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   BGH, 03.05.1966 - 5 StR 173/66   

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https://dejure.org/1966,1605
BGH, 03.05.1966 - 5 StR 173/66 (https://dejure.org/1966,1605)
BGH, Entscheidung vom 03.05.1966 - 5 StR 173/66 (https://dejure.org/1966,1605)
BGH, Entscheidung vom 03. Mai 1966 - 5 StR 173/66 (https://dejure.org/1966,1605)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Annahme mildernder Umstände wegen erheblich verminderter Zurechnungsfähigkeit bei einem Verbrechen der Unzucht mit einem Kinde - Erlass einer Gefängnisstrafe zur innerlichen Festigung und Stützung noch vorhandener Hemmungen gegenüber der vorhandenen Triebregungen - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 21, 57
  • NJW 1966, 1326
  • MDR 1966, 686
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.11.1961 - 4 StR 373/61
    Auszug aus BGH, 03.05.1966 - 5 StR 173/66
    Nimmt der Tatrichter bei einem Verbrechen der Unzucht mit einem Kinde mildernde Umstände wegen erheblich verminderter Zurechnungsfähigkeit an, so darf er die Strafe dem § 176 Abs. 2 StGB entnehmen und ist nicht an den Strafrahmen gebunden, der sich aus den §§ 176 Abs. 1, 51 Abs. 2, 44 Abs. 3, 19 Abs. 2 StGB ergeben würde (gegen BGHSt 16, 360, dritter Leitsatz).

    Sie kann sich dafür zwar auf den dritten Leitsatz der Entscheidung BGHSt 16, 360 und seine Begründung a.a.O. S. 363 berufen.

  • BGH, 08.05.1951 - 1 StR 168/51
    Auszug aus BGH, 03.05.1966 - 5 StR 173/66
    Dann aber mußte der Angeklagte vom unbewiesenen Vorwurf ausdrücklich freigesprochen werden (BGH NJW 1951, 726, 727) [BGH 08.05.1951 - 1 StR 168/51].
  • BGH, 29.05.2012 - 1 StR 59/12

    Bedeutung der Blutalkoholkonzentration für die Beurteilung der (verminderten)

    Der Tatrichter ist in der Entscheidung regelmäßig frei, welchen von mehreren in Betracht kommenden Strafrahmen - hier also der des § 176a Abs. 4 StGB (Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren) oder der gemäß § 46a, § 49 Abs. 1 StGB gemilderte des § 176a Abs. 2 StGB (Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu elf Jahren und drei Monaten) - er der Strafbemessung zugrunde legt (vgl. schon BGH, Urteil vom 3. Mai 1966 - 5 StR 173/66, BGHSt 21, 57, 59; zusammenfassend, auch zur Gegenansicht, Kett-Straub in Kindhäuser/Neummann/Päffgen, aaO, § 50 Rn. 14).
  • BGH, 18.12.2019 - 2 StR 512/19

    Zusammentreffen von Milderungsgründen (Gesamtwürdigung für die konkrete

    Welchen Strafrahmen es wählt, unterliegt seiner pflichtgemäßen Entscheidung auf der Grundlage einer Gesamtwürdigung aller für die Wertung von Tat und Täter in Betracht kommenden Umstände, gleichgültig, ob sie der Tat innewohnen, sie begleiten, ihr vorausgehen oder nachfolgen (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Juni 2015 - 5 StR 201/15; Urteile vom 3. Mai 1966 - 5 StR 173/66, BGHSt 21, 57, 59; vom 19. Januar 1982 - 1 StR 734/81, NStZ 1982, 200; Schönke/Schröder/Kinzig, aaO § 50 Rn. 2 mwN).
  • BGH, 15.08.1969 - 1 StR 197/68

    Ausschluss anderer Taten gemäß § 264 StPO im Falle von eingeschränkten

    Die seinen Feststellungen zugrunde liegenden Beweistatsachen im Urteil anzugeben, war er verfahrensrechtlich nicht genötigt; § 267 Abs. 1 Satz 2 StPO ist nur eine Sollvorschrift (BGH Urteil vom 3. Mai 1966 - 5 StR 173/66).
  • BGH, 04.06.2015 - 5 StR 201/15

    Unanwendbarkeit des Zweifelssatzes bei der Strafrahmenwahl

    Es ist indes nicht verpflichtet, den jeweils für den Angeklagten günstigeren Strafrahmen zugrunde zu legen; es unterliegt vielmehr seiner pflichtgemäßen Entscheidung, welchen Strafrahmen es wählt (vgl. BGH, Urteile vom 3. Mai 1966 - 5 StR 173/66, BGHSt 21, 57, 59; vom 19. Januar 1982 - 1 StR 734/81, NStZ 1982, 200; Lackner/Kühl, StGB, 28. Aufl., § 50 Rn. 2; Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 5. Aufl., Rn. 933; aA Theune in LK-StGB, 12. Aufl., § 50 Rn. 15 f.; Horn/Wolters, SK-StGB, 8. Aufl., § 50 Rn. 5; Fischer, StGB, 62. Aufl., § 50 Rn. 5).
  • BGH, 19.01.1982 - 1 StR 734/81

    Anforderungen an den Ausschluss eines minder schweren Falles einer Tötung bei

    Welchen Strafrahmen der Tatrichter wählt, unterliegt seiner pflichtgemäßen Entscheidung (BGHSt 21, 57, 59; Urteil vom 21. Dezember 1976 - 1 StR 416/76; Urteil vom 27. Juni 1978 - 1 StR 205/78, bei Holtz MDR 1978, 987).
  • BGH, 09.08.1968 - 4 StR 149/68

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen versuchten Totschlags - Anforderungen

    Daß es aus diesen Gründen nicht die dem § 212 StGB zu entnehmende Zuchthausstrafe nach Versuchsgrundsätzen ermäßigt, sondern unter Zubilligung mildernder Umstände in Anwendung des milderen Strafrahmens des § 213 StGB eine Gefängnisstrafe verhängt hat, ist rechtlich einwandfrei und beschwert zudem den Angeklagten nicht (BGHSt 21, 57).
  • BGH, 21.12.1976 - 1 StR 416/76

    Ermessen eines Tatrichters hinsichtlich der Art und Weise für das Einholen einer

    Das ist rechtlich nicht zu beanstanden; denn es ist nicht zu erkennen, warum dem Tatrichter die Möglichkeit genommen werden soll, zwischen zwei zulässigen Strafrahmen frei zu wählen (BGHSt 21, 57, 59).
  • BGH, 24.08.1976 - 1 StR 482/76

    Billigende Inkaufnahme des Todes bei längerem Würgen eines Menschen - Milderung

    Der Tatrichter, der die Voraussetzungen sowohl eines minder schweren Falles als auch eines besonderen gesetzlichen Milderungsgrundes als gegeben ansieht, kann auch nach neuem Rechtszustand grundsätzlich die Strafe doppelt mildern, wenn jeder der strafrahmenbildenden Milderungsgründe eine selbständige sachliche Grundlage hat (BGHSt 26, 53, 54; für den früheren Rechtszustand BGHSt 16, 360; 21, 57).
  • BGH, 14.12.1976 - 5 StR 547/76

    Verkündung des Urteils in Abwesenheit des Angeklagten - Bewusste Herbeiführung

    Das aber ist dem pflichtgemäßen Ermessen des Tatrichters überlassen (BGHSt 21, 57).
  • BGH, 11.06.1981 - 1 StR 314/81

    Erfordernis der Einbeziehung des Vorliegens verminderter Schuldfähigkeit in die

    Dagegen läßt das Urteil nicht erkennen, ob das Landgericht bei Prüfung der Voraussetzungen eines minder schweren Falles sich bewußt war, daß auch die verminderte Schuldfähigkeit in den Kreis der hier anzustellenden Erwägungen einzubeziehen ist (vgl. BGHSt 16, 360; 21, 57; Beschluß vom 27. April 1976 - 1 StR 201/76, bei Holtz MDR 76, 813; Beschluß vom 27. September 1978 - 2 StR 510/78, bei Holtz MDR 79, 105).
  • BGH, 27.06.1978 - 1 StR 205/78

    Anforderungen an die Belehrungspflicht eines Sachverständigen - Fehlende

  • BGH, 03.10.1973 - 2 StR 373/73

    Zeitweise zum Aufenthalt von Menschen dienende Räumlichkeit - Verminderte

  • BGH, 09.05.1980 - 2 StR 162/80

    Grundlagen der Strafzumessung - Erfordernis einer ursächlichen Verknüpfung

  • BGH, 23.07.1974 - 1 StR 182/74

    Anforderungen an die Darlegung der Gründe einer Strafschärfung

  • BGH, 09.10.1973 - 1 StR 426/73

    Voraussetzungen der Strafmilderung - Erforderliche Verteidigung

  • BGH, 19.01.1972 - 2 StR 622/71

    Raub unter Alkoholeinfluss - Erhebliche Minderung der Zurechnungsfähigkeit zur

  • BGH, 29.02.1968 - 1 StR 615/67

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen fortgesetzter Unzucht mit einem Kind

  • BGH, 04.05.1982 - 1 StR 151/82

    Annahme eines Tötungsvorsatzes hinsichtlich eines starkes und unkontrolliertes

  • KG, 18.03.1980 - 1 W 2707/79
  • BGH, 12.12.1978 - 1 StR 603/78

    Anforderungen an die Begründung der Ablehnung eines Beweisantrags -

  • BGH, 09.02.1978 - 4 StR 651/77

    Strafbefreiender Rücktritt vom Versuch - Wiederholung eines bereits gescheiterten

  • BGH, 16.05.1972 - 1 StR 153/72

    Berücksichtigung einer verminderten Zurechnungsfähigkeit im Rahmen des § 213 StGB

  • BGH, 28.08.1968 - 4 StR 369/68

    Rechtsmittel

  • BGH, 20.08.1970 - 4 StR 261/70

    Verurteilung wegen (Anstiftung zur) Brandstiftung - Beeinträchtigung der

  • BGH, 07.07.1970 - 1 StR 192/70

    Annahme eines Minder schweren Fall des Toschlags aufgrund des abnormen

  • BGH, 12.09.1967 - 1 StR 370/67

    Nichtvereidigung des Sachverständigen als gesetzliche Regel - Verstoß des

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