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   BGH, 24.11.1967 - 4 StR 500/67   

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BGH, 24.11.1967 - 4 StR 500/67 (https://dejure.org/1967,160)
BGH, Entscheidung vom 24.11.1967 - 4 StR 500/67 (https://dejure.org/1967,160)
BGH, Entscheidung vom 24. November 1967 - 4 StR 500/67 (https://dejure.org/1967,160)
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Trinkexzeß vor Einbruch

§§ 20, 21 StGB, actio libera in causa bei Ausführung eines zuvor gefaßten Planes im Zustand der eingeschränkten oder aufgehobenen Schuldfähigkeit, Anforderungen an die Konkretisierung der Tat;

§ 330a StGB aF 323a StGB nF)

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Actio libera in causa - Tatentschluß - Zustand des Täters - Strafrechtliche Verantwortlichkeit - Rauschzustand

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 21, 381
  • NJW 1968, 657
  • NJW 1968, 658
  • MDR 1968, 253
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 21.04.1955 - 4 StR 75/55
    Auszug aus BGH, 24.11.1967 - 4 StR 500/67
    Nach den Grundsätzen des verantwortlichen In-Gang-Setzens der Ursachenreihe (actio libera in causa) tragen daher die drei Angeklagten die volle Verantwortung für die Begehung der drei Diebstähle, gleichviel ob dann zur Tatzeit ihre Verantwortlichkeit durch Alkoholgenuss vermindert oder sogar ausgeschlossen war (BGH NJW 1955, 1037; BGH, VRS 21, 45, 47; 21, 263, 264; 23, 438).
  • BGH, 01.06.1962 - 4 StR 88/62

    Tateinheit mehrerer mit Strafe bedrohter Handlungen eines Täters im Zustand der

    Auszug aus BGH, 24.11.1967 - 4 StR 500/67
    Die Annahme eines verantwortlichen In-Gang-Setzens der Ursachenreihe in der Form der vorsätzlichen Begehung setzt allerdings voraus, dass sich der Täter in noch nicht berauschtem Zustand zu der Ausführung einer bestimmten Tat, die er dann später nach dem Eintritt des Rausches tatsächlich begeht, mindestens mit bedingtem Vorsatz entschlossen hat (RGSt 73, 177, 182; BGHSt 2, 14, 17; 17, 260, 261, 262; 17, 333, 335).
  • BGH, 23.11.1951 - 2 StR 491/51

    schlafender Schöffe - § 338 Nr. 1 StPO; § 330a StGB aF (§ 323a StGB nF), zum

    Auszug aus BGH, 24.11.1967 - 4 StR 500/67
    Die Annahme eines verantwortlichen In-Gang-Setzens der Ursachenreihe in der Form der vorsätzlichen Begehung setzt allerdings voraus, dass sich der Täter in noch nicht berauschtem Zustand zu der Ausführung einer bestimmten Tat, die er dann später nach dem Eintritt des Rausches tatsächlich begeht, mindestens mit bedingtem Vorsatz entschlossen hat (RGSt 73, 177, 182; BGHSt 2, 14, 17; 17, 260, 261, 262; 17, 333, 335).
  • BGH, 13.12.1960 - 5 StR 478/60
    Auszug aus BGH, 24.11.1967 - 4 StR 500/67
    Auf Grund der Anforderungen, die an das Vorhandensein eines Gesamtvorsatzes zu stellen sind (BGHSt 1, 313, 315; 15, 268, 271) ist es daher rechtlich nicht zu beanstanden, dass das Landgericht die Handlungen der Angeklagten als drei selbständige Straftaten gewertet hat.
  • BGH, 29.02.1952 - 2 StR 112/50

    Anforderungen an eine Rüge der Verletzung der Amtsaufklärungspflicht -

    Auszug aus BGH, 24.11.1967 - 4 StR 500/67
    Die Aufklärungsrüge des Angeklagten H. scheitert daran, dass er keine Beweismittel angegeben hat, deren sich nach seiner Auffassung das Landgericht noch hätte bedienen können und sollen (BGHSt 2, 168).
  • BGH, 21.09.1951 - 2 StR 415/51
    Auszug aus BGH, 24.11.1967 - 4 StR 500/67
    Auf Grund der Anforderungen, die an das Vorhandensein eines Gesamtvorsatzes zu stellen sind (BGHSt 1, 313, 315; 15, 268, 271) ist es daher rechtlich nicht zu beanstanden, dass das Landgericht die Handlungen der Angeklagten als drei selbständige Straftaten gewertet hat.
  • RG, 21.04.1939 - 4 D 203/39

    Ein vorsätzliches Vergehen gegen den § 330 a StGB. kann kennzeichnende Tat i. S.

    Auszug aus BGH, 24.11.1967 - 4 StR 500/67
    Die Annahme eines verantwortlichen In-Gang-Setzens der Ursachenreihe in der Form der vorsätzlichen Begehung setzt allerdings voraus, dass sich der Täter in noch nicht berauschtem Zustand zu der Ausführung einer bestimmten Tat, die er dann später nach dem Eintritt des Rausches tatsächlich begeht, mindestens mit bedingtem Vorsatz entschlossen hat (RGSt 73, 177, 182; BGHSt 2, 14, 17; 17, 260, 261, 262; 17, 333, 335).
  • BGH, 22.08.1996 - 4 StR 217/96

    Fahrlässige Tötung (sorgfaltswidrige Handlung; keine Anwendung der Grundsätze zur

    Es bedarf hier keiner umfassenden Auseinandersetzung mit der in Rechtsprechung und Literatur weithin anerkannten (RGSt 22, 413; 60, 29; BGHSt 2, 14, 17; 17, 259; 17, 333; 21, 381; 34, 29, 33; Dreher/Tröndle StGB 47. Aufl. § 20 Rdn. 18; Jähnke in LK StGB 11. Aufl. § 20 Rdn. 76; Lackner StGB 21. Aufl. § 20 Rdn. 25; Lenckner in Schönke/Schröder StGB 24. Auf 1. § 20 Rdn. 33 - jeweils mit weiteren Nachweisen), wenn auch hinsichtlich der richtigen Begründung umstrittenen (vgl. Jähnke aaO Rdn. 77, 78 m.w.N.) Rechtsfigur der actio libera in causa.
  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 48/86

    Berechnung des Blutalkoholgehalts ohne Blutprobe

    Hätte er nämlich durch die Verabredung und Planung der später ausgeführten Straftat in uneingeschränkt schuldfähigem Zustand die entscheidende Ursache für die Ausführung des schweren Raubes gesetzt, wäre eine Einschränkung seiner Verantwortlichkeit zur Tatzeit nach den Grundsätzen der actio libera in causa ohne Bedeutung (vgl. BGHSt 21, 381, 382 [BGH 24.11.1967 - 4 StR 500/67]; Spendel in LK, 10. Aufl. § 323 a StGB Rdn. 21 ff).
  • BGH, 03.07.1986 - 4 StR 199/86

    Verurteilung wegen Diebstahls - Beurteilung der Vollendung einer Wegnahmehandlung

    Hätte er nämlich durch die Verabredung und Planung der später ausgeführten Straftat in uneingeschränkt schuldfähigem Zustand die entscheidende Ursache für die Ausführung der Tat gesetzt, wäre eine Einschränkung seiner Verantwortlichkeit zur Tatzeit nach den Grundsätzen der actio libera in causa ohne Bedeutung (vgl. BGHSt 21, 381, 382 [BGH 24.11.1967 - 4 StR 500/67]; Spendel in LK, 10. Aufl. § 323 a StGB Rdn. 21 ff).
  • BGH, 18.01.1990 - 4 StR 616/89

    Verbindung eines erstinstanzlichen mit einem Berufungsverfahren

    Ist der Täter, wovon der Tatrichter ausgeht, zur Tatzeit schuldunfähig, so kann er wegen vorsätzlicher Begehung der in unfreiem Zustand begangenen Taten nur bestraft werden, wenn er sich zu der Begehung in noch schuldfähigem Zustand mit mindestens bedingtem Vorsatz entschlossen hat (BGHSt 17, 259; 21, 381, 382) [BGH 24.11.1967 - 4 StR 500/67].
  • BGH, 05.05.1999 - 2 StR 529/98

    Verminderte Schuldfähigkeit

    Eine Einschränkung der Verantwortlichkeit zur Tatzeit wäre dann aber nach den Grundsätzen der actio libera in causa (vgl. dazu Tröndle/ Fischer StGB 49. Aufl. § 20 Rdn. 18 ff.; Detter in Blutalkohol 1999, 3 ff, 13114 m.w.N.) ohne Bedeutung, da die Angeklagten durch die Verabredung und Planung der später ausgeführten Straftat in uneingeschränkt schuldfähigem Zustand die entscheidende Ursache für die Ausführung gesetzt haben (vgl. BGHSt 21, 381, 382; 33, 29, 33).
  • BGH, 17.01.1995 - 4 StR 694/94

    Abbruch einer Behandlung - Medikament - Medikamentöse Behandlung -

    Mit dieser an die Rechtsfigur der actio libera in causa erinnernden Vorverlagerung des Schuldvorwurfs kann die Nichtannahme verminderter Schuldfähigkeit aber schon deswegen nicht begründet werden, weil der Angeklagte den Zustand der verminderten Steuerungsfähigkeit weder vorsätzlich noch fahrlässig herbeigeführt hat (vgl. BGHSt 23, 356, 358) [BGH 21.10.1970 - 2 StR 313/70] und es im übrigen - falls hierfür das Unterlassen der Behandlung genügte - in dem dann maßgeblichen Zeitpunkt jedenfalls an der erforderlichen Vorstellung bestimmter Rechtsgutsverletzungen fehlte (vgl. BGHSt 2, 14, 17; 21, 381, 382 [BGH 24.11.1967 - 4 StR 500/67]; BGH NStZ 1992, 536).
  • BGH, 08.02.2000 - 5 StR 421/99

    Totschlag; Strafrahmenverschiebung wegen Alkoholisierung; Versuchte Erpressung

    Als er sich gegen 22.00 Uhr zur Tat entschloß, betrug seine Blutalkoholkonzentration allenfalls 1, 73 0/00. Mit diesem Tatentschluß hätte er die entscheidende Ursache für die Ausführung der Tat gesetzt, so daß die möglicherweise später - zur Tatzeit - gegebene Einschränkung seiner Verantwortlichkeit nach den Grundsätzen der actio libera in causa ohne Bedeutung wäre (BGHSt 21, 381; BGHR StGB § 21 - Strafrahmenverschiebung 1; BGH, Beschluß vom 21. März 1996 - 4 StR 91/96 -).
  • BGH, 21.07.1992 - 1 StR 358/92

    Konkrete Tatvorstellung bei actio libera in causa

    "Die Annahme einer - vorsätzlichen oder fahrlässigen - actio libera in causa setzt voraus, daß sich die Vorstellung des Täters in nicht berauschtem Zustand auf eine bestimmte Tat bezieht (vgl. BGHSt 21, 381).
  • OLG Hamm, 28.04.2015 - 5 RVs 47/15

    Annahme einer actio libera in causa setzt Vorstellung des Täters von einer

    Denn unabhängig davon, ob die Zurechnungsfigur der "actio libera in causa" überhaupt uneingeschränkt im Bereich des § 21 StGB gilt (vgl. hierzu Fischer, StGB, 62. Aufl., § 21 Rdnr. 16), setzt die Annahme einer - vorsätzlichen oder fahrlässigen - "actio libera in causa" voraus, dass sich die Vorstellung des Täters vor Eintritt bzw. Herbeiführung des Defektzustandes auf eine bestimmte Tat bezieht (vgl. BGHSt 21, 381; BGH, NStZ 1992, 536).
  • BVerwG, 27.06.1968 - VIII C 10.67

    Anspruch auf Erstattung der während der Pflichtwehrübung eines Angestellten an

    Zu dieser Vorschrift hat der Bundesgerichtshof in seinem Beschluß vom 18. Dezember 1967 (JZ 1968 S. 272) entschieden, unter einem Angestellten des öffentlichen Dienstes sei auch derjenige Angestellte des Bundes, eines Landes oder sonst einer Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts zu verstehen, der eine Tätigkeit nicht öffentlich-rechtlicher Art ausübe; andererseits sei derjenige Angestellte, dessen Dienstherr nicht zu den juristischen Personen des öffentlichen Rechts zähle, nicht im öffentlichen Dienst tätig, selbst wenn er Aufgaben wahrzunehmen habe, die aus der Staatsgewalt abgeleitet seien und öffentlichen Zwecken dienten.
  • BGH, 26.02.1995 - 5 StR 9/95

    Strafzumessung - Strafrahmen - Strafrahmenverschiebung - Strafänderung - Alkohol

  • BGH, 26.01.1995 - 5 StR 9/95

    Raubversuch bei vorherigem Alkoholkonsum - Acito libera in causa bei einem

  • OLG Köln, 07.06.1984 - 3 Ss 295/84

    Erreichen des Zustandes der Schuldunfähigkeit; actio libera in causa

  • BGH, 03.09.1991 - 1 StR 541/91

    Beurteilung des Vorsatzes unter Heranziehung der actio libera in causa -

  • BGH, 22.05.1991 - 5 StR 167/91

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt für einen im

  • BGH, 18.02.1976 - 3 StR 523/75

    Voraussetzungen für eine Bestrafung wegen tateinheitlich begangener sexueller

  • BGH, 07.10.1975 - 1 StR 424/75

    Strafbarkeit wegen Totschlags - Anforderungen an die Rüge der Verletzung des

  • BGH, 28.07.1987 - 1 StR 270/87

    Anforderungen an die Ausführungen des Tatrichters zur Frage der

  • BGH, 09.12.1980 - 1 StR 620/80

    Arglosigkeit des Opfers durch freundliches Entgegentreten durch den Täter - Zur

  • BGH, 20.09.1979 - 4 StR 472/79

    Betäubungsmittel - unerlaubter Erwerb; Steuerhehlerei - Bereicherungsabsicht

  • BGH, 20.10.1976 - 3 StR 329/76

    Verurteilung wegen unerlaubten Erwerbs von Betäubungsmitteln in Tateinheit mit

  • BGH, 20.10.1976 - 2 StR 329/76

    Actio libera in causa - Entzugserscheinungen - Beschaffung von Betäubungsmitteln

  • BVerwG, 27.06.1968 - VIII C 2.66

    Ableistung des Grundwehrdienstes durch einen Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst

  • BGH, 19.09.1978 - 5 StR 153/78

    Hinzutreten eines affektiven Erregungszustandes zur Blutalkoholkonzentration

  • BGH, 15.04.1975 - 5 StR 149/75

    Revision wegen fehlender Feststellung der Häufigkeit von sexuellen Handlungen an

  • OLG Frankfurt, 21.09.1982 - 8 U 226/81
  • BGH, 05.07.1973 - 4 StR 315/73

    Voraussetzungen für die Strafbarkeit wegen einer Rauschtat - Anforderungen an die

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