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   BGH, 30.04.1968 - 1 StR 87/68   

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https://dejure.org/1968,552
BGH, 30.04.1968 - 1 StR 87/68 (https://dejure.org/1968,552)
BGH, Entscheidung vom 30.04.1968 - 1 StR 87/68 (https://dejure.org/1968,552)
BGH, Entscheidung vom 30. April 1968 - 1 StR 87/68 (https://dejure.org/1968,552)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen Mordes, Mordversuchs und vollendeten Totschlags - Ordnungsgemäße Besetzung des Schwurgerichts - Bedeutsamkeit von Fehlern im Verfahren zur Auswahl der Geschworenen - Befreiung eines ausgelosten Hauptgeschworenen von der Sitzungsteilnahme aus ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 22, 122
  • NJW 1968, 1436
  • MDR 1968, 683
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 29.09.1964 - 1 StR 280/64

    Besetzung des Schwurgerichts mit richterlichen Beisitzern - Zustandekommen der

    Auszug aus BGH, 30.04.1968 - 1 StR 87/68
    Zu dieser Rechtsansicht hat der Senat schon in seinem Urteil vom 29. September 1964 (1 StR 280/64, insoweit in BGHSt 20, 37 nicht abgedruckt) geneigt.
  • BGH, 22.04.1955 - 5 StR 35/55

    Lederriemen - § 15 StGB, dolus eventualis

    Auszug aus BGH, 30.04.1968 - 1 StR 87/68
    Ebenso ist es anerkannten Rechts, daß allein die schriftlichen, nicht die mündlich verkündeten Urteilsgründe maßgebend sind (BGHSt 7, 363, 370) [BGH 22.04.1955 - 5 StR 35/55].
  • BGH, 26.10.1965 - 5 StR 405/65

    Anspruch eines Prozessbeteiligten auf wörtliche Aufnahme einer Aussage in die

    Auszug aus BGH, 30.04.1968 - 1 StR 87/68
    Es wird darauf hingewiesen, daß das Revisionsgericht nicht zu prüfen hat, ob die Urteilsfeststellungen mit dem übereinstimmen, was die Sitzungsniederschrift über den Inhalt von Aussagen wiedergibt (BGH NJW 1966, 63 Nr. 22); eigene Aufzeichnungen des Verteidigers hierüber sind in diesem Rechtszuge vollends unbeachtlich.
  • BGH, 04.01.1966 - 1 StR 299/65

    Begründung des Rechtsmittels der Revision mit einer erheblich verspäteten

    Auszug aus BGH, 30.04.1968 - 1 StR 87/68
    Wie der erkennende Senat im Anschluß an die ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entschieden hat, vermag eine Überschreitung der in § 275 Abs. 1 StPO bestimmten Frist die Revision grundsätzlich nicht zu begründen (BGHSt 21, 4).
  • BGH, 28.10.1966 - 5 StR 482/66

    Anforderungen an berufliche Verhinderung eines Schöffens bezüglich Erscheinung

    Auszug aus BGH, 30.04.1968 - 1 StR 87/68
    Auch die Befreiung F. aus beruflichen Gründen steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs; es handelt sich um einen Ausnahmefall der in der Entscheidung NJW 1967, 165 Nr. 17 bezeichneten Art.
  • BGH, 20.10.1993 - 5 StR 473/93

    Umfang der Wirkung der Verfolgungs- und Vollstreckungsverjährung für in der DDR

    Die vom Wahlausschuß begangenen Fehler können die ordnungsgemäße Besetzung des Gerichts hier nicht in Frage stellen; denn sie liegen außerhalb des Bereichs, auf den die Gerichte unmittelbar einwirken können (BGHSt 22, 122, 124; 38, 47, 51).
  • BGH, 15.05.1997 - 1 StR 233/96

    BGH beanstandet Verurteilung wegen Bestechung eines im Auftrag der

    Schließlich wäre der gerügte Mangel, wenn er vorläge, nicht revisibel, weil er außerhalb des Gerichtsbereichs lag (vgl. BGHSt 22, 122, 124; 33, 290, 292; 37, 245, 247; BGHR StPO § 338 Nr. 1 Schöffe 4; GVG § 36 Abs. 3 Bekanntmachung 1; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 43. Aufl. § 338 Rdn. 9).
  • BGH, 30.07.1991 - 5 StR 250/91

    Aufstellung einer Schöffenvorschlagsliste nach dem Zufallsprinzip

    Der Mangel des Auswahlverfahrens kann die ordnungsgemäße Besetzung des Gerichts grundsätzlich nicht in Frage stellen und die Revision nach § 338 Nr. 1 StPO nicht begründen, denn er liegt außerhalb des Bereichs, auf den die Gerichte unmittelbar einwirken können (BGHSt 22, 122, 124).
  • BGH, 05.04.1973 - 2 StR 427/70

    Verjährung der NS-Verbrechen - Verjährung von Mord - Strafklageverbrauch -

    Die Ansicht, daß ein solcher Fehler nicht zu einer ordnungswidrigen Besetzung des Gerichts führt, hatte bereits der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in BGHSt 22, 122 und im Urteil vom 29. September 1964 - 1 StR 280/64 - (insoweit in BGHSt 20, 37 und NJW 1964, 2432 nicht abgedruckt) vertreten.

    In den Zuständigkeits- und Prüfungsbereich der Justiz gelangt das Verfahren erst mit der Einreichung der Vorschlagslisten nebst Einsprüchen an den Amtsrichter (vgl. BGHSt 22, 122).

  • BVerwG, 09.11.1984 - 1 WB 32.82

    Besetzung der Wehrdienstgerichte - Ehrenamtliche Richter - Organisation der

    Insbesondere können in ihnen keine Entscheidungen oder Wahlakte gesehen werden, die in gesonderten Verfahren geprüft werden können und im übrigen von den Spruchgerichten hingenommen werden müßten (vgl. Eyermann/Fröhler, VwGO 8. Aufl.§ 28 RdNr. 1 a; Redeker/von Oertzen, VwGO 7. Aufl.§ 28 RdNr. 2; Kopp. VwGO 6. Aufl.§ 28 RdNr. 5; BGHSt 22, 122; 29, 283, 287).
  • BGH, 13.08.1985 - 1 StR 330/85

    Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung - Aussetzung der Strafe zur

    Es kann auch nicht davon gesprochen werden, der Fehler habe außerhalb des vom Gericht zu verantwortenden Bereichs gelegen (BGHSt 22, 122).
  • BGH, 19.01.1988 - 1 StR 577/87

    Vorauswahl von Schöffen durch Fraktionen eines Kreistags

    Der Fehler betraf die Tätigkeit des Schöffenwahlausschusses einschließlich der des richterlichen Vorsitzenden und damit den Zuständigkeits- und Prüfungsbereich des Gerichts (vgl. BGHSt 22, 122, 123; 33, 290, 291).
  • LSG Hessen, 29.07.1985 - L 3 U 1020/83

    Berufung; Ehrenamtlich; Richter; Minister; Senat; Spruchkörper; Amtsenthebung;

    Ebenso wenig kann sich die rechtliche Bewertung eines Fehlers - Verzicht auf Vorschlagslisten - danach richten, welche unmittelbaren Einwirkungsmöglichkeiten die Gerichte auf den Bereich haben, in denen der Fehler aufgetreten ist (so aber BGH NJW 1968, 1436; 1., 10. und 12. Senat des HLSG, a.a.O.).
  • LSG Hessen, 20.06.1985 - L 10 Ar 119/85
    So hat der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 30. April 1968 - 1 StR 87/68 (NJW 1968, 1436) die ordnungsgemäße Besetzung des Gerichts bejaht, obwohl die an der Entscheidung mitwirkenden Geschworenen aus Vorschlagslisten gewählt worden waren, die nicht die in § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz - GVG a.F.
  • BGH, 26.04.1990 - 4 StR 49/90

    Unwirksame Verkündung der Gemeindesatzung als Fehlerquelle für das

    Daher können sie eine vorschriftswidrige Besetzung des Gerichts grundsätzlich nicht begründen (BGHSt 22, 122, 123; BGH, Urteil vom 19. März 1985 - 5 StR 210/84; Schäfer in Löwe/Rosenberg StPO 23. Aufl. § 36 GVG Rdn. 10; Kissel in KK-StPO 2. Aufl. § 36 GVG Rdn. 7; Kleinknecht/Meyer StPO 39. Aufl. § 338 Rdn. 9; Rieß DRiZ 1977, 289, 292).
  • LSG Hessen, 22.07.1985 - L 6 Ar 477/84

    Senat; Besetzung; Richter; Beschluß; Entscheidung; Beratung; Prüfung; Ehrenamt;

  • BGH, 19.03.1985 - 5 StR 210/84

    Fehlerhafte Besetzung des Gerichts - Ordnungsgemäße Vorschlagslisten für Schöffen

  • BGH, 02.12.1969 - 5 StR 482/69

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

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