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   BGH, 18.02.1970 - 3 StR 2/69   

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https://dejure.org/1970,491
BGH, 18.02.1970 - 3 StR 2/69 (https://dejure.org/1970,491)
BGH, Entscheidung vom 18.02.1970 - 3 StR 2/69 (https://dejure.org/1970,491)
BGH, Entscheidung vom 18. Februar 1970 - 3 StR 2/69 (https://dejure.org/1970,491)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beschlagnahme gedruckter Schriften neben den dazugehörigen Druckplatten und Matern - Rechtmäßigkeit der Einziehung - Wörtliche Wiedergabe des Programmentwurfs der KPD - Betreiben staatsbürgerlicher Aufklärung - Strafbarkeit "sozialadäquater" Handlungen - Politische ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 23, 226
  • NJW 1970, 818
  • MDR 1970, 431
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 13.11.1963 - 4 StR 267/63
    Auszug aus BGH, 18.02.1970 - 3 StR 2/69
    Nach der Lehre von der "Sozialadäquanz" können übliche, von der Allgemeinheit gebilligte und daher in strafrechtlicher Hinsicht im sozialen Leben gänzlich unverdächtige, weil im Rahmen der sozialen Handlungsfreiheit liegende Handlungen nicht tatbestandsmäßig oder zumindest nicht rechtswidrig sein (vgl. z.B. BGHSt 19, 152, 154) [BGH 13.11.1963 - 4 StR 267/63].
  • BGH, 01.08.1962 - 3 StR 34/62

    Schluss von dem Erscheinen einer Zeitschrift in der Sowjetzone auf deren

    Auszug aus BGH, 18.02.1970 - 3 StR 2/69
    Deshalb verlangt der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung, daß der für die Entscheidung bedeutsame Inhalt der Schrift im Urteil wiedergegeben oder wenigstens im Kern dargestellt wird (BGHSt 17, 388, 390 [BGH 01.08.1962 - 3 StR 34/62] mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 23.07.1969 - 3 StR 326/68

    Fortsetzung eines nach dem Straffreiheitsgesetz eingestellten Strafverfahrens -

    Auszug aus BGH, 18.02.1970 - 3 StR 2/69
    Deshalb ist von Bedeutung, ob das Schutzgut, das diesen Grundrechten gegenübersteht, im Einzelfalle so ernsthaft gefährdet wird, daß diese zurücktreten müssen (vgl. BVerfG, Beschluß vom 14. Oktober 1969 - 1 BvR 93/67 sowie die Urteile des Senats vom 23. Juli 1969 - 3 StR 326/68 - BGHSt 23, 64, 71 [BGH 23.07.1969 - 3 StR 326/68] und vom 17. Dezember 1969 - 3 StR 112/69 - S. 5 ff).
  • BVerfG, 14.10.1969 - 1 BvR 93/67

    Beschlagnahme einer aus der DDR stammenden Zeitschrift

    Auszug aus BGH, 18.02.1970 - 3 StR 2/69
    Deshalb ist von Bedeutung, ob das Schutzgut, das diesen Grundrechten gegenübersteht, im Einzelfalle so ernsthaft gefährdet wird, daß diese zurücktreten müssen (vgl. BVerfG, Beschluß vom 14. Oktober 1969 - 1 BvR 93/67 sowie die Urteile des Senats vom 23. Juli 1969 - 3 StR 326/68 - BGHSt 23, 64, 71 [BGH 23.07.1969 - 3 StR 326/68] und vom 17. Dezember 1969 - 3 StR 112/69 - S. 5 ff).
  • BGH, 06.03.1961 - 3 StR 53/60
    Auszug aus BGH, 18.02.1970 - 3 StR 2/69
    Hinzu kommt, daß die Strafkammer - von ihrer Auffassung zu Recht - nicht geprüft und keine Feststellungen darüber getroffen hat, ob für den Fall der Einziehung der beschlagnahmten Schriften, Druckstöcke sowie Matern und gegebenenfalls in welchem Umfang Einziehungsbeteiligten als möglicherweise tatunbeteiligten Dritten (vgl. hierzu BGHSt 15, 399) eine Entschädigung nach § 41 c StGB zu gewähren ist.
  • BayObLG, 07.10.2022 - 202 StRR 90/22

    Strafbarkeit nach § 86a StGB wegen Einstellens einer ein Hakenkreuz enthaltenden

    Dem Begriff der staatsbürgerlichen Aufklärung unterfallen Handlungen, die der Wissensvermittlung zur Anregung der politischen Willensbildung und Verantwortungsbereitschaft der Staatsbürger und damit der Förderung ihrer politischen Mündigkeit durch Information dienen (BGH, Urt. v. 18.02.1970 - 3 StR 2/69 I = BGHSt 23, 226, 227 = NJW 1970, 818 = MDR 1970, 431; OLG Hamm, Beschluss vom 10.09.2013 - 3 Ws 259/13 = ZUM-RD 2014, 358 = BeckRS 2013, 20221; ebenso z.B. MüKo-StGB/Anstötz 4. Aufl. § 86 Rn. 37 und Fischer StGB 69. Aufl. § 86 Rn. 19, jew. m.w.N.), was hier ersichtlich nicht der Fall ist.
  • BGH, 25.07.1979 - 3 StR 182/79

    Öffentlicher Verkauf von Adolf Hitlers "Mein Kampf" nicht strafbar

    Das angefochtene Urteil geht davon aus, diese Sozialadäquanzklausel greife nur ein, "wenn die Tathandlung ... auf eine die Stärkung und Verteidigung der freiheitlichen Demokratie abzielende Verwendung hinausläuft" (mit Hinweis auf BGHSt 23, 226, 229; UA S. 29; darauf wird, UA S. 30, auch für § 86a Abs. 3 StGB verwiesen).
  • OLG Stuttgart, 24.04.2006 - 1 Ss 449/05

    Strafrechtliche Verantwortlichkeit für das Setzen von Hyperlinks auf

    a) Unter die staatsbürgerliche Aufklärung nach § 86 Abs. 3 StGB fallen Handlungen, die der Vermittlung von Wissen zur Anregung der politischen Willensbildung und Verantwortungsbereitschaft der Staatsbürger und damit der Förderung ihrer politischen Mündigkeit durch Information dienen (BGHSt 23, 226, 227).

    Ob ein Vorgehen missbilligten oder den vom Gesetzgeber anerkannten Zwecken dient, hängt maßgeblich von der objektiven, aus dem Inhalt zu ermittelnden Zwecksetzung ab (vgl. BGHSt 23, 226, 229).

    Sozialadäquate, von der Allgemeinheit gebilligte Handlungen, die objektiv, wenn auch nicht ohne weiteres erkennbar, das mit der Strafvorschrift geschützte Rechtsgut nicht gefährden können, sollen straflos bleiben (BGHSt 23, 226, 228; 28, 394, 398; OLG Hamm NJW 1982, 1656, 1658; Rudolphi aaO § 86 Rn 16).

  • OLG Düsseldorf, 25.01.1991 - 5 Ss OWi 411/90

    Lang anhaltendes Duschen oder Baden stört die Nachtruhe und ist strafbar

    Dabei kann - in Übereinstimmung mit dem Amtsgericht - hier dahingestellt bleiben, ob ein Handeln, wenn es sich im Rahmen der Sozialadäquanz hält, zum Ausschluss der Tatbestandsmäßigkeit oder lediglich der Rechtswidrigkeit führt; denn jedenfalls ist eine Ahndung ausgeschlossen (offen gelassen wie hier BGHSt 23, 226, 228; zur Lehre von der Sozialadäquanz vgl. Lenckner in Schönke/Schröder, StGB, 23. Aufl. Vorbemerkungen §§ 13 f. Rdnr. 69 und 70 m.w.N.).
  • OLG München, 07.08.2006 - 4St RR 142/06

    Abbildungen Adolf Hitlers auf Postkarten als verfassungsfeindliche Kennzeichen

    Die beiden Postkarten D und D dienen nicht der staatsbürgerlichen Aufklärung i.S. der § 86a Abs. 3, 86 Abs. 3 StGB, da sie nicht Wissen zur Anregung der politischen Willensbildung und Verantwortungsbereitschaft der Staatsbürger vermitteln und damit seine politische Mündigkeit fördern (vgl. BGHSt 23, 226 f.; OLG Hamm NJW 1982, 1656/1658).
  • OLG München, 03.04.1985 - 2 Ws 232/85

    Verfolgung Unschuldiger; Polizeiliche Ermittlung; Amtsanzeige; Sozialadäquates

    ist zwischenzeitlich auch in der höchstrichterlichen Rechtspr. in Strafsachen anerkannt (BGHSt 19, 152, 154; 23, 226, 228).
  • BGH, 13.03.1975 - 4 StR 28/75

    Körperverletzung durch Emission giftiger Dämpfe von Lacklösemitteln und

    Es kann offen bleiben, ob Handlungen, die zwar vom Wortlaut einer Strafbestimmung umfaßt sind, sich aber völlig im Rahmen der normalen, geschichtlich gewordenen sozialen Ordnung bewegen, aus dem Bereich des Unrechts auszuscheiden sind (sog. Lehre von der Sozialadäquanz; vgl. dazu LK vor § 51 Rdn. 19 - 22; Welzel, Das Deutsche Strafrecht 11. Aufl. S. 55 ff), und ob es bei ihnen bereits an der Tatbestandsmäßigkeit fehlt oder ein Rechtfertigungsgrund besteht (vgl. BGHSt 23, 226, 228).
  • BGH, 29.05.1970 - 3 StR 2/70

    Einziehung von mit einem Hakenkreuz und mit den Farben der Bundesrepublik

    Das Landgericht hätte sodann prüfen müssen, ob einer der in § 86 Abs. 3 StGB bezeichneten Ausnahmefälle vorlag (vgl. BGHSt 23, 64, 78 [BGH 23.07.1969 - 3 StR 326/68]/79; Urt. v. 18. Februar 1970 - 3 StR 2/69 I - zum Abdruck in BGHSt bestimmt - S. 5 ff).
  • LG Karlsruhe, 16.05.2023 - 5 KLs 540 Js 44796/22

    Strafbarkeitsvoraussetzungen an eine Unterstützungshandlung bei Unterstützung der

    Denn im Rahmen der Sozialadäquanzklausel (insbesondere hinsichtlich der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens) erfolgt eine Begrenzung nach Missbrauchs-Gesichtspunkten unter Heranziehung von Kriterien, die für die Beteiligung an Organisationsdelikten entwickelt worden sind; eine berichterstattende Dokumentation von Propagandamitteln ist dann nicht als sozialadäquat anzusehen, wenn sie gleichsam als Sprachrohr der verbotenen Vereinigung wirkt und sich in deren Dienst stellt (vgl. Fischer , § 86 Rn. 23) bzw. nur einen Vorwand bildet, um in Wahrheit die mit dem Text angestrebte propagandistische Wirkung zu erzielen (Sprachrohr-Funktion, Schönke/Schröder/ Sternberg-Lieben , a.a.O., § 86 Rn. 17; vgl. in diese Richtung bereits BGH, Urt. v. 18.02.1970 - 3 StR 2/69 I = NJW 1970, 818, 819: "Der Rahmen des sozialadäquaten Verhaltens wird auch dann überschritten, wenn mit der in Frage stehenden Handlung zugleich für die verfassungsfeindliche und aufgelöste Partei geworben werden soll." ).
  • BGH, 17.12.1975 - 3 StR 4/71

    Betätigung als Mitglied einer vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig

    Auf die Revision der Staatsanwaltschaft hatte der Bundesgerichtshof diese Entscheidung durch Urteil vom 18. Februar 1970 - 3 StR 2/69 I (teilw. veröff. in BGHSt 23, 226, ausführlicher in NJW 1970, 818) aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  • LG Berlin, 17.06.2009 - 537 Qs 82/09

    Anordnung der Durchsuchung bei Internetanbieter wegen Verdachts des Verwendens

  • BSG, 23.10.1985 - 9a RVg 5/84

    Handgreiflichkeit - Feindseligkeit - Volksfest - Angriff - Abwehr -

  • LG Koblenz, 17.11.2008 - 2 Qs 87/08

    Verwenden von Kennzeichen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation:

  • LG München I, 17.04.2009 - 2 Qs 10/09

    Strafbarkeit des Nachdrucks nationalsozialistischer Zeitungen

  • LG München I, 28.09.1984 - 5 KLs 115 Js 5535/82

    Verfassungsfeindliche Kennzeichen auf dem Einband eines Thriller-Romans

  • BVerwG, 04.11.1975 - I WB 61.74

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 04.11.1975 - I WB 60.74

    Rechtsmittel

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