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   BGH, 27.10.1970 - 5 StR 347/70   

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https://dejure.org/1970,179
BGH, 27.10.1970 - 5 StR 347/70 (https://dejure.org/1970,179)
BGH, Entscheidung vom 27.10.1970 - 5 StR 347/70 (https://dejure.org/1970,179)
BGH, Entscheidung vom 27. Oktober 1970 - 5 StR 347/70 (https://dejure.org/1970,179)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Einstelllung des Bußgeldverfahrens auch ohne förmliche Zulassung eines Antrags auf Zulassung der Rechtsbeschwerde - Eintritt des Verfahrenshindernisses der Verfolgungsverjährung bereits vor Erlaß des tatricherlichen Urteils - Differenzierung nach dem Zeitpunkt des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 23, 365
  • NJW 1971, 106
  • MDR 1971, 152
 
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 16.06.1961 - 1 StR 95/61

    Mangelhafte Revisionsbegründung II

    Auszug aus BGH, 27.10.1970 - 5 StR 347/70
    Das Verfahren darf hiernach nicht eingestellt werden, wenn das Verfahrenshindernis bereits vor dem Erlaß des angefochtenen Urteils bestand (vgl. BGHSt 16, 115).

    Die Zulässigkeit des Rechtsmittels sei daher eine immer für sich im voraus zu klärende Voraussetzung dafür, daß das Rechtsmittelgericht das angefochtene Urteil überprüfen und es ändern oder aufheben darf, falls ein Rechtsfehler festgestellt wird, auf dem das Urteil beruht oder beruhen kann (vgl. BGHSt 16, 116, 117) [BGH 16.06.1961 - 1 StR 95/61].

    Wenn es bei dieser ihm gebotenen Prüfung zu dem Ergebnis gelangt, daß die Verfolgung schon damals verjährt war, ist nicht einzusehen, warum es gehindert sein soll, aus dem Ergebnis der zulässigen Prüfung - ihre Zulässigkeit unterscheidet diesen Fall wesentlich von demjenigen, den der Bundesgerichtshof in BGHSt 16, 115 entschieden hat - die Folgen zu ziehen, die auch sonst in einem anhängigen Gerichtsverfahren aus dem Verfahrenshindernis der Verjährung gezogen werden, nämlich das Verfahren einzustellen.

  • BGH, 17.07.1968 - 3 StR 117/68

    Verfahrenshindernis nach Urteilserlaß

    Auszug aus BGH, 27.10.1970 - 5 StR 347/70
    Eine nach dem Erlaß des angefochtenen Urteils eingetretene Verjährung führt dagegen zur Einstellung des Verfahrens, auch wenn die Revision unzulässig ist (vgl. BGHSt 22, 213).

    Die in BGHSt 22, 213, 217 [BGH 17.07.1968 - 3 StR 117/68] als unzulässig bezeichnete Nachprüfung der Sache ist hier nicht unzulässig.

  • BayObLG, 15.09.1969 - 2b Ws (B) 21/69
    Auszug aus BGH, 27.10.1970 - 5 StR 347/70
    Dabei befindet es sich in Übereinstimmung mit dem Urteil des BayObLG NJW 1970, 620.
  • OLG Celle, 02.02.1970 - 3 Ss (B) 359/69
    Auszug aus BGH, 27.10.1970 - 5 StR 347/70
    Die beabsichtigte Entscheidung weicht aber von dem Urteil des OLG Celle NJW 1970, 721 [OLG Celle 02.02.1970 - 3 Ss B 359/69] und den nichtveröffentlichten Urteilen des OLG Stuttgart 1 Ss 348/69 vom 31. Juli 1969 und des OLG Frankfurt 2 Ws (B) 86/69 vom 25. September 1969 ab.
  • OLG Karlsruhe, 18.04.2023 - 1 ORbs 33 Ss 151/23

    Zulässigkeit der Umlagerung eines Smartphones während der Autofahrt

    Zwar gilt die Vorlagepflicht auch im Zulassungsverfahren nach § 80 OWiG (vgl. BGHSt 23, 365, 366).
  • OLG Celle, 07.02.2019 - 3 Ss OWi 8/19

    Kein Verstoß beim bloßen Halten eines elektronischen Gerätes während der Fahrt

    Zwar gilt die Vorlagepflicht auch im Zulassungsverfahren nach § 80 OWiG (vgl. BGHSt 23, 365, 366; 24, 208, 209).
  • BGH, 08.06.1999 - 4 StR 595/97

    Tod des Betroffenen; Einstellung; Rechtsbeschwerdeverfahren; Bußgeldverfahren

    § 206 a StPO findet nach § 46 Abs. 1 OWiG im gerichtlichen Verfahren nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz und damit auch im Rechtsbeschwerdeverfahren Anwendung (vgl. BGHSt 23, 365, 367; 24, 208; BayObLG NStZ 1988, 227, 229; Göhler OWiG 12. Aufl. vor § 67 Rdn. 17, 18, § 68 Rdn. 21), so daß die Nämlichkeit der Rechtsfrage nicht zweifelhaft ist (vgl. BGHSt 30, 335, 337).
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