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   BGH, 18.11.1971 - 1 StR 302/71   

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BGH, 18.11.1971 - 1 StR 302/71 (https://dejure.org/1971,654)
BGH, Entscheidung vom 18.11.1971 - 1 StR 302/71 (https://dejure.org/1971,654)
BGH, Entscheidung vom 18. November 1971 - 1 StR 302/71 (https://dejure.org/1971,654)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Nötigung - Strafbarkeit wegen einer Beamtennötigung nach altem Recht - Vorliegen eines Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Nötigung gegenüber Amtsträgern

Papierfundstellen

  • BGHSt 24, 262
  • NJW 1972, 262
  • MDR 1972, 251
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 14.01.1964 - 1 StR 246/63

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Strafverfolgung eines Täters wegen einer

    Auszug aus BGH, 18.11.1971 - 1 StR 302/71
    In Übereinstimmung damit hat der 1. Strafsenat trotz Gesetzeseinheit eine Bestrafung wegen der allgemeinen Urkundenstraftat für zulässig erachtet, weil der Verfolgung wegen Urkundenfälschung im Amt das Verfahrenshindernis der Auslieferungsbeschränkung entgegenstand (BGHSt 19, 188, 190) [BGH 14.01.1964 - 1 StR 246/63].

    Maßgeblich ist womit einmal, ob der innere Zusammenhang der miteinander konkurrierenden Bestimmungen die Heranziehung der nachgeordneten Vorschrift ausschließt (z.B. bei Privilegierung des Täters durch den Primärtatbestand) und ferner, ob von dem einschlägigen Strafhinderungsgrund und seinem Zweck her gesehen einer Anwendung des allgemeinen Gesetzes Bedenken entgegenstehen (vgl. BGHSt 19, 188, 190 [BGH 14.01.1964 - 1 StR 246/63]; Geerds a.a.O. S. 170 ff).

  • BGH, 26.05.1964 - 5 StR 136/64
    Auszug aus BGH, 18.11.1971 - 1 StR 302/71
    Auch der 5. Strafsenat, auf dessen Entscheidung sich das vorlegende Gericht für seine Rechtsauffassung zu Unrecht beruft, hat in dem Fall einer mangels Strafantrags ausgeschlossenen Bestrafung nach § 236 a.F. StGB (§§ 237, 238 n.F. StGB) eine Strafverfolgung wegen der - in Gesetzeseinheit stehenden - Vorschrift des § 240 StGB gerade mit dem Hinweis auf den Sinn des Antragserfordernisses beim Tatbestand der Entführung verneint (BGHSt 19, 320 f).
  • BGH, 24.04.1951 - 1 StR 101/51
    Auszug aus BGH, 18.11.1971 - 1 StR 302/71
    Der Bundesgerichtshof hat in sachlich-rechtlicher Hinsicht mehrfach entschieden, daß die Straflosigkeit eines Versuchs wegen freiwilligen Rücktritts (Strafaufhebungsgrund) die Bestrafung aus einem anderen, zu der Strafdrohung gegen die Versuchstat in Gesetzeseinheit stehenden Strafgesetz nicht hindert, wenn der Täter die Zuwiderhandlungen gegen das andere Gesetz vollendet hat und sich, im Einzelfall nicht aus dem Zusammenhang der Bestimmungen etwas anderes ergibt (BGHSt 1, 152, 156 [BGH 24.04.1951 - 1 StR 101/51]; 7, 296, 300 [BGH 14.04.1955 - 4 StR 16/55]; 17, 1, 2) [BGH 07.11.1961 - 1 StR 407/61].
  • BVerfG, 22.04.1953 - 1 BvL 18/52

    Straffreiheitsgesetz

    Auszug aus BGH, 18.11.1971 - 1 StR 302/71
    Eine Amnestie ist Strafaufhebungsgrund und Verfahrenshindernis zugleich (BGHSt 34, 136 [BGH 17.07.1986 - 4 StR 543/85]; 4, 287, 289 [BGH 25.06.1953 - 3 StR 608/51]; BVerfGE 2, 213, 221) [BVerfG 22.04.1953 - 1 BvL 18/52].
  • BGH, 25.06.1953 - 3 StR 608/51

    Verurteilung oder Einstellung des Verfahrens trotz vollständig durchgeführter

    Auszug aus BGH, 18.11.1971 - 1 StR 302/71
    Eine Amnestie ist Strafaufhebungsgrund und Verfahrenshindernis zugleich (BGHSt 34, 136 [BGH 17.07.1986 - 4 StR 543/85]; 4, 287, 289 [BGH 25.06.1953 - 3 StR 608/51]; BVerfGE 2, 213, 221) [BVerfG 22.04.1953 - 1 BvL 18/52].
  • BGH, 14.04.1955 - 4 StR 16/55

    gutes Zureden des Opfers - § 177 StGB, § 24 StGB, 'Aufgabe', Rücktrittsmotiv

    Auszug aus BGH, 18.11.1971 - 1 StR 302/71
    Der Bundesgerichtshof hat in sachlich-rechtlicher Hinsicht mehrfach entschieden, daß die Straflosigkeit eines Versuchs wegen freiwilligen Rücktritts (Strafaufhebungsgrund) die Bestrafung aus einem anderen, zu der Strafdrohung gegen die Versuchstat in Gesetzeseinheit stehenden Strafgesetz nicht hindert, wenn der Täter die Zuwiderhandlungen gegen das andere Gesetz vollendet hat und sich, im Einzelfall nicht aus dem Zusammenhang der Bestimmungen etwas anderes ergibt (BGHSt 1, 152, 156 [BGH 24.04.1951 - 1 StR 101/51]; 7, 296, 300 [BGH 14.04.1955 - 4 StR 16/55]; 17, 1, 2) [BGH 07.11.1961 - 1 StR 407/61].
  • BGH, 07.11.1961 - 1 StR 407/61

    Gewaltsame Vornahme unzüchtiger Handlungen trotz freiwilligen Rücktritts vom

    Auszug aus BGH, 18.11.1971 - 1 StR 302/71
    Der Bundesgerichtshof hat in sachlich-rechtlicher Hinsicht mehrfach entschieden, daß die Straflosigkeit eines Versuchs wegen freiwilligen Rücktritts (Strafaufhebungsgrund) die Bestrafung aus einem anderen, zu der Strafdrohung gegen die Versuchstat in Gesetzeseinheit stehenden Strafgesetz nicht hindert, wenn der Täter die Zuwiderhandlungen gegen das andere Gesetz vollendet hat und sich, im Einzelfall nicht aus dem Zusammenhang der Bestimmungen etwas anderes ergibt (BGHSt 1, 152, 156 [BGH 24.04.1951 - 1 StR 101/51]; 7, 296, 300 [BGH 14.04.1955 - 4 StR 16/55]; 17, 1, 2) [BGH 07.11.1961 - 1 StR 407/61].
  • BGH, 17.07.1986 - 4 StR 543/85

    Absolute Fahruntüchtigkeit eines Radfahrers

    Auszug aus BGH, 18.11.1971 - 1 StR 302/71
    Eine Amnestie ist Strafaufhebungsgrund und Verfahrenshindernis zugleich (BGHSt 34, 136 [BGH 17.07.1986 - 4 StR 543/85]; 4, 287, 289 [BGH 25.06.1953 - 3 StR 608/51]; BVerfGE 2, 213, 221) [BVerfG 22.04.1953 - 1 BvL 18/52].
  • Drs-Bund, 11.03.1970 - BT-Drs VI/502
    Auszug aus BGH, 18.11.1971 - 1 StR 302/71
    Die Aufhebung der Vorschrift über die Beamtennötigung durch das 3. StrRG beruht gerade auf der Überlegung des Gesetzgebers, daß der allgemeine Nötigungstatbestand auch insoweit einen ausreichenden Schutz gewährt (vgl. Schriftlicher Bericht des Sonderausschusses für die Strafrechtsreform BT-Drucksache VI/502 S. 4; Initiativgesetzentwurf BT-Drucksache VI/139 S. 4).
  • BGH, 11.12.2003 - 3 StR 120/03

    Privilegierung (privilegierende Spezialität; Verabreichen von Betäubungsmitteln;

    Ob die speziellere Vorschrift den Täter begünstigen soll, ist anhand des Zwecks dieser Vorschrift, des inneren Zusammenhangs der miteinander konkurrierenden Bestimmungen und des Willens des Gesetzgebers zu prüfen (BGHSt 19, 188, 190; 24, 262, 266; Rissing-van Saan aaO).
  • BGH, 10.11.2022 - 5 StR 283/22

    Fälschung von Corona-Impfbescheinigungen auch nach altem Recht strafbar

    Ob die speziellere Vorschrift den Täter begünstigen soll, ist anhand des Zwecks dieser Vorschrift, des inneren Zusammenhangs der miteinander konkurrierenden Bestimmungen und des Willens des Gesetzgebers zu prüfen (BGH, Urteil vom 11. Dezember 2003 - 3 StR 120/03, BGHSt 49, 34, 37; Beschluss vom 18. November 1971 - 1 StR 302/71, BGHSt 24, 262, 264).
  • BGH, 15.10.1981 - 4 StR 461/81

    Verhältnis der versuchten Freiheitsberaubung zur versuchten Nötigung -

    Etwas anderes gilt nur, wenn der Täter durch die Spezialvorschrift privilegiert werden soll - wie z.B. durch § 113 StGB gegenüber § 240 StGB - denn er würde sonst beim (straflosen) Versuch des speziellen Delikts schlechter gestellt als bei der Vollendung (vgl. BGHSt 24, 262, 266 [BGH 18.11.1971 - 1 StR 302/71] und Vogler a.a.O. Rdn. 116 am Ende).

    Deshalb ergibt sich aus dem inneren Zusammenhang dieser Vorschriften (vgl. BGHSt 24, 262, 266) [BGH 18.11.1971 - 1 StR 302/71] kein einleuchtender Grund, denjenigen, der eine Freiheitsberaubung mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel - im Gegensatz etwa zur Anwendung einer List - zu begehen versucht, nicht wegen versuchter Nötigung zu bestrafen, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist (ebenso Schäfer in LK, 9. Aufl., § 239 Rdnr. 32; Dreher/Tröndle, 40. Aufl., § 240 Rdnr. 16; a.A. Horn in SK § 239 Rdnr. 13).

  • BGH, 24.03.1999 - 3 StR 240/98

    Kinderpornographie

    Der im Wege der Gesetzeskonkurrenz verdrängte § 184 Abs. 1 Nr. 4 StGB lebt aber wieder auf, da einer Bestrafung aus dem vorrangigen Tatbestand des § 184 Abs. 3 Nr. 1, Abs. 4 StGB das Strafverfolgungshindernis der Verjährung entgegensteht und der Täter durch das vorrangige Gesetz nicht privilegiert werden sollte (vgl. BGHSt 24, 262, 266; Rissing - van Saan aa0 vor §§ 52 ff. Rdn. 71, 97, 112; Stree in Schönke/Schröder, StGB 25. Aufl. Vorbem. §§ 52 ff. Rdn. 134 ff.).
  • BayObLG, 24.08.1995 - 3 St 11/94
    Im Fall der Amnestie bzw. Niederschlagung (= Abolition) (vgl. BVerfG NJW 1995, 1811 /1814/1817), in dem sich Rechtsprechung und Lehre dafür entschieden haben, daß die Amnestie bzw. Abolition materiell-rechtlicher Strafaufhebungsgrund und Verfahrenshindernis zugleich ist (BGHSt 3, 134/136; 4, 287/289; BGH NJW 1972, 262/263; Dreher/Tröndle StGB 47. Aufl. Rn. 17 vor § 32 ; S/S/Lenckner StGB 24. Aufl. Rn. 133 vor §§ 32 ff.), hat sich.das Bundesverfassungsgericht dahin festgelegt, durch die Gewährung von Straffreiheit werde ein Strafverfolgungshindernis geschaffen, womit eine Regelung auf dem Gebiet des gerichtlichen Verfahrens getroffen werde (BVerfGE 2, 213/221).
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