Rechtsprechung
| BGH, 09.12.1966 - 4 StR 119/66 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Jurion
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kurzfassungen/Presse
- RIS Bundeskanzleramt Österreich (Leitsatz)
Zeitschriftenfundstellen
- BGHSt 21, 157
- NJW 1967, 116
Wird zitiert von ... (59)
- BGH, 28.06.1990 - 4 StR 297/90
Herabsetzung der Grenze der absoluten Fahrunsicherheit
»Kraftfahrer sind bei einem Blutalkoholgehalt von 1, 1 ‰ absolut fahruntüchtig (Fortbildung von BGHSt 21, 157).«.An der beabsichtigten Aufhebung des amtsgerichtlichen Urteils sieht es sich jedoch durch den Beschluß des Senats vom 9. Dezember 1966 - 4 StR 119/66 - (BGHSt 21, 157) gehindert, in welchem er als Grenze der alkoholbedingten absoluten Fahruntüchtigkeit eines Kraftfahrers 1, 3 ‰ festgestellt hat.
Soweit diese in den maßgebenden Fachkreisen allgemein und zweifelsfrei als richtig anerkannt werden, sind sie für den Richter bindend (BGHSt 21, 157, 159; 24, 200, 203; 25, 246, 248; 30, 251, 252 f; 34, 133, 134; BGH NZV 1990, 157, 158).
Aufbauend auf dem Gutachten 1966 hatte der Senat in seinem Beschl. v. 9. Dezember 1966 (BGHSt 21, 157) entschieden, daß ab einer Blutalkoholkonzentration von 1, 3 ‰ jeder Kraftfahrer unbedingt fahruntüchtig ist.
Dabei bezeichnet der Grundwert die Blutalkoholkonzentration, bei der mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit bei jedem Kraftfahrer Fahrtüchtigkeit im Sinne einer Beherrschung des die Lenkung eines Fahrzeugs im Verkehr bildenden Gesamtvorgangs nicht mehr festgestellt werden kann (BGHSt 21, 157, 160 ff).
a) Der Grundwert von 1, 1 ‰ beruhte auf den im Gutachten 1966 mitgeteilten und vom Senat als gleichrangig gewürdigten Ergebnissen sowohl der medizinischen und statistischen Alkoholforschung als auch von Fahrversuchen (BGHSt 21, 157, 160).
In Anwendung des Zweifelssatzes hat der Senat damals die obere Grenze dieses Blutalkoholbereichs als Grundwert angenommen (BGHSt 21, 157, 161 f).
Diesen Wert von 0, 15 ‰ hatte der Senat wegen nicht ausschließbarer personeller Besonderheiten bei der Analyse der Versuchsproben und sachlicher Unzulänglichkeiten bei einzelnen Untersuchungsstellen auf 0, 2 ‰ aufgerundet (BGHSt 21, 157, 166 f).
Eine Irrtumswahrscheinlichkeit von 0, 15 % hat der Senat aber bereits bei der Festlegung der 1, 3 ‰-Grenze als hinnehmbar erachtet (BGHSt 21, 157, 165).
- BGH, 03.04.2001 - 4 StR 507/00
Atemalkoholmessung
Sie spiegeln anders als die von der Rechtsprechung durch den Senat bestimmten Grenzwerte "absoluter" Fahruntüchtigkeit im Sinne des § 316 StGB (BGHSt 5, 168; 21, 157; 34, 133; 37, 89) - nicht medizinisch-naturwissenschaftliche Erfahrungssätze wider, die im Rahmen tatrichterlicher Beweiswürdigung Beachtung finden, sondern erfüllen - unter der Voraussetzung verfahrensbezogen ordnungsgemäßen Zustandekommens - bei Vorliegen entsprechender Meßwerte für sich selbst die tatbestandlichen Voraussetzungen.Diese Qualitätsanforderungen an die Blutprobe (arithmetischer Mittelwert aus fünf Einzeluntersuchungen zweier unterschiedlicher Meßverfahren bzw. aus vier Einzeluntersuchungen nach dem GC und dem ADH-Verfahren) gehen auf das Gutachten des Bundesgesundheitsamtes "Alkohol bei Verkehrsstraftaten" von 1966 (…Gutachten 1966 aaO) zurück, das der Festlegung der "Beweisgrenzwerte" der "absoluten" Fahruntüchtigkeit im Sinne der §§ 315c Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a), 316 Abs. 1 StGB durch den Senat zugrundeliegt (BGHSt 21, 157; 37, 89).
- BGH, 19.08.1993 - 4 StR 627/92
Bedeutung eines Geständnisses bei der Verurteilung wegen Überschreitung der …
Der Bundesgerichtshof hat deshalb eine Abweichung in einer Rechtsfrage angenommen, wenn es Rechtsbegriffe (BGHSt 22, 341, 343), allgemeine Erfahrungssätze (BGHSt 21, 157, 158; 23, 156, 157; 31, 86, 90; 34, 133; 37, 89, 91) oder die rechtlichen Grenzen der freien richterlichen Beweiswürdigung (BGHSt 25, 365, 366 f) zu klären galt.Der von der Rechtsprechung bestimmte Grenzwert der absoluten Fahruntüchtigkeit setzt sich zusammen aus einem Grundwert, bei dem mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit keine Fahrtüchtigkeit mehr vorliegt, und einem Sicherheitszuschlag zum Ausgleich der technischen und naturwissenschaftlich nicht ausschließbaren Meßungenauigkeiten (BGHSt 21, 157, 160 f; 28, 1, 2 f; 34, 133, 136; 37, 89, 92).
- BGH, 14.03.1969 - 4 StR 183/68
Der sog. Beweisgrenzwert von 1,1 Prom., der für alle Führer von Kraftfahrzeugen …
b) Bleibt der Blutalkoholgehalt unter diesem Wert, so müssen die Besonderheiten des Kraftradfahrens bei der Prüfung der bedingten (relativen) Fahruntüchtigkeit berücksichtigt werden (im Anschluß an BGHSt 21, 157 ).«.Es vertritt die Ansicht, mit Beschluß vom 9. Dezember 1966 (BGHSt 21, 157 ) habe der Bundesgerichtshof lediglich den Grenzwert der unbedingten Fahruntüchtigkeit von Kraftwagenfahrern neu festgelegt; über die Frage, ob daneben noch ein besonderer Grenzwert für Kraftradfahrer anzunehmen sei, habe er dabei nicht entschieden.
Mit Beschluß vom 9. Dezember 1966 (BGHSt 21, 157 ) hat der Senat allein den Grenzwert für die unbedingte Fahruntüchtigkeit der Kraftwagenführer neu festgelegt.
Nunmehr hat der Senat, gestützt auf das Gutachten des Bundesgesundheitsamtes zur Frage "Alkohol bei Verkehrsstraftaten", mit Beschluß vom 9. Dezember 1966 (BGHSt 21, 157 ) auch den allgemeinen Grenzwert der unbedingten Fahruntüchtigkeit auf 1, 3 % herabgesetzt.
Da somit der Grundwert für Kraftradfahrer 0, 2 % unter demjenigen gelegen habe, den man früher für Kraftwagenführer angenommen habe, müsse auch der neue Grundwert um 0, 2 % niedriger angesetzt werden als der im Beschluß BGHSt 21, 157 festgelegte Grundwert, also mit 0, 9 %.
Der Senat hat diese medizinisch-naturwissenschaftlichen Erkenntnisse bereits in der Entscheidung BGHSt 21, 157 als verbindlich anerkannt (S. 159).
- BGH, 22.11.1990 - 4 StR 117/90
Minderung des Steuerungsvermögens ab einer BAK von 2 o/oo
Für den Richter, der gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse stets zu berücksichtigen hat (BGHSt 21, 157, 159; 30, 251, 252 f.; 34, 133, 134; BGH NStZ 1990, 232, 233 und 491, 492), bedeutet dies, daß eine Blutalkoholkonzentration von 2 %o und mehr einen Umstand darstellt, der aufgrund eines gesicherten - statistischen - Erfahrungssatzes (…Herdegen in KK- StPO 2. Aufl. § 244 Rdn. 5) den Schluß auf eine erhebliche Verminderung des Steuerungsvermögens ermöglicht (so auch BGHSt 35, 308 312; dazu Blau BA 1989, 1; BGH JR 1989, 336 m. Anm. Blau; BGHSt 36, 286, 288; dazu Blau JR 1990, 294;… aus psychiatrischer Sicht ebenso Witter, Der psychiatrische Sachverständige im Strafrecht, 1987, S. 1, 21; ders. MSchKrim 1988, 410, 411). - BSG, 18.11.1997 - 2 RU 48/96
Anscheinsbeweis bei der Feststellung einer Berufskrankheit
Zwar mag die Aufstellung von Erfahrungssätzen, die geeignet sind, einen Anscheinsbeweis zugrunde zu legen, als Feststellung genereller Tatsachen ("legislative facts") auch in der Revisionsinstanz vorgenommen werden können (vgl Rauscher, SGb 1986, 45, 47 ff sowie zB -jeweils zu Promille-Grenzen im Strafrecht- BGH, Urteil vom 22. November 1990, BGHSt 37, 231, 234; BGH, Urteil vom 28. Juni 1990, BGHSt 37, 89; BGH, Urteil vom 9. Dezember 1966, BGHSt 21, 157, 159; zur Pflicht der Tatsacheninstanzen, vom Revisionsgericht aufgestellte technische Erfahrungssätze zu überprüfen: BGH, Urteil vom 27. Oktober 1981, NJW 1982, 1049, 1050). - BGH, 03.11.1998 - 4 StR 395/98
Fahruntüchtigkeit nach Drogenkonsum
Beim Alkohol haben gute Quantifizierbarkeit, bekanntes Stoffwechselverhalten sowie überprüfbare und bedingt reproduzierbare Wirkungsweise (vgl. OLG Köln NJW 1990, 2945, 2946 m.N.) es der Rechtsprechung ermöglicht, auf der Grundlage der gleichzeitig und gleichrangig zu würdigenden Ergebnisse sowohl der biologisch-medizinischen als auch der statistischen Alkoholforschung und unter besonderer Berücksichtigung der Ergebnisse von Fahrversuchen (BGHSt 21, 157, 160; 37, 89, 92) die Blut-Alkoholkonzentration festzulegen, bei der der Betreffende in seiner psycho-physischen Leistungsfähigkeit so vermindert und in seiner Gesamtpersönlichkeit so wesentlich verändert ist, daß er den Anforderungen des Verkehrs nicht mehr durch rasches, angemessenes und zielbewußtes Handeln zu genügen vermag (zuletzt BGHSt 37, 89: 1,1 %o für Kraftfahrer); er ist deshalb "absolut" fahruntüchtig (BGHSt 21, 157, 160; 37, 89, 95). - BGH, 10.01.1995 - VI ZR 247/94
Berücksichtigung absoluter Fahruntüchtigkeit
Der Senat verkennt nicht, daß Trunkenheit im Bereich absoluter Fahruntüchtigkeit wegen der damit verbundenen Beeinträchtigung der Wahrnehmungs- und Reaktionsfähigkeit sowie der Gefahr von Fehleinschätzungen und -reaktionen eine erhebliche Gefährdung des Straßenverkehrs mit sich bringt (BGHSt 21, 157, 160 f.; 37, 89, 92 ff.; BGH, Urteil vom 9. Oktober 1991 - IV ZR 264/90 - VersR 1991, 1367 ). - BGH, 11.12.1973 - 4 StR 130/73
zwei Wacholder - § 316 StGB, Rückrechnung, Resorptionsdauer, …
Fahruntüchtig i.S.d. §§ 316, 315 c Abs. 1 Nr. 1 a StGB ist auch der Kraftfahrer, der eine Alkoholmenge im Körper hat, die zu einer Blutalkoholkonzentration von 1, 3 - führt (Fortbildung von BGHSt 21, 157 und 24, 200).«.Der Senat hat wiederholt darauf hingewiesen, daß die Rechtsprechung an derartige medizinisch-, naturwissenschaftliche Erkenntnisse gebunden ist, wenn sie allgemein und zweifelsfrei als richtig erkannt sind (BGHSt 21, 157, 159; 24, 200, 203).
- BGH, 22.04.1982 - 4 StR 43/82
Zu den Anforderungen, die an Beweisanzeichen für die sog relative …
Nach ständiger Rechtsprechung ist bei Kraftfahrern absolute Fahruntüchtigkeit erst dann gegeben, wenn die Blutalkoholkonzentration - oder zumindest die Alkoholkonzentration im Körper des Angeklagten (BGHSt 25, 246, 251) - zur Zeit der Tat 1, 3 % oder mehr beträgt (BGHSt 21, 157).Dieser sog. Grenzwert der absoluten Fahruntüchtigkeit, bei dem allein aufgrund der Blutalkoholkonzentration ohne weitere Prüfung das Fahrverhalten für jeden Kraftfahrer Fahruntüchtigkeit gegeben ist, stellt nach medizinischen Erkenntnissen die Grenze dar, ab der erfahrungsgemäß stets verkehrsgefährdende Leistungsminderungen und Persönlichkeitsveränderungen bestehen (BGHSt 21, 157, 161; Gutachten des BGA S 40).
- BGH, 20.07.1999 - 4 StR 106/99
Blutalkoholuntersuchung nach dem ADH- und Gaschromatographie-Verfahren; Absolute …
- BGH, 25.09.2002 - IV ZR 212/01
Trunkenheitsfahrt - BAK-Bestimmung: Ein einziger ADH-Test kann ausreichen
- BGH, 18.01.1990 - 4 StR 292/89
Alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit des Führers eines abgeschleppten Fahrzeugs
- BGH, 19.08.1971 - 4 StR 574/70
Der Sturztrunk
- BGH, 14.12.1989 - 4 StR 419/89
Schadensermittlung beim Abrechnungsbetrug
- BGH, 17.07.1986 - 4 StR 543/85
Absolute Fahruntüchtigkeit eines Radfahrers
- BSG, 25.11.1992 - 2 RU 40/91
Alkohol und Dienstunfall
- BGH, 15.06.1988 - IVa ZR 8/87
Anforderungen an die Annahme einer alkoholbedingten Bewußtseinsstörung
- BGH, 09.10.1991 - IV ZR 264/90
Absolute Fahruntüchtigkeit im Versicherungsvertragsrecht
- BGH, 12.11.1985 - 4 StR 552/85
StGB §§ 316, 21
- OLG Karlsruhe, 28.07.1997 - 2 Ss 89/97
Auch Fahrradfahrer müssen zum psychologischen Eignungstest
- BSG, 20.06.1995 - 8 RKnU 2/94
2. BKVO 7. ÄndV Art. 2 Abs. 2; 3. BKVO § 12 S. 1, § 3 Abs. 2 S. 1; 6. BKVO § 4 …
- LSG Hessen, 13.05.2011 - L 9 U 154/09
Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang - …
- OLG Bamberg, 14.07.2006 - 2 Ss OWi 853/05
Atemalkoholmessung - Mitteilung der Einzelmesswerte entbehrlich
- BGH, 21.01.1987 - IVa ZR 129/85
Begriff der absoluten Fahruntüchtigkeit eines Radfahrers in …
- BGH, 29.10.1981 - 4 StR 262/81
Auch der Fahrer eines führerscheinfreien Fahrrades mit Hilfsmotor (sog Mofa 25) …
- BGH, 20.12.1978 - 4 StR 460/78
StGB (1975) § 316; StVG § 24a
- BGH, 21.02.1978 - 1 StR 624/77
StPO § 149
- OLG Brandenburg, 23.01.2002 - 1 AR 8/01
Grenze für die absolute Fahruntüchtigkeit eines Schiffsführers
- OLG Düsseldorf, 02.05.1994 - 5 Ss 358/93
Nachweis der rauschbedingter Fahruntüchtigkeit
- OLG Karlsruhe, 18.01.2001 - Ns 1/00
Zur absoluten Fahruntüchtigkeit des Führers eines Motorsportboots auf dem …
- OLG Hamm, 08.05.2007 - 4 Ss 159/07
Trunkenheitsfahrt - Drogenbedingte relative Fahruntüchtigkeit
- BGH, 21.04.1970 - VI ZR 13/69
Begriff der absoluten Fahruntüchtigkeit; Bemessung des Schmerzensgeldes
- BGH, 07.01.1972 - IV ZR 152/69
Begriff der Bewußtseinsstörung; Rechtliche Folgen absoluter Fahruntüchtigkeit für …
- BGH, 03.08.1978 - 4 StR 397/78
StGB (1975) § 315 b Abs. 3, § 315 Abs. 3
- BayObLG, 14.04.1994 - 1St RR 49/94
Absolute Fahruntüchtigkeit bei Cannabiskonsum
- OLG Bamberg, 24.05.2012 - 3 Ss OWi 480/12
Berechnung der Atemalkoholkonzentration
- BGH, 29.08.1974 - 4 StR 134/74
- BGH, 24.02.1977 - 1 StR 18/77
- BVerwG, 22.02.1968 - II WD 89.67
- BGH, 03.05.1977 - 1 StR 148/77
- AG Moers, 10.07.2003 - 606 OWi 804 Js 270/03
- BGH, 16.12.1966 - 4 StR 166/66
- BVerwG, 12.11.1969 - II WD 84.68
- BVerwG, 26.06.1970 - II WD 33.70
- BSG, 28.06.1979 - 8a RU 98/78
- BGH, 19.05.1967 - 4 StR 36/67
- BVerwG, 24.10.1967 - II WD 38.67
- BVerwG, 09.02.1968 - II WD 32.67
- BVerwG, 05.03.1970 - II WD 90.69
- BGH, 29.09.1971 - 2 StR 319/71
- AG Aurich, 03.12.1986 - 1 S 245/86
AUB § 3 Nr. 4
- BGH, 29.06.1990 - 4 StR 267/90
- BGH, 03.07.1990 - 4 StR 211/90
- BayObLG, 08.05.1992 - 1St RR 73/92
- BGH, 04.08.1967 - 4 StR 324/67
- BGH, 20.12.1967 - 4 StR 509/67
- BGH, 11.04.1973 - 3 StR 39/73
- Rheinschiffahrtsobergericht Karlsruhe, 18.01.2001 - Ns 1/00
