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   BGH, 21.05.1969 - 4 StR 446/68   

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https://dejure.org/1969,150
BGH, 21.05.1969 - 4 StR 446/68 (https://dejure.org/1969,150)
BGH, Entscheidung vom 21.05.1969 - 4 StR 446/68 (https://dejure.org/1969,150)
BGH, Entscheidung vom 21. Mai 1969 - 4 StR 446/68 (https://dejure.org/1969,150)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ausschluss des Vorliegens krankhafter Störungen bei der Beurteilung der Glaubwürdigkeit jugendlicher Zeugen - Beurteilung durch Psychologen ohne Mitwirkung eines Psychiaters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • BGHSt 23, 8
  • NJW 1969, 2293
  • MDR 1969, 858
 
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Wird zitiert von ... (54)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 22.07.1959 - 4 StR 250/59
    Auszug aus BGH, 21.05.1969 - 4 StR 446/68
    Zu der Frage, ob und inwieweit ein Psychologe bei der Beurteilung der Glaubwürdigkeit von jugendlichen Zeugen ohne Mitwirkung eines Psychiaters das Vorliegen krankhafter Störungen ausschließen kann (Anschluß an BGH NJW 1959, 2315).

    Grundsätzlich kann es deshalb der Entscheidung des Tatrichters überlassen bleiben, ob er in einem solchen Fall einen psychologischen oder einen psychiatrischen Sachverständigen zuzieht (BGH NJW 1959, 2315).

  • BGH, 14.10.1952 - 2 StR 306/52
    Auszug aus BGH, 21.05.1969 - 4 StR 446/68
    Das hat so vollständig und genau zu geschehen, daß das Revisionsgericht auf Grund der Rechtfertigungsschrift prüfen kann, ob ein Verfahrensfehler vorliegt, wenn die behaupteten Tatsachen erwiesen werden (BGHSt 3, 213, 214) [BGH 14.10.1952 - 2 StR 306/52].
  • BGH, 01.11.1955 - 5 StR 329/55

    Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen - Ungünstige Beurteilung der

    Auszug aus BGH, 21.05.1969 - 4 StR 446/68
    Mit Recht hat die Strafkammer deshalb das Ablehnungsgesuch allein daraufhin geprüft, ob der Angeklagte bei vernünftiger Würdigung der ihm bekannten gesamten Umstände zu der - wenn auch irrigen - Ansicht gelangen konnte, Prof. Dr. Biehl werde bei Erstellung des Gutachtens nicht unbefangen sein (vgl. auch BGH Urteile vom 17. April 1952 - 3 StR 1060/51 - und vom 13. Mai 1952 - 1 StR 7/52 - bei Dallinger MDR 1952, 409; BGHSt 8, 226, 233 [BGH 01.11.1955 - 5 StR 329/55]; 21, 334, 341) [BGH 10.11.1967 - 4 StR 512/66].
  • BGH, 10.11.1967 - 4 StR 512/66

    Günter Weigand, Verurteilung wegen Beleidigung durch öffentliche

    Auszug aus BGH, 21.05.1969 - 4 StR 446/68
    Mit Recht hat die Strafkammer deshalb das Ablehnungsgesuch allein daraufhin geprüft, ob der Angeklagte bei vernünftiger Würdigung der ihm bekannten gesamten Umstände zu der - wenn auch irrigen - Ansicht gelangen konnte, Prof. Dr. Biehl werde bei Erstellung des Gutachtens nicht unbefangen sein (vgl. auch BGH Urteile vom 17. April 1952 - 3 StR 1060/51 - und vom 13. Mai 1952 - 1 StR 7/52 - bei Dallinger MDR 1952, 409; BGHSt 8, 226, 233 [BGH 01.11.1955 - 5 StR 329/55]; 21, 334, 341) [BGH 10.11.1967 - 4 StR 512/66].
  • BGH, 21.10.1966 - 4 StR 366/66

    Unzucht mit Kindern unter 14 Jahren - Ablehnung der Einholung eines

    Auszug aus BGH, 21.05.1969 - 4 StR 446/68
    Der besonderen Sachkunde gerade eines Psychiaters bedarf es aber, wenn die Glaubwürdigkeit eines jugendlichen Zeugen dadurch in Frage gestellt ist, daß er an einer geistigen Erkrankung leidet (vgl. auch die Urteile des Bundesgerichtshofs vom 10. Juni 1960 - 5 StR 156/60 -, vom 16. Oktober 1963 - 2 StR 338/63 - und vom 21. Oktober 1966 - 4 StR 366/66).
  • BGH, 16.10.1963 - 2 StR 338/63

    Missbrauch einer geisteskranken Frau zum außerehelichen Beischlaf - Ablehnung

    Auszug aus BGH, 21.05.1969 - 4 StR 446/68
    Der besonderen Sachkunde gerade eines Psychiaters bedarf es aber, wenn die Glaubwürdigkeit eines jugendlichen Zeugen dadurch in Frage gestellt ist, daß er an einer geistigen Erkrankung leidet (vgl. auch die Urteile des Bundesgerichtshofs vom 10. Juni 1960 - 5 StR 156/60 -, vom 16. Oktober 1963 - 2 StR 338/63 - und vom 21. Oktober 1966 - 4 StR 366/66).
  • BGH, 11.06.1963 - 1 StR 169/63

    Ablehnung eines Beweisantrages auf Vernehmung einer Kriminalbeamtin in einer

    Auszug aus BGH, 21.05.1969 - 4 StR 446/68
    Wenn auch die Rechtfertigungsschrift Beweisantrag und Gerichtsbeschluß nicht im Zusammenhang und auch nicht in ihrem ganzen Inhalt wiedergibt, so vermittelt sie doch zusammen mit den eingehenden Erörterungen im Urteil hierzu ein ausreichendes Bild über diese Verfahrensrüge (vgl. BGH Urteile vom 18. November 1955 - 5 StR 420/55 - bei Dallinger MDR 1956, 272 und vom 11. Juni 1963 - 1 StR 169/63).
  • BGH, 10.06.1960 - 5 StR 156/60

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

    Auszug aus BGH, 21.05.1969 - 4 StR 446/68
    Der besonderen Sachkunde gerade eines Psychiaters bedarf es aber, wenn die Glaubwürdigkeit eines jugendlichen Zeugen dadurch in Frage gestellt ist, daß er an einer geistigen Erkrankung leidet (vgl. auch die Urteile des Bundesgerichtshofs vom 10. Juni 1960 - 5 StR 156/60 -, vom 16. Oktober 1963 - 2 StR 338/63 - und vom 21. Oktober 1966 - 4 StR 366/66).
  • BGH, 29.05.1959 - 4 StR 94/59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 21.05.1969 - 4 StR 446/68
    Dann würde sich nur ein größerer Umfang der fortgesetzten Handlung herausstellen, die in dem Eröffnungsbeschluß bezeichnet und daher von vornherein als die "Tat" i.S. des § 264 StPO ihrer ganzen Ausdehnung nach "Gegenstand der Urteilsfindung" war (vgl. auch Urteil des Senats vom 29. Mai 1959 - 4 StR 94/59; KMR Müller/Sax 6. Aufl. Anm. 3; Geier in Löwe/Rosenberg 21. Aufl. Anm. 2, jeweils zu § 266 StPO).
  • BGH, 18.11.1955 - 5 StR 420/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 21.05.1969 - 4 StR 446/68
    Wenn auch die Rechtfertigungsschrift Beweisantrag und Gerichtsbeschluß nicht im Zusammenhang und auch nicht in ihrem ganzen Inhalt wiedergibt, so vermittelt sie doch zusammen mit den eingehenden Erörterungen im Urteil hierzu ein ausreichendes Bild über diese Verfahrensrüge (vgl. BGH Urteile vom 18. November 1955 - 5 StR 420/55 - bei Dallinger MDR 1956, 272 und vom 11. Juni 1963 - 1 StR 169/63).
  • BGH, 17.04.1952 - 3 StR 1060/51

    Rechtsmittel

  • BGH, 13.05.1952 - 1 StR 7/52
  • BGH, 11.09.1956 - 5 StR 5/56

    Anforderungen an eine Änderung des Geschäftsplanes im Laufe des Geschäftsjahres

  • BGH, 07.12.1983 - 1 StR 665/83

    Tötungsdelikte und Abtreibung

    Die Beurteilung des Wertes einer Zeugenaussage gehört zum Wesen richterlicher Rechtsfindung (BGHSt 3, 52, 53; BGHSt 8, 130; BGHSt 21, 62, 63; BGHSt 23, 8, 12; BGH NJW 1961, 1636).
  • BGH, 11.05.2005 - 1 StR 37/05

    BGH hebt Urteil über Anordnung einer nachträglichen Sicherungsverwahrung auf

    Gegenteiliges ergibt sich auch nicht aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu § 67d Abs. 3 StGB, wonach nur davon ausgegangen wird, daß die Ergebnisse der in dem entsprechenden Verfahren erhobenen Gutachten dann von einem Facharzt mit psychiatrischer Ausbildung und Erfahrung gewichtet und in einen Gesamtzusammenhang eingestellt werden (BVerfGE 109, 133, 164 f.; vgl. auch BGHSt 23, 8, 12 f.).
  • BGH, 22.01.1998 - 4 StR 100/97

    Absehen vom Hören eines Sachverständigen zur Glaubwürdigkeit eines Zeugen

    a) Die Beurteilung der Glaubwürdigkeit einer Zeugenaussage ist grundsätzlich Aufgabe des Tatrichters (BGHSt 23, 8, 12).

    Psychiater oder einen Psychologen zu Rate zieht (BGHSt 23, 8, 12).

    Dagegen bedarf es zur Beurteilung nicht-krankhafter Zustände und ihrer Auswirkung auf die Glaubwürdigkeit nicht auch grundsätzlich der Hinzuziehung eines Psychologen, denn für die Beurteilung der damit zuammenhängenden Fragen besitzt im Regelfall auch der Psychiater die nötige Sachkunde (vgl. BGHSt 23, 8, 12; zur Beurteilung der Schuldfähigkeit BGHSt 34, 355, 358; BGH NStZ 1990, 400, 401).

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