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   BGH, 23.07.1969 - 3 StR 326/68   

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BGH, 23.07.1969 - 3 StR 326/68 (https://dejure.org/1969,202)
BGH, Entscheidung vom 23.07.1969 - 3 StR 326/68 (https://dejure.org/1969,202)
BGH, Entscheidung vom 23. Juli 1969 - 3 StR 326/68 (https://dejure.org/1969,202)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Fortsetzung eines nach dem Straffreiheitsgesetz eingestellten Strafverfahrens - Voraussetzungen der Sicherungseinziehung - Herstellung und Verbreitung von Schallaufnahmen mit verfassungsfeindlichem Inhalt - Einziehung von Schallplatten, welche nach ihrem Inhalt geeignet ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 23, 64
  • NJW 1969, 1970
  • MDR 1969, 944
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (25)

  • BGH, 28.02.1964 - 3 StR 40/63

    Voraussetzungen des Tatbestands der Verbreitung staatsgefährdender Schriften -

    Auszug aus BGH, 23.07.1969 - 3 StR 326/68
    Insoweit ist an der bisherigen Recht sprechung des erkennenden Senats zu § 93 StGB aF festzuhalten (vgl. BGHSt 8, 245, 247 [BGH 23.11.1955 - 6 StR 26/55]; 12, 174 [BGH 11.12.1958 - 3 StR 35/58]; 13, 32, 34 [BGH 28.02.1959 - 1 StE 1/59]; 14, 293, 294 [BGH 13.05.1960 - 3 StR 4/60]; 16, 49, 52 [BGH 21.04.1961 - 3 StR 55/60]; 19, 245, 249) [BGH 28.02.1964 - 3 StR 40/63].

    Der erkennende Senat hat zu § 93 StGB aF ausgeführt, daß der "fremde" Text einer Darstellung nicht ohne weiteres als ihr "Inhalt" gewertet werden könne, dies aber dann gerechtfertigt sei, "wenn der einsichtige Leser aus allen für die Wirkung der Schrift bedeutsamen Umständen erkennen kann, daß mit der Wiedergabe des fremden Textes eine Übernahme seiner verfassungsfeindlichen Zielsetzung verbunden ist" (BGHSt 19, 245, 250) [BGH 28.02.1964 - 3 StR 40/63].

    Wie der Senat in seiner Entscheidung BGHSt 19, 245, 247 [BGH 28.02.1964 - 3 StR 40/63] dargelegt hat, genügte es schon für den Tatbestand des § 93 StGB aF nicht, daß eine Schrift lediglich geeignet ist, verfassungsfeindliche Bestrebungen zu fördern, oder daß sie allgemeine Ausführungen enthält, die mit einem oder einigen der in § 88 Abs. 2 StGB aF aufgezählten Verfassungsgrundsätze nicht im Einklang stehen.

  • BGH, 13.05.1960 - 3 StR 4/60
    Auszug aus BGH, 23.07.1969 - 3 StR 326/68
    Insoweit ist an der bisherigen Recht sprechung des erkennenden Senats zu § 93 StGB aF festzuhalten (vgl. BGHSt 8, 245, 247 [BGH 23.11.1955 - 6 StR 26/55]; 12, 174 [BGH 11.12.1958 - 3 StR 35/58]; 13, 32, 34 [BGH 28.02.1959 - 1 StE 1/59]; 14, 293, 294 [BGH 13.05.1960 - 3 StR 4/60]; 16, 49, 52 [BGH 21.04.1961 - 3 StR 55/60]; 19, 245, 249) [BGH 28.02.1964 - 3 StR 40/63].

    Soweit in der Entscheidung BGHSt 14, 293 (Schallplattenurteil), an das sich das Landgericht in seinen Ausführungen angeschlossen hat, etwa eine andere Auffassung zum Ausdruck gekommen sein sollte, hat sie der Senat in der vorgenannten Entscheidung ausdrücklich aufgegeben.

  • BGH, 21.04.1961 - 3 StR 55/60

    Einziehung der Schrift "Die Bankierverschwörung von Jekyl Island" - Einordnung

    Auszug aus BGH, 23.07.1969 - 3 StR 326/68
    Dieser Grundsatz greift nicht nur bei Maßnahmen gemäß den §§ 42a ff StGB Platz, sondern auch bei der Einziehung, soweit sie - wie hier - Sicherungsmaßnahme ist (BGHSt 16, 49, 56 [BGH 21.04.1961 - 3 StR 55/60]; 19, 63, 69) [BGH 25.07.1963 - 3 StR 4/63].

    Insoweit ist an der bisherigen Recht sprechung des erkennenden Senats zu § 93 StGB aF festzuhalten (vgl. BGHSt 8, 245, 247 [BGH 23.11.1955 - 6 StR 26/55]; 12, 174 [BGH 11.12.1958 - 3 StR 35/58]; 13, 32, 34 [BGH 28.02.1959 - 1 StE 1/59]; 14, 293, 294 [BGH 13.05.1960 - 3 StR 4/60]; 16, 49, 52 [BGH 21.04.1961 - 3 StR 55/60]; 19, 245, 249) [BGH 28.02.1964 - 3 StR 40/63].

  • BVerfG, 17.08.1956 - 1 BvB 2/51

    KPD-Verbot - Zweiter und letzter erfolgreicher Antrag auf Verbot einer Partei

    Auszug aus BGH, 23.07.1969 - 3 StR 326/68
    Artikel 21 Abs. 2 GG ist Ausdruck des bewußten verfassungspolitischen Willens zur Lösung eines Grenzproblems der freiheitlichen demokratischen Staatsordnung (BVerfGE 5, 85, 139) [BVerfG 17.08.1956 - 1 BvB 2/51].

    Diese Zielrichtung muß Ausdruck einer Haltung sein, wie sie das Bundesverfassungsgericht bei der Anwendung des Art. 21 Abs. 2 GG auf politische Parteien vorausgesetzt hat (vgl. BVerfGE 5, 85, 141 [BVerfG 17.08.1956 - 1 BvB 2/51]; ferner BGHSt 19, 51, 55 [BGH 25.07.1963 - 3 StR 64/62] zu § 90a StGB aF).

  • BGH, 31.03.1954 - 6 StR 5/54
    Auszug aus BGH, 23.07.1969 - 3 StR 326/68
    Die in BGHSt 6, 62 gegen die Überleitung eines gegen eine bestimmte Person gerichteten (subjektiven) Verfahrens in ein selbständiges (objektives) geäußerten Bedenken bestehen angesichts der Angleichung beider Verfahrensarten durch das Einführungsgesetz zum Ordnungswidrigkeitsgesetz (EGOWiG) vom 24. Mai 1968 (BGBl I 503) nicht mehr.

    Ihre Anordnung ist auch bei eingetretener Strafverfolgungsverjährung zulässig (BGHSt 6, 62; 21, 367, 370 [BGH 15.11.1967 - 3 StR 26/66]zu §§ 86, 98 Abs. 2 StGB aF).

  • BVerfG, 26.02.1954 - 1 BvR 371/52

    Berufssoldatenverhältnisse

    Auszug aus BGH, 23.07.1969 - 3 StR 326/68
    Die ehemalige deutsche Wehrmacht ist nicht als national-sozialistische Organisation im Sinne des § 86 Abs. 1 Nr. StGB anzusehen (im Anschluß an BVerfGE 3, 288).

    Jedoch kann auf die Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts in der Entscheidung BVerfGE 3, 288 zurückgegriffen werden.

  • BGH, 28.02.1959 - 1 StE 1/59

    Jugendverfolgung, Hetzschrift, Verfassungsgrundsätze, § 185 StGB

    Auszug aus BGH, 23.07.1969 - 3 StR 326/68
    Insoweit ist an der bisherigen Recht sprechung des erkennenden Senats zu § 93 StGB aF festzuhalten (vgl. BGHSt 8, 245, 247 [BGH 23.11.1955 - 6 StR 26/55]; 12, 174 [BGH 11.12.1958 - 3 StR 35/58]; 13, 32, 34 [BGH 28.02.1959 - 1 StE 1/59]; 14, 293, 294 [BGH 13.05.1960 - 3 StR 4/60]; 16, 49, 52 [BGH 21.04.1961 - 3 StR 55/60]; 19, 245, 249) [BGH 28.02.1964 - 3 StR 40/63].
  • BVerfG, 23.10.1952 - 1 BvB 1/51

    SRP-Verbot

    Auszug aus BGH, 23.07.1969 - 3 StR 326/68
    Bas Bundesverfassungsgericht hat sie in seiner Entscheidung BVerfGE 2, 1, 12 [BVerfG 23.10.1952 - 1 BvB 1/51] wie folgt umschrieben:.
  • BGH, 14.06.1955 - 3 StR 664/53
    Auszug aus BGH, 23.07.1969 - 3 StR 326/68
    Das Verfahren ist als selbständiges Einziehungsverfahren (§ 440 StPO nF) fortzuführen, wie dies der Bundesgerichtshof auch im Falle des § 13 Abs. 5 Satz 1 StrFG 1954 angenommen hat (vgl. BGHSt 7, 356, 357f [BGH 14.06.1955 - 3 StR 664/53] und 9, 250, 251).
  • BGH, 23.10.1957 - 3 StR 37/57

    Aufbewahrung und Verbreitung der Schriften der verbotenen Kommunistischen Partei

    Auszug aus BGH, 23.07.1969 - 3 StR 326/68
    Zwar muß der Inhalt der Schrift in seinem Kern im Urteil wiedergegeben werden (BGHSt 11, 29, 31 [BGH 23.10.1957 - 3 StR 37/57]; 17, 388) [BGH 01.08.1962 - 3 StR 28/62].
  • BGH, 25.07.1963 - 3 StR 64/62

    Beurteilung der Tudeh-Partei als verfassungsfeindliche Vereinigung -

  • BGH, 23.11.1955 - 6 StR 26/55
  • BGH, 11.12.1958 - 3 StR 35/58
  • BGH, 01.08.1962 - 3 StR 34/62

    Schluss von dem Erscheinen einer Zeitschrift in der Sowjetzone auf deren

  • BGH, 01.08.1962 - 3 StR 28/62

    Vernehmung von Polizeibeamten als Zeugen vom Hörensagen i.R.v. Aussagen über die

  • RG, 22.01.1927 - I 25/26

    1. Wann kann der Ankauf von Wertpapieren wegen Irrtums über ihren Kurs

  • BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvR 586/62

    Spiegel-Affäre ("Bedingt abwehrbereit")

  • BGH, 25.07.1963 - 3 StR 4/63

    Unbrauchbarmachung der Kopie des Filmes "Jud Süss" - Vorliegen eines

  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

  • BGH, 15.11.1967 - 3 StR 26/66

    Weiterleitung von Schriften rechtsradikalen und antisemitischen Inhalts -

  • OLG Braunschweig, 20.10.1949 - X 3/49

    Beamtenrechtliche Wirkung besatzungsgerichtlicher Strafurteile

  • RG, 10.02.1919 - I 479/18

    Kann das Strafverfahren, sofern die Untersuchung wegen Preistreiberei gegen den

  • RG, 03.11.1919 - I 334/19

    Wie kann im Fall der Niederschlagung des Strafverfahrens ein Einziehungsanspruch

  • RG, 21.11.1932 - III 991/32

    1. Ist das Urteil, durch das neben der Einstellung des gegen einen bestimmten

  • BGH, 19.06.1957 - 4 StR 169/57
  • BGH, 14.04.2015 - 3 StR 602/14

    Propagandamittel verfassungswidriger Organisationen (Erforderlichkeit eines

    Hierunter fallen nur solche Schriften (§ 11 Abs. 3 StGB), deren Inhalte gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung verstoßen (§ 86 Abs. 2 StGB) und die aufgrund dessen eine aktiv kämpferische, aggressive Tendenz in diese Richtung erkennen lassen (BGH, Urteile vom 23. Juli 1969 - 3 StR 326/68, BGHSt 23, 64, 72; vom 13. August 2009 - 3 StR 228/09, NJW 2010, 163, 165).

    Die verfassungsfeindliche Zielsetzung muss in der Schrift selbst verkörpert sein, wobei auf den verständigen Durchschnittsleser(-hörer) abzustellen ist (BGH, Urteil vom 23. Juli 1969 - 3 StR 326/68, BGHSt 23, 64, 73; MüKo-StGB/Steinmetz, 2. Aufl., § 86 Rn. 13).

  • BGH, 21.06.1990 - 1 StR 477/89

    Opus Pistorum, Kunstfreiheit und Jugendschutz, Pornographie

    Ob ein Übergang vom subjektiven zum objektiven Verfahren, welcher grundsätzlich möglich ist (BGHSt 23, 64, 67; OLG Karlsruhe MDR 1980, 337 [OLG Karlsruhe 18.10.1979 - 3 Ws 184/79]), auch im Revisonsverfahren bei der Zurückverweisung zur Herbeiführung einer Entscheidung über die Einziehung in Betracht kommt, kann dahingestellt bleiben.
  • BGH, 25.07.1979 - 3 StR 182/79

    Öffentlicher Verkauf von Adolf Hitlers "Mein Kampf" nicht strafbar

    Wenn diese Bestimmung im ersten Teil ihres zweiten Absatzes auf Propagandamittel abhebt, die sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung richten, so ist damit der Schutzgegenstand zwar - soweit es um die Verfassung geht - geringfügig anders umgrenzt als in den Vorschriften, die ein Einsetzen für Bestrebungen gegen Verfassungsgrundsätze voraussetzen (vgl. BGHSt 23, 64, 72); dieser Unterschied in der Abgrenzung - das gilt auch für den in § 86 Abs. 2 StGB weiter genannten "Gedanken der Völkerverständigung" - erklärt sich damit, dass der Charakter des § 86 StGB wesentlich dadurch bestimmt ist, dass er an das Verbot von Parteien und Vereinigungen anknüpft, für das wiederum die gleichen Merkmale maßgebend sind (Art. 21 Abs. 2 GG: "freiheitliche demokratische Grundordnung"; Art. 9 Abs. 2 GG: "Gedanken der Völkerverständigung").

    In einer Entscheidung zu § 86 StGB (BGHSt 23, 64) hat der Senat darauf abgestellt, dass der freiheitliche demokratische Rechtsstaat Angriffe "auf seine Grundordnung" abwehrt und dass es dabei genügt, dass ein Propagandamittel darauf abzielt, die freiheitliche demokratische Grundordnung ("diese Ordnung") zu untergraben (aaO, S. 72/73).

    Daran hat er auch zum geltenden § 86 StGB festgehalten (BGHSt 23, 64, 72/73).

    Das kann auch etwa durch eine entsprechende Umschlaghülle oder Zusammenstellung alter Texte geschehen (vgl. BGHSt 23, 64, 73 bis 75).

    Da der Angriff gegen diesen so umrissenen Schutzgegenstand aus dem Inhalt einer Schrift selbst hervorgehen muss, um die Voraussetzungen des § 86 Abs. 2 StGB zu erfüllen, scheiden auch insoweit vorkonstitutionelle Schriften als vom Tatbestand erfasste Propagandamittel aus; ihre bloße Eignung als Kampfmittel gegen die Anerkennung des Gedankens der Völkerverständigung in der Bundesrepublik genügt nicht (vgl. BGHSt 23, 64, 75).

  • BGH, 13.08.2009 - 3 StR 228/09

    Verwenden von NS-Parolen in einer fremden Sprache

    Der neue Tatrichter wird sich daher unter Berücksichtigung der Anforderungen, die an die Anwendbarkeit dieses Tatbestands zu stellen sind, mit dem Aussagegehalt der auf den T-Shirts aufgebrachten Schriften und Abbildungen auseinander zu setzen haben (vgl. BGHSt 8, 245, 247; 12, 174, 175; 23, 64, 72 f.).
  • BayObLG, 07.10.2022 - 202 StRR 90/22

    Strafbarkeit nach § 86a StGB wegen Einstellens einer ein Hakenkreuz enthaltenden

    Das abgebildete Hakenkreuz stellt zweifelsfrei ein Kennzeichen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation, nämlich der NSDAP, im Sinne des § 86a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 i.V.m. § 86 Abs. 1 Nr. 4 StGB dar (vgl. nur BGH, Urt. vom 25.04.1979 - 3 StR 89/79 = NJW 1979, 1555 = DB 1979, 1034 = MDR 1979, 686 = DRiZ 1979, 254 = EBE/BGH 1979, 205; 29.05.1970 - 3 StR 2/70 = NJW 1970, 1693; 23.07.1969 - 3 StR 326/68 = BGHSt 23, 64 = NJW 1969, 1970 = MDR 1969, 944), das der Angeklagte mit dem Einstellen auf seinem Instagram-Account einer unbestimmten Vielzahl von Personen zugänglich machte und damit öffentlich verwendete.
  • BGH, 28.07.2005 - 3 StR 60/05

    Die Parole "Ruhm und Ehre der Waffen-SS" als verfassungsfeindliches

    Wie der Senat in BGHSt 23, 64, 67 f. im Einzelnen dargelegt hat, wurde im Gesetzgebungsverfahren ein Alternativvorschlag, der auch solche lediglich verherrlichenden Propagandamittel in § 86 StGB erfassen wollte, verworfen.

    Damit muss das Propagandamittel eine "aktiv kämpferische, aggressive Tendenz" gegen die freiheitliche Grundordnung aufweisen und auf die Fortsetzung der Bestrebungen der ehemaligen nationalsozialistischen Organisation gerichtet sein (BGHSt 23, 64, 72, 76; 29, 73, 78).

  • BGH, 07.06.1979 - 4 StR 441/78

    Überprüfung der tatrichterlichen Auswertung von Lichtbildern in einer

    Diesem Ergebnis steht nicht entgegen, daß bei der Beurteilung von politischen und pornographischen Bildern und Schriften deren Heranziehung und Inaugenscheinnahme durch das Revisions- oder Rechtsbeschwerdegericht auf die Verfahrens- oder auf die Sachrüge hin gelegentlich mit der Begründung zugelassen worden ist, es könne sonst nicht geprüft werden, ob die rechtliche Beurteilung durch den Tatrichter zutreffend sei (RGSt 61, 379; BGHSt 22, 282, 289; andererseits BGHSt 23, 64, 78 für Schallplattenaufnahmen und kritisch Meyer a.a.O. § 337 StPO Rdn. 106 sowie Schmid, Der revisionsgerichtliche Augenscheinsbeweis, ZStW 1975, 899 mit weiteren Hinweisen).
  • BGH, 25.04.1979 - 3 StR 89/79

    Verurteilung wegen Verbreitens von Kennzeichen ehemaliger nationalsozialistischer

    Darauf, daß die Wehrmacht (BGHSt 23, 64, 76) und damit auch die Luftwaffe keine nationalsozialistische Organisation war, kommt es nicht an.

    So hat der Senat das Hakenkreuz in oder auf Orden, Ehrenzeichen, Uniformen und militärischen Ausrüstungsgegenständen der ehemaligen deutschen Wehrmacht als Kennzeichen in diesem Sinne gewertet (BGHSt 23, 64, 65, 78; BGH, Urteil vom 18. Oktober 1972 - 3 StR 5/71 I).

  • BGH, 29.05.1970 - 3 StR 2/70

    Einziehung von mit einem Hakenkreuz und mit den Farben der Bundesrepublik

    Das Landgericht hätte sodann prüfen müssen, ob einer der in § 86 Abs. 3 StGB bezeichneten Ausnahmefälle vorlag (vgl. BGHSt 23, 64, 78 [BGH 23.07.1969 - 3 StR 326/68]/79; Urt. v. 18. Februar 1970 - 3 StR 2/69 I - zum Abdruck in BGHSt bestimmt - S. 5 ff).

    Jedoch muß auch in diesem Falle der Tatrichter unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten abwägen, ob der Einziehung die Grundrechte des Art. 5 GG entgegenstehen (vgl. BGHSt 23, 64, 71 [BGH 23.07.1969 - 3 StR 326/68] und Urt. vom 17. Dezember 1969 - 3 StR 1/69 I - zum Abdruck in BGHSt bestimmt - S. 5).

  • BGH, 18.02.1970 - 3 StR 2/69

    Beschlagnahme gedruckter Schriften neben den dazugehörigen Druckplatten und

    Deshalb ist von Bedeutung, ob das Schutzgut, das diesen Grundrechten gegenübersteht, im Einzelfalle so ernsthaft gefährdet wird, daß diese zurücktreten müssen (vgl. BVerfG, Beschluß vom 14. Oktober 1969 - 1 BvR 93/67 sowie die Urteile des Senats vom 23. Juli 1969 - 3 StR 326/68 - BGHSt 23, 64, 71 [BGH 23.07.1969 - 3 StR 326/68] und vom 17. Dezember 1969 - 3 StR 112/69 - S. 5 ff).
  • BGH, 08.09.1976 - 3 StR 280/76

    Verwendung eines Kennzeichens ehemaliger nationalsozialistischer Organisationen -

  • BVerwG, 04.11.2021 - 2 WD 25.20

    Disziplinarmaßnahme bei Aufbewahren einer Hakenkreuz-Tasse in einer Kaserne

  • BGH, 08.11.2018 - 4 StR 297/18

    Erweiterte Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (Einverständnis

  • BGH, 24.08.1977 - 3 StR 229/77

    Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen -

  • BGH, 17.12.1975 - 3 StR 4/71

    Betätigung als Mitglied einer vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig

  • BVerwG, 01.12.2022 - 2 WD 1.22

    Entfernung eines Soldaten aus dem Dienstverhältnis wegen Verletzung der

  • OLG Hamburg, 11.06.2010 - 2-23/10

    Selbstständiges Einziehungsverfahren: Zulässiges Rechtsmittel gegen eine

  • AG Rudolstadt, 05.12.2012 - 375 Js 28454/12

    Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen: Voraussetzungen

  • OLG Dresden, 05.08.1999 - 1 Ss 60/99

    Betäubungsmittel: Konkurrenz zwischen Anbau und Besitz in nicht geringer Menge -

  • OLG Hamburg, 27.05.1981 - 1 Ss 45/81

    Abgewandeltes Hakenkreuz als verfassungsfeindliches Kennzeichen

  • BGH, 09.09.1981 - 3 StR 310/81

    Verbreitung eines Leserbriefes als Grundlage für eine Verurteilung wegen

  • BGH, 18.10.1972 - 3 StR 5/71

    Einziehung von Orden und Ehrenzeichen sowie beschlagnahmter Uniformkennzeichen -

  • BayObLG, 26.02.1988 - RReg. 2 St 244/87

    Zeichen der "Rael"-Bewegung als verfassungsfeindliches Kennzeichen

  • OLG Karlsruhe, 14.11.1986 - 1 Ss 169/86

    Geldbuße; Juristische Person; Subjektives Bußgeldverfahren; Durchsuchung;

  • TDG Süd, 29.07.2020 - S 6 VL 23/19

    Kürzung der Dienstbezüge - Einbringen und Aufbewahren einer Tasse mit Hakenkreuz

  • BGH, 09.08.1988 - 1 StR 257/88

    Einbeziehung von im Eigentum Dritter stehender Gegenstände - Vorliegen einer

  • BGH, 15.02.1991 - 3 StR 284/90

    Voraussetzung der Beschwer für die Einlegung eines Rechtsmittels - Eingriff in

  • BGH, 17.12.1969 - 3 StR 1/69

    Einziehung von Schriften wegen des Verdachtes staatsgefährdenden Inhaltes -

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