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   BGH, 29.07.1970 - 2 StR 221/70   

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https://dejure.org/1970,346
BGH, 29.07.1970 - 2 StR 221/70 (https://dejure.org/1970,346)
BGH, Entscheidung vom 29.07.1970 - 2 StR 221/70 (https://dejure.org/1970,346)
BGH, Entscheidung vom 29. Juli 1970 - 2 StR 221/70 (https://dejure.org/1970,346)
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Zechkumpane

§§ 212, 13 StGB, keine Ingerenz bei Herbeiführung einer Todesgefahr durch eine Notwehrhandlung, § 32 StGB, Strafbarkeit kommt nur nach § 323c StGB in Betracht

Volltextveröffentlichungen (5)

  • DFR

    Garantenstellung des Angegriffenen

  • Wolters Kluwer

    Verletzung eines Angreifers in Notwehr - Garantenstellung des Angegriffenen gegenüber dem Angreifer - Totschlagsversuch durch Unterlassen der Hilfeleistung - Offensichtliche Nutzlosigkeit einer Hilfeleistung

  • opinioiuris.de

    Garantenstellung des Angegriffenen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 212, § 330 c

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 23, 327
  • NJW 1970, 2252
  • MDR 1971, 59
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 01.04.1958 - 1 StR 24/58

    Pflicht zur Hilfeleistung - Verursachung eines Unglücksfalls - Verursacher -

    Auszug aus BGH, 29.07.1970 - 2 StR 221/70
    Daß er möglicherweise eine Bestrafung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und wegen Trunkenheit am Steuer befürchtete, entband ihn nicht von seiner Hilfeleistungspflicht, wie die Jugendkammer zutreffend ausführt (vgl. BGHSt 11, 353).
  • BGH, 14.05.1963 - 1 StR 138/63

    Hilfeleistungspflicht bei einem Unglücksfall

    Auszug aus BGH, 29.07.1970 - 2 StR 221/70
    Das hat der Bundesgerichtshof schon wiederholt entschieden (BGHSt 17, 166; BGH JR 1956, 347 mit Anmerkung von Maurach; BGH Urteile vom 13. Dezember 1956 - 4 StR 492/56 - 17. Dezember 1957 - 5 StR 520/57 - 14. Mai 1963 - 1 StR 138/63 -).
  • BGH, 02.03.1962 - 4 StR 355/61

    Anforderungen an das Merkmal der erforderlichen Hilfe i.S.d. § 330c StGB a.F. -

    Auszug aus BGH, 29.07.1970 - 2 StR 221/70
    Das hat der Bundesgerichtshof schon wiederholt entschieden (BGHSt 17, 166; BGH JR 1956, 347 mit Anmerkung von Maurach; BGH Urteile vom 13. Dezember 1956 - 4 StR 492/56 - 17. Dezember 1957 - 5 StR 520/57 - 14. Mai 1963 - 1 StR 138/63 -).
  • BGH, 13.12.1956 - 4 StR 492/56

    Berücksichtigung der von einem Unfallbeteiligten an einer Unfallstelle

    Auszug aus BGH, 29.07.1970 - 2 StR 221/70
    Das hat der Bundesgerichtshof schon wiederholt entschieden (BGHSt 17, 166; BGH JR 1956, 347 mit Anmerkung von Maurach; BGH Urteile vom 13. Dezember 1956 - 4 StR 492/56 - 17. Dezember 1957 - 5 StR 520/57 - 14. Mai 1963 - 1 StR 138/63 -).
  • BGH, 13.11.1963 - 4 StR 267/63
    Auszug aus BGH, 29.07.1970 - 2 StR 221/70
    Die Frage, ob das gefährdende Vorverhalten rechtswidrig sein muß, braucht hier nicht allgemein beantwortet zu werden (vgl. hierzu BGHSt 19, 152).
  • BGH, 24.02.1960 - 2 StR 579/59

    Revisionseinlegung durch den Angeklagten wegen Verletzung des sachlichen Rechts -

    Auszug aus BGH, 29.07.1970 - 2 StR 221/70
    In einem Urteil des erkennenden Senats vom 24. Februar 1960 - 2 StR 579/59 - handelte es sich um einen Fall offensichtlicher Nutzlosigkeit einer Hilfeleistung.
  • BGH, 08.05.1956 - 5 StR 29/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 29.07.1970 - 2 StR 221/70
    Das hat der Bundesgerichtshof schon wiederholt entschieden (BGHSt 17, 166; BGH JR 1956, 347 mit Anmerkung von Maurach; BGH Urteile vom 13. Dezember 1956 - 4 StR 492/56 - 17. Dezember 1957 - 5 StR 520/57 - 14. Mai 1963 - 1 StR 138/63 -).
  • BGH, 17.12.1957 - 5 StR 520/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 29.07.1970 - 2 StR 221/70
    Das hat der Bundesgerichtshof schon wiederholt entschieden (BGHSt 17, 166; BGH JR 1956, 347 mit Anmerkung von Maurach; BGH Urteile vom 13. Dezember 1956 - 4 StR 492/56 - 17. Dezember 1957 - 5 StR 520/57 - 14. Mai 1963 - 1 StR 138/63 -).
  • BGH, 10.03.1954 - GSSt 4/53

    Selbsttötung - § 323c StGB, Begriff des "Unglücksfalls"

    Auszug aus BGH, 29.07.1970 - 2 StR 221/70
    Der durch § 330 c StGB strafbewehrte allgemeine Anspruch auf Hilfeleistung verbleibt ihm ohnehin, weil ein Unglücksfall im Sinne dieser Bestimmung auch dann vorliegt, wenn der Betroffene die Notlage selbst hervorgerufen hat (BGHSt 6, 147, 152).
  • BGH, 28.06.1961 - 2 StR 83/61
    Auszug aus BGH, 29.07.1970 - 2 StR 221/70
    auch solche Teile des einheitlichen Tatgeschehens, die in der Anklageschrift nicht strafrechtlich gewürdigt worden sind, müssen zum Gegenstand der Urteilsfindung gemacht werden (BGHSt 16, 200).
  • BGH, 16.02.2000 - 2 StR 582/99

    Garantenstellung aus vorangegangenem pflichtwidrigen Tun; Ingerenz; Kausalität

    Die Verletzung eines Angreifers in Notwehr macht daher in der Regel den Angegriffenen nicht zum Garanten für das Leben des Angreifers (vgl. BGH, Urt. v. 29. Juli 1970 - 2 StR 221/70, auszugsweise wiedergegeben in BGHSt 23, 327 und BGH MDR 1971, 59; vgl. auch Bringewat MDR 1971, 716, 717; insoweit auch zustimmend Maiwald JuS 1981, 473, 483).

    Ein Ausnahmefall, daß der Angreifer "zurechnungsunfähig oder sonst schuldlos ist" (vgl. BGHSt 23, 327, 328), liegt hier nicht vor.

    Denn auf die Erfolgsaussichten der Hilfeleistung kommt es grundsätzlich nicht an (vgl. u.a. BGH NStZ 1985.409.410; BGH, Urt. v. 29. Juli 1970 - 2 StR 221/70, insoweit nicht in BGHSt 23.327 abgedruckt).

  • BGH, 19.07.1973 - 4 StR 284/73

    Überfahrener Radfahrer - § 221 StGB, Garantenstellung, Ingerenz,

    Das Reichsgericht (vgl. RGSt 24, 339; 74, 283, 285) und ihm folgend der Bundesgerichtshof (vgl. BGHSt 2, 279, 283; 11, 353, 355; 19, 152, 154; 23, 327; VRS 13, 120, 123) sind allerdings stets von dem Grundsatz ausgegangen, daß derjenige, der, ob schuldhaft oder schuldlos, durch sein Verhalten die Gefahr eines Schadens geschaffen oder mitgeschaffen hat, rechtlich verpflichtet sei, den Eintritt des Schadens nach seinen Kräften abzuwenden.

    In BGHSt 23, 327 wird eine Garantenstellung des in Notwehr Handelnden verneint, aber die Frage, ob auch sonst pflichtwidriges Vorverhalten zur Begründung einer Garantenpflicht erforderlich sei, offen gelassen.

  • BGH, 19.01.1984 - 4 StR 742/83

    Inhalt und Zeitpunkt der Hinweispflicht des Gerichtes bei einer mehrere

    Andererseits kann - entgegen den Ausführungen des Landgerichts (UA 30) - eine Garantenstellung des Täters einer gemeinschaftlich begangenen Körperverletzung für das in Todesgefahr schwebende Opfer auch dann nicht verneint werden, wenn die zum Tode führende Verletzung auf der Handlung eines Mittäters beruhte; denn wer schuldhaft durch sein Verhalten die Gefahr eines Schadens geschaffen oder mitgeschaffen hat, ist rechtlich zur Abwehr des Schadenseintritts verpflichtet (BGHSt 19, 152, 154; 23, 327 [BGH 29.07.1970 - 2 StR 221/70]; 25, 218, 220 m.w. Nachw.).
  • BGH, 10.07.1985 - 3 StR 104/85

    Versuchte Aussetzung - Subjektive Voraussetzungen - Kennzeichen eines strafbaren

    Die Hilfeleistungspflicht entfiel nicht deshalb, weil der Unglücksfall auf eine Notwehrhandlung des Angeklagten zurückzuführen war (BGHSt 23, 327, 328) [BGH 29.07.1970 - 2 StR 221/70] oder weil Karl-Heinz S. auch bei sofortiger ärztlicher Hilfe keine Überlebenschance mehr gehabt hätte.
  • OLG München, 28.05.1991 - 5 U 5054/90
    Vorausgegangenes gefährliches Tun des Klägers entfällt hier, (Selbst eine Notwehr des Klägers hätte ihn nicht einmal zum Garanten für das Leben des Angreifers gemachte, BGHSt 23, 327 f.).
  • BGH, 02.08.2023 - 5 StR 80/23

    Voraussetzung eines entschuldigenden Notstands; Erörterungslücken des Tatgerichts

    Ein nach § 35 Abs. 1 StGB entschuldigtes Verhalten bleibt aber rechts- und mithin objektiv pflichtwidrig (vgl. BGH, Urteile vom 29. Juli 1970 - 2 StR 221/70, BGHSt 23, 327; vom 6. Juli 1990 - 2 StR 549/89, BGHSt 37, 106, 119; Schönke/Schröder/Bosch, StGB, 30. Aufl., § 13 Rn. 38; BeckOK StGB/Heuchemer, 57. Ed., § 13 Rn. 93; weitergehend für die Fälle des rechtfertigenden Notstands LK/Weigend, StGB, 13. Aufl., § 13 Rn. 47).
  • LG Hamburg, 10.10.1985 - 4/85

    Absicherung einer durch Sipo-Einheiten durchgeführten Massenerschiessung von

    Schliesslich ist in BGHSt 23, 327 entschieden worden, dass die Verletzung eines Angreifers in Notwehr in der Regel den Angegriffenen nicht zum Garanten für das Leben des Angreifers macht.

    An dem allgemein anerkannten Rechtsgedanken, dass derjenige, der schuldhaft oder schuldlos durch sein Verhalten die Gefahr eines Schadens geschaffen oder mitgeschaffen hat, rechtlich verpflichtet ist, den Schaden nach Kräften abzuwenden, ist indessen im Grundsatz festgehalten worden (BGHSt 19, 154; 23, 327).

  • BGH, 08.02.1972 - 1 StR 531/71

    Revision auf Grund fehlender Prüfung einer Strafbarkeit wegen des Liegenlassens

    Die für die Anwendung des § 221 StGB vorausgesetzte besondere Schutzpflicht ergab sich objektiv ohne weiteres schon aus dem vorangegangenen Tun des Angeklagten (vgl. BGHSt 4, 22 [BGH 22.01.1953 - 4 StR 417/52]; 23, 327 [BGH 29.07.1970 - 2 StR 221/70]= JZ 1971, 434 [BGH 27.01.1971 - 2 StR 591/70] mit Anm. Welp).
  • BGH, 25.02.1986 - 1 StR 669/85

    Anforderungen an die Verletzung sachlichen Rechts - Voraussetzungen einer

    Zudem kann ein Vorverhalten nur dann eine Garantenstellung begründen, wenn es im Hinblick auf die ausgelösten Gefahren pflichtwidrig war (BGHSt 19, 152, 154; 23, 327 [BGH 29.07.1970 - 2 StR 221/70]; 25, 218, 220; 26, 35, 38); auch daran fehlte es hier insbesondere deshalb, weil L. im Augenblick des Anhaltens noch nicht damit gerechnet hatte, Be. werde unter Androhung von Gewalt Geld verlangen (UA S. 24).
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