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   BGH, 18.11.1971 - 4 StR 435/71   

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BGH, 18.11.1971 - 4 StR 435/71 (https://dejure.org/1971,205)
BGH, Entscheidung vom 18.11.1971 - 4 StR 435/71 (https://dejure.org/1971,205)
BGH, Entscheidung vom 18. November 1971 - 4 StR 435/71 (https://dejure.org/1971,205)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Zweimalige Verurteilung des Täter wegen vorsätzlicher Straftaten zu einer Freiheitsstrafe von jeweils mindestens einem Jahr - Verurteilung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe - Vortaten als Symptomtaten für den verbrecherischen Hang des Täters - Voraussetzungen des § 42 e Abs. 1 ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 42 e

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 24, 243
  • NJW 1972, 296
  • MDR 1972, 250
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.05.1971 - 4 StR 100/71

    Einhaltung des Verbots der Schlechterstellung - Überprüfung der Anordnung der

    Auszug aus BGH, 18.11.1971 - 4 StR 435/71
    Diese Vortaten müssen symptomatisch sein für den verbrecherischen Hang des Täters; in ihnen muß sich dieser Hang zu erheblichen Straftaten bereits kundgetan haben (BGHSt 21, 263; BGH NJW 1971, 1322, 1323 = BGHSt 24, 153 [BGH 18.05.1971 - 4 StR 100/71]; BGH, Urteil vom 28. Februar 1961 - 1 StR 633/60 -).
  • BGH, 28.02.1961 - 1 StR 633/60

    Verurteilung wegen schwerer Unzucht - Verurteilung als gefährlicher

    Auszug aus BGH, 18.11.1971 - 4 StR 435/71
    Diese Vortaten müssen symptomatisch sein für den verbrecherischen Hang des Täters; in ihnen muß sich dieser Hang zu erheblichen Straftaten bereits kundgetan haben (BGHSt 21, 263; BGH NJW 1971, 1322, 1323 = BGHSt 24, 153 [BGH 18.05.1971 - 4 StR 100/71]; BGH, Urteil vom 28. Februar 1961 - 1 StR 633/60 -).
  • BGH, 20.06.1967 - 5 StR 264/67
    Auszug aus BGH, 18.11.1971 - 4 StR 435/71
    Diese Vortaten müssen symptomatisch sein für den verbrecherischen Hang des Täters; in ihnen muß sich dieser Hang zu erheblichen Straftaten bereits kundgetan haben (BGHSt 21, 263; BGH NJW 1971, 1322, 1323 = BGHSt 24, 153 [BGH 18.05.1971 - 4 StR 100/71]; BGH, Urteil vom 28. Februar 1961 - 1 StR 633/60 -).
  • BGH, 30.05.1972 - 1 StR 117/72

    Strafbarkeit wegen gemeinschaftlichen Raubs und wegen gemeinschaftlichen schweren

    Daraus kann nichts dafür hergeleitet werden, daß nach Abs. 1 Nr. 1 bei einer Vorverurteilung auf die Höhe der Gesamtstrafe abzustellen ist (BGHSt 24, 243, 247) [BGH 18.11.1971 - 4 StR 435/71].

    Schließlich gibt auch die Bezugnahme des § 42 e Abs. 3 auf § 17 Abs. 3 StGB entgegen einer im Schrifttum geäußerten Ansicht (Dreher a.a.O.) nichts her, denn dort ist lediglich festgelegt, daß die Verurteilung zu Gesamtstrafe als eine einzige Verurteilung gilt (BGHSt 24, 243, 247) [BGH 18.11.1971 - 4 StR 435/71].

    Aus dem Gesamtinhalt des § 42 e StGB ergibt sich, was auch durch die Entstehungsgeschichte der Vorschrift bestätigt wird (BGHSt 24, 243, 246 f. [BGH 18.11.1971 - 4 StR 435/71] mit Nachweisen), daß bei der Vorverurteilung eines Täters zu einer Gesamtfreiheitsstrafe nach Abs. 1 Nr. 1 entscheidend ist, ob eine der Einzelstrafen die Höhe von mindestens einem Jahr erreicht.

    Aus diesem Grunde sollte bei der die Sicherungsverwahrung auslösenden Verurteilung auf die Einzelstrafen und nicht auf eine etwaige Gesamtstrafe abgestellt werden, weil deren Höhe über die Schwere der ihr zugrunde liegenden Einzeltaten oft nichts aussagt (BGHSt 24, 243, 245 [BGH 18.11.1971 - 4 StR 435/71]; BGH NJW 1972, 834 Nr. 21).

    Es wäre vom Sinn und Zweck des Gesetzes her nicht gerechtfertigt, insoweit die Höhe einer Gesamtstrafe maßgebend sein zu lassen, also das Gewicht nicht auf die Schwere der einzelnen Straftaten, sondern mehr auf die Anzahl der in einem Verfahren abgeurteilten Straftaten zu legen (BGHSt 24, 243, 245 f [BGH 18.11.1971 - 4 StR 435/71]; vgl. auch Lackner/Maassen a.a.O.; Horstkotte JZ 1970, 152, 155; Koffka JR 1971, 427, 428).

  • BGH, 06.02.2004 - 2 StR 266/03

    Exhibitionismus; Sicherungsverwahrung; Gefahr erheblicher Straftaten;

    Mit den Anforderungen an die Höhe der für die Vortaten verhängten Strafen wollte der Gesetzgeber dem Anliegen Rechnung tragen, daß die Sicherungsverwahrung nur gegen Personen angeordnet wird, die durch Straftaten von einem gewissen Gewicht gezeigt haben, daß sie für die Allgemeinheit gefährlich sind (BGHSt 34, 321, 323; 24, 243; 24, 345, 347).
  • BGH, 10.08.1995 - 4 StR 432/95

    Tatbestand der Brandstiftung (Begriff des "Magazins"); Zerstörung von Bauwerken

    Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat hinsichtlich der Anordnung der Maßregel darauf hin, daß in einem Fall, in dem sich sowohl die früheren als auch die jetzt abzuurteilenden Straftaten jeweils gegen äußerst unterschiedliche Rechtsgüter gerichtet haben (Raubtaten, Sexualstraftaten; jetzt Brandstiftungen), eine besonders eingehende Gesamtwürdigung erforderlich ist (BGHSt 24, 243, 244), die sich gerade mit der Verschiedenartigkeit der Delikte ausführlich auseinandersetzt (vgl. Hanack aaO Rdn. 163 ff).
  • BGH, 02.04.1987 - 4 StR 27/87

    Verurteilung zu einer Gesamtstrafe

    Trotz der eingehenden Kritik, die das angefochtene Urteil unter Berufung auf Dreher (MDR 1972, 826) an der Rechtsprechung (BGHSt 24, 243; 24, 345, 347) übt, hält der Senat daran fest, daß Voraussetzung der Sicherungsverwahrung nach § 66 Abs. 1 StGB zwei verschiedene Vorverurteilungen zu Einzelstrafen von mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe sind.

    In den Beratungen des Sonderausschusses für die Strafrechtsreform vertrat das Bundesministerium der Justiz die Auffassung, welche sodann Grundlage der Rechtsprechung wurde; Einwände erhoben sich dagegen nicht (BGHSt 24, 243, 246; Beyer NJW 1971, 1597; Horstkotte JZ 1970, 152, 155 Fn. 62; dagegen Dreher MDR 1972, 826, 827).

  • BGH, 27.05.1975 - 5 StR 115/75

    Voraussetzungen für die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung bei

    Bei einer Vorverurteilung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe wird in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs jedoch verlangt, daß wenigstens eine der Einzelfreiheitsstrafen die Höhe von mindestens einem Jahr erreicht (BGHSt 24, 243; BGH NJW 1972, 1869).

    Durch die Neufassung der Vorschriften über die Anordnung der Sicherungsverwahrung sollte erreicht werden, daß die Anwendung dieser Maßregel auf Fälle wirklich schwerer Kriminalität beschränkt und ihr Charakter als äußerstes Mittel der Strafrechtspflege herausgehoben wird (BGHSt 24, 243, 245).

  • BGH, 18.05.1972 - 4 StR 11/72

    Erfüllung der Voraussetzungen des § 42 e Abs. 1 Nr. 1 des Strafgesetzbuches

    Eine Verurteilung zu einer Gesamtstrafe erfüllt auch dann nicht die Voraussetzungen des § 42 e Abs. 1 Nr. 1 StGB, wenn zwar alle oder mehrere ihr zugrunde liegenden Taten als Symptomtaten zu werten sind, jedoch für keine von ihnen eine Einzelstrafe von mindestens einem Jahr festgesetzt worden ist (im Anschluß an BGHSt 24, 243).

    Der Senat hat in BGHSt 24, 243 (NJW 1972, 296) entschieden, daß eine Verurteilung zu einer Gesamtstrafe von mindestens einem Jahr jedenfalls dann nicht die Voraussetzungen des § 42 e Abs. 1 Nr. 1 StGB erfüllt, wenn nur eine der zugrunde liegenden Taten als Symptomtat zu werden ist, für diese aber eine Einzelstrafe von weniger als einem Jahr festgesetzt worden ist.

  • BGH, 23.02.1994 - 3 StR 679/93

    Hangtäter - Verschiedenartige Delikte

    Diese Wertungen und Prognosen werden durch die getroffenen Feststellungen gedeckt; auch verschiedenartige Delikte können unter der hier festgestellten Voraussetzung, daß sie in einem gleichgearteten Verhältnis zur Täterpersönlichkeit stehen, Folge eines in ihnen gleichermaßen wirksam werdenden "Hanges" sein (vgl. BGHSt 24, 243, 244; 16, 296, 297; BGH bei Holtz MDR 1987, 445; BGH, Urteil vom 18. November 1975 - 1 StR 658/75).
  • BGH, 06.06.2002 - 3 StR 113/02

    Sicherungsverwahrung; Beschränkung der Revision; Hang zu erheblichen Straftaten

    a) Das Landgericht vermag sich nicht davon zu überzeugen, daß es sich bei der vom Angeklagten im Jahre 1986 begangenen Betäubungsmittelstraftat (Freiheitsstrafe von vier Jahren sechs Monaten durch Urteil des Landgerichts Mönchengladbach vom 28. April 1987), der Raubtat von April 1989 (Freiheitsstrafe von sieben Jahren durch Urteil des Landgerichts Mönchengladbach vom 3. September 1990) sowie den beiden nunmehr abgeurteilten Verbrechen nach dem BtMG um Taten handelt, die für einen Hang des Angeklagten zur Begehung von Straftaten exemplarisch sind (vgl. hierzu BGHSt 21, 263 ff.; 24, 153, 156; 24, 243, 244; BGH NStZ 1984, 309).
  • BGH, 12.12.2002 - 4 StR 343/02

    Sicherungsverwahrung (Hang; verschiedenartige Symptomtaten; eingewurzelte Neigung

    Es hat sich nicht davon zu überzeugen vermocht, daß es sich bei dem im Jahre 1986 begangenen Meineid, dem Tötungsdelikt vom März 1990 und den nunmehr abgeurteilten Sexualstraftaten um Taten handelt, die für einen Hang des Angeklagten zur Begehung von Straftaten exemplarisch sind (vgl. hierzu BGHSt 21, 263 ff.; 24, 153, 156; 24, 243, 244; BGH NStZ 1984, 309).
  • OLG Düsseldorf, 28.11.2002 - 3 Ws 411/02

    Eintritt der Führungsaufsicht nach vollständiger Verbüßung einer

    Entscheidend für das Erfordernis einer zweijährigen Einzelstrafe ist hier vielmehr die Intensität des mit der Sicherungsverwahrung verbundenen Eingriffs in die Rechte des Angeklagten (vgl. BGHSt 24, 243 [245]).
  • BGH, 16.10.1990 - 5 StR 406/90

    Formelle Voraussetzungen der Feststellungen zur Anordnung einer

  • BGH, 23.07.1974 - 1 StR 264/74

    Stützen von Feststellungen auf uneidliche Zeugenaussagen - Steigerung der

  • BGH, 04.08.1994 - 4 StR 336/94

    Anforderungen an die Begründung für die Anordnung einer Sicherungsverwahrung

  • BGH, 11.12.1986 - 4 StR 657/86

    FormelleVoraussetzungen für die Anordnung der Sicherungsverwahrung - Anforderung

  • BGH, 09.04.1981 - 1 StR 122/81

    Anordnung der Sicherungsverwahrung - Voraussetzungen - Voraussetzungen für die

  • BGH, 16.07.1975 - 2 StR 264/75

    Möglichkeit eines tateinheitlichen Zusammentreffens von Notzucht mit Todesfolge

  • BGH, 10.11.1987 - 1 StR 537/87

    Formelle Voraussetzungen für die Anordnung einer Sicherheitsverwahrung -

  • BGH, 20.03.1980 - 2 StR 38/80

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung von Verfahrensbeschwerden

  • BGH, 04.09.1979 - 5 StR 514/79

    Anordnung der Sicherungsverwahrung

  • BGH, 13.06.1978 - 1 StR 167/78

    Annahme eines Verstoßes gegen die Aufklärungspflicht wegen fehlender Hinzuziehung

  • BGH, 29.07.1993 - 4 StR 376/93

    Anordnung der Unterbringung aufgrund einer Gesamtstrafenbildung

  • BGH, 25.10.1983 - 5 StR 729/83

    Strafbarkeit wegen Diebstahl - Revision aufgrund fehlender ausreichender

  • BGH, 26.02.1980 - 1 StR 7/80

    Formelle Voraussetzungen der Anordnung der Sicherungsverwahrung

  • BGH, 22.01.1980 - 5 StR 752/79

    Anforderungen an eine ausreichende gerichtliche Darlegung der formellen

  • BGH, 18.05.1977 - 3 StR 121/77

    Aufhebung einer Sicherungsverwahrung im Revisionsverfahren - Voraussetzungen der

  • BGH, 19.10.1976 - 5 StR 548/76

    Voraussetzungen für die Anordnung einer Sicherungsverwahrung - Anforderungen an

  • BGH, 25.03.1975 - 1 StR 63/75

    Voraussetzungen der Anordnung der Sicherungsverwahrung bei Jugendhaft -

  • BGH, 03.09.1974 - 1 StR 279/74

    Sexuelle Nötigung und sexueller Missbrauch von Kindern - Anordnung der

  • BGH, 06.06.1973 - 3 StR 271/72

    Anordnung einer Sicherungsverwahrung

  • BGH, 09.05.1973 - 3 StR 389/72

    Zeugenvereidigung und Verdacht der Tatbeteiligung - Verletzung der gerichtlichen

  • BGH, 21.06.1972 - 3 StR 132/72

    Anforderungen an das Vorliegen einer fortgesetzten Straftat - Erfordernis eines

  • BGH, 13.07.1972 - 4 StR 250/72

    Verurteilung wegen Betruges in Tateinheit mit Urkundenfälschung - Verwertung

  • BGH, 14.06.1972 - 2 StR 129/72

    Strafmilderung im Zusammenhang mit dem Tatbestand der Notzucht

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