Rechtsprechung
   BGH, 30.07.1969 - 4 StR 237/69   

Volltextveröffentlichungen

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHSt 23, 95
  • NJW 1969, 2246



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Wird zitiert von ... (20)  

  • BGH, 17.10.2006 - 4 StR 335/06  

    Heimtückemord (konkrete Hinweispflicht; faires Verfahren).

    Nennt ein Strafgesetz mehrere gleichwertig nebeneinander stehende Begehungsweisen, so ist der Hinweis nach § 265 Abs. 1 StPO nur dann ausreichend, wenn er angibt, welche Begehungsform nach Auffassung des Gerichts - und nicht nur etwa von Verfahrensbeteiligten (vgl. BGHSt 19, 141; 23, 95, 98; BGH NStZ 1998, 529, 530) - im gegebenen Fall in Betracht kommt (BGHSt 2, 371, 373; 23, 95; 25, 287).

    Das gilt - nach ständiger Rechtsprechung - sowohl bei einem Übergang von bestimmten Mordmerkmalen zu anderen (vgl. BGHSt 23, 95) als auch in dem Fall, dass die zugelassene Anklage überhaupt kein Mordmerkmal nennt (vgl. BGH StV 1998, 583; NStZ 1998, 529, 530; 2005, 111, 112).

    Nennt ein Strafgesetz mehrere gleichwertig nebeneinander stehende Begehungsweisen, so ist der Hinweis nach § 265 Abs. 1 StPO nur dann ausreichend, wenn er angibt, welche Begehungsform nach Auffassung des Gerichts - und nicht nur etwa von Verfahrensbeteiligten (vgl. BGHSt 19, 141; 23, 95, 98; BGH NStZ 1998, 529, 530) - im gegebenen Fall in Betracht kommt (BGHSt 2, 371, 373; 23, 95; 25, 287).

    Das gilt - nach ständiger Rechtsprechung - sowohl bei einem Übergang von bestimmten Mordmerkmalen zu anderen (vgl. BGHSt 23, 95) als auch in dem Fall, dass - wie hier - die zugelassene Anklage überhaupt kein Mordmerkmal nennt (vgl. BGH StV 1982, 408; 1998, 583; NStZ 1998, 529, 530; 2005, 111, 112).

  • BGH, 27.05.1982 - 4 StR 128/82  

    StGB § 211; StPO § 265 Abs. 1

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  • BGH, 21.01.2003 - 4 StR 472/02  

    Verständigung (faires Verfahren; Deal); Strafzumessung (zugesagte Obergrenze;

    Wie die zuvor getroffene verbindliche Absprache war dieser - entsprechend § 265 Abs. 1, 2 StPO - protokollierungspflichtig ( BGHSt 43, 195, 206, 210; zur Protokollierungspflicht bei § 265 Abs. 1, 2 StPO vgl. BGHSt 2, 371, 373; 19, 141, 143; 23, 95, 96; BGH StV 1994, 232, 233; 1998, 583).
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  • BGH, 23.03.2011 - 2 StR 584/10  

    Erforderlicher Hinweis bei einer in der Hauptverhandlung erwogenen Verurteilung

    Ein solcher Hinweis muss nicht nur erteilt werden, wenn ein anderes Strafgesetz als das im Eröffnungsbeschluss genannte angewandt, sondern auch dann, wenn der Angeklagte wegen einer andersartigen Begehungsform desselben Strafgesetzes verurteilt werden soll (BGHSt 23, 95, 96).

    Das Schwurgericht muss deshalb regelmäßig darauf hinweisen, wenn es abweichend vom Anklagevorwurf wegen eines anderen Mordmerkmals verurteilen will (vgl. BGHSt 23, 95; 25, 287; Urteil vom 14. April 1953 - 1 StR 152/53).

  • BGH, 24.07.1991 - 2 StR 271/91  
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  • BGH, 18.11.1997 - 1 StR 520/97  

    Teilerfolg der Revision einer Krankenschwester gegen die Verurteilung wegen

    Da es sich hierbei um eine Förmlichkeit des Verfahrens i. S. v. § 274 Satz 1 StPO handelt, hat die dienstliche Äußerung des Vorsitzenden außer Betracht zu bleiben, in der dieser darlegt, er habe "ergänzend" ausgeführt, "daß und warum das Mordmerkmal 'heimtückisch' gegeben sein könnte" (vgl. BGHSt 2, 371, 373; 19, 141 f.; 23, 95, 96; BGH, Urt. vom 11. März 1975 - 1 StR 51/75 - bei Dallinger MDR 1975, 545).
  • OLG Hamm, 09.09.2005 - 3 Ss OWi 191/05  

    OWi-Verfahren - Rechtlicher Hinweis

    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob der Hinweis gemäß § 265 Abs. 1 und 2 StPO zu den wesentlichen Förmlichkeiten der Hauptverhandlung gehört, deren Beachtung nach § 274 StPO nur durch das Protokoll bewiesen werden kann (BGHSt 23, 95, 96; BGH, StV 1994, 232; OLG Hamm, NJW 1980, 1587, BGH bei Dallinger MDR 1970, 198; OLG Brandenburg NStZ-RR 2002, 179; OLG Brandenburg DAR 2000, 40; OLG Stuttgart DAR 1989, 392; SK-Schlüchter StPO (Mai 1995) § 265 Rn 35 u 52; Pfeiffer StPO 2. Aufl § 265 Rn 8 a.E.) oder ob es ausreicht, wenn der Betroffene oder der Verteidiger durch den Gang der Hauptverhandlung über die Veränderung unterrichtet wird, was auch im Wege des Freibeweises ermittelbar sein soll (so bei Veränderung der Sachlage nach § 265 Abs. 4 StPO BGHR StPO § 265 IV Hinweispflicht 5; OLG Frankfurt StV 1985, 224; weitergehend Göhler OWiG 13, Aufl § 71 Rn. 50 a.E; OLG Düsseldorf NZV 1994, 204 unter unzutreffender Bezugnahme auf OLG Frankfurt StV 1985, aaO).
  • BGH, 05.05.1998 - 1 StR 140/98  

    StPO § 265

    Denn des förmlichen Hinweises nach § 265 Abs. 1 StPO bedarf es seitens des Vorsitzenden grundsätzlich selbst dann, wenn alle Verfahrensbeteiligten den veränderten rechtlichen Gesichtspunkt bereits von sich aus (sogar) in der Hauptverhandlung angesprochen haben (vgl. BGHSt 19, 141 ; 23, 95, 98; MDR 1977, 63; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 265 Rdn. 53).
  • OLG Bremen, 29.09.2008 - Ss 23/08  

    D (A), Strafrecht, räumliche Beschränkung, Verstoß gegen räumliche Beschränkung,

    Denn bei dem Übergang zu einer anderen gleichartigen Begehungsform desselben Straftatbestandes ist ein solcher entbehrlich (BGHSt 23, 95, 96; Meyer-Goßner, a.a.O., § 265 Rn 13 m.w.N.).

    Im Übrigen ist das Fehlen eines grundsätzlich nach § 265 Abs. 1 StPO erforderlichen Hinweises dann unschädlich, wenn ausgeschlossen werden kann, dass der Angeklagte sich gegen den geänderten Vorwurf anders und erfolgreicher als geschehen hätte verteidigen können (BGH 2 StR 271/91; BGHSt 23, 95, 98; BGH StV 1988, 329; OLG Stuttgart 1 Ss 770/89 vom 11.01.1990; LR-Gollwitzer, a.O.O., 265 Rn. 114).

  • BGH, 20.02.1974 - 2 StR 448/73  

    StGB § 211 Abs. 2; StPO § 265 Abs. 1

    Eines Hinweises nach § 265 Abs. 1 StPO bedarf es nicht nur, wenn ein anderes Strafgesetz als das im Eröffnungsbeschluß genannte angewandt, sondern auch dann, wenn der Angeklagte wegen einer andersartigen Begehungsform desselben Strafgesetzes verurteilt werden soll (BGHSt 23, 95, 96).
  • BGH, 10.02.1994 - 1 ARs 2/94  

    StGB § 250, § 52; StPO § 260 Abs. 4

  • BVerfG, 08.12.2005 - 2 BvR 1769/04  
  • OLG Hamm, 10.07.2000 - 2 Ss 618/00  

    Hinweispflicht des Gerichts, Beweiswürdigung, Sachverständigengutachten, eigene

  • BayObLG, 08.04.2004 - 1St RR 56/04  

    Rechtlicher Hinweis, Fahrverbot, Entziehung der Fahrerlaubnis

  • OLG Hamm, 12.04.2005 - 3 Ss OWi 191/05  

    Fahrverbot; Verhängung; rechtlicher Hinweis; Begründung der

  • BGH, 11.03.1975 - 1 StR 51/75  
  • BGH, 08.10.1980 - 3 StR 390/80  

    Strafprozeßrecht: Rechtlicher Hinweis bei Auswechslung der Mordmerkmale

  • BGH, 15.05.1984 - 1 StR 269/84  
  • BGH, 23.07.1975 - 2 StR 142/75  
  • BGH, 27.01.1976 - 5 StR 499/75  
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