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   BGH, 24.06.1970 - 4 StR 30/70   

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https://dejure.org/1970,1172
BGH, 24.06.1970 - 4 StR 30/70 (https://dejure.org/1970,1172)
BGH, Entscheidung vom 24.06.1970 - 4 StR 30/70 (https://dejure.org/1970,1172)
BGH, Entscheidung vom 24. Juni 1970 - 4 StR 30/70 (https://dejure.org/1970,1172)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzung der Verkaufsabsicht für das Feilhalten von Lebensmitteln - Vorlage an den Bundesgerichtshof (BGH) wegen Abweichung von der Rechtsprechung eines anderen Oberlandesgerichtes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 23, 286
  • NJW 1970, 1647
  • MDR 1970, 859
  • DB 1970, 1875
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • RG, 04.06.1881 - 1216/81

    Zum Begriff des "Feilhaltens" nach §. 12 Nr. 1 des Gesetzes vom 14. Mai 1879

    Auszug aus BGH, 24.06.1970 - 4 StR 30/70
    In diesem Sinne hat auch das Reichsgericht in ständiger Rechtsprechung den Begriff "feilhalten" ausgelegt (RGSt 4, 274; 25, 241; 35, 170; 40, 148, 150; 63, 420).

    Diese Absicht könne aber "aus anderen Beweisgründen widerlegt oder wenigstens ungewiß gemacht" werden (RGSt 4, 274).

    Demgegenüber hat mit Recht schon das Reichsgericht in der Entscheidung RGSt 4, 274 darauf hingewiesen, daß "das äußerlich erkennbare Zugänglichmachen zum Kauf ... regelmäßig zugleich ein Indicium für jene Absicht sein wird", ein sehr gewichtiges Beweisanzeichen also, welches allerdings "aus anderen Beweisgründen widerlegt oder wenigstens ungewiß gemacht" werden kann.

    Übrigens deuten die Ausführungen der Entscheidung RGSt 4, 274 auf S. 276 darauf hin, daß möglicherweise schon das Reichsgericht, obwohl es grundsätzlich die Verkaufsabsicht als für das Feilhalten unerläßliche Voraussetzung erachtet hat, in gewissem Umfang schon eine Fahrlässigkeit desjenigen, der die verdorbenen Waren in auf Verkaufsabsicht hindeutender Weise aufgestellt hatte, als das Tatbestandsmerkmal des Feilhaltens erfüllend angesehen hat.

  • BGH, 04.09.1958 - 1 StR 343/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 24.06.1970 - 4 StR 30/70
    Für die Vorlegungsfrage sind die in LRE 5, 124 veröffentlichte Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts und das in BGHSt 12, 54 [BGH 04.09.1958 - 1 StR 343/58] (= NJW 1958, 1882) abgedruckte Urteil des Bundesgerichtshofs ohne Bedeutung.
  • RG, 09.04.1894 - 602/94

    1. Erfordert der Thatbestand strafbaren Feilhaltens von des vorgeschriebenen

    Auszug aus BGH, 24.06.1970 - 4 StR 30/70
    In diesem Sinne hat auch das Reichsgericht in ständiger Rechtsprechung den Begriff "feilhalten" ausgelegt (RGSt 4, 274; 25, 241; 35, 170; 40, 148, 150; 63, 420).
  • RG, 02.05.1907 - III 1318/06

    1. Kann ein neu in den Verkehr eingeführtes, aus einer Vermischung bekannter

    Auszug aus BGH, 24.06.1970 - 4 StR 30/70
    In diesem Sinne hat auch das Reichsgericht in ständiger Rechtsprechung den Begriff "feilhalten" ausgelegt (RGSt 4, 274; 25, 241; 35, 170; 40, 148, 150; 63, 420).
  • BGH, 18.09.2013 - 2 StR 535/12

    Strafbarkeit wegen Inverkehrbringens von Arzneimitteln zu Dopingzwecken im Sport

    aa) Soweit das Gesetz das Vorrätighalten zum Verkauf, das Feilhalten oder Feilbieten der Tathandlung des Inverkehrbringens zuordnet, setzt dies in allen Fällen beim Täter eine Lager- oder Vorratshaltung von Arzneimitteln voraus (zum Vorrätighalten BGH, Urteil vom 10. Juni 1998 - 5 StR 72/98, StV 1998, 663; zum Feilhalten BGH, Beschluss vom 24. Juni 1970 - 4 StR 30/70, BGHSt 23, 286, 288; a.A. für den Internethandel MünchKomm/Freund, StGB 2. Aufl., § 4 AMG Rn. 30; zum Feilbieten Volkmer in Körner/Patzak/Volkmer, BtMG und AMG, 7. Aufl., § 95 AMG Rn. 51).
  • OLG Düsseldorf, 31.07.2000 - 20 W 52/00

    Begriff des Feilhaltens der Nachbildung eines Geschmacksmusters

    Im übrigen setzt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren ein "Feilhalten" der äußeren Tatseite nach voraus, "daß die in Rede stehenden Gegenstände unter solchen Umständen dem Publikum zugänglich gemacht sein müssen, daß diese ohne weiteres auf die Verkaufsabsicht des Täters schließen kann" (BGHSt 23, 286; s. auch Tröndle/Fischer, StGB, 49. Aufl., Rdnr. 6 zu 314: das äußerlich als solches erkennbare Bereitstellen zum Zwecke des Verkaufs an das Publikum, wobei das bloße Ankündigen nicht ausreicht).
  • BGH, 01.10.1993 - 2 StR 432/93

    Begriff des Feilhaltens falscher Euroscheckvordrucke - Erstreckung des

    Am Feilhalten fehlt es schon deshalb, weil die Angeklagte und B. keine falschen Euroscheckvordrucke erkennbar zum Zwecke des Verkaufs bereitgestellt haben (vgl. BGHSt 23, 286, 288 m.w.N.): Die beiden "Musterschecks" waren möglicherweise gestohlene Originalschecks, weitere Scheckformulare wurden den angesprochenen potentiellen Käufern nicht vorgezeigt.
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