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   BGH, 16.03.1972 - 4 StR 55/72   

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https://dejure.org/1972,110
BGH, 16.03.1972 - 4 StR 55/72 (https://dejure.org/1972,110)
BGH, Entscheidung vom 16.03.1972 - 4 StR 55/72 (https://dejure.org/1972,110)
BGH, Entscheidung vom 16. März 1972 - 4 StR 55/72 (https://dejure.org/1972,110)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anhörungsbogen - Ordnungswidrigkeit - Bußgeld - Hemmung der Verjährung - Unterbrechung der Verjährung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    OWiG (a.F.) § 29 Abs. 1 Nr. 1

Papierfundstellen

  • BGHSt 24, 321
  • NJW 1972, 914
  • MDR 1972, 526
  • MDR 1972, 528
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 29.10.1996 - 4 StR 394/96

    Unterbrechung der Verfolgungsverjährung, wenn bei einer

    Die Versendung des Anhörungsbogens an die Fahrzeughalterin war zur Verjährungsunterbrechung nämlich nicht geeignet (vgl. BGHSt 24, 321), und die Anhörung des Betroffenen selbst wurde - wenn die Verjährungsfrist nicht schon zuvor unterbrochen worden war - erst nach deren Ablauf angeordnet.

    Daraus folgt nach übereinstimmender Ansicht in Rechtsprechung und Literatur: Nur eine gegen eine bestimmte Person gerichtete, nicht aber eine die Ermittlung des noch unbekannten Täters bezweckende Untersuchungshandlung ist geeignet, die Verjährung zu unterbrechen (vgl. BGHSt 24, 321, 323; BGH NStZ 1986, 313; wistra 1991, 217; BGH, Urteil vom 1. September 1977 - 4 StR 382/77; RGSt 6, 212; 214; RG Recht 1910 Nr. 808; HRR 1933 Nr. 73; BayObLG DAR 1988, 172; OLG Celle JR 1966, 470; OLG Karlsruhe NStZ 1987, 331, 332; Dreher/Tröndle StGB 47. Aufl. § 78c Rdn. 4; Göhler OWiG 11. Aufl. § 33 Rdn. 55; Jähnke in LK StGB 11. Aufl. § 78c Rdn. 4; Rudolphi in SK-StGB § 78c Rdn. 6; Stree in Schönke/ Schröder StGB 24. Aufl. § 78c Rdn. 24; Weller in KK-OWiG § 33 Rdn. 120).

    Die in dem Vorlegungsbeschluß vertretene Rechtsauffassung kann sich - entgegen erstem Anschein - zu ihrer Unterstützung auch nicht mit Erfolg auf die Entscheidung des Senats in BGHSt 24, 321 berufen.

    Wie der Bundesgerichtshof bereits ausgeführt hat (BGHSt 24, 321, 323), braucht sich die Unterbrechungshandlung allerdings "nicht gegen den Täter unter seinem richtigen Namen zu richten".

  • BGH, 24.08.1972 - 4 StR 292/72

    Verjährungsunterbrechung im OWi-Verfahren auch dann, wenn der Anhörungsbogen

    Dieses Gericht vertritt die Auffassung, die Verjährung werde in solchen Fällen nur unterbrochen, wenn die Mitteilung von der Einleitung des Ermittlungsverfahrens dem Betroffenen auch zugegangen sei (ähnlich OLG Saarbrücken VRS 42, 137; zum Streitstand vgl. BGHSt 24, 321 = VRS 43, 51).

    Wie der Senat in seinem Beschluß vom 16. März 1972 (BGHSt 24, 321) ausgeführt hat, sind für die Auslegung des § 29 OWiG die von Rechtsprechung und Lehre zu § 68 StGB entwickelten Grundsätze heranzuziehen, da mit dem Aufstellen eines gesetzlich bestimmten Katalogs von Unterbrechungshandlungen in § 29 Abs. 1 OWiG (und § 78 c Abs. 1 StGB i.d.F. des 2. StrRG) sich gegenüber der bisherigen Regelung sachlich nichts ändern sollte.

  • BGH, 26.10.2017 - 1 StR 279/17

    Beginn der Verjährung bei der Hinterziehung von Umsatzsteuer (Beginn mit Abgabe

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sowohl zum Straf- als auch zum Ordnungswidrigkeitenrecht können richterliche Handlungen die Verjährungsfrist lediglich gegen bestimmte Personen nicht aber gegen noch unbekannte Täter unterbrechen (BGH, Beschlüsse vom 16. März 1972 - 4 StR 55/72, BGHSt 24, 321, 323 und vom 6. März 2007 - KRB 1/07, NStZ 2008, 158 f., jeweils mwN; siehe auch Fischer, StGB, 64. Aufl., § 78c Rn. 14).

    Zwar braucht sich die Unterbrechungshandlung nicht gegen den Täter unter seinem richtigen Namen zu richten (BGH, Beschlüsse vom 16. März 1972 - 4 StR 55/72, BGHSt 24, 321, 323 und vom 29. Oktober 1996 - 4 StR 394/96, BGHSt 42, 283, 290).

    Dabei ist es wegen der Bedeutung der Verjährung und der Rechtssicherheit erforderlich, dass der Täter aufgrund bei den Akten befindlicher Unterlagen bestimmt werden kann (BGH, Beschlüsse vom 16. März 1972 - 4 StR 55/72, BGHSt 24, 321, 323 und vom 6. März 2007 - KRB 1/07, NStZ 2008, 158 f.).

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