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   BGH, 22.09.1971 - 3 StR 146/71   

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https://dejure.org/1971,563
BGH, 22.09.1971 - 3 StR 146/71 (https://dejure.org/1971,563)
BGH, Entscheidung vom 22.09.1971 - 3 StR 146/71 (https://dejure.org/1971,563)
BGH, Entscheidung vom 22. September 1971 - 3 StR 146/71 (https://dejure.org/1971,563)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Annahme einer fahrlässigen Herbeiführung eines schweren Erfolgs eines erfolgsqualifizierten Delikts - Vorhersehbarkeit des schweren Erfolges im Rahmen einer Körperverletzung mit Todesfolge - Rüge der Verletzung des sachlichen Strafrechts durch ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB (1971) §§ 56, 226

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHSt 24, 213
  • NJW 1972, 217
  • NJW 1972, 694 (Ls.)
  • MDR 1972, 157
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 15.11.1951 - 3 StR 821/51
    Auszug aus BGH, 22.09.1971 - 3 StR 146/71
    Gerade die Falle der rauschbedingten Unzurechnungsfähigkeit oder verminderten Zurechnungsfähigkeit liegen meist so, daß der Täter die tatsächliche und rechtliche Tragweite seines Handelns überschaut, jedoch infolge des Rausches nicht mehr über das erforderliche Hemmungsvermögen verfügt (vgl. BGHSt 1, 384, 385).
  • BGH, 26.10.1965 - 5 StR 405/65

    Anspruch eines Prozessbeteiligten auf wörtliche Aufnahme einer Aussage in die

    Auszug aus BGH, 22.09.1971 - 3 StR 146/71
    Auch nach der Neufassung des § 273 Abs. 2 StPO hat das Revisionsgericht nicht zu prüfen, ob die Urteilsgründe mit dem übereinstimmen, was die Sitzungsniederschrift über den Inhalt von Zeugenaussagen angibt (BGH NJW 1966, 63 [BGH 26.10.1965 - 5 StR 405/65] Nr. 22).
  • BGH, 15.11.2007 - 4 StR 453/07

    Gefährliche Körperverletzung (das Leben gefährdenden Behandlung);

    Dies gilt insbesondere dann, wenn das Tatopfer - wie hier - infolge übermäßigen Alkoholkonsums körperlich beeinträchtigt ist und dies für den Täter, was hier nach den Feststellungen jedenfalls nahe liegt, erkennbar war (vgl. BGHSt 24, 213, 217; BGH NStZ 2001, 143, 145).
  • BGH, 28.03.2001 - 3 StR 532/00

    Körperverletzung mit Todesfolge (Hirnblutung nach Angriff); Hinterlistiger

    Da der Täter schon durch die schuldhafte Verwirklichung eines der Grunddelikte der §§ 223 bis 226 StGB stets objektiv und subjektiv pflichtwidrig handelt, ist dabei alleiniges Merkmal der Fahrlässigkeit hinsichtlich der qualifizierenden Tatfolge die Vorhersehbarkeit des Todes des Opfers (BGHSt 24, 213, 215; BGH NStZ 1982, 27, weitergehend Horn in SK-StGB 44. Lfg.

    Die Annahme, der Täter habe möglicherweise dennoch die schweren Folgen seines Tuns alkoholbedingt nicht voraussehen können und müssen, bedarf daher näherer Begründung (vgl. auch BGHSt 24, 213, 215).

  • BGH, 17.10.1996 - 4 StR 343/96

    Zusammenschlagen bis zur Bewusstlosigkeit eines Diskobesuchers von zwei

    Bei der Körperverletzung mit Todesfolge ist die Vorhersehbarkeit des tödlichen Erfolges das alleinige Merkmal der Fahrlässigkeit (BGHSt 24, 213, 215; BGH NStZ 1982, 27; 1984, 328, 329).
  • BGH, 15.09.1981 - 5 StR 407/81

    Abhängigmachen einer Anwendung des § 226 Strafgesetzbuch (StGB) von eigenhändigen

    Bei der Körperverletzung mit Todesfolge ist die Vorhersehbarkeit des schweren Erfolgs das alleinige Merkmal der Fahrlässigkeit (BGHSt 24, 213).
  • BGH, 11.05.1988 - 3 StR 110/88

    Vorhersehbarkeit eines Reflextodes im Fall einer Körperverletzung mit Todesfolge

    Hinzukommen muß, daß der Angeklagte - unter Berücksichtigung seiner Alkoholisierung (vgl. BGH bei Dallinger MDR 1973, 18) - bei den Schlägen vorhersehen konnte, daß seine Handlung den Tod des Opfers nach sich ziehen werde (vgl. BGHSt 32, 96, 101 [BGH 28.09.1983 - 3 StR 280/83]; 24, 213, 216/217).
  • BGH, 15.07.1975 - 1 StR 120/75

    Strafbarkeit wegen Körperverletzung mit Todesfolge - Anforderungen an die Rüge

    Die Vorhersehbarkeit des schweren Erfolges ist dabei das entscheidende Merkmal (BGHSt 24, 213).
  • BGH, 09.08.1972 - 2 StR 232/72

    Voraussehbarkeit des Todeserfolges bei beeinträchtigter körperliche Verfassung

    Es hätte prüfen müssen, ob dem Angeklagten nicht auch daraus ein Fahrlässigkeitsvorwurf hinsichtlich des Todeserfolges zu machen ist, daß er seine schweren Mißhandlungen gegen einen durch Schlafmittel in seiner Widerstandskraft geschwächten Körper richtete (vgl. für den Fall, daß die körperliche Verfassung des Opfers durch Alkohol beeinträchtigt war, BGH NJW 1972, 217 [BGH 22.09.1971 - 3 StR 146/71]).
  • LG Paderborn, 27.11.2007 - 1 KLs 61/07
    Bei der Körperverletzung mit Todesfolge ist die Vorhersehbarkeit des tödlichen Erfolges das alleinige Merkmal der Fahrlässigkeit (BGHSt 24, 213, 215; BGH NStZ 1982, 27; 1984, 328, 329).
  • BGH, 18.02.1981 - 2 StR 386/80

    Verminderung der Hemmungsfähigkeit, aber nicht der Einsichtsfähigkeit -

    Den Täter einer Körperverletzung mit Todesfolge aber, der die Einsicht in das Unerlaubte der Tat hat und nur in seiner Steuerungsfähigkeit beeinträchtigt ist, wird in der Regel der Vorwurf treffen, er hätte auch den schweren Erfolg voraussehen können und müssen (BGHSt 24, 213, 215).
  • BGH, 06.04.1978 - 4 StR 132/78

    Tatbestandsirrtum bei Glaube an das Recht auf die erstrebte Bereicherung

    Wird er festgestellt, käme nur eine tateinheitliche Verurteilung des Angeklagten W. wegen versuchter Nötigung und Körperverletzung mit Todesfolge (vgl. dazu BGHSt 24, 213) in Betracht.
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