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   BGH, 20.07.1971 - 1 StR 683/70   

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BGH, 20.07.1971 - 1 StR 683/70 (https://dejure.org/1971,311)
BGH, Entscheidung vom 20.07.1971 - 1 StR 683/70 (https://dejure.org/1971,311)
BGH, Entscheidung vom 20. Juli 1971 - 1 StR 683/70 (https://dejure.org/1971,311)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Steueranspruch - Erhebung und Sicherung der Steuer - Steuerart - Blankettgesetz - Steuergesetz

Papierfundstellen

  • BGHSt 24, 178
  • NJW 1971, 2138
  • NJW 1972, 499 (Ls.)
  • MDR 1971, 939
  • DB 1971, 2111
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 03.09.1970 - 3 StR 155/69

    Arbeitgeber - Steuerhinterziehung - Vorsätzliches Unterlassen - Abgabe von

    Auszug aus BGH, 20.07.1971 - 1 StR 683/70
    Diese Frage kann für die einzelnen Steuerarten unterschiedlich zu beantworten sein (BGHSt 23, 319 [322]; vgl. RGSt 73, 106 [107]).

    § 392 AO ist insoweit ein Blankettgesetz; zu seiner Anwendung bedarf es der Ausfüllung durch steuergesetzliche Tatbestände (BGHSt 20, 177 [180]; 23, 319 [322]).

    Vielmehr genügt ein bewußtes Verschweigen der Steuerpflichtigkeit, das die alsbaldige Beitreibung erschwert oder vereitelt (BGHSt 23, 319 [323 f.]; BGH BStBl 1961 I, 495 [497]; BGH NJW 1953, 1841 Nr. 22; vgl. schon RGSt 61, 81 [84]; 63, 95 [99]).

  • BayObLG, 09.04.1970 - RReg. 4a St 231/69

    Einfuhr; Opiumgesetz; Waffengesetz; Täuschung; Zollbehörde; Abfertigungsplatz;

    Auszug aus BGH, 20.07.1971 - 1 StR 683/70
    Das gilt auch für den Anspruch auf Einfuhrumsatzsteuer (§ 21 MwStG i.V. mit §§ 1 Abs. 3, 57 ZollG) Gleichzeitig damit tritt aber der tatbestandsmäßige Erfolg der Zollverkürzung ein (so im Ergebnis BayObLGSt 1969, 152 ff; BayObLG ZfZ 1971, 117 f.; zu § 45 Abs. 1 Nr. 2 ZollG a.F. bereits BFH ZfZ 1958, 1115, 114; OLG Braunschweig NJW 1953, 760).

    Dies entspricht dem Herkommen bei der Zollwertfeststellung illegal gehandelter Waren und ist rechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BayObLG ZfZ 1971, 117, 119 f).

  • BayObLG, 30.10.1969 - RReg. 4a St 170/69

    Vollendung der Steuerhinterziehung

    Auszug aus BGH, 20.07.1971 - 1 StR 683/70
    Das gilt auch für den Anspruch auf Einfuhrumsatzsteuer (§ 21 MwStG i.V. mit §§ 1 Abs. 3, 57 ZollG) Gleichzeitig damit tritt aber der tatbestandsmäßige Erfolg der Zollverkürzung ein (so im Ergebnis BayObLGSt 1969, 152 ff; BayObLG ZfZ 1971, 117 f.; zu § 45 Abs. 1 Nr. 2 ZollG a.F. bereits BFH ZfZ 1958, 1115, 114; OLG Braunschweig NJW 1953, 760).
  • BGH, 24.06.1952 - 1 StR 316/51

    Verhältnis von Freiheitsstrafe und Ersatzfreiheitsstrafe bei ein und derselben

    Auszug aus BGH, 20.07.1971 - 1 StR 683/70
    Der Eintritt des Verkürzungserfolges ist daher zeitlich in entsprechender Weise zu bestimmen wie beim sog. Schmuggel über die grüne Grenze (vgl. BGHSt 3, 40 [44]; 5, 53 [56]; 7, 291 [292]; RGSt 71, 49 [51]).
  • BGH, 08.01.1965 - 2 StR 49/64

    Blankettgesetze - Blankettausfüllende Normen - Gesetz

    Auszug aus BGH, 20.07.1971 - 1 StR 683/70
    § 392 AO ist insoweit ein Blankettgesetz; zu seiner Anwendung bedarf es der Ausfüllung durch steuergesetzliche Tatbestände (BGHSt 20, 177 [180]; 23, 319 [322]).
  • BGH, 05.04.1955 - 1 StR 355/54
    Auszug aus BGH, 20.07.1971 - 1 StR 683/70
    Der Eintritt des Verkürzungserfolges ist daher zeitlich in entsprechender Weise zu bestimmen wie beim sog. Schmuggel über die grüne Grenze (vgl. BGHSt 3, 40 [44]; 5, 53 [56]; 7, 291 [292]; RGSt 71, 49 [51]).
  • BGH, 22.10.1953 - 4 StR 128/53
    Auszug aus BGH, 20.07.1971 - 1 StR 683/70
    Der Eintritt des Verkürzungserfolges ist daher zeitlich in entsprechender Weise zu bestimmen wie beim sog. Schmuggel über die grüne Grenze (vgl. BGHSt 3, 40 [44]; 5, 53 [56]; 7, 291 [292]; RGSt 71, 49 [51]).
  • OLG Neustadt, 30.11.1962 - Ss 185/62
    Auszug aus BGH, 20.07.1971 - 1 StR 683/70
    Die in Schrifttum (Troeger-Meyer, Steuerstrafrecht 3. Aufl. S. 216; vgl. auch Bender, Das Zoll- und Verbrauchssteuerstrafrecht Tz 66, 1; 95, 2 e und 3 b) und Rechtsprechung (vgl. OLG Neustadt NJW 1963, 550 Nr. 18) gelegentlich vertretene Auffassung, die eine Deliktsvollendung von dem Ergehen eines Zollbescheides oder der Abfertigung zum freien Verkehr abhängig macht, verkennt die blankettausfüllende Bedeutung der steuerrechtlichen Tatbestände für die strafrechtliche Bewertung nach § 392 AO ; sie trägt den unterschiedlichen zollgesetzlichen Folgen bei rechtmäßigem und pflichtwidrigem Verhalten nicht hinreichend Rechnung.
  • BGH, 24.09.1953 - 4 StR 249/53
    Auszug aus BGH, 20.07.1971 - 1 StR 683/70
    Vielmehr genügt ein bewußtes Verschweigen der Steuerpflichtigkeit, das die alsbaldige Beitreibung erschwert oder vereitelt (BGHSt 23, 319 [323 f.]; BGH BStBl 1961 I, 495 [497]; BGH NJW 1953, 1841 Nr. 22; vgl. schon RGSt 61, 81 [84]; 63, 95 [99]).
  • RG, 24.02.1939 - 1 D 20/39

    Ist bei Schlachtsteuerhinterziehungen auf Einziehung von Beförderungsmitteln zu

    Auszug aus BGH, 20.07.1971 - 1 StR 683/70
    Diese Frage kann für die einzelnen Steuerarten unterschiedlich zu beantworten sein (BGHSt 23, 319 [322]; vgl. RGSt 73, 106 [107]).
  • RG, 14.12.1926 - I 313/26

    1 a. Genügt zur Verurteilung wegen Lohnsteuerhinterziehung der Nachweis, daß der

  • RG, 08.02.1937 - 5 D 826/36

    1. Zum Begriffe des Bandenschmuggels. 2. Wann sind bei der Steuerhehlerei die

  • RG, 21.03.1929 - II 854/28

    1. Über die Fortgeltung der Strafvorschriften von Art. IV § 6 des Gesetzes über

  • BGH, 10.04.1973 - 1 StR 523/72

    Berufung von Schöffen für eine vorübergehend gebildete Hilfskammer -

    Rechtlich einwandfrei ist zwar, daß der Tatrichter die hinterzogenen Abgaben überhaupt herangezogen hat; das Merkmal der Steuerverkürzung erfordert keinen Schaden, keine tatsächliche Minderung von Steuereinnahmen (BGHSt 24, 178, 181).

    Ebensowenig ist zu beanstanden, daß der Berechnung des Zollwertes der Schwarzmarktpreis für Haschisch mittelguter Qualität in den gehandelten Mengen zugrunde gelegt worden ist (vgl. BGH NJW 1971, 2138, 2141; BayObLGSt 1970, 78, 82/83 = ZfZ 1971, 117, 119 f).

    Indischer Hanf ist jedoch unter die Tarifnummer 12.07 einzuordnen (vgl. BGHSt 24, 178, 180; BGH, Urteil vom 23. Januar 1973 - 1 StR 502/72).

  • BayObLG, 14.03.2002 - 4St RR 8/02

    Begriff der Finanzbehörden - Kenntnisstand bei Steuerfestsetzung

    Falls es überhaupt auf die Kenntnis der Finanzbehörden ankommen sollte, muss nach Ansicht des Bundesgerichtshofs der für die Steuerfestsetzung zuständige Beamte des Finanzamts über die positive Kenntnis aller Tatsachen verfügen, die für eine zutreffende Steuerfestsetzung erforderlich sind (vgl. etwa BGH wistra 2001, 263; BStBl II 1999, 854; BGHSt 37, 266; BGH wistra 1989, 29; BGHSt 34, 272; 24, 178).
  • BGH, 22.02.1973 - 1 StR 606/72

    Unerlaubte Einfuhr - Gestellpflicht - Überwachung durch die Zollstelle -

    Die vom Auftraggeber des Angeklagten begangene Steuerhinterziehung war aus den Gründen, die in BGHSt 24, 178 [181] dargelegt sind, mit der pflichtwidrigen Unterlassung einer ordnungsgemäßen Gestellung durch den Angeklagten vollendet.

    Wie beim Steuervergehen wird die Pflichtverletzung nicht erst durch die wahrheitswidrigen Angaben des Täters bei der zollamtlichen Befragung begründet (vgl. dazu BGHSt 24, 178, 181).

  • BGH, 21.11.1972 - 1 StR 511/72

    Vorsätzliche Verletzung der Gestellungspflicht - Erforderlichkeit eines

    Damit ist die Steuerhinterziehung rechtlich vollendet (BGHSt 24, 178, 181) [BGH 20.07.1971 - 1 StR 683/70].

    Rohopium und Haschisch (Harzzubereitung aus indischem Hanf) unterliegen unabhängig von der Verbotswidrigkeit der Einfuhr einer Einfuhrumsatzsteuer von 11 % dagegen ist die Ware zollfrei (VO [EWG] Nr. 1/71 vom 17. Dezember 1970 zur Änderung der VO [EWG] Nr. 950/68 über den Gemeinsamen Zolltarif - ABl Nr. L 1; vgl. BGHSt 24, 178, 180) [BGH 20.07.1971 - 1 StR 683/70].

  • BGH, 28.09.1971 - 1 StR 261/71

    Sicherungsübereignung - Übereignung zur Sicherung - Einziehung

    Im übrigen hat der beschließende Senat in seinem Urteil vom 20. Juli 1971 (1 StR 683/70 - zum Abdruck in BGHSt bestimmt) die Frage im Sinne des vorlegenden Gerichts entschieden.
  • BGH, 24.09.1986 - 3 StR 348/86

    Bankrott als mitbestrafte Nachtat der Steuerhinterziehung - Voraussetzungen für

    Der vom Angeklagten herbeigeführte tatbestandliche Schaden liegt in den auf seinen wahrheitswidrigen Angaben beruhenden unrichtigen Steuerfestsetzungen (vgl. BGHSt 24, 178, 181) [BGH 20.07.1971 - 1 StR 683/70].
  • BGH, 04.07.1973 - 3 StR 15/73

    Schmuggel von Pflanzenteilchen der "cannabis sativa" - Subsidiarität des

    Außerdem hätte ein 1, 5 %iger Zoll gezahlt werden müssen (vgl. BGHSt 24, 178, 180).
  • BGH, 11.04.1972 - 1 StR 45/72

    Anwendungsbereich von § 392 Abgabenordnung (AbgO) - Zum Zwecke der Täuschung

    Der Steueranspruch aber ist das Schutzobjekt der Steuerstraftatbestände (RGSt 59, 258, 262; BGHSt 23, 319, 322 [BGH 03.09.1970 - 3 StR 155/69]; 24, 178, 180) [BGH 20.07.1971 - 1 StR 683/70].
  • OLG Oldenburg, 11.12.1973 - 1 Ss 307/73

    Grenzabfertigung im Zuge; Zone; Unzulässige Einfuhr von Betäubungsmitteln;

    Das Schöffengericht ist ohne Rechtsirrtum schließlich davon ausgegangen, daß eine Zollschuld sowohl für LSD wie für Haschisch entstanden war, auch wenn für Haschisch ein absolutes Einfuhrverbot bestand (BGHSt 24, 178), und daß der Angeklagte sich in Tateinheit mit der Einfuhr der Betäubungsmittel einer vorsätzlichen Steuerverkürzung schuldig gemacht hat.
  • BGH, 23.01.1973 - 1 StR 502/72

    Annahme einer gemeinschaftlichen gewerbsmäßigen Steuerhehlerei - Verschaffung

    Mischungen aus Harz und Pflanzenteilen, wie sie das Schwurgericht im Falle 3 festgestellt hat, fallen unter Berücksichtigung der allgemeinen Tarifierungsvorschriften der Verordnung (EWG) Nr. 950/68 (Titel I A 2, 3 c) ebenso wie die Pflanzenteile selbst unter die Tarifnummer 12.07 K (vgl. BGHSt 24, 178, 180).
  • BGH, 19.06.1973 - 1 StR 16/73

    Strafbarkeit wegen Hehlerei, wegen fortgesetzter Urkundenfälschung, wegen

  • BGH, 05.12.1972 - 1 StR 382/72

    Bestimmung der Beschaffenheit von "Haschisch"

  • BGH, 02.07.1974 - 1 StR 130/74

    Verbot der Doppelverwertung eines Tatbestandsmerkmals - Bemessung der Geldstrafe

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