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   BGH, 02.02.1966 - 2 StR 471/65   

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https://dejure.org/1966,154
BGH, 02.02.1966 - 2 StR 471/65 (https://dejure.org/1966,154)
BGH, Entscheidung vom 02.02.1966 - 2 StR 471/65 (https://dejure.org/1966,154)
BGH, Entscheidung vom 02. Februar 1966 - 2 StR 471/65 (https://dejure.org/1966,154)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Revision gegen eineVerurteilung wegen gemeinschaftlich versuchten schweren Raubes und gemeinschaftlichen schweren Diebstahls - Verletzung der Aufklärungspflicht wegen des Unterlassens einer möglicherweise zur Aussagebereitschaft führenden und erforderlichen Unterrichtung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 52, § 244 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 21, 12
  • NJW 1966, 742
  • MDR 1966, 429
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 30.06.1954 - 6 StR 172/54

    Vernehmung des mittelbaren Zeugen obgleich der Möglichkeit der Vernehmung des

    Auszug aus BGH, 02.02.1966 - 2 StR 471/65
    Dadurch, daß es eine möglicherweise zur Aussagebereitschaft führende und nach den Umständen erforderliche Unterrichtung des Zeugen unterließ, dessen Vernehmung es an sich als geboten ansah und ansehen mußte (vgl. BGHSt 6, 209 f [BGH 30.06.1954 - 6 StR 172/54] [BGH 30.06.1954 - StR 6 172/54 ]), hat das Landgericht seine Aufklärungspflicht verletzt.
  • BGH, 20.12.1954 - GSSt 1/54

    Hehlerei durch Diebstahlsgehilfen - §§ 242, 26, 27, 259 StGB

    Auszug aus BGH, 02.02.1966 - 2 StR 471/65
    Sie hat jedoch mit der Sachrüge Erfolg, weil die auch bei der Hehlerei durch Mitwirken beim Absatz erforderliche Feststellung fehlt, daß zwischen der Angeklagten und ihrem Vormann Einverständnis hinsichtlich der Überlassung der Pistolen an die Angeklagte hergestellt war (BGHSt 7, 134, 137) [BGH 20.12.1954 - GSSt - 1/54] [BGH 20.12.1954 - - GSSt 1/54 ].
  • BGH, 09.02.1951 - 3 StR 48/50
    Auszug aus BGH, 02.02.1966 - 2 StR 471/65
    Zwar liegt es durchaus im freien Belieben eines Zeugen, ob er von einem ihm als Angehörigen des Beschuldigten zustehenden Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen will, und der Richter hat sich insofern jeder Einwirkung auf die Entschlußfreiheit des Zeugen zu enthalten (BGHSt 1, 34, 37) [BGH 09.02.1951 - 3 StR 48/50] [BGH 09.02.1951 - StR 3 48/50 ].
  • BayObLG, 25.05.1960 - RReg. 1 St 200/60

    Fälschliche Annahme von Tateinheit im Eröffnungsbeschluss

    Auszug aus BGH, 02.02.1966 - 2 StR 471/65
    Soweit die Angeklagte von dem Vorwurf der Hehlerei durch Mitwirkung bei der Verwertung des gestohlenen Schmuckes rechtskräftig freigesprochen worden ist, wird dies noch ausdrücklich in der Urteilsformel nachzuholen sein (vgl. BGH JZ 1951, 309 und BayObLG NJW 1960, 2014 [BayObLG 25.05.1960 - St 1 200/60 ]).
  • BGH, 23.09.1999 - 4 StR 189/99

    Verzicht auf Verwertungsverbot nach § 252 StPO

    Das Recht des Zeugen auf freie und unbefangene Entscheidung schließt es jedoch nicht aus, daß das Gericht ihn im Rahmen der Belehrung über Umstände unterrichten darf, die als Grundlage der von ihm zu treffenden Entscheidung von Bedeutung sein können (BGHSt 21, 12, 13; BGH NStZ 1988, 56; 1999, 94).
  • BGH, 12.11.2009 - 4 StR 275/09

    Besorgnis der Befangenheit (Unparteilichkeit des Richters); rechtsfehlerhafte

    Dies schließt es jedoch nicht aus, dass der Richter einen Zeugen im Rahmen der gemäß § 55 Abs. 2 StPO gebotenen Belehrung über Umstände unterrichtet, die für die vom Zeugen zu treffende Entscheidung von Bedeutung sein können (vgl. BGHSt 21, 12, 13 zu § 52 StPO; BGH, Urteil vom 30. Juni 1988 - 1 StR 150/88, BGHR StPO § 52 Abs. 3 Satz 1 Belehrung 2).
  • BGH, 18.07.2007 - 1 StR 296/07

    Verzicht auf das Verwertungsverbot nach § 252 StPO (Belehrungspflicht; Erklärung

    Dies kann schriftlich erfolgen (BGHSt 21, 12 f.), aber auch, wie hier, durch Erklärung des anwaltlichen Beistands in der Hauptverhandlung (ebenso BGH, Beschl. vom 13. August 2003 - 1 StR 280/03 zum vergleichbaren Fall einer anwaltlichen Mitteilung außerhalb der Hauptverhandlung).

    Beruft sich der Zeuge aber außerhalb der Hauptverhandlung auf sein Aussageverweigerungsrecht, hat das Gericht regelmäßig keine Veranlassung, gleichwohl auf seinem Erscheinen in der Hauptverhandlung zu bestehen (BGHSt 21, 12 f.; BGH, Beschl. vom 1. Juni 2001 - 1 StR 208/01; in vergleichbarem Sinne BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Unerreichbarkeit 17 zum Fall der Berufung auf ein umfassendes Auskunftsverweigerungsrecht gem. § 55 StPO).

    Allerdings kann sich im Einzelfall anderes aus der Aufklärungspflicht (§ 244 Abs. 2 StPO) - deren Verletzung hier nicht ausdrücklich gerügt ist - ergeben, etwa bei konkreten Anhaltspunkten dafür, dass der Zeuge über die Tragweite seiner Erklärung irrt (vgl. BGHSt 21, 12), oder z.B. dafür, dass der Zeuge bei Abwesenheit des Angeklagten (§§ 247, 247a StPO) oder Ausschluss der Öffentlichkeit (§§ 171b, 172 Nr. 4 GVG) doch aussagen werde (BGH NStZ 1999, 94 f.).

  • BGH, 30.08.2000 - 5 StR 268/00

    Verurteilung einer Leipzigerin zu lebenslanger Freiheitsstrafe wegen Ermordung

    Ein Beweisantrag auf Vernehmung eines derart eindeutig berechtigt das Zeugnis verweigernden Zeugen wäre unzulässig (vgl. Alsberg/Nüse/Meyer, Der Beweisantrag im Strafprozeß 5. Aufl. S. 452 f.; ferner BGHSt 21, 12; BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 - Unerreichbarkeit 17; BGH NStZ 1982, 126).
  • BGH, 30.06.1988 - 1 StR 150/88

    Einwirkung des Gerichts auf die Ausübung des Zeugnisverweigerungsrechts - Vortrag

    Das Recht des Zeugen auf freie und unbefangene Entscheidung schließt es jedoch nicht aus, daß das Gericht ihn im Rahmen der Belehrung nach § 52 Abs. 3 Satz 1 StPO über Umstände unterrichten darf, die als Grundlage der von ihm zu treffenden eigenverantwortlichen Entschließung über die Ausübung seines Rechts von Bedeutung sein können (BGHSt 21, 12, 13 [BGH 02.02.1966 - 2 StR 471/65]; Pelchen a.a.O. § 52 StPO Rdn. 34).

    Angesichts dieser Ankündigung war es vielmehr auch und gerade unter dem Gesichtspunkt der Aufklärungspflicht erforderlich, die bereits zur Zeugnisverweigerung entschlossene Zeugin vor ihrer endgültigen Entscheidung über die für sie ersichtlich wesentliche Rechtstatsache des ihr zusätzlich nach § 55 StPO zustehenden Auskunftsverweigerungsrechts zu informieren und ihr so zu ermöglichen, auf der Grundlage dieser Tatsache ihre Bereitschaft zur Aussage nochmals zu überdenken (vgl. BGHSt 21, 12, 14) [BGH 02.02.1966 - 2 StR 471/65].

  • BGH, 31.01.1996 - 2 StR 596/95

    Revision - Beruhen - Urteil - Nichtvernehmung eines Zeugen

    Dabei kann es für die Beurteilung keinen Unterschied machen, ob der Zeuge vor Gericht erschienen war oder unter Berufung auf sein vermeintliches Zeugnisverweigerungsrecht der Verhandlung mit Zustimmung des Gerichts fernblieb (BGHSt 21, 12, 13; BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Unerreichbarkeit 17).
  • BGH, 16.10.1985 - 2 StR 563/84

    Strafbarkeit wegen Bankrotts in Tateinheit mit Untreue - Endgültige Einstellung

    Der Zeuge war infolge seiner berechtigten Aussageverweigerung ein ungeeignetes Beweismittel (vgl. auch BGHSt 21, 12 [BGH 02.02.1966 - 2 StR 471/65]; BGH, Urteil vom 22. Dezember 1981 - 5 StR 662/81).
  • BGH, 25.02.2003 - 4 StR 499/02

    Aufklärungspflicht (Aufdrängen einer Vernehmung; Ablehnungsgründe; Aussage gegen

    Allerdings durfte das Landgericht den am 9. Juli 2002 gestellten Beweisantrag auf Vernehmung der Zeugin Beatrix B. zunächst deshalb ablehnen, weil sich die Zeugin (telefonisch) auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht berufen hatte (vgl. BGHSt 21, 12 f.; BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Unerreichbarkeit 17; BGH NStZ 1982, 126 f.; 2001, 48).
  • BGH, 11.04.1973 - 2 StR 42/73

    Gerichtliche Verwertbarkeit der Aussage eines Zeugnisverweigerungsberechtigten

    Eine solche Möglichkeit fehlt dagegen, wenn sein Aufenthaltsort nicht ermittelt werden kann und er dem Gericht auch nicht schriftlich seine Entscheidung über sein Zeugnisverweigerungsrecht mitteilt (vgl. hierzu BGHSt 21, 12 f).
  • BGH, 19.12.1974 - 1 StR 313/74

    Unterzeichnung eines Protokolls über ein Rechtsgeschäft durch einen mitwirkenden

    Bei dieser Sachlage durfte die Strafkammer den Vater des Revisionsführers als ungeeignetes Beweismittel (vgl. BGHSt 21, 12, 13) ansehen.
  • BGH, 15.07.1998 - 2 StR 173/98

    Sexueller Missbrauch eines Kindes

  • BGH, 19.12.1995 - 1 StR 606/95

    Hauptverhandlung - Richterliche Vernehmungsniederschrift -

  • OLG Köln, 20.04.2000 - Ss 166/00

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer strafrechtlichen Verurteilung wegen

  • BGH, 29.06.1983 - 2 StR 855/82

    Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz - Bewertung der Aussageverweigerung

  • BGH, 15.08.1979 - 2 StR 399/79

    Möglichkeit der Untersuchung eines Zeugen auf seine Glaubwürdigkeit nach

  • BGH, 22.12.1981 - 5 StR 662/81

    Zeuge als völlig ungeeignetes Beweismittel durch Verwandschaft zum Angeklagten

  • KG, 07.08.1998 - 1 Ss 139/98

    Strafprozeßrecht: Ablehnung eines Beweisantrags wegen Ungeeignetheit bei einem

  • BGH, 01.10.1975 - 3 StR 185/75

    Zeuge als ungeeignetes Beweismittel nach Gebrauch des Zeugnisverweigerungsrechts

  • BSG, 23.05.1969 - 10 RV 372/68
  • BGH, 15.02.1967 - 3 StR 20/66

    Strafbarkeit wegen Mitgliedschaft in einem Geheimbund - Strafbarkeit wegen

  • BGH, 25.02.1966 - 4 StR 20/66

    Verurteilung wegen fortgesetzter Unzucht mit einem Kinde - Bewertung einer

  • BGH, 27.04.1978 - 4 StR 180/78

    Verwertbarkeit von Bekundungen eines Richters bezüglich einer Vernehmung im

  • BGH, 06.03.1968 - 3 StR 3/68

    Verurteilung wegen versuchten schweren Diebstahls - Ablehnung von Beweisanträgen

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