), während die Anwendung des § 21 WStG ähnlich wie bei dem Angeklagten R. daran scheitert, daß die Nichtbeachtung der einschlägigen Dienstvorschriften bei Berücksichtigung der besonderen Umstände des Falles, vor allem auch der geringeren praktischen Erfahrung des Angeklagten, den Vorwurf der groben Fahrlässigkeit nicht rechtfertigen kann.

  • BGH, 25.04.1961 - 1 StR 618/60

    Ordnungsgemäß abgefasster Eröffnungsbeschluss - Rüge der vorschriftswidrigen

    Auszug aus BGH, 10.12.1965 - 1 StR 327/65
    Da der Strafkammervorsitzende lediglich den Beginn der Hauptverhandlung vorverlegt, der Verhandlung jedenfalls aber auch den folgenden ordentlichen Sitzungstag vorbehalten hat, ohne diesen anderweitig zu besetzen, lag eine ordentliche Sitzung vor (BGHSt 16, 63).
  • RG, 26.09.1940 - 3 D 121/40

    1. Die Anfechtung eines Beschlusses, der das gegen einen erkennenden Richter

    Auszug aus BGH, 10.12.1965 - 1 StR 327/65
    Auf das diesbezügliche Revisionsvorbringen kann der Senat daher nicht eingehen (RGSt 74, 296).
  • BGH, 17.07.1997 - 1 StR 791/96

    Entscheidungen zur Geldwäsche

    1. In Anlehnung an die bei Erfolgsqualifikationen entwickelten Definitionen liegt Leichtfertigkeit bei der Geldwäsche im Sinne des § 261 Abs. 5 StGB nur dann vor, wenn sich die Herkunft des Gegenstands aus einer Katalogtat nach der Sachlage geradezu aufdrängt und der Täter gleichwohl handelt, weil er dies aus besonderer Gleichgültigkeit oder grober Unachtsamkeit außer acht läßt (vgl. für Erfolgsqualifikationen BGHSt 14, 241, 255; 20, 315, 324; 33, 66, 67; allg. zur Leichtfertigkeit Wegscheider ZStW 98 , 627 ff.; für die Geldwäsche Burr aaO S. 83; Fülbier/Aepfelbach, Das Geldwäschegesetz 3. Aufl. § 261 StGB Rdn. 66; Körner NStZ 1996, 66; Lackner/Kühl aaO § 261 Rdn. 13; Leip aaO S. 150; Otto wistra 1995, 326; Ruß in LK aaO § 261 Rdn. 18; Stree in Schönke/Schröder, StGB 25. Aufl. § 261 Rdn. 19; Tröndle, StGB 48. Aufl. § 261 Rdn. 17; vgl. auch BT-Drucks. 12/989 S. 28).
  • BGH, 25.03.1999 - 1 StR 26/99

    Todesschüsse durch Polizisten müssen neu verhandelt werden

    Sollte die Zielrichtung bei Abgabe der weiteren Schüsse nicht mehr bewußt gesteuert, sondern vom Angeklagten im bereits angesprochenen Sinn nicht mehr kontrolliert gewesen sein, so könnte schließlich unter dem Gesichtspunkt, daß der Angeklagte zunächst zulässig einen gefährlichen Geschehensablauf in Gang setzte, den er dann nicht mehr beherrschte, eine Strafbarkeit wegen fahrlässiger Tötung (§ 222 StGB) zu prüfen sein (vgl. BGHSt 10, 133; 20, 315, 325; Schroeder in LK aaO. § 16 Rdn. 141; Cramer in Schönke/Schröder, StGB 25. Aufl. § 15 Rdn. 136, 200, 203; Tröndle/Fischer, StGB 49. Aufl. § 15 Rdn. 14, 16; Roxin aaO § 24 Rdn. 34; Jescheck/Weigend, Strafrecht AT 5. Aufl. S. 580 f.).
  • BGH, 25.09.1990 - 5 StR 187/90

    Silo-Begasung - § 222 StGB, Sorgfaltsmaßstab, normierte und ungeschriebene

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BGH, 30.01.1968 - 1 StR 211/67

    Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung - Verletzung des Grundsatzes der

    Abgesehen davon geht das Urteil zutreffend davon aus, daß jeder, der ausdrücklich mit einer Sicherungsaufgabe betraut wird, nach allgemeinen Grundsätzen verpflichtet ist, sich genau in seine Aufgabe einweisen zu lassen und sich eine lückenlose Kenntnis der wesentlichen Sicherheitsbestimmungen zu verschaffen (vgl. BGHSt 20, 315, 326) [BGH 10.12.1965 - 1 StR 327/65].

    Da er im Ausbildungsdienst tätig war und seine Verantwortung für das Unglück sich aus dem fahrlässigen Umgang mit Waffen ergab - hierunter fällt auch die Nichtbeachtung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften (BGHSt 20, 315, 323) [BGH 10.12.1965 - 1 StR 327/65] -, ist zugleich die Anwendung des § 47 WStG gerechtfertigt.

    Wenn die Strafkammer die Nr. 20 der ZDv 44/10, wonach der Sicherheitsoffizier die ihn unterstellten Sicherheitsgehilfen in ihre Aufgaben einzuweisen hat, dahin auslegt, daß es zu den Aufgaben des Sicherheitsoffiziers gehört, jeden zur Aufsicht beim Schützen bestellten Soldaten auch über die Notwendigkeit der Rohrüberwachung zu belehren, so ist das aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden (vgl. RGSt 52, 42; RG DR 1943, 1134; BGHSt 20, 315, 318) [BGH 10.12.1965 - 1 StR 327/65].

    Der Umstand, daß G. bisher hauptsächlich im Funkbetrieb tätig gewesen war, schließt nicht aus, daß er - als Oberfeldwebel - erkennen konnte, die Nichtbeachtung wichtiger Sicherheitsvorschriften könne unter Umständen auch zu einem tödlichen Unfall führen (BGH, Urteil vom 1. Juli 1960 - 4 StR 222/60 - BGHSt 20, 315, 326) [BGH 10.12.1965 - 1 StR 327/65].

    Ein solches Verschulden ist nach anerkannten Rechtsgrundsätzen nicht geeignet, den die Aufsicht führenden Offizier von seiner durch eigene Pflichtverletzung begründeten Verantwortung zu befreien (vgl. RMG 1, 129, 131; 4, 289; BGHSt 20, 315, 321) [BGH 10.12.1965 - 1 StR 327/65].

  • BGH, 31.01.1978 - 1 StR 379/77

    Ordnungsgemäße Feststellung der Verhinderung eines Richters - Verhinderung

    Wer schuldhaft grundlegende Sicherheitsvorschriften verletzt, muß erfahrungsgemäß mit der Verwirklichung aller Gefahren rechnen, zu deren Abwehr die Vorschriften aufgestellt worden sind (BGHSt 15, 110, 112; 20, 315, 321).

    Ein allgemeiner Rechtssatz des Inhalts, daß die strafrechtliche Haftung für die Erfüllung von Sicherungsaufgaben nur den Auftraggeber trifft, besteht nicht; anderseits ist es anerkannten Rechts, daß der die Oberaufsicht führende Auftraggeber sich nicht durch Hinweis auf ein Verschulden des Beauftragten von der durch eigene Pflichtverletzung begründeten Verantwortung befreien kann (vgl. BGHSt 20, 315, 321).

  • BGH, 07.04.1970 - 1 StR 487/69

    Anforderungen an die revisionsrechtlichen Rügen der Verletzung förmlichen und

    Da der Angeklagte im Ausbildungsdienst tätig war und seine Verantwortung für das Unglück sich aus dem fahrlässigen Umgang mit Darstellungsmitteln ergab - hierunter fällt auch die Nichtbeachtung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften (vgl. BGHSt 20, 315, 323) [BGH 10.12.1965 - 1 StR 327/65] -, genügt für die Annahme der Voraussehbarkeit schon die Nichtbeachtung des Aufdrucks auf der Nebelkerze und der Bedienungsanweisung, ohne daß es auf die Unkenntnis der HDv 132/6 noch ankäme.

    Daß die in Betracht kommenden Sicherheitsbestimmungen, insbesondere der Aufdruck auf der Nebelkerze und die Bedienungsanweisung in der Verpackung, als Befehle im Sinne von § 21 WStG anzusehen sind, obwohl sie keine auf den gegebenen Fall zugeschnittenen Einzelanordnungen, sondern nur Gebote für typische Sachverhalte aussprechen, ist nach der Begriffsbestimmung des § 2 Nr. 2 WStG nicht zweifelhaft (vgl. BGHSt 20, 315, 323 [BGH 10.12.1965 - 1 StR 327/65]; BGH NZWehrR 1962, 176; Dreher/Lackner/Schwalm, a.a.O. § 2 Rdn. 11).

  • BVerwG, 23.02.1972 - I WB 10.71

    Rechtsmittel

    Sie ist somit ein Befehl im Sinne des Soldatenrechts (vgl. Nr. 38 der ZDv 1/50; § 2 Nr. 2 WStG; BVerwG NZWehrr 1969, 192, 193; Dreher/Lackner/Schwalm, WStG § 2 RdNr. 8; Rittau, SG § 10 Anm. 4 I; BGHSt 20, 315, 323) [BGH 10.12.1965 - 1 StR 327/65] und damit auch eine die Rechtssphäre des Antragstellers unmittelbar berührende Maßnahme im Sinne des § 17 Abs. 3 Satz 1 WBO.
  • BVerwG, 25.03.1970 - I WB 137.69

    Beschwerde wegen Untätigkeit des Bundesministers der Verteidigung -

    Denn die Grußordnung ist auch in ihrem Abschnitt D II 2 eine unmittelbar Gehorsam beanspruchende Anweisung zu einem bestimmten Verhalten in bestimmten, wiederkehrenden Situationen, die allen Soldaten und damit auch dem Antragsteller durch den höchsten militärischen Vorgesetzten "schriftlich, mündlich oder in anderer Weise" allgemein erteilt worden ist; sie stellt somit einen Befehl im Sinne des Soldatenrechts dar (vgl. Nr. 38 der ZDv 1/50; § 2 Nr. 2 WStG; BVerwG NZWehrr 1969, 192, 193; Dreher/Lackner/Schwalm, WStG § 2 RdNr. 8; Rittau, SG § 10 Anm. 4 I; BGHSt 20, 315, 323) [BGH 10.12.1965 - 1 StR 327/65], der auch, was für seine Verbindlichkeit von Bedeutung ist, eindeutig "zu dienstlichen Zwecken" erteilt worden ist (vgl. § 10 Abs. 4, § 11 Abs. 1 Satz 2 SG; § 22 Abs. 1 WStG).
  • OLG Köln, 13.09.2012 - 2 Ws 524/12

    Anforderungen an eine Arrestanordnung zur Sicherung der Rückgewinnhilfe

    "In Anlehnung an die bei Erfolgsqualifikationen entwickelten Definitionen liegt Leichtfertigkeit bei der Geldwäsche im Sinne des § 261 Abs. 5 StGB nur dann vor, wenn sich die Herkunft des Gegenstands aus einer Katalogtat nach der Sachlage geradezu aufdrängt und der Täter gleichwohl handelt, weil er dies aus besonderer Gleichgültigkeit oder grober Unachtsamkeit außer acht läßt (vgl. für Erfolgsqualifikationen BGHSt 14, 241, 255; 20, 315, 324; 33, 66, 67; allg. zur Leichtfertigkeit Wegscheider ZStW 98 , 627 ff.; für die Geldwäsche Burr aaO S. 83; Fülbier/Aepfelbach, Das Geldwäschegesetz 3. Aufl. § 261 StGB Rdn. 66; Körner NStZ 1996, 66; Lackner/Kühl aaO § 261 Rdn. 13; Leip aaO S. 150; Otto wistra 1995, 326; Ruß in LK aaO § 261 Rdn. 18; Stree in Schönke/Schröder, StGB 25. Aufl. § 261 Rdn. 19; Tröndle, StGB 48. Aufl. § 261 Rdn. 17; vgl. auch BTDrucks. 12/989 S. 28).
  • BGH, 03.04.1973 - 1 StR 85/72

    Garant - Garantenstellung - Begehen durch Unterlassen - Aufklärungspflicht -

    Zur Voraussehbarkeit gehört vielmehr, daß gerade auch der eingetretene Erfolg als Ergebnis eines rechtswidrigen Handelns oder Unterlassens im Bereich dessen lag, was der Täter sich in dem Zeitpunkt vorstellen konnte und mußte, in dem er sich zu entscheiden hatte, ob er handeln solle oder nicht (vgl. BGHSt 20, 315, 321/323).
  • BVerwG, 14.01.1969 - I WB 93.68

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 17.01.1991 - 2 WD 16.90

    Wehrrecht - Disziplinarrecht - Fahrlässige Prüfungspflichtverletzung - Tödliches

  • OLG Karlsruhe, 30.04.2007 - 1 Ws 475/04

    Klageerzwingungsverfahren zur Feststellung der Strafbarkeit eines

  • BGH, 17.07.1974 - 2 StR 92/74

    Entschädigung für den durch Vollzug der Untersuchungshaft erlittenen Schaden -

  • BVerwG, 09.03.1971 - I WB 135.69
  • BVerwG, 14.01.1969 - I WB 88.68

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 14.01.1969 - I WB 87.68

    Rechtsmittel

  • BGH, 30.01.1980 - 2 StR 758/79

    Gemeinschaftliche Vergewaltigung einer Frau in einem einsam gelegenen Waldstück -

  • BGH, 05.05.1977 - 1 StR 857/76

    Fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung - Verstoß gegen die Pflicht

  • BVerwG, 14.03.1969 - I WB 7.69

    Befehl zur Heranziehung von in erster Instanz im Prüfungsausschuss abgelehnten

  • BVerwG, 12.03.1969 - I WB 1.69

    Befehl zur Heranziehung von in erster Instanz im Prüfungsausschuss abgelehnten

  • BVerwG, 12.03.1969 - I WB 13.69

    Befehl zur Heranziehung von in erster Instanz im Prüfungsausschuss abgelehnten

  • BVerwG, 14.01.1969 - I WB 86.68

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 14.01.1969 - I WB 83.68

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 14.01.1969 - I WB 94.68

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 14.01.1969 - I WB 92.68

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 14.01.1969 - I WB 95.68

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 14.01.1969 - I WB 85.68

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 14.01.1969 - I WB 84.68

    Rechtsmittel

  • BGH, 29.02.1968 - 1 StR 536/67

    Anspruch auf Schadensersatz wegen einer unerlaubten Handlung - Voraussetzungen

  • BVerwG, 14.01.1969 - I WB 72.68

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 14.01.1969 - I WB 82.68

    Rechtsmittel

  • BayObLG, 12.04.1990 - 3 ObOWi 74/89
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht