Rechtsprechung
BGH, 14.03.1973 - 6 BJs 107/71 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Vorliegen einer landesverräterischen Vorbereitungstätigkeit - Erklärung der Bereitschaft zu einer auf die Erlangung von Staatsgeheimnissen gerichteten Tätigkeit gegenüber dem Mittelsmann einer fremden Macht - Anforderungen an das Merkmal des sich Bereiterklärens zu einer ...
Verfahrensgang
- OLG Celle, 13.04.1972 - StB 28/72
- BGH, 14.03.1973 - 6 BJs 107/71
Papierfundstellen
- BGHSt 25, 145
- NJW 1973, 1288
- MDR 1973, 595
Wird zitiert von ... (6)
- BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81
V-Mann
In diesem umfassenden Sinne ist der Tatbestand von der Strafrechtsliteratur auch verstanden und in der Rechtsprechung angewandt worden (vgl. BGHSt 24, 369 ff.; 25, 145 [146 ff.];… BayOBLG, NJW 1971, S. 1417;… Stree in: Schönke/Schröder, StGB, 20. Aufl, 1980, § 99, Rdnr 1, 8, 14;… Dreher/Tröndle, StGB, 40. Aufl, 1981, § 99, Rdnr 6;… Preisendanz, Strafgesetzbuch, 30. Aufl, 1978, § 99, Anm 2d;… Maurach, Deutsches Strafrecht, Besonderer Teil, 5. Aufl, 1969, S. 592f;… Blei, Strafrecht II, Besonderer Teil, 11. Aufl, 1978, S. 333). - BGH, 28.11.1997 - 3 StR 114/97
Verurteilung des ehemaligen parlamentarischen Geschäftsführers der …
Der "zentrale Spionagetatbestand" des § 99 Abs. 1 Nr. 1 StGB (…vgl. Tröndle, StGB 48. Aufl. § 99 Rdn. 1) erfaßt sowohl nach dem Wortlaut als auch nach seiner Auslegung und Anwendung in der Rechtsprechung jede Art und in allen Bereichen ausgeübte geheimdienstliche Tätigkeit für den Geheimdienst einer fremden Macht, die auf Mitteilung oder Lieferung von Tatsachen, Gegenständen oder Erkenntnissen gerichtet ist, ohne daß es auf die Qualifizierung der Information oder darauf ankommt, ob der Täter sich i.S.d. § 99 Abs. 1 Nr. 2 StGB vorher bereit erklärt hat, insbesondere sich förmlich verpflichtet hat (vgl. BVerfGE 57, 250, 262 ff.; BGHSt 24, 369; 25, 145; BGH NStZ 1996, 129 f.). - BGH, 21.04.1983 - 3 StR 80/83
Strafbarkeit wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit - Anforderungen an die …
Eine auf längere Zeit angelegte Tätigkeit für den fremden Geheimdienst ist nicht Voraussetzung für die Strafbarkeit (…vgl. BGH a.a.O. S. 374; BGHSt 25, 145).Nichts in den Gesetzesmaterialien spricht dafür, daß der Gesetzgeber eine derartige Einengung gewollt habe (anders vielmehr Protokolle des Bundestags-Sonderausschusses für die Strafrechtsreform, 5. Wahlperiode, S. 1629 r.Sp., vgl. BGHSt 25, 145, 146) [BGH 14.03.1973 - 6 BJs 107/71].
- BGH, 09.05.2006 - StB 4/06
Grundsätze zur Subsumtion zu § 99 Abs. 1 Nr. 1 StGB
Hierbei sind folgende Auslegungskriterien zu beachten: Die Charakterisierung der tatbestandlich vorausgesetzten Handlung als geheimdienstliche Tätigkeit zeigt, dass nicht jedes Handeln für einen fremden Geheimdienst den Tatbestand erfüllt, sondern es einer gewissen Mindestqualität des Tuns bedarf (…Träger aaO); diese ist dann erreicht, wenn sich der Täter zumindest funktionell - also nicht zwingend durch formelle oder stillschweigende Verpflichtung oder vorheriges Sich-Bereiterklären im Sinne des § 99 Abs. 1 Nr. 2 StGB (vgl. BGHSt 24, 369, 372; 25, 145) - in die Ausforschungsbemühungen des Geheimdienstes der fremden Macht, wenn auch nicht notwendig in dessen Organisation, eingliedert (BVerfGE 57, 250, 267; BGHSt 24, 369, 372 f.; 30, 294, 297; BGH NJW 1977, 1300, insoweit in BGHSt 27, 133 nicht abgedruckt). - BGH, 18.10.1995 - 3 StR 211/95
Geheimdienstliche Agententätigkeit - Einzige Tat im Rechtssinne - Letztes …
Daß auch einzelne Tätigkeiten das Tatbestandsmerkmal des "Ausübens" einer geheimdienstlichen Agententätigkeit erfüllen können, ist in der Rechtsprechung nach dem Sinn der Vorschrift anerkannt (BGHSt 31, 317 [BGH 21.04.1983 - 3 StR 80/83 L]; 25, 145). - BGH, 03.08.1990 - 3 StR 164/90
Absichtsloses Sammeln von Erkenntnissen in Tateinheit mit geheimdienstlicher …
Geheimdienstlich betätigt und zwar für die Geheimdienste Lybiens, des Irak und Syriens, hat er sich dann Anfang Oktober 1987 durch das Bereithalten der von ihm für eine Weiterleitung an einen fremden Geheimdienst bestimmten Tonbänder in Verbindung mit den Telefonanrufen bei den Botschaften (vgl. BGHSt 25, 145).