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   BGH, 21.10.1970 - 2 StR 313/70   

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https://dejure.org/1970,594
BGH, 21.10.1970 - 2 StR 313/70 (https://dejure.org/1970,594)
BGH, Entscheidung vom 21.10.1970 - 2 StR 313/70 (https://dejure.org/1970,594)
BGH, Entscheidung vom 21. Oktober 1970 - 2 StR 313/70 (https://dejure.org/1970,594)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Vor Beginn der Tat vorliegende Zurechnungsunfähigkeit - Vorliegen einer strafbaren Handlung - Strafbefreiender Rücktritt vom Versuch bei nach Tatbeginn eintretender Zurechnungsunfähigkeit - Im Zustand der Zurechnungsfähigkeit geplanter und vorbereiteter Verlauf - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 51 Abs. 1, § 46 Nr. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 23, 356
  • NJW 1971, 254
  • MDR 1971, 147
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 09.10.1969 - 2 StR 376/69

    Vorsätzliche Tötung bei Entwicklung der bei Beginn des tödlichen Zustechens

    Auszug aus BGH, 21.10.1970 - 2 StR 313/70
    Wird der Täter vor Beginn der Tat zurechnungsunfähig, so liegt - von dem Fall der actio libera in causa abgesehen - eine strafbare Handlung auch dann nicht vor, wenn die Tat den im Zustand der Zurechnungsfähigkeit geplanten und vorbereiteten Verlauf nimmt (im Anschluß an BGHSt 23, 133).

    Anders als in den in BGHSt 7, 325 und 23, 133 entschiedenen Fällen trat bei ihm der Zustand der Zurechnungsunfähigkeit nicht erst ein, als er bereits mit der Ausführung der Tat begonnen hatte, sondern schon zuvor, als er sich noch auf dem Weg zu dem Ladengeschäft befand.

    Die Voraussetzungen einer "actio libera in causa" sind nicht erfüllt; der Angeklagte hat den Zustand der Zurechnungsunfähigkeit weder vorsätzlich noch fahrlässig herbeigeführt (BGHSt 2, 15 [BGH 23.11.1951 - 2 StR 491/51]; 17, 333 [BGH 11.05.1962 - 4 StR 81/62]; vgl. auch BGHSt 23, 133, 135) [BGH 09.10.1969 - 2 StR 376/69].

    Ob im übrigen eine strafbare Handlung auch dann vorliegen kann, wenn der Handelnde nicht erst im Stadium des Versuchs, sondern schon während der Vorbereitungshandlungen zurechnungsunfähig wird, hat der erkennende Senat in BGHSt 23, 136 [BGH 09.10.1969 - 2 StR 376/69] offen gelassen.

  • BGH, 21.04.1955 - 4 StR 552/54

    Blutrausch - § 15 StGB, Vorsatz: (hier unwesentliche) Abweichung vom

    Auszug aus BGH, 21.10.1970 - 2 StR 313/70
    Anders als in den in BGHSt 7, 325 und 23, 133 entschiedenen Fällen trat bei ihm der Zustand der Zurechnungsunfähigkeit nicht erst ein, als er bereits mit der Ausführung der Tat begonnen hatte, sondern schon zuvor, als er sich noch auf dem Weg zu dem Ladengeschäft befand.
  • BGH, 01.06.1962 - 4 StR 88/62

    Tateinheit mehrerer mit Strafe bedrohter Handlungen eines Täters im Zustand der

    Auszug aus BGH, 21.10.1970 - 2 StR 313/70
    Die Voraussetzungen einer "actio libera in causa" sind nicht erfüllt; der Angeklagte hat den Zustand der Zurechnungsunfähigkeit weder vorsätzlich noch fahrlässig herbeigeführt (BGHSt 2, 15 [BGH 23.11.1951 - 2 StR 491/51]; 17, 333 [BGH 11.05.1962 - 4 StR 81/62]; vgl. auch BGHSt 23, 133, 135) [BGH 09.10.1969 - 2 StR 376/69].
  • BGH, 31.05.1968 - 4 StR 19/68

    Verstoß gegen Belehrungspflicht - Verwertungsverbot - Aussage des Beschuldigten -

    Auszug aus BGH, 21.10.1970 - 2 StR 313/70
    Der Bundesgerichtshof hat bereits entschieden, daß ein Verstoß gegen die Belehrungspflicht nach § 136 Abs. 1 StPO grundsätzlich kein Verwertungsverbot hinsichtlich der unter Verletzung dieser Belehrungspflicht zustande gekommenen Aussagen des Beschuldigten begründet (BGHSt 22, 170).
  • BGH, 11.05.1962 - 4 StR 81/62

    Leistungsverweigerung der Dirne - § 240 StGB, Verwerflichkeit, 'allgemeine

    Auszug aus BGH, 21.10.1970 - 2 StR 313/70
    Die Voraussetzungen einer "actio libera in causa" sind nicht erfüllt; der Angeklagte hat den Zustand der Zurechnungsunfähigkeit weder vorsätzlich noch fahrlässig herbeigeführt (BGHSt 2, 15 [BGH 23.11.1951 - 2 StR 491/51]; 17, 333 [BGH 11.05.1962 - 4 StR 81/62]; vgl. auch BGHSt 23, 133, 135) [BGH 09.10.1969 - 2 StR 376/69].
  • BGH, 23.11.1951 - 2 StR 491/51

    schlafender Schöffe - § 338 Nr. 1 StPO; § 330a StGB aF (§ 323a StGB nF), zum

    Auszug aus BGH, 21.10.1970 - 2 StR 313/70
    Die Voraussetzungen einer "actio libera in causa" sind nicht erfüllt; der Angeklagte hat den Zustand der Zurechnungsunfähigkeit weder vorsätzlich noch fahrlässig herbeigeführt (BGHSt 2, 15 [BGH 23.11.1951 - 2 StR 491/51]; 17, 333 [BGH 11.05.1962 - 4 StR 81/62]; vgl. auch BGHSt 23, 133, 135) [BGH 09.10.1969 - 2 StR 376/69].
  • BGH, 20.12.2023 - 2 StR 359/23

    Schuldspruch wegen Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von

    Die freiwillige Aufgabe der weiteren Tatausführung kann auch mit natürlichem Vorsatz geschehen (vgl. Senat, Urteil vom 21. Oktober 1970 - 2 StR 313/70, BGHSt 23, 356, 359 f.; LK/Murmann, StGB, 13. Aufl., § 24 Rn. 283 mwN).
  • BGH, 22.11.2023 - 2 StR 152/23

    Anordnung der Unterbringung eines Beschuldigten in einem psychiatrischen

    Er muss den Geschehensablauf in verantwortlichem Zustand in Gang gesetzt (vgl. BGH, Urteile vom 22. August 1996 - 4 StR 217/96, BGHSt 42, 235, 238; vom 1. Juni 1962 - 4 StR 88/62, BGHSt 17, 333, 334 ff.), den Zustand seiner verminderten oder aufgehobenen Schuldfähigkeit also schuldhaft herbeiführt haben - gleich ob dies vorsätzlich oder nur fahrlässig geschah (vgl. BGH, Urteil vom 21. Oktober 1970 - 2 StR 313/70, BGHSt 23, 356, 358).
  • BGH, 15.10.2003 - 1 StR 402/03

    Strafbefreiender Rücktritt vom Versuch des Totschlags (nach Tatbeginn

    Auch ein Täter, der nach Tatbeginn schuldunfähig wird und zunächst mit natürlichem Vorsatz weiterhandelt, kann grundsätzlich mit strafbefreiender Wirkung vom Versuch zurücktreten (BGHSt 23, 356, 359 zu § 46 Nr. 1 StGB aF; MünchKomm-StGB/Herzberg § 24 Rdn. 137 ff.).
  • BGH, 26.02.2019 - 1 StR 614/18

    Verminderte Schuldfähigkeit (Vermutung des verminderten Schuldgehalts: die

    Mit dieser an die Rechtsfigur der actio libera in causa angelehnten Vorverlagerung des Schuldvorwurfs kann die Nichtannahme verminderter Schuldfähigkeit aber schon deswegen nicht begründet werden, weil der bereits an der kombinierten Persönlichkeitsstörung leidende Angeklagte den Zustand der verminderten Steuerungsfähigkeit weder vorsätzlich noch fahrlässig herbeigeführt hat (vgl. zur actio libera in causa BGH, Urteil vom 21. Oktober 1970 - 2 StR 313/70 Rn. 13, BGHSt 23, 356, 358), es jedenfalls aber in dem maßgeblichen Zeitpunkt an der erforderlichen Vorstellung bestimmter Rechtsgutsverletzungen fehlte.
  • BGH, 11.06.1987 - 4 StR 31/87

    Abgrenzung des beendeten vom unbeendeten Versuch - Freiwilligkeit beim Rücktritt

    Ergibt die vom neuen Tatrichter vorzunehmende Wertung, daß der Angeklagte bei Beginn der Hammerschläge schuldfähig gewesen ist, so kann er auch dann bestraft werden, wenn während des Geschehens Schuldunfähigkeit eingetreten ist (BGHSt 23, 133; 23, 356) [BGH 21.10.1970 - 2 StR 313/70].
  • BGH, 17.01.1995 - 4 StR 694/94

    Abbruch einer Behandlung - Medikament - Medikamentöse Behandlung -

    Mit dieser an die Rechtsfigur der actio libera in causa erinnernden Vorverlagerung des Schuldvorwurfs kann die Nichtannahme verminderter Schuldfähigkeit aber schon deswegen nicht begründet werden, weil der Angeklagte den Zustand der verminderten Steuerungsfähigkeit weder vorsätzlich noch fahrlässig herbeigeführt hat (vgl. BGHSt 23, 356, 358) [BGH 21.10.1970 - 2 StR 313/70] und es im übrigen - falls hierfür das Unterlassen der Behandlung genügte - in dem dann maßgeblichen Zeitpunkt jedenfalls an der erforderlichen Vorstellung bestimmter Rechtsgutsverletzungen fehlte (vgl. BGHSt 2, 14, 17; 21, 381, 382 [BGH 24.11.1967 - 4 StR 500/67]; BGH NStZ 1992, 536).
  • BGH, 26.08.1997 - 1 StR 383/97

    Strafzumessungserwägungen bei der Gesamtstrafenbildung - Annahme erheblich

    Wenn der Täter in noch (voll) schuldfähigem Zustand, also in freier und deshalb zurechenbarer Entscheidung mit der Tatausführung wenigstens begonnen hat, kann eine Verantwortlichkeit für die im Zustand der Schuldunfähigkeit oder verminderten Schuldfähigkeit bewirkte Weiterführung der Tat in Betracht kommen (vgl. BGHSt 23, 356, 358) [BGH 21.10.1970 - 2 StR 313/70].
  • BGH, 13.06.1984 - 3 StR 178/84

    Heimtückisches Handeln bei unbedingtem Tötungsvorsatz unabhängig von der

    Wäre bei dem Angeklagten, was der Senat angesichts dieser Ausführungen des angefochtenen Urteils nicht wie ein Tatrichter ausschließen kann, schon vor dem unmittelbaren Ansetzen zur Tat Schuldunfähigkeit eingetreten gewesen, dann käme eine Bestrafung wegen eines Tötungsverbrechens - vom Falle einer etwaigen fahrlässigen actio libera in causa abgesehen - nicht in Betracht (BGHSt 23, 356, 358) [BGH 21.10.1970 - 2 StR 313/70].
  • BGH, 02.10.1981 - 2 StR 517/81

    Rücktritt von einem unbeendeten Versuch des Mordes

    Diese Frage war unter Berücksichtigung eines eventuellen Tatplanes nach der Vorstellung des Täters zu entscheiden (vgl. BGHSt 4, 180 ff [BGH 16.04.1953 - 5 StR 978/52]; 14, 75 ff; 22, 176 ff; 22, 330 ff; 23, 356, 359 [BGH 21.10.1970 - 2 StR 313/70]; BGH, Urteil vom 20. Februar 1980 - 2 StR 722/79).
  • BGH, 14.10.1971 - 4 StR 366/71

    Anordnung der Unterbringung eines Trinkers - Befreiung vom Hang zum

    Nur aus diesem Grund ließ der Angeklagte von ihr ab (vgl. dazu BGH NJW 1971, 254).
  • BGH, 03.08.1977 - 2 StR 327/77

    Voraussetzungen eines Gutachtens im Sinne des § 256 Strafprozessordnung (StPO) -

  • BGH, 23.08.1974 - 2 StR 323/74

    Vorliegen eines beendeten Versuchs - Zur Straflosigkeit führender freiwilliger

  • BGH, 21.08.1997 - 4 StR 397/97

    Verwerfung einer Revision als unbegründet mangels durchgreifender Rechtsfehler

  • BGH, 26.06.1979 - 1 StR 217/79

    Strafbefreiender Rücktritt vom Mord - Vorstellungen des Angeklagten vom Erfolg

  • BGH, 02.07.1975 - 2 StR 216/75

    Überschreitung des zur Abwehr erforderlichen Maßes bei der Nothilfe - Möglichkeit

  • BGH, 05.01.1971 - 5 StR 676/70

    Verurteilung wegen Volltrunkenheit - Aufhebung eines Urteils wegen

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