Rechtsprechung
   BGH, 29.08.1972 - 2 StR 190/72   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1972,1388
BGH, 29.08.1972 - 2 StR 190/72 (https://dejure.org/1972,1388)
BGH, Entscheidung vom 29.08.1972 - 2 StR 190/72 (https://dejure.org/1972,1388)
BGH, Entscheidung vom 29. August 1972 - 2 StR 190/72 (https://dejure.org/1972,1388)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1972,1388) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen eines Irrtums über die Rechtmäßigkeit des Vorgehens der Polizei - Anforderungen eines Tatbestandsirrtums oder vermeidbarer Rechtsirrtum hinsichtlich der Berechtigung zur Personalienverweigerung gegenüber des Polizeibeamten - Irrtum über die Berechtigung zum ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 25, 13
  • NJW 1972, 2004
  • MDR 1972, 1046
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 07.05.1965 - 2 StR 92/65

    Abgelehnter Sachverständiger - Tatschenfeststellung - Sachverständiger Zeuge

    Auszug aus BGH, 29.08.1972 - 2 StR 190/72
    Daran sieht es sich durch ein Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 19. Januar 1965 (NJW 1965, 1492) gehindert, das den Irrtum über die Zuständigkeit des die Personalangaben fordernden Beamten als einen den Vorsatz ausschließenden Tatbestandsirrtum angesehen hat.

    So hat das Bayerische Oberste Landesgericht in seinem Urteil vom 19. Januar 1965 das Merkmal "zuständig" in dem die Berechtigung mit umfassenden Sinne als Tatbestandsmerkmal angesehen, auf das sich der Vorsatz erstrecken muß, so daß bei einem Irrtum darüber der Vorsatz entfallen würde (NJW 1965, 1492; anders allerdings BayObLG …

  • BGH, 10.11.1967 - 4 StR 512/66

    Bahnpolizeibeamten-Fall

    Auszug aus BGH, 29.08.1972 - 2 StR 190/72
    Das vorlegende Gericht ist bezüglich der Befugnis der Polizeibeamten im vorliegenden Falle zu Recht davon ausgegangen, daß eine als Beschuldigter im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens in Betracht kommende Person zur Angabe der Personalien verpflichtet ist (BGHSt 21, 334, 364) [BGH 10.11.1967 - 4 StR 512/66].
  • BGH, 05.05.1964 - 1 StR 26/64

    Rechtliche Verpflichtung eines Ehegatten zum Abbringen des anderen von der

    Auszug aus BGH, 29.08.1972 - 2 StR 190/72
    Hierbei würde es sich um einen sog. Gebotsirrtum (vgl. BGHSt 19, 295) handeln, für den die allgemeinen Regeln des Verbotsirrtums Geltung haben.
  • RG, 09.12.1937 - 5 D 787/37

    Wer ist "zuständiger" Beamter im Sinne des § 360 Abs. 1 Nr. 8 StGB.?

    Auszug aus BGH, 29.08.1972 - 2 StR 190/72
    Das Reichsgericht hat, nachdem zuvor teilweise als zuständiger Beamte derjenige angesehen worden war, dem ein Recht auf Erforschung des Namens zukommt, die Begriffsbestimmung dahin getroffen, daß der Beamte das hoheitliche Recht haben müsse, nach dem Namen zu fragen, so daß die Angabe eines falschen Namens - oder die Weigerung, die Personalien anzugeben - als Eingriff in die staatlichen Hoheitsrechte erscheine (RGSt 72, 30, m.w.Nachw.).
  • BayObLG, 28.05.1954 - BReg. 2 St 58/54

    Zulassung als Wahlverteidiger

    Auszug aus BGH, 29.08.1972 - 2 StR 190/72
    Denn nach allgemeiner Meinung besteht keine gesetzliche Pflicht des Staatsbürgers, sich ohne Grund auf amtliche Aufforderung über seine Person auszuweisen (OLG Hamm NJW 1954, 1212 [OLG Hamm 09.06.1954 - 2 Ss 436/54]).
  • BVerfG, 07.03.1995 - 1 BvR 1564/92

    Personalienangabe

    Voraussetzung der Ahndbarkeit der Weigerung ist danach die Rechtmäßigkeit des Auskunftsverlangens (vgl. BGHSt 25, 13 zu der Vorläuferbestimmung des § 360 Abs. 1 Nr. 8 StGB; ferner Rogall, KKOWiG, § 111 Rdnr. 18 bis 21 m.w.N.; Göhler, OWiG, 11. Aufl., § 111 Rdnr. 15).
  • LG Mönchengladbach, 08.08.2019 - 5 T 37/19

    Beschwerden von Aktivisten zurückgewiesen: Keine anonymen Rechtsmittel gegen

    Selbst im Strafverfahren ist ein Beschuldigter verpflichtet, ebensolche Angaben zu machen (vgl. BGH, Beschl. v. 29.8.1972 - 2 StR 190/72, BGHSt 25, 13; zur Verwerfung einer Berufung als unzulässig bei Schweigen über die Identität trotz Anwesenheit des Angeklagten vgl. LG Berlin, Urt. v. 5.12.1996 - (574) 55/141 PLs 4163/95 Ns (93/96), NStZ-RR 1997, 338).
  • OLG Bremen, 14.09.1976 - Ss 64/76

    Präventive (vorbeugende) Verhinderung drohender Straftaten als Abwehr von

    An der Rechtmäßigkeit der Amtsausübung des Polizeibeamten S. bestehen danach keine Zweifel., Darum handelte es sich, wie für jedermann erkennbar war, auch um keine grundlose amtliche Aufforderung zur Angabe der Personalien, die nach der in Rechtsprechung und Schrifttum herrschenden Auffassung keine Pflicht des angesprochenen Staatsbürgers begründen würde, sich über seine Person auszuweisen (vgl. Leipziger Kommentar, 9. Aufl., Rdnote 10 zu § 360 StGB a.F.; Göhler, 5. Aufl., Anm. 9 zu § 111 OWiG; Rotberg, 4. Aufl., Anm. 3 b zu § 111 OWiG ; BGHSt 25, 13; BayObLG in NJW 1958, 310 [BGH 19.11.1957 - 1 StR 438/57] ; …
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht