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   BGH, 09.07.1969 - 2 StR 260/69   

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BGH, 09.07.1969 - 2 StR 260/69 (https://dejure.org/1969,1080)
BGH, Entscheidung vom 09.07.1969 - 2 StR 260/69 (https://dejure.org/1969,1080)
BGH, Entscheidung vom 09. Juli 1969 - 2 StR 260/69 (https://dejure.org/1969,1080)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen fortgesetzter Steuerhehlerei - Absetzen von Erzeugnissen oder Waren - Mitwirken zum Absatz - Abhängigkeit der Beihilfe von einer Haupttat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 23, 36
  • NJW 1969, 1864
  • MDR 1969, 947
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 24.10.1956 - 2 StR 402/56
    Auszug aus BGH, 09.07.1969 - 2 StR 260/69
    Denn Mitwirken zum Absatz ist jede Handlung, durch die der Täter das Bemühen des Vortäters um die Veräußerung bemakelter Sachen fördert (RGSt 57, 73, 75; BGHSt 2, 135; 10, 1 [BGH 24.10.1956 - 2 StR 402/56]; BGH LM Nr. 19 zu § 259 StGB).
  • BGH, 30.10.1953 - 3 StR 776/52
    Auszug aus BGH, 09.07.1969 - 2 StR 260/69
    Der Bundesgerichtshof hat in zwei nicht veröffentlichten Entscheidungen vom 19. Dezember 1952 (3 StR 118/52) und 30. Oktober 1953 (3 StR 776/52) den Standpunkt eingenommen, daß die Änderung des Gesetzeswortlauts keine Einschränkung des Tatbestands zur Folge gehabt habe: Das Tatbestandsmerkmal "Absetzen" umfasse auch jedes "Mitwirken zum Absatz".
  • BGH, 24.01.1952 - 3 StR 927/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 09.07.1969 - 2 StR 260/69
    Denn Mitwirken zum Absatz ist jede Handlung, durch die der Täter das Bemühen des Vortäters um die Veräußerung bemakelter Sachen fördert (RGSt 57, 73, 75; BGHSt 2, 135; 10, 1 [BGH 24.10.1956 - 2 StR 402/56]; BGH LM Nr. 19 zu § 259 StGB).
  • BGH, 19.12.1952 - 3 StR 118/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 09.07.1969 - 2 StR 260/69
    Der Bundesgerichtshof hat in zwei nicht veröffentlichten Entscheidungen vom 19. Dezember 1952 (3 StR 118/52) und 30. Oktober 1953 (3 StR 776/52) den Standpunkt eingenommen, daß die Änderung des Gesetzeswortlauts keine Einschränkung des Tatbestands zur Folge gehabt habe: Das Tatbestandsmerkmal "Absetzen" umfasse auch jedes "Mitwirken zum Absatz".
  • RG, 14.05.1920 - III 1111/19

    1. Zum Begriff "unverschuldet" in § 54 StGB. 2. Zum Merkmal "gegenwärtige Gefahr"

    Auszug aus BGH, 09.07.1969 - 2 StR 260/69
    Denn die pfandweise Sicherung ist hier im allgemeinen nur die Voraussetzung für die Gewährung des Darlehens (BGH, Urteil vom 1. Oktober 1953 - 3 StR 749/52 - mitgeteilt von Dallinger in MDR 1954 S. 16; RGSt 54, 338, 341).
  • BGH, 08.10.1953 - 3 StR 436/53
    Auszug aus BGH, 09.07.1969 - 2 StR 260/69
    Denn die pfandweise Sicherung ist hier im allgemeinen nur die Voraussetzung für die Gewährung des Darlehens (BGH, Urteil vom 1. Oktober 1953 - 3 StR 749/52 - mitgeteilt von Dallinger in MDR 1954 S. 16; RGSt 54, 338, 341).
  • RG, 25.09.1922 - II 318/22

    1. Hehlerei. Zum Begriff des Ankaufens bei Einkäufen eines Angestellten. 2. Was

    Auszug aus BGH, 09.07.1969 - 2 StR 260/69
    Denn Mitwirken zum Absatz ist jede Handlung, durch die der Täter das Bemühen des Vortäters um die Veräußerung bemakelter Sachen fördert (RGSt 57, 73, 75; BGHSt 2, 135; 10, 1 [BGH 24.10.1956 - 2 StR 402/56]; BGH LM Nr. 19 zu § 259 StGB).
  • RG, 27.03.1924 - II 240/24

    Kann dem Diebe durch Mitwirken zum Absatz der gestohlenen Sachen Beistand zur

    Auszug aus BGH, 09.07.1969 - 2 StR 260/69
    Ob solche Förderung des Absatzes statt als Hehlerei nunmehr als Begünstigung bestraft werden kann, ist zweifelhaft, aber hier nicht zu entscheiden (vgl. das Urteil RGSt 58, 129, gegen das allerdings nach Ansicht des Senats erhebliche Bedenken bestehen).
  • BGH, 10.10.2018 - 2 StR 564/17

    Hehlerei (Definition des Sich-Verschaffens; ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal

    Ein darüber hinaus gehendes kollusives Zusammenwirken zwischen Vortäter und Hehler oder ein Handeln im Interesse des Vortäters ist jedenfalls für die Tatbestandsvariante des Sich-Verschaffens (für Fälle der Absatzhehlerei siehe BGH, Urteil vom 12. April 1956 - 4 StR 60/56, BGHSt 9, 137, 138; Senat, Urteil vom 24. Oktober 1956 - 2 StR 402/56, BGHSt 10, 1 f.; Urteil vom 9. Juli 1969 - 2 StR 260/69, BGHSt 23, 36, 38: Handeln im Interesse des Vortäters; differenzierend auch Küper, Dencker-FS, aaO, S. 203, 219; aA Schröder, Rosenfeld-FS (1949), S. 161, 180) nicht erforderlich (ebenso MüKo-StGB/Maier, aaO, § 259 Rn. 69).
  • BGH, 11.07.2019 - 1 StR 634/18

    Steuerhehlerei (Anstiftung zur Steuerhinterziehung als mitbestrafte Vortat einer

    b) Bezüglich einer Teilnahme an der Steuerhehlerei des Verkäufers ist das Bestimmen durch den Angeklagten als (weiteren) Zwischenhehler - ungeachtet der Frage, ob die Absatzhandlungen des Vortäters bereits tatbestandslos gestellt (vgl. BGH, Urteil vom 9. Juli 1969 - 2 StR 260/69, BGHSt 23, 36, 38; Hübner, NJW 1975, 2110) oder als mitbestrafte Nachtat zu werten sind (BGH, Urteil vom 3. Juni 1975 - 1 StR 228/75, NJW 1975, 2109, 2110; Jäger in Joecks/Jäger/ Randt, Steuerstrafrecht, 8. Aufl., § 374 Rn. 82 mwN) - allein auf das Erlangen eigener Verfügungsmacht ausgerichtet; die Anstiftung verletzt mithin kein zusätzliches Rechtsgut.
  • BGH, 22.09.2022 - 1 StR 233/22

    Steuerhehlerei (Begriff des Sichverschaffens: Versuchsbeginn; Verhältnis von

    Zudem sind die Absatzbemühungen des Zwischenhehlers für diesen straflos und nicht lediglich als mitbestrafte Nachtat einzuordnen (BGH, Beschlüsse vom 9. Mai 2019 - 1 StR 19/19 Rn. 5 und vom 11. Juni 2008 - 5 StR 145/08 Rn. 5; Urteil vom 9. Juli 1969 - 2 StR 260/69, BGHSt 23, 36, 38; Hübner, NJW 1975, 2110; aA BGH, Urteil vom 3. Juni 1975 - 1 StR 228/75, NJW 1975, 2109, 2110).
  • BGH, 09.10.1974 - 3 StR 245/74

    Strafbarkeit des Verkehrs mit und des Besitzes von Cannabisharz - Strafbarkeit

    "Absetzen" setzt voraus, daß der Absetzende selbst die Verfügungsgewalt über die Sache im Interesse und mit Einverständnis des Vortäters auf einen Dritten überträgt, selbst die Tatherrschaft besitzt und darüber entscheidet oder mitentscheidet, ob und unter welchen Bedingungen die Sache veräußert wird; ein solches "Absetzen" liegt daher nicht schon in einem bloßen "Mitwirken zum Absatz", das bereits in jeder untergeordneten Förderung des Absatzes gesehen werden kann (BGHSt 23, 36).

    Die Annahme einer Beihilfe des Angeklagten zu einer Steuerhehlerei scheidet deshalb aus, weil insoweit eine Haupttat der Steuerhehlerei nicht festgestellt ist (vgl. BGH, Urteil vom 12. Dezember 1973 - 2 StR 424/73; ferner BGHSt 23, 36, 38); Petkoff scheidet als Täter einer Steuerhehlerei dann aus, wenn er, was nicht fern liegt, das Cannabisharz selbst eingeführt haben sollte.

  • BGH, 17.12.1974 - 1 StR 607/74

    Rüge der Verletzung sachlichen Rechts im Revisionsverfahren - Wahlfeststellung

    Mit Recht verweist der Beschwerdeführer auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs in BGHSt 23, 36 (= NJW 1969, 1864 Nr. 20).

    Diese sicherlich nicht befriedigende Folge der Gesetzesfassung (vgl. BGHSt 23 36, 38), die noch bis zum 31. Dezember 1974 gilt (vgl. dagegen die Neufassung durch Art. 161 Nr. 4 EGStGB), zwingt zur Änderung des Schuldspruchs.

  • BGH, 26.05.1976 - 2 StR 634/75

    Strafbarkeit wegen Verstoßes gegen das Reichswaffengesetz, Hehlerei, Verstoßes

    Später hat auch der Bundesgerichtshof darauf hingewiesen, daß das Merkmal "Absetzen" in dem dargelegten Sinne zu verstehen ist (BGHSt 23, 36, 38).
  • BGH, 03.06.1975 - 1 StR 228/75

    Anforderungen an die Rüge der Verletzung sachlichen Rechts - Strafbarkeit wegen

    Er ist daher nicht Mittäter des - in der Person von P. straflosen - Absetzens, sondern lediglich Gehilfe (BGHSt 23, 36, 39).
  • BGH, 24.01.1973 - 2 StR 550/72

    Gesamtvorsatz - Mißbrauch der Gastfreundschaft - Strafschärfende Umstände -

    Ob insoweit eine weitere Hehlerhandlung tatbestandlich ausgeschlossen ist (so RGSt 1, 279 [281 f]; 50, 194 [197]; 56, 6 [9], 319; 69, 200 f; 72, 380 [382]; BGHSt 23, 36 [38]; ferner BGH, Urteil vom 16. April 1953 - 3 StR 637/52 -, sowie Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 398, Anm. 21 c und d sowie Anm. 29 a) oder das "Absetzen" als eine mitbestrafte Nachtat anzusehen ist (so RGSt 51, 179 [183]; Dreher, § 259 Anm. 3 A; LK § 259 Rdenr. 22; Franzen/Gast, Steuerstrafrecht, § 398 Rdnr. 46), kann im vorliegenden Fall dahingestellt bleiben.
  • BGH, 13.03.1984 - 4 StR 84/84

    Verurteilung wegen Hehlerei - Definition des "Absetzens" und des

    Die Tatbestandsmerkmale des "Absetzens" und des "Absetzenhelfens" sind gegeben, wenn der Täter bei der wirtschaftlichen Verwertung der vom Vortäter erlangten Sache in dessen Interesse und mit dessen Einverständnis tätig wird, wobei es unschädlich ist, wenn der Absatz auch dem Täterinteresse dient (BGHSt 23, 36, 38; BGH NJW 1976, 1698).
  • BGH, 12.02.1974 - 1 StR 539/73

    Anforderungen an die Rüge der ungerechtfertigten Zurückweisung eines

    Versuch der Steuerhehlerei ist nicht begangen worden, weil diese Straftat ebenso wie die Sachhehlerei (§ 259 StGB) voraussetzt, daß der Hehler, in welcher Begehungsform auch immer, mit dem Vortäter einverständlich zusammenwirkt (BGHSt 7, 134, 137 [BGH 20.12.1954 - GSSt - 1/54] ; 10, 151, 152; 23, 36, 38 [BGH 09.07.1969 - 2 StR 260/69] ; RGSt 71, 49, 51; Hübschmann/Hepp/Spitaler, AbgO 1. bis 6. Aufl. § 398 Anm. 21 a bis 21 c und 22).
  • BGH, 05.11.1974 - 1 StR 435/74

    Strafbarkeit wegen Handels, Besitzes und versuchter Abgabe von und mit

  • OLG Köln, 18.04.1980 - 3 Ss 291/80

    Ablehnungsverfahren; Erledigung; Terminsbestimmung; Verfolgungsverjährung;

  • BGH, 15.03.1974 - 2 StR 58/74

    Beihilfe zu einem Vergehen gegen das Opiumgesetz - Beihilfe zur Hehlerei

  • BGH, 12.12.1973 - 2 StR 424/73

    Verwerfung einer Revision

  • BGH, 28.02.1973 - 2 StR 549/72

    Beweiswürdigung auf falscher Grundlage

  • BGH, 24.11.1971 - 2 StR 527/71

    Verjährung der Strafverfolgung bei fortgesetzter Steuerhehlerei - Die

  • BGH, 27.08.1975 - 2 StR 330/75

    Strafbarkeit wegen gewerbsmäßiger Hehlerei in Tateinheit mit Urkundenfälschung

  • BGH, 12.03.1976 - 2 StR 72/76

    Voraussetzungen eines "Ansichbringens" beim unbefugten Handeltreiben mit

  • BGH, 26.06.1974 - 2 StR 4/74

    Einordnung des Absetzens durch den Schmuggler als strafbare Handlung

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