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   BGH, 19.07.1968 - 4 StR 4/68   

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https://dejure.org/1968,463
BGH, 19.07.1968 - 4 StR 4/68 (https://dejure.org/1968,463)
BGH, Entscheidung vom 19.07.1968 - 4 StR 4/68 (https://dejure.org/1968,463)
BGH, Entscheidung vom 19. Juli 1968 - 4 StR 4/68 (https://dejure.org/1968,463)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • zeit.de (Pressebericht mit Bezug zur Entscheidung, 04.04.1969)

    Bewährung für den Duchschnittsfall

Papierfundstellen

  • BGHSt 22, 192
  • NJW 1968, 1787
  • MDR 1968, 852
  • DB 1968, 1621
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 08.12.1970 - 1 StR 353/70

    Versagung einer Aussetzung der verhängten Freiheitsstrafe zur Bewährung -

    Da es nicht auf die Schwere des vom Angeklagten verletzten Tatbestands, sondern auf die Besonderheiten der zur Beurteilung stehenden Einzeltat ankommt, ist ein Ausschluß bestimmter Tatbestände oder Tatbestandsgruppen - wie etwa der Sittlichkeitsdelikte - von der Strafaussetzung unzulässig (so schon zu § 23 a.F. StGB: BGHSt 6, 125, 126 [BGH 06.05.1954 - 3 StR 162/54]; 6, 298, 300 [BGH 23.04.1954 - 2 StR 79/54]; 22, 192, 196) [BGH 19.07.1968 - 4 StR 4/68].
  • BGH, 18.07.1989 - 4 StR 338/89

    Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit fahrlässiger

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der Oberlandesgerichte ist jedoch schon oftmals betont worden, daß die Möglichkeit der Aussetzung zur Bewährung nicht schlechthin für bestimmte Gruppen von Straftaten ausgeschlossen werden darf (vgl. nur BGHSt 6, 125, 126; 22, 192, 196; 24, 40, 46 OLG Köln MDR 1966, 602; OLG Frankfurt NJW 1970, 957, 958); das gilt auch und gerade bei Trunkenheitsverkehrsdelikten (vgl. Dreher/Tröndle 44. Aufl. § 56 StGB Rdn. 8 a am Ende mit zahlreichen Nachweisen).

    Unberücksichtigt gelassen hat das Landgericht, daß der Angeklagte zwar eine Alkoholmenge zu sich genommen hatte, die zu seiner Fahruntüchtigkeit führte, er jedoch nicht absolut fahruntüchtig war (vgl. dazu BGHSt 22, 192).

  • OLG Karlsruhe, 18.02.2003 - 1 Ss 82/02

    Fahrlässige Tötung: Versagung der Strafaussetzung bei Verkehrsunfall

    Solche mit einem erheblichen Maß an Verantwortungslosigkeit bewusst hervorgerufene Gefahren erfordern ein nachdrückliches und energisches Vorgehen der Strafverfolgungsbehörden, wobei bei tödlichem Ausgang (zu Durchschnittsfällen ohne schwerwiegende Folgen vgl. BGHSt 22, 192 ff) - vorbehaltlich der noch angezeigten Würdigung des Einzelfalles - eine Versagung der Strafaussetzung zur Bewährung häufig näher liegen wird als deren Bewilligung (BGH NStZ 1994, 336; Senat Die Justiz 1978, 145 f.; OLG Karlsruhe StV 1994, 188: "Notwendigkeit der Feststellung von Besonderheiten zugunsten des Täters").
  • OLG München, 09.06.2009 - 5St RR 128/09

    Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe wegen Beförderungserschleichung durch

    Die Vorschrift verfolgt vor dem Hintergrund, dass kurze Freiheitsstrafen als i. d. R. spezialpräventiv verfehlt angesehen werden (BGHSt 22, 192/199; Fischer StGB 56. Aufl. § 47 Rn. 42), den Regelungszweck, kurze Freiheitsstrafen nur unter den genannten engen Voraussetzungen zu verhängen.
  • LG Tübingen, 15.01.2009 - 12 (2) StVK 2284/07
    Dabei ist es allgemeine Meinung, dass es sogar Fallgestaltungen gibt, in welchen eine Strafaussetzung zur Bewährung nur deshalb vorgenommen werden kann, weil zugleich im Bewährungsbeschluss dem Angeklagten eine - der Genugtuung dienende - Geldauflage auferlegt wird: Stehen Gesichtspunkte der Verteidigung der Rechtsordnung nach § 56 Abs. 3 StGB oder Umstände nach § 47 Abs. 1 StGB ("zur Einwirkung auf den Täter unerlässlich") einer Strafaussetzung zur Bewährung an sich entgegen, können diese durch die Erteilung von Auflagen ausgeräumt werden, so dass durch die Anordnung einer Geldauflage eine Strafaussetzung zur Bewährung erst möglich wird ( BGHSt 22, S. 192 ff., 198 f.; 24, S. 164 ff., 166; Systematischer Kommentar-Horn, StGB, Loseblattsammlung, Stand: April 2008, § 56 Rn. 22 und Rn. 24; Schönke/Schröder-Stree, StGB, 27. Auflage, 2006, § 56 Rn. 43 f., 56b Rn. 1; Fischer, StGB, 55. Auflage, 2008, § 56 Rn. 18, Groß in Münchener Kommentar, StGB, 2005, § 56 Rn. 38 m.w.N.; Bockelmann/Volk, Strafrecht, Allgemeiner Teil, 4. Auflage, 1987, § 38 II 3a - S. 265; Warda, Dogmatische Grundlagen des richterlichen Ermessens im Strafrecht, 1962, S. 123 f.).
  • BGH, 15.10.1968 - 1 StR 403/68

    Voraussetzungen für die Aussetzung einer Strafe zur Bewährung - Anforderungen an

    Dadurch hat jedenfalls der Tatrichter gerade noch hinreichend seine Überzeugung zum Ausdruck gebracht, daß bei Abwägung der Tat gegen die Persönlichkeit des Verurteilten unter den Gesichtspunkten der Sühne, der Abschreckung anderer, der Wirkung auf die allgemeine Rechtsüberzeugung und der Belange der Verletzten die Vollstreckung der Strafe nicht erforderlich ist (vgl. BGHSt 22, 192; 11, 393, 396 [BGH 26.06.1958 - 4 StR 145/58]; BGH LM § 23 StGB Nr. 38).
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