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   BGH, 19.11.1970 - 2 StR 510/70   

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BGH, 19.11.1970 - 2 StR 510/70 (https://dejure.org/1970,704)
BGH, Entscheidung vom 19.11.1970 - 2 StR 510/70 (https://dejure.org/1970,704)
BGH, Entscheidung vom 19. November 1970 - 2 StR 510/70 (https://dejure.org/1970,704)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anwendung des festen Umrechnungsmaßstabs bei der Anrechnung einer Untersuchungshaft auf eine Geldstrafe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 24, 29
  • NJW 1971, 290
  • MDR 1971, 147
 
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Wird zitiert von ... (34)

  • BGH, 25.10.2017 - 1 StR 339/16

    BGH hebt Urteil bezüglich des Projekts "Hohe Düne" weitgehend auf

    Sind Freiheitsstrafe und Geldstrafe nebeneinander verhängt, muss auch darüber entschieden werden, auf welche der beiden Strafen oder in welcher Verteilung die Auslieferungs- und Untersuchungshaft anzurechnen sind (BGH, Urteile vom 11. Juli 1985 - 4 StR 293/85, NStZ 1985, 497; vom 7. Februar 1990 - 2 StR 601/89, NJW 1990, 1428, 1429, zur Reihenfolge der Anrechnung von im Ausland verbüßter Strafhaft und im Inland erlittener Untersuchungshaft; Beschluss vom 19. November 1970 - 2 StR 510/70, BGHSt 24, 29, 30, zur Anrechnung von Untersuchungshaft).
  • BGH, 12.10.1977 - 2 StR 410/77

    Fassung des Urteilstenors - Anrechnung der Untersuchungshaft - Strafaussetzung

    Eine richterliche Entscheidung wird nur in Ausnahmefällen erforderlich, etwa wenn die Anrechnung ganz oder teilweise unterbleiben soll (§ 51 Abs. 1 Satz 2 StGB 1975), wenn auf Freiheits- und Geldstrafe oder auf mehrere Freiheitsstrafen erkannt wird, so daß zu bestimmen ist, auf welche Strafe die Untersuchungshaft angerechnet werden soll (BGHSt 24, 29, 30; BGH, Urt. vom 18. März 1976 - 4 StR 65/76; Beschl. vom 16. März 1977 - 2 StR 62/77).
  • BGH, 11.07.1985 - 4 StR 293/85

    Anrechnung einer vom Angeklagten im Ausland erlittenen Auslieferungshaft auf die

    Da die Auslieferungshaft auch wegen der im vorliegenden Verfahren abgeurteilten Taten angeordnet war, ergibt sich deren Anrechnung auf die hier erkannte Strafe unmittelbar aus § 51 Abs. 1 und 3 StGB, nach welchem Untersuchungshaft und jede andere - auch im Ausland erlittene - Freiheitsentziehung aus Anlaß der Tat kraft Gesetzes auf die Strafe angerechnet wird, ohne daß hierfür ein besonderer Ausspruch im Urteil notwendig ist (vgl. BGHSt 24, 29, 30 sowie die Rechtsprechungsnachweise bei Dreher/Tröndle, 42. Aufl. § 51 Rdn. 21).

    Das ist regelmäßig dann der Fall, wenn das Gericht von seiner Befugnis nach § 51 Abs. 1 Satz 2 StGB Gebrauch macht, die Freiheitsentziehung ganz oder zum Teil nicht anzurechnen, wenn Zweifel über die Art der Anrechnung bestehen können oder wenn das Gesetz dem Richter in sonstiger Hinsicht einen Spielraum in der Frage der Anrechnung läßt (vgl. BGHSt 24, 29, 30 sowie die Nachweise bei Dreher/Tröndle, 42. Aufl. § 51 StGB Rdn. 21), z.B. wenn die Freiheitsentziehung auf mehrere Strafen angerechnet werden kann, das Gesetz hierfür aber keine bestimmte Reihenfolge vorschreibt (vgl. BGH, Beschluß vom 5. Dezember 1969 - 3 StR 227/69; Urteil vom 18. März 1976 - 4 StR 65/76).

  • BGH, 18.06.1991 - 5 StR 584/90

    Umfang des Zeugnisverweigerungsrechts eines Rechtsanwalts (kein

    Werden - wie hier gegen die Angeklagten K. und S. jeweils geschehen - eine Freiheitsstrafe und eine Geldstrafe nebeneinander verhängt, so ist im Urteil darüber zu entscheiden, auf welche der beiden Strafen oder in welcher Verteilung die erlittene Untersuchungshaft anzurechnen ist (BGHSt 24, 29, 30).
  • OLG München, 26.10.2020 - 2 Ws 1103/20

    Anrechnungsmaßstab von Auslieferungshaft bei unterbliebenem Ausspruch im Urteil

    Ein gesonderter Ausspruch im Urteil ist deswegen nicht erforderlich (Heintschel-Heinegg in BeckOK StGB, 47. Ed. 01.08.2020, § 51, Rn 17; Schneider in LK-StGB, 13. Aufl. 2020, § 51, Rn. 39, 51; Heger in Lackner/Kühl, StGB, 29. Aufl. 2018, § 51, Rn 4, 13; Kempfer in Dölling/Duttge/König/Rössner, Gesamtes Strafrecht, 4. Aufl. 2017, § 51, Rn 14, 15; BGHSt 24, 29 = NJW 1971, 290; Schneider in LK-StGB, 13. Aufl. 2020, § 51, Rn 39; a.A. OLG Oldenburg NJW 1982, 2741).

    Diese Anordnung kann nicht dem Beschlusswege überlassen werden (Schneider in LK-StGB, 13. Aufl. 2020, § 51, Rn 64; BGHSt 24, 29 = NJW 1971, 290).

  • LG Wiesbaden, 01.03.1973 - 8 Ks 1/70

    Massen- und Einzelerschiessungen von Juden aus Lublin und Zamosc sowie

    Nach der Neufassung des § 60 StGB durch das Erste Gesetz zur Reform des Strafrechts vom 25.6.1969 (Bundesgesetzblatt I Seite 645) wird in Rechtsprechung (BGH 1 StR 311/69 vom 9.9.1969 und 2 StR 417/69 vom 15.10.1969, beide Entscheidungen bei Dallinger, MDR 70, 12; BGH in NJW 70, 715; 71, 290; 72, 730; ferner OLG Stuttgart MDR 70, 190; OLG Frankfurt in NJW 70, 1140 und 71, 949; OLG München in NJW 70, 1141 und 71, 2275 und Schrifttum (Lackner-Maassen, StGB, 5.Aufl., Anm.2 d zu § 60; Schönke-Schröder, StGB, 15.Aufl., § 60 Randziffer 16; Horstkotte NJW 69, 601, 605 und JZ 70, 128; Baumgärtner MDR 70, 190; anders Dreher MDR 70, 965) die Ansicht vertreten, die Anrechnung von Untersuchungshaft oder anderer Freiheitsentziehung gemäss § 60 Abs. 1 StGB trete kraft Gesetzes "automatisch" ein, eines Ausspruchs im Urteilstenor bedürfe es hierfür nicht.

    Ausnahmen werden nur für erforderlich erachtet, wenn Unklarheiten über den Anrechnungsmassstab beseitigt werden sollen, wie sie etwa bei der Anrechnung von Freiheitsentziehung auf Geldstrafe und umgekehrt auftreten können (BGH NJW 71, 290; Leipziger Kommentar, 9.Auflage Rdn.37 zu § 60 StGB).

  • BGH, 02.11.2000 - 4 StR 471/00

    Keine Bestimmung im Urteil darüber, auf welche Gesamtfreiheitsstrafe erlittene

    Über die Fälle des Zusammentreffens von Freiheits- und Geldstrafe (BGHSt 24, 29, 30; BGH bei Dallinger MDR 1970, 196; NJW 1992, 123, 125, insoweit in BGHSt 38, 7 nicht abgedruckt; ebenso schon BGH NJW 1962, 2311 und Urteil vom 6. September 1906 - 1 StR 396/66 zu § 60 StGB a.F.; BayObLG …
  • BGH, 07.04.1994 - 1 StR 166/94

    Täter - Auslieferungshaft - Ungarn - Anrechnungsverhältnis - Freiheitsstrafe

    Einer gerichtlichen Entscheidung bedarf es nicht (BGHSt 24, 29, 30; 27, 287, 288).
  • AG Pirmasens, 30.01.2018 - 1 VRJs 91/17

    Übergang der Vollstreckungszuständigkeit auf den besonderen Vollstreckungsleiter

    Ein im Tenor aufzunehmender Fall des § 52a Abs. 1 S. 2 JGG (vgl. BGH, Beschluss vom 19.11.1970 - 2 StR 510/70, zitiert nach juris, Rn. 4; Brunner/Dölling, JGG, 12. Auflage, § 54, Rn. 9) lag hier nicht vor.
  • BayObLG, 29.12.1986 - RReg. 1 St 313/86

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Fahrverbot; Anrechnung

    Ein Ausspruch im Urteil Ä mit konstitutiver Wirkung Ä sei aber nicht nur dann erforderlich, wenn das Gesetz dem Richter ausdrücklich eine Entscheidungsbefugnis belasse, sondern auch dann, wenn Zweifel über die Art der Anrechnung bestehen könnten (u. a. BGHSt 24, 29/30).
  • BGH, 08.12.1981 - 1 StR 648/81

    Anrechnung einer im Ausland verhängten und bezahlten Geldstrafe auf eine in

  • BGH, 12.11.1974 - 1 StR 538/74

    Versuchte unerlaubte Einfuhr und Besitz von Betäubungsmitteln und fortgesetztes

  • BGH, 24.01.1973 - 2 StR 550/72

    Gesamtvorsatz - Mißbrauch der Gastfreundschaft - Strafschärfende Umstände -

  • BGH, 10.03.1981 - 5 StR 5/81

    Abgrenzung der "nicht geringen Menge" unter Berücksichtigung eines angemessenen

  • OLG Oldenburg, 30.04.1982 - 2 Ws 158/82

    Erforderlichkeit eines Ausspruchs im Urteil für die Anrechnung einer im Ausland

  • BGH, 22.01.1975 - 2 StR 675/74

    Zurücktreten des Besitzes von Betäubungsmitteln hinter dem Handeltreiben als

  • BGH, 16.03.1977 - 2 StR 62/77

    Bestrafung gewerbsmäßigen Bannbruchs bei Zuwiderhandlungen gegen

  • BGH, 22.03.1974 - 2 StR 64/74

    Besitz von Rauschgift - Einfuhr - Durchfuhr - Unerlaubtes Handeltreiben

  • BGH, 11.04.1973 - 2 StR 49/73

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

  • BGH, 18.06.1975 - 3 StR 110/75

    Zulässigkeit eines Ausspruchs einer Geldstrafe neben einer Freiheitsstrafe für

  • BGH, 14.05.1975 - 2 StR 152/75

    Geldstrafe neben Freiheitsstrafe nach Gesetzesänderung - Erwähnung des Besitzes

  • BGH, 05.11.1974 - 1 StR 521/74

    Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz in Tateinheit mit einem fortgesetzten

  • BGH, 15.10.1974 - 1 StR 420/74

    Erfordernis der Klarstellung der Art der Anrechnung von Untersuchungshaft

  • BGH, 31.07.1974 - 2 StR 307/74

    Anrechnung der Untersuchungshaft bei Verhängung von Freiheitsstrafe und

  • BGH, 15.05.1974 - 2 StR 496/73

    Rechtmäßigkeit der Ablehnung eines Beweismittels - Sachaufklärung dienende

  • BGH, 15.03.1974 - 2 StR 58/74

    Beihilfe zu einem Vergehen gegen das Opiumgesetz - Beihilfe zur Hehlerei

  • BGH, 28.02.1973 - 2 StR 549/72

    Beweiswürdigung auf falscher Grundlage

  • BGH, 30.08.1972 - 2 StR 320/72

    Fortgesetzte gewerbsmäßige Steuerhehlerei - Der Rechtsbegriff der fortgesetzten

  • BGH, 19.01.1971 - 5 StR 718/70

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Tateinheit - Anforderungen an den

  • BGH, 18.03.1976 - 4 StR 65/76

    Revision wegen fehlender Strafaussetzung zur Bewährung - Anrechnung der

  • BGH, 22.11.1973 - 2 StR 509/73

    Verwerfung einer Revision

  • BGH, 03.06.1971 - 2 StR 250/71

    Abgrenzung vollendeter und versuchter Diebstahl - Anrechnung der

  • BGH, 03.02.1976 - 5 StR 738/75

    Voraussetzungen für die nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe - Aufhebung

  • BGH, 21.05.1971 - 4 StR 134/71

    Notwendigkeit des Treffens einer Entscheidung über die Anrechnung von

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