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   BGH, 30.07.1968 - 1 StR 77/68   

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https://dejure.org/1968,227
BGH, 30.07.1968 - 1 StR 77/68 (https://dejure.org/1968,227)
BGH, Entscheidung vom 30.07.1968 - 1 StR 77/68 (https://dejure.org/1968,227)
BGH, Entscheidung vom 30. Juli 1968 - 1 StR 77/68 (https://dejure.org/1968,227)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BGHSt 22, 221
  • NJW 1968, 2019
  • MDR 1968, 861
 
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Wird zitiert von ... (33)

  • BGH, 02.11.2010 - 1 StR 544/09

    Ablehnung von Beweisanträgen wegen Unzumutbarkeit; Bedeutung des Grundsatzes der

    Wird das Urteil mehreren Empfangsberechtigten zugestellt, beginnt die Frist grundsätzlich nicht vor dem Zeitpunkt, zu dem eine wirksame Zustellung an den letzten Zustellungsempfänger vollzogen wurde (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Juli 1968 - 1 StR 77/68, BGHSt 22, 221).
  • BGH, 14.11.1990 - 3 StR 310/90

    Zulässigkeit einer Urteilsberichtigung; Rechtsfolgen einer unzulässigen

    Eine Verlängerung der Frist des § 345 Abs. 1 StPO ist grundsätzlich nicht möglich (BGHSt 22, 221, 222; BGH, Urteil vom 30. August 1990 - 3 StR 489/87 (S. 5) m.w.N.).
  • BGH, 08.09.2016 - 1 StR 232/16

    Revisionsfrist (Beginn der Frist mit Zustellung des Urteils: mehrere

    Dies gilt auch dann, wenn die mehreren Zustellungen nicht auf derselben Anordnung beruhen, soweit eine Zustellung nicht erst nach Fristablauf bewirkt wird (BGH, Beschluss vom 30. Juli 1968 - 1 StR 77/68, BGHSt 22, 221 ff.).
  • BGH, 30.08.1990 - 3 StR 459/87

    Herbeischaffung eines Beweismittels

    Dies gilt auch dann, wenn keine einheitliche Zustellungsverfügung zugrundeliegt, sondern es sich um mehrere nacheinander getroffene Anordnungen handelt, sofern die zuerst eröffnete Frist zum Zeitpunkt der weiteren Zustellungen noch nicht abgelaufen war (BGHSt 22, 221).

    Einem möglichen Mißbrauch müssen die mit der Zustellung der Urteile befaßten Instanzgerichte entgegenwirken (BGHSt 22, 221, 223; 34, 371, 372) [BGH 13.05.1987 - 2 StR 170/87].

  • BGH, 13.05.1987 - 2 StR 170/87

    Zustellung im Ausland

    Er kam nunmehr zu dem Ergebnis, daß bei Zugrundelegen der in BGHSt 22, 221 ff veröffentlichten Entscheidung die Revisionsbegründungsfrist spätestens am 6. Juli 1983 zu laufen begonnen hatte, inzwischen also verstrichen war.

    Wie der Bundesgerichtshof in der Entscheidung BGHSt 22, 221, 222 ausgesprochen hat, genügt auch bei einer Mehrfachverteidigung die Zustellung des Urteils an einen der Verteidiger (ebenso OLG Düsseldorf VRS 64, S. 269, 270).

  • BVerfG, 20.03.2001 - 2 BvR 2058/00

    Bei mehrfacher Verteidigung förmliche Zustellung des Strafurteils nur an einen

    Es ist daher von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden, dass das Landgericht - der fachgerichtlich vorherrschenden Ansicht folgend - annahm, dass bei mehrfacher Verteidigung die förmliche Zustellung des Urteils an einen der Verteidiger genüge (BGHSt 22, 221 [222]; 34, 371 [372]; BGH NStZ-RR 1997, S. 364; Julius in: Heidelberger Kommentar, § 145 a Rn. 5 unter Aufgabe der früheren Gegenansicht; Laufhütte in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 4. Aufl., § 145 a Rn. 3; Müller in: KMR, § 145 a Rn. 12).
  • BGH, 27.06.2017 - 2 StR 129/17

    Zustellungsverfahren (Doppelzustellung nach Fristablauf); Wiedereinsetzung in den

    Durch eine am 5. September 2016 angeordnete und am 8. September 2016 bewirkte Urteilszustellung an Rechtsanwalt P. wurde die dann bereits abgelaufene Revisionsbegründungsfrist nicht wieder neu eröffnet, denn für erst nach Fristablauf bewirkte Doppelzustellungen gilt § 37 Abs. 2 StPO nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Juli 1968 - 1 StR 77/68, BGHSt 22, 221, 223).
  • OLG Hamm, 07.02.2013 - 1 Ws 49/13

    Beschwerdefrist bei Zustellungen an Verteidiger und Verurteilten; Zustellung an

    Jedoch wird eine bereits versäumte Frist durch die Zustellung an einen weiteren Empfangsberechtigten nicht wieder eröffnet, selbst dann nicht, wenn diese Zustellung noch vor Ablauf der Frist angeordnet war (BGH NJW 1968, 2019; BGH NJW 1987, 2824, 2825; BGH, Urt. v. 30.08.1990 - 3 StR 459/87 - juris; ThürOLG, Beschl.v. 07.11.2007, 1 Ss 237/07 -juris; Meyer-Goßner, StPO, 55. Aufl., § 37 Rdn. 29; Weßlau in: SK-StPO, Stand: April 2004, § 37 Rdn. 45; Ziegler in: KMR-StPO, Stand Mai 2012, § 37 Rdn. 55).

    Ein solcher Eingriff kann nicht im Sinn des Gesetzgebers gelegen haben, dem es gerade auf eine Verbesserung der Rechtssicherheit ankam (BGH NJW 1968, 2019).

  • OLG Hamm, 07.02.2013 - 1 Ws 30/13

    Beschwerdefrist bei Zustellungen an Verteidiger und Verurteilten; Zustellung an

    Jedoch wird eine bereits versäumte Frist durch die Zustellung an einen weiteren Empfangsberechtigten nicht wieder eröffnet, selbst dann nicht, wenn diese Zustellung noch vor Ablauf der Frist angeordnet war (BGH NJW 1968, 2019; BGH NJW 1987, 2824, 2825; BGH, Urt. v. 30.08.1990 - 3 StR 459/87 - juris; ThürOLG, Beschl.v. 07.11.2007, 1 Ss 237/07 -juris; Meyer-Goßner, StPO, 55. Aufl., § 37 Rdn. 29; Weßlau in: SK-StPO, Stand: April 2004, § 37 Rdn. 45; Ziegler in: KMR-StPO, Stand Mai 2012, § 37 Rdn. 55).

    Ein solcher Eingriff kann nicht im Sinn des Gesetzgebers gelegen haben, dem es gerade auf eine Verbesserung der Rechtssicherheit ankam (BGH NJW 1968, 2019).

  • BGH, 30.07.1981 - 4 StR 430/80

    Fristverlängerung trotz Ablauf der Revisionsbegründungsfrist bei erneuter

    § 37 Abs. 2 StPO gilt insoweit nicht (vgl. BGHSt 22, 221, 223; Kleinknecht, 35. Aufl., Rd. Nr. 3 a zu § 37 StPO).
  • BGH, 04.03.2003 - 4 StR 381/02

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur

  • BGH, 14.12.2010 - 1 StR 420/10

    Strafurteil wegen Steuerhinterziehung: Bezifferung der Steuerverkürzung bei

  • BGH, 19.08.1982 - 1 StR 595/81

    Verteidigererklärung in der Sitzungsniederschrift - § 341 StPO, der "Einlegung zu

  • BGH, 08.04.2003 - 3 StR 30/03

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Zulässigkeit, Begründung des Antrags,

  • BVerwG, 05.12.2018 - 2 WNB 4.18

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde in einem Beschluss des

  • OLG Koblenz, 02.12.2003 - 1 Ss 245/03

    Rechtsbeschwerde, Einlegungsfrist, Rechtsbeschwerdeeinlegungsfrist,

  • BGH, 23.08.1983 - 4 StR 239/83

    Einsatz eines Fluchtfahrzeugs als bewusst zweckwidriges Einsetzen eines

  • BGH, 18.05.1971 - 1 StR 110/70

    Revisionsgrund der Vorwegnahme des Sachergebnisses - Revisionsgrund der

  • BayObLG, 06.04.2022 - 202 ObOWi 366/22

    Fristbeginn bei Doppelzustellung eines Abwesenheitsurteils

  • OLG Düsseldorf, 27.01.1995 - 1 Ws (OWi) 63/95
  • BGH, 25.03.1992 - 5 StR 515/91

    Einhaltung der Revisionsbegründungsfrist bei Zustellung an nur einen Verteidiger

  • OLG Düsseldorf, 18.04.1996 - 1 Ws (OWi) 323/96
  • BGH, 22.10.1991 - 5 StR 449/91

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist

  • BGH, 08.03.1972 - 3 StR 293/71

    Zeitpunkt der Zustellung eines Urteils

  • OLG Jena, 07.11.2007 - 1 Ss 273/07

    Zustellung

  • BGH, 12.02.1980 - 5 StR 810/79

    Wirkungen einer Zustellung eines Urteils an einen weiteren Verteidiger auf den

  • BGH, 04.08.1977 - 4 StR 310/77

    Möglichkeit des Nachschiebens einer Verfahrensrüge nach Fristablauf

  • BGH, 17.10.1975 - 3 StR 384/75

    Berechnung einer Frist bei einer für einen Beteiligten bestimmten Zustellung an

  • BGH, 15.05.1973 - 4 StR 191/73

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumnis der

  • BGH, 14.12.1993 - 4 StR 696/93

    Abstellung auf den Zeitpunkt der ersten Zustellung für die Berechnung der Frist

  • BGH, 21.02.1978 - 5 StR 799/77
  • OLG Jena, 09.10.2007 - 1 Ss 180/07

    Zustellung

  • BGH, 19.11.1968 - 5 StR 552/68

    Voraussetzungen der Strafbarkeit wegen schwerer Amtsunterschlagung in Tateinheit

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