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   BGH, 19.07.1967 - 2 StR 272/67   

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https://dejure.org/1967,943
BGH, 19.07.1967 - 2 StR 272/67 (https://dejure.org/1967,943)
BGH, Entscheidung vom 19.07.1967 - 2 StR 272/67 (https://dejure.org/1967,943)
BGH, Entscheidung vom 19. Juli 1967 - 2 StR 272/67 (https://dejure.org/1967,943)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Grundsätzliche Grenze deliktischen Verhaltens bei der versuchten Hehlerei

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 21, 267
  • NJW 1967, 1918
  • MDR 1967, 938
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 03.12.1958 - 2 StR 500/58

    Tatbestandsverwirklichung - Wille des Täters - Strafbarkeit wegen Versuchs -

    Auszug aus BGH, 19.07.1967 - 2 StR 272/67
    Entscheidend ist, daß die Angeklagte bei diesem Vorgehen schon endgültig zur Tat entschlossen war und nicht bloß mit "bedingtem" oder "unbestimmtem" Willen der Verwirklichung des Tatbestandes zustrebte (vgl. BGHSt 12, 306; 21, 14, 17) [BGH 02.02.1966 - 2 StR 525/65].
  • BGH, 02.02.1966 - 2 StR 525/65

    Ausscheiden der Anwendbarkeit des Strafmilderungsgrundes der "Reizung zum Zorn"

    Auszug aus BGH, 19.07.1967 - 2 StR 272/67
    Entscheidend ist, daß die Angeklagte bei diesem Vorgehen schon endgültig zur Tat entschlossen war und nicht bloß mit "bedingtem" oder "unbestimmtem" Willen der Verwirklichung des Tatbestandes zustrebte (vgl. BGHSt 12, 306; 21, 14, 17) [BGH 02.02.1966 - 2 StR 525/65].
  • BGH, 07.11.2007 - 5 StR 371/07

    Gewerbsmäßige Steuerhehlerei (Absatzhilfe: keine Erfassung der versuchten

    Oktober 1990 Rdn. 71; zu § 259 StGB; Stree in Schönke/Schröder, StGB 27. Aufl. § 259 Rdn. 51; Ruß in LK 11. Aufl. § 259 Rdn. 40; vgl. auch BGHSt 21, 267, 268; BGHR StGB § 259 Abs. 1 Sichverschaffen 4 und BGH, Urteil vom 10. November 1970 - 1 StR 366/70 bei Dallinger MDR 1971, 546).
  • BayObLG, 24.08.1995 - 3 St 11/94
    Auch zur Strafverfolgungsverjährung, die teils als reines Verfahrenshindernis, teils als sachlich-rechtlicher Strafaufhebungsgrund und teils als Hindernis gemischtrechtlicher Natur betrachtet wird (BGHSt 21, 267/269 f.), hat das Bundesverfassungsgericht die prozessuale Verjährungstheorie aufgenommen (BVerfGE 1, 418/423; 25, 269/287), allerdings ohne sie gegenüber den anderen Verjährungstheorien näher zu begründen (Böckenförde ZStW 91, 888/891).
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