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   BGH, 18.03.1969 - 1 StR 544/68   

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https://dejure.org/1969,626
BGH, 18.03.1969 - 1 StR 544/68 (https://dejure.org/1969,626)
BGH, Entscheidung vom 18.03.1969 - 1 StR 544/68 (https://dejure.org/1969,626)
BGH, Entscheidung vom 18. März 1969 - 1 StR 544/68 (https://dejure.org/1969,626)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ursächlichkeit der bei einem Raubüberfall verübten Gewalt für das Ableben des Überfallenen - Beurteilung des tödlichen Ausgangs bei Fehlen eines ursächlichen Zusammenhangs - Gewaltanwendung im Verhältnis zum Tod des Opfers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 22, 362
  • NJW 1969, 1126
  • MDR 1969, 495
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.09.1965 - 1 StR 269/65

    Überfall einer Frau zur Erzwingung von Geschlechtsverkehr - Verurteilung wegen

    Auszug aus BGH, 18.03.1969 - 1 StR 544/68
    Danach ist hier aber auch gegen die Annahme einer Tateinheit zwischen Raub und fahrlässiger Tötung nichts einzuwenden, da nach den getroffenen Feststellungen jedenfalls der Beginn der Ausführung bei beiden Straftaten zusammenfiel (vgl. auch BGHSt 20, 269).
  • BGH, 21.11.1961 - 1 StR 442/61

    Entführung und spätere Tötung eines Kindes - Herausgabe des Kindes gegen ein

    Auszug aus BGH, 18.03.1969 - 1 StR 544/68
    Dabei muß es sich um die der Wegnahme dienende tatbestandsmäßige Gewalt handeln (BGHSt 16, 316, 319) [BGH 21.11.1961 - 1 StR 442/61].
  • BGH, 02.02.1960 - 1 StR 14/60

    Pistolenschlag - § 227 StGB, zum Zurechnungszusammenhang, wenn sich beim

    Auszug aus BGH, 18.03.1969 - 1 StR 544/68
    Für den ähnlich gestalteten Tatbestand des § 226 StGB ("ist durch die Körperverletzung der Tod des Verletzten verursacht worden") hat die Rechtsprechung in diesem Zusammenhang anerkannt, daß es jedenfalls auf die Ursächlichkeit der - im natürlichen Sinne begrenzten - Körperverletzungshandlung ankomme (BGHSt 14, 110 [BGH 02.02.1960 - 1 StR 14/60]; vgl. auch BGH, Urteil vom 28. August 1962 - 5 StR 297/62).
  • BGH, 04.05.1956 - 5 StR 36/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 18.03.1969 - 1 StR 544/68
    Der in BGHSt 9, 162 entschiedene Fall liegt anders.
  • BGH, 21.10.1958 - 1 StR 312/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 18.03.1969 - 1 StR 544/68
    Der Urteilsspruch gegen den Angeklagten K. ist jedoch bezüglich der Gesamtstrafe zu berichtigen (BGHSt 12, 99).
  • BGH, 30.09.1970 - 3 StR 119/70

    Rötzel - § 227 StGB, Verletzungshandlung muß unmittelbar die Todesfolge bewirken,

    Im gleichen, insoweit einschränkenden Sinne hat sich der Bundesgerichtshof in BGHSt 22, 362 (zu § 251 StGB) ausgesprochen.
  • BGH, 15.05.1992 - 3 StR 535/91

    Raub mit Todesfolge bei Gewaltanwendung nach Vollendung aber noch vor Beendigung

    Der Bundesgerichtshof hat zu dieser Frage seit der Neufassung des § 251 StGB durch das EGStGB nicht Stellung genommen, die frühere Rechtsprechung hat als Abgrenzungskriterium auf die Innertatbestandlichkeit der Gewaltanwendung abgestellt, sich jedoch dabei auf die wesentlich engere alte Fassung bezogen ("durch die gegen ihn verübte Gewalt" und nicht durch den Raub schlechthin, vgl. BGHSt 22, 362, 363).
  • BGH, 03.09.2015 - 3 StR 236/15

    Verbindung zweier Umsatzgeschäfte zu einer einheitlichen Tat beim Handeltreiben

    Hierin liegt ein wesentlicher Unterschied zu Fallkonstellationen, in denen erst unter Zugrundelegung eines zugleich einer anderen Tatbestandsverwirklichung dienenden Teilaktes von einer vollständigen Tatbestandsverwirklichung auszugehen ist (so zum Beispiel die Gewaltanwendung im Rahmen des Raubes und die Körperverletzung, BGH, Urteil vom 18. März 1969 - 1 StR 544/68, BGHSt 22, 362, oder die Drohung bei der Vergewaltigung und die dadurch fahrlässig herbeigeführte Tötung, BGH, Urteil vom 21. September 1965 - 1 StR 269/65, BGHSt 20, 269).
  • BGH, 15.11.2016 - 3 StR 236/15

    Divergenzvorlage; keine Tateinheit trotz teilweiser Identität der

    Hierin liegt ein wesentlicher Unterschied zu Fallkonstellationen, in denen erst unter Zugrundelegung eines zugleich einer anderen Tatbestandsverwirklichung dienenden Teilaktes von einer vollständigen Tatbestandsverwirklichung auszugehen ist (so zum Beispiel die Gewaltanwendung im Rahmen des Raubes und die Körperverletzung, BGH, Urteil vom 18. März 1969 - 1 StR 544/68, BGHSt 22, 362, oder die Drohung bei der Vergewaltigung und die dadurch fahrlässig herbeigeführte Tötung, BGH, Urteil vom 21. September 1965 - 1 StR 269/65, BGHSt 20, 269).
  • BGH, 05.01.1972 - 2 StR 376/71

    Verursachung des Todes durch die mit dem Ziel der Wegnahme angewendeten Gewalt -

    Es genügt nicht, daß eine im Rahmen des Gesamtvorgangs, jedoch aus einem anderen Motiv vorgenommene Gewalthandlung zu dieser Folge geführt hat (BGHSt 22, 362, 363) [BGH 18.03.1969 - 1 StR 544/68].
  • BGH, 07.12.1971 - 1 StR 393/71

    Vorliegen von niedrigen Beweggründen, wenn der Täter sich auf Grund von Wut,

    Die Anwendung des § 251 StGB setzt - vom Fall der Marterung abgesehen - u.a. voraus, daß die schwere Körperverletzung oder der Tod des Angegriffenen durch die der Wegnahme dienende tatbestandsmäßige Gewalt verursacht worden ist (BGHSt 22, 362, 363 [BGH 18.03.1969 - 1 StR 544/68] im Anschluß an BGHSt 16, 316, 319) [BGH 21.11.1961 - 1 StR 442/61].
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