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   BGH, 14.03.1967 - 5 StR 540/66   

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https://dejure.org/1967,235
BGH, 14.03.1967 - 5 StR 540/66 (https://dejure.org/1967,235)
BGH, Entscheidung vom 14.03.1967 - 5 StR 540/66 (https://dejure.org/1967,235)
BGH, Entscheidung vom 14. März 1967 - 5 StR 540/66 (https://dejure.org/1967,235)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Vernehmung von Angehörigen der Kriminalpolizei - Belehrung des vernehmenden Polizeibeamten über das Zeugnisverweigerungsrecht - Verschiedene Behandlung von richterlichen und nichtrichterlichen Vernehmungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 52, § 252

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 21, 218
  • NJW 1967, 1094
  • NJW 1968, 58 (Ls.)
  • MDR 1967, 603
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 15.01.1952 - 1 StR 341/51
    Auszug aus BGH, 14.03.1967 - 5 StR 540/66
    Diese Ansicht des Landgerichts entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGHSt 2, 99).

    Die verschiedene Behandlung von richterlichen und nichtrichterlichen Vernehmungen in der Entscheidung BGHSt 2, 99 beruht darauf, daß 'das Gesetz selbst einen entscheidenden Unterschied zwischen polizeilichen und richterlichen Vernehmungen macht' (BGH NJW 1954, 204).

    Dieser Unterschied wurde schon in BGHSt 2, 99, 106, 109 [BGH 15.01.1952 - 1 StR 341/51]nicht allein darin gesehen, daß damals nur der Richter, nicht der Polizeibeamte zur Belehrung verpflichtet war.

  • BGH, 17.11.1953 - 5 StR 266/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 14.03.1967 - 5 StR 540/66
    Eine solche Vernehmung ist, wie der Bundesgerichtshof ebenfalls entschieden hat (BGH NJW 1954, 204), auch dann nicht zulässig, wenn der vernehmende Polizeibeamte eine zutreffende Belehrung über das Zeugnisverweigerungsrecht gegeben hat, dem Zeugen dieses Recht also schon bei der polizeilichen Vernehmung bekannt war.

    Die verschiedene Behandlung von richterlichen und nichtrichterlichen Vernehmungen in der Entscheidung BGHSt 2, 99 beruht darauf, daß 'das Gesetz selbst einen entscheidenden Unterschied zwischen polizeilichen und richterlichen Vernehmungen macht' (BGH NJW 1954, 204).

  • BGH, 15.07.2016 - GSSt 1/16

    Verbot der Verwertung einer vor der Hauptverhandlung gemachten Zeugenaussage bei

    Der Bundesgerichtshof hat an ihr auch festgehalten, nachdem durch das Gesetz zur Änderung der Strafprozessordnung und des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 19. Dezember 1964 (BGBl. I, S. 1067) die Vorschrift des § 163a Abs. 5 StPO aF eingeführt wurde und auch die Staatsanwaltschaft und die Polizei verpflichtet wurden, die Zeugen über ihr Recht nach § 52 StPO zu belehren (BGH, Urteil vom 14. März 1967 - 5 StR 540/66, BGHSt 21, 218; vgl. auch etwa BGH, Urteile vom 16. März 1977 - 3 StR 327/76, BGHSt 27, 139; vom 29. Juni 1983 - 2 StR 150/83, BGHSt 32, 25, 29; vom 20. März 1990 - 1 StR 693/89, BGHSt 36, 384, 385).

    Seit Inkrafttreten des § 163a Abs. 5 StPO aF (§ 163 Abs. 3 StPO nF) am 1. April 1965, der - gegebenenfalls i.V.m. § 161a Abs. 1 Satz 2 StPO - auch für Vernehmungen durch die Polizei und die Staatsanwaltschaft eine Belehrung der Zeugen über ihr Zeugnisverweigerungsrecht vorschreibt, sieht die Rechtsprechung demgegenüber das tragende Argument für die unterschiedliche Behandlung darin, dass das Gesetz - wie § 251 Abs. 1 und Abs. 2 StPO zu entnehmen sei - richterlichen Vernehmungen allgemein höheres Vertrauen entgegenbringe (BGH, Urteile vom 14. März 1967 - 5 StR 540/66, BGHSt 21, 218, 219; vom 20. März 1990 - 1 StR 693/89, BGHSt 36, 384, 386).

  • BGH, 04.06.2014 - 2 StR 656/13

    Anfrageverfahren: Verbot der Verwertung einer vor der Hauptverhandlung gemachten

    Seit Inkrafttreten des § 163a Abs. 5 StPO, der auch für Vernehmungen durch die Polizei und die Staatsanwaltschaft eine Belehrung der Zeugen über ihr Zeugnisverweigerungsrecht vorschreibt, sieht die Rechtsprechung das tragende Argument für die unterschiedliche Behandlung richterlicher und nichtrichterlicher Vernehmungen darin, dass das Gesetz - wie aus § 251 Abs. 1 und Abs. 2 StPO zu entnehmen sei - richterlichen Vernehmungen ganz allgemein höheres Vertrauen entgegenbringe (BGHSt 21, 218, 219; 36, 385, 386).
  • BGH, 21.07.1994 - 1 StR 83/94

    Zeugnisverweigerungsrecht und V-Mann

    In ständiger Rechtsprechung ist das Verlesungsverbot über den Wortlaut des § 252 StPO hinaus dahin ausgedehnt worden, daß es dem Gericht auch verwehrt ist, die früheren Aussagen durch Anhörung der Vernehmungsbeamten in die Hauptverhandlung einzuführen und dann zu verwerten (BGHSt 2, 99, 104 f.; 21, 218).
  • BGH, 24.02.2016 - 2 StR 656/13

    Rücknahme einer Divergenzvorlage

    Seit Inkrafttreten des § 163a Abs. 5 StPO aF (§ 163 Abs. 3 StPO nF), der auch für Vernehmungen durch die Polizei und die Staatsanwaltschaft eine Belehrung der Zeugen über ihr Zeugnisverweigerungsrecht vorschreibt, sieht die Rechtsprechung demgegenüber das tragende Argument für die unterschiedliche Behandlung darin, dass das Gesetz - wie § 251 Abs. 1 und Abs. 2 StPO zu entnehmen sei - richterlichen Vernehmungen allgemein höheres Vertrauen entgegenbringe (BGH, Urteil vom 14. März 1967 - 5 StR 540/66, BGHSt 21, 218, 219; BGH, Urteil vom 20. März 1990 - 1 StR 693/89, BGHSt 36, 384, 386).
  • BGH, 12.02.2004 - 3 StR 185/03

    Zeugnisverweigerungsrecht (teilweises Gebrauchmachen; Zustimmung zur Verwendung

    Nach ständiger Rechtsprechung hindert § 252 StPO nicht, über den Inhalt einer Aussage, die ein Zeuge bei einer richterlichen Vernehmung nach ordnungsgemäßer Belehrung über sein Zeugnisverweigerungsrecht gemacht hat, durch Vernehmung des Richters Beweis zu er heben, wenn der Zeuge sich in der Hauptverhandlung auf sein Zeugnisverweigerungsrecht beruft (BGHSt 2, 99; 21, 218; 36, 384; 46, 189, 195).

    Seit Inkrafttreten des § 163 a Abs. 5 StPO, der auch für Vernehmungen durch die Polizei und die Staatsanwaltschaft eine Belehrung der Zeugen über ihr Zeugnisverweigerungsrecht vorschreibt, sieht die Rechtsprechung das tragende Argument für die unterschiedliche Behandlung richterlicher und nichtrichterlicher Vernehmungen darin, daß das Gesetz - wie aus § 251 Abs. 1 und Abs. 2 StPO zu entnehmen ist - richterlichen Vernehmungen ganz allgemein höheres Vertrauen entgegenbringt (BGHSt 21, 218, 219; 36, 385, 386).

  • BGH, 18.03.2015 - 2 StR 656/13

    Divergenzvorlage an den Großen Senat für Strafsachen; Verbot der Verwertung einer

    Seit Inkrafttreten des § 163a Abs. 5 StPO aF (§ 163 Abs. 3 StPO nF), der auch für Vernehmungen durch die Polizei und die Staatsanwaltschaft eine Belehrung der Zeugen über ihr Zeugnisverweigerungsrecht vorschreibt, sieht die Rechtsprechung demgegenüber das tragende Argument für die unterschiedliche Behandlung darin, dass das Gesetz - wie § 251 Abs. 1 und Abs. 2 StPO zu entnehmen sei - richterlichen Vernehmungen allgemein höheres Vertrauen entgegenbringe (BGH, Urteil vom 14. März 1967 - 5 StR 540/66, BGHSt 21, 218, 219; BGH, Urteil vom 20. März 1990 - 1 StR 693/89, BGHSt 36, 384, 386).
  • BGH, 27.01.2015 - 5 ARs 64/14

    Anfrageverfahren: Verbot der Verwertung einer vor der Hauptverhandlung gemachten

    Der Senat sieht keinen Grund, von seiner bisherigen Rechtsprechung (vgl. etwa BGH, Urteile vom 14. März 1967 - 5 StR 540/66, BGHSt 21, 218 f., vom 8. Dezember 1999 - 5 StR 32/99, BGHSt 45, 342, 345, und Beschluss vom 4. April 2001 - 5 StR 604/00, StV 2001, 386) abzuweichen und eine Vernehmung der richterlichen Vernehmungsperson, die als Ausnahme von dem aus § 252 StPO abgeleiteten Verwertungsverbot durch den anfragenden Senat nicht grundsätzlich in Frage gestellt worden ist (vgl. kritisch zu dieser Ausnahme Sander/Cirener in LR-StPO, 26. Aufl., § 252 Rn. 10; Pauly in Radtke/Hohmann, 2011, StPO § 252 Rn. 52; Velten in SK-StPO, 4. Aufl. Rn. 4), nur noch dann zuzulassen, wenn der Zeuge vor seiner richterlichen Vernehmung auch "qualifiziert" über die Möglichkeit der Einführung und Verwertung seiner Aussage im weiteren Verfahren belehrt worden ist.
  • BGH, 08.12.1999 - 5 StR 32/99

    Verwertungsverbot in Fällen unlauterer Verfahrensmanipulation; Zulässigkeit der

    Diese unterschiedliche Behandlung hat der Bundesgerichtshof in der Grundsatzentscheidung BGHSt 2, 99, 106 nicht allein damit begründet, daß - nach damaliger Rechtslage (§ 52 Abs. 2 StPO a.F., jetzt § 52 Abs. 3 StPO) - nur den Richter eine Belehrungspflicht traf (BGHSt 21, 218).

    Auch eine von nichtrichterlichen Vernehmungspersonen erteilte Belehrung - sei es nach früherer Rechtslage ohne Rechtspflicht (BGHSt 2, 99, 109) oder pflichtgemäß nach Änderung der Belehrungsvorschriften (§ 161 a Abs. 1, § 163a Abs. 5 StPO) führt nicht zu einer Gleichstellung mit einer richterlichen Vernehmung (BGHSt 2, 991, 109; 21, 218).

  • BGH, 29.06.1983 - 2 StR 150/83

    laute Unterhaltung - § 227 StGB, Eingreifen eines Dritten; § 231 StGB; § 252

    Hatte der Zeuge bei einer früheren richterlichen Vernehmung nach ordnungsgemäßer Belehrung über sein Zeugnisverweigerungsrecht ausgesagt, so darf, falls er in der Hauptverhandlung die Aussage verweigert, das erkennende Gericht den Richter über den Inhalt der früheren Bekundung des Zeugen vernehmen und das Ergebnis dieser Vernehmung bei der Urteilsfindung verwerten (BGHSt 2, 99, 106; 13, 394, 396 f; 21, 218 [BGH 14.03.1967 - 5 StR 540/66]; ständige Rechtsprechung).
  • BGH, 03.11.2000 - 2 StR 354/00

    Umfang des Verwertungsverbots bei Zeugenaussagen

    Dieser Grund ist auch nach Einführung der Belehrungspflicht für Polizeibeamte und Staatsanwälte durch § 161 a Abs. 1 und § 163 a Abs. 5 StPO nicht entfallen (BGHSt 45, 342, 345 f.; 36, 384, 386; 21, 218, 219).
  • BGH, 20.03.1990 - 1 StR 693/89

    Sachverständigengutachten und Zeugnisverweigerungsrecht

  • BGH, 21.09.2004 - 3 StR 185/04

    Beweiserhebungsverbot und Verwertungsverbot gemäß § 252 StPO

  • BVerfG, 23.01.2008 - 2 BvR 2491/07

    Zeugnisverweigerungsrecht (Verwertung ermittlungsrichterlicher Vernehmungen);

  • BGH, 18.01.2000 - 1 StR 589/99

    Verwertungsverbot; Überzeugungsbildung; Verbot der Protokollverlesung nach

  • BGH, 21.10.1975 - 1 StR 462/75

    Strafbarkeit wegen gemeinschaftlichen Diebstahls und wegen Hehlerei -

  • BayObLG, 06.10.2004 - 1St RR 101/04

    Anhörung nichtrichterlicher Vernehmungspersonen zu früheren Aussagen des Zeugen

  • BayObLG, 14.12.1982 - RReg. 1 St 366/82

    Berücksichtigung einer Aussage der zur Zeugnisverweigerung berechtigten Ehefrau

  • BGH, 11.05.1967 - 1 StR 107/67

    Verurteilung wegen fahrlässiger Volltrunkenheit - Verwertung von Aussagen

  • BGH, 06.05.1969 - 1 StR 57/69

    Vorwurf der Vornahme unzüchtiger Handlungen an der eigenen Tochter - Umfang des

  • BGH, 16.10.1978 - AnwZ (B) 13/78

    Ausschluss aus der Rechtsanwaltschaft - Unwürdigkeit zur Ausübung des Berufes

  • BGH, 06.10.1978 - 2 StR 249/78

    Zur Verlesung früherer Aussagen eines Zeugnis Verweigernden - Vernehmung einer

  • BGH, 21.03.1979 - 2 StR 683/78

    Anforderungen an die als wahr unterstellten Tatsachen - Ablehnung eines

  • BGH, 04.10.1977 - 5 StR 487/77

    Folgen der rechtmäßigen Zeugnisverweigerung in der Hauptverhandlung -

  • BGH, 28.11.1972 - 1 StR 457/72

    Verurteilung wegen gemeinschaftlichen Diebstahls in Tatmehrheit mit

  • BVerwG, 12.07.1968 - II WD 33.68

    Disziplinarrechtliche Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der vorläufigen Enthebung

  • BGH, 23.04.1968 - 5 StR 108/68

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

  • BGH, 09.10.1979 - 5 StR 574/79

    Verletzung des Protokollverlesungsverbotes nach § 252 Strafprozessordnung (StPO)

  • BGH, 26.05.1967 - 4 StR 102/67

    Angriffe gegen die Beweiswürdigung der Strafkammer im Revisionsverfahren -

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