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   BGH, 25.01.1967 - 2 StR 424/66   

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https://dejure.org/1967,681
BGH, 25.01.1967 - 2 StR 424/66 (https://dejure.org/1967,681)
BGH, Entscheidung vom 25.01.1967 - 2 StR 424/66 (https://dejure.org/1967,681)
BGH, Entscheidung vom 25. Januar 1967 - 2 StR 424/66 (https://dejure.org/1967,681)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Fehlerhafte Berechnung der Gesamtstrafe - Kompetenzfragen im Verhältnis zur Strafvollstreckungsbehörde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 21, 186
  • NJW 1967, 788
  • MDR 1967, 413
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (6)

  • RG, 17.05.1883 - 881/83

    Unter welchen Voraussetzungen ist das im Falle des §. 79 St.G.B.'s auf eine

    Auszug aus BGH, 25.01.1967 - 2 StR 424/66
    Eine Überschreitung gerichtlicher Zuständigkeit ist selbst bei zahlenmäßiger Anrechnung der bisher verbüßten Strafhaft ausdrücklich verneint worden (RGSt 8, 385, 389).

    Das bereits erwähnte Urteil des Reichsgerichts in RGSt 8, 385, 389 gründet sich auf die lange überholte Ansicht, die Vollstreckung der Gesamtstrafe beginne erst mit dem Zeitpunkt des neuen Erkenntnisses.

  • BGH, 13.10.1955 - 3 StR 335/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 25.01.1967 - 2 StR 424/66
    Der frühere 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in einer unveröffentlichten Entscheidung (Urteil vom 13. Oktober 1955 - 3 StR 335/55 So 4) die Anrechnung im Urteil ohne Begründung ebenfalls als erforderlich bezeichnet.
  • RG, 12.07.1943 - 3 D 228/43

    Wird im Falle des § 79 StGB. bei der Verurteilung zu einer Gesamtstrafe der

    Auszug aus BGH, 25.01.1967 - 2 StR 424/66
    Das Reichsgericht hat die Anrechnung im Urteil teils als "zulässig und jedenfalls auch zweckmäßig" bezeichnet (RG Rspr. 8, 3; RGSt 8, 62, 65; RG GA 44, 255), teils sogar ohne Begründung als "selbstverständlich und geboten" erachtet (RGSt 46, 179, 183; 77, 151).
  • BGH, 07.09.1962 - 4 StR 264/62

    Versäumnis einer rechtzeitigen Einlegung der Revision durch einen Angeklagten und

    Auszug aus BGH, 25.01.1967 - 2 StR 424/66
    In BGHSt 18, 34, 36 [BGH 07.09.1962 - 4 StR 264/62] ist ausgesprochen, daß es nicht Aufgabe des erkennenden Gerichts sei, über die Anrechnung dieser Zeitspanne zu entscheiden, da es sich um eine Frage der Strafzeitberechnung handele.
  • RG, 24.07.1912 - III 547/12

    Wie ist die Gesamtstrafe nach § 79 StGB. zu bilden, wenn der Verurteilte eine

    Auszug aus BGH, 25.01.1967 - 2 StR 424/66
    Das Reichsgericht hat die Anrechnung im Urteil teils als "zulässig und jedenfalls auch zweckmäßig" bezeichnet (RG Rspr. 8, 3; RGSt 8, 62, 65; RG GA 44, 255), teils sogar ohne Begründung als "selbstverständlich und geboten" erachtet (RGSt 46, 179, 183; 77, 151).
  • RG, 20.02.1883 - 239/83

    1. Darf der Richter, welcher in der Lage ist, eine rechtskräftig erkannte

    Auszug aus BGH, 25.01.1967 - 2 StR 424/66
    Das Reichsgericht hat die Anrechnung im Urteil teils als "zulässig und jedenfalls auch zweckmäßig" bezeichnet (RG Rspr. 8, 3; RGSt 8, 62, 65; RG GA 44, 255), teils sogar ohne Begründung als "selbstverständlich und geboten" erachtet (RGSt 46, 179, 183; 77, 151).
  • BGH, 12.10.1977 - 2 StR 410/77

    Fassung des Urteilstenors - Anrechnung der Untersuchungshaft - Strafaussetzung

    Denn auch wenn die erkannte Strafe durch die erlittene Untersuchungshaft offensichtlich voll verbüßt ist, obliegt die entsprechende Feststellung der Strafvollstreckungsbehörde, da es sich um eine Frage der Strafzeitberechnung handelt (vgl. BGHSt 18, 34, 36; 21, 186, 188); eine gerichtliche Entscheidung hierüber ist dem Verfahren nach § 458 StPO vorbehalten.
  • BGH, 01.09.1967 - 4 StR 340/67

    Bestrafung wegen vorsätzlichen fortgesetzten Bereitens von Hindernissen -

    Nur der Ausspruch darüber, daß die Strafzeit, die der Angeklagte auf Grund der einbezogenen Gefängnisstrafe bisher verbüßt hat, auf die Gesamtstrafe anzurechnen sei, muß entfallen; diese Anrechnung gehört zur Strafzeitberechnung, für die allein die Vollstreckungsbehörde zuständig ist (BGHSt 21, 186 [BGH 25.01.1967 - 2 StR 424/66] ).
  • BGH, 30.07.2019 - 4 StR 245/19

    Entscheidung über den Adhäsionsantrag im Strafurteil (Zulässigkeit des Antrages;

    Für ein Ermessen des erkennenden Gerichts ist - anders als bei Anrechnung der Untersuchungshaft (§ 51 Abs. 1 Satz 2 StGB) - kein Raum (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Januar 1967 - 2 StR 424/66, BGHSt 21, 186, 187).
  • BGH, 08.12.2009 - 5 StR 433/09

    Härteausgleich; lebenslange Freiheitsstrafe; Mindestverbüßungsdauer;

    Die Verbüßungszeit einer noch nicht vollständig vollstreckten Ersatzfreiheitsstrafe wäre deshalb auf die Mindestverbüßungszeit von 15 Jahren anzurechnen gewesen (vgl. BGHSt 21, 186, 187 f.).
  • BGH, 18.12.1968 - 3 StR 297/68

    Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes im Strafverfahren - Verwehrung des

    Lediglich die Anrechnung der verbüßten Strafhaft war in dem Urteilsspruch gegen den Angeklagten K. zu streichen, da diese Anrechnung zur Strafzeitberechnung gehört, für die allein die Vollstreckungsbehörde zuständig ist (BGHSt 21, 186 [BGH 25.01.1967 - 2 StR 424/66]).
  • BGH, 27.03.2003 - 5 StR 508/02

    Betrug (Vermögensschaden; Kausalität; Risikoerhöhung; Schadensermittlung;

    Eine solche Anrechnung ist aber nicht Sache des Gerichts, sondern der Strafvollstreckungsbehörde (vgl. BGHSt 21, 186; RG GA Bd. 47, 296).
  • BGH, 27.03.1979 - 1 StR 503/78

    Verurteilung wegen Körperverletzung - Rüge einer fehlerhaften Bildung einer

    Deren Vollstreckung ist rechtlich als Beginn der Vollstreckung der Gesamtstrafe anzusehen (BGHSt 21, 186, 187) [BGH 25.01.1967 - 2 StR 424/66].
  • BGH, 06.12.1967 - 2 StR 616/67

    Zeitweiser Ausschluss des Angeklagten auf Zeugenwunsch - Drohender Verlust eines

    Der Senat hat in BGHSt 21, 186 [BGH 25.01.1967 - 2 StR 424/66] entschieden, daß es nicht Aufgabe des erkennenden Richters sei, bei der Gesamtstrafenbildung nach § 79 StGB den bereits verbüßten Teil der einbezogenen Einzelstrafe auf die Gesamtstrafe anzurechnen.
  • BGH, 17.11.2015 - 4 StR 378/15

    Gesamtstrafenbildung: Anrechnung von Zahlungen auf einbezogene Geldstrafe

    Für ein Ermessen des erkennenden Gerichts ist - anders als bei Anrechnung der Untersuchungshaft (§ 51 Abs. 1 Satz 2 StGB) - kein Raum (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Januar 1967 - 2 StR 424/66, BGHSt 21, 186, 187).
  • BGH, 09.02.1968 - 4 StR 582/67

    Tatbestand des versuchten Mordes - Zufahren auf einen Polzeibeamten - Abdrängen

    Des Ausspruchs, daß die in dem früheren Verfahren bereits verbüßte Restjugendstrafe (richtig bei Einbeziehung der früheren Urteile: die auf Grund der früheren Urteile bereits verbüßte Jugendstrafe) auf die nunmehr erkannte Strafe angerechnet werde, hätte es nicht bedurft (BGHSt 21, 186 [BGH 25.01.1967 - 2 StR 424/66]).
  • BGH, 14.11.1995 - 1 StR 483/95

    Bildung einer Einheitsjugendstrafe unter Einbeziehung eines früheren Urteils

  • BGH, 06.03.2012 - 1 StR 530/11

    Fehlerhafte Gesamtstrafenbildung (keine Annahme der fiktiven Vollstreckung einer

  • AG Pirmasens, 30.01.2018 - 1 VRJs 91/17

    Übergang der Vollstreckungszuständigkeit auf den besonderen Vollstreckungsleiter

  • BGH, 23.04.2014 - 5 StR 166/14

    Ermessen des Gerichts bei der Anrechnung von Zahlungen auf eine einbezogene

  • BGH, 09.10.2019 - 5 StR 352/19

    Anrechnung bei der Ersetzung einer früheren Strafe

  • BGH, 31.01.1968 - 2 StR 688/67

    Verurteilung wegen falscher Anschuldigung - Bildung einer Gesamtstrafe

  • OLG Köln, 13.12.2018 - 2 Ws 684/18
  • BGH, 02.06.1967 - 4 StR 147/67

    Unzucht mit einem Kind und gefährliche Körperverletzung durch dessen

  • BGH, 13.10.1992 - 1 StR 613/92

    Beachtlichkeit der nachträglichen vollen Bezahlung einer einbezogenen Geldstrafe

  • BGH, 30.05.1967 - 1 StR 150/67

    Übernahme einer vom Finanzamt zum Zwecke der Steuerermittlung vorgenommene

  • BGH, 28.08.1980 - 4 StR 412/80
  • BGH, 24.04.1968 - 3 StR 63/68

    Strafbarkeit wegen schweren Raubes in Tateinheit mit Körperverletzung -

  • BGH, 02.04.1968 - 1 StR 46/68

    Aufhebung eines Urteils auf Grund einer Revision - Streichungen im Schuldspruch -

  • BGH, 28.07.1967 - 4 StR 170/67

    Verstoß gegen Verkehrsdelikte - Sachrüge und Verfahrensrüge im Revisionsverfahren

  • BGH, 24.06.1969 - 1 StR 47/69

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Mordversuchs in Tateinheit mit

  • BGH, 07.08.1968 - 2 StR 345/68

    Verurteilung eines Angeklagten wegen Beihilfe bei Anklage als Mittäter

  • BGH, 05.03.1968 - 1 StR 23/68

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur

  • BGH, 28.11.1967 - 1 StR 531/67

    Verurteilung wegen Wucherns und Betruges - Betreiben von Kreditgeschäften

  • BGH, 19.09.1967 - 1 StR 242/67

    Geltendmachung eines Verstoßes gegen das Verbot der Schlechterstellung im

  • BGH, 21.07.1967 - 4 StR 271/67

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

  • BGH, 19.07.1967 - 2 StR 287/67

    Einzelakte eines fortgesetzten schweren Diebstahls - Diebstahl eines

  • BGH, 19.12.1967 - 1 StR 581/67

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen gemeinschaftlicher schwerer

  • BGH, 26.05.1967 - 4 StR 129/67

    Verurteilung wegen Raubes - Bildung einer neuen Gesamtstrafe - Fehlerhafte

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