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   BGH, 23.03.1973 - 2 StR 390/72   

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https://dejure.org/1973,1044
BGH, 23.03.1973 - 2 StR 390/72 (https://dejure.org/1973,1044)
BGH, Entscheidung vom 23.03.1973 - 2 StR 390/72 (https://dejure.org/1973,1044)
BGH, Entscheidung vom 23. März 1973 - 2 StR 390/72 (https://dejure.org/1973,1044)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Irreführendes Inverkehrbringen eines Weins unter verschiedenen Bezeichnungen - Mehrfachbezeichnung von Wein - Aufsichtspflicht des verantwortlichen Betriebsleiters eines Weinbauunternehmens - Geltung des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) für Taten, welche zur Tatzeit ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 25, 158
  • NJW 1973, 1511
  • NJW 1973, 1849 (Ls.)
  • MDR 1973, 775
  • DB 1973, 2293
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 27.07.1971 - 3 StR 186/70

    Einführung von Waren aus einem fremden Wirtschaftsgebiet ohne die erforderliche

    Auszug aus BGH, 23.03.1973 - 2 StR 390/72
    155 Abs. 2 Satz 3 EGOWiG gilt auch für Taten, die vor dem Inkrafttreten des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten begangen wurden, zur Tatzeit Vergehen waren und erst nach dem 1. Oktober 1968 den Charakter von Ordnungswidrigkeiten erhielten (im Anschluß an BGHSt 24, 193).

    Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in dem Beschluß BGHSt 24, 193 zur Anwendbarkeit des § 29 Abs. 2 S. 2 OWiG grundsätzliche Ausführungen gemacht und dabei (S. 196) unter anderem hervorgehoben, daß "auch die Verfolgungsbehörden nicht durch kürzere Fristen des neuen Rechts überrascht werden, sondern Gelegenheit haben sollten, durch geeignete Unterbrechungshandlungen dafür zu sorgen, daß die Verfolgung auch nach dem Inkrafttreten des Gesetzes fortgesetzt werden kann".

  • BGH, 02.07.1969 - 2 StR 686/68

    Vermittlung von Weinen als selbstständiger Weinkommissionär - Fahrlässiges

    Auszug aus BGH, 23.03.1973 - 2 StR 390/72
    Feststellungen seine Mitarbeiter sorgfältig ausgewählt und ihnen in Kenntnis der später in dem Urteil BGHSt 23, 24 zusammengefaßten zutreffenden Rechtsauffassung klare und richtige Anweisungen für die Benennung von Verschnitten gegeben.
  • BGH, 20.11.1961 - 2 StR 395/61
    Auszug aus BGH, 23.03.1973 - 2 StR 390/72
    Daß der Hinweis vom Vorsitzenden durch handschriftlichen Zusatz im Protokoll vermerkt wurde, beeinträchtigt weder die Wirksamkeit des Hinweises noch die Beweiskraft des Protokolls, da der Protokollführer am 10. Februar 1972 abschließend "Änderungen, Streichungen und Zusätze" im Protokoll genehmigt hat (vgl. wegen der Einheitlichkeit des Sitzungsprotokolls BGHSt 16, 306, 307).
  • RG, 18.07.1938 - 3 D 324/38

    1. Der § 2 Abs. 2 Satz 2 WeinG. verbietet -- abgesehen von den Ausnahmen, die das

    Auszug aus BGH, 23.03.1973 - 2 StR 390/72
    Die Strafkammer geht mit Recht davon aus, daß es - von hier nicht vorliegenden Ausnahmen abgesehen - nach § 2 Abs. 2 S. 2 WeinG 1930 verboten war, deutschen Wein mit ausländischen Erzeugnissen zu verschneiden (RGSt 72, 276, 278, 279).
  • RG, 02.03.1937 - 1 D 557/36

    Bedeutung und Inhalt der im § 6 Abs. 2 Satz 2 WeinG. gewährten Befugnis, den Wein

    Auszug aus BGH, 23.03.1973 - 2 StR 390/72
    Das Reichsgericht hat, zwar in Form eines Hinweises, aber doch unmißverständlich, bereits in seiner dem Angeklagten zur Tatzeit bekannten Entscheidung RGSt 71, 87, 90 zum Ausdruck gebracht, daß das "Verfahren, Wein derselben Einheit gleichzeitig unter verschiedenen Bezeichnungen feilzuhalten, einen Verstoß gegen die Vorschrift des § 5 WeinG" enthalte.
  • LG Stuttgart, 24.10.2018 - 22 O 101/16

    Schadensersatzverpflichtung der Porsche Holding SE gegenüber Investoren

    Unterlassungsdelikte können tateinheitlich zusammenstehen, wenn die Unterlassung mehrere Taterfolge erzielte (BGH, Urt. v. 23. März 1973 - 2 StR 390/72 [Laurentiuskapelle], BGHSt 25, 158 [163]).
  • BGH, 25.05.2010 - 1 StR 59/10

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge;

    Dies setzte - abgesehen von der nach Maßgabe des Einzelfalles zu beurteilenden Frage nach der Vereinbarkeit mit § 265 StPO - klare, erschöpfende und eindeutige Feststellungen voraus; es ist dagegen nicht möglich, wenn eine neue Hauptverhandlung andere oder ergänzende Feststellungen erwarten lässt, oder wenn eine dem Tatrichter vorbehaltene Würdigung der Feststellungen erforderlich ist (vgl. BVerfG NStZ 2001, 187, 188; BGH, Urt. vom 8. Dezember 2009 - 1 StR 277/09 ; BGH NStZ 2008, 213; NJW 1973, 1511, 1512; Hanack in Löwe/Rosenberg StPO 25. Aufl. § 354 Rdn. 18; Temming in HK-StPO 4. Aufl. § 354 Rdn. 12 jew. m.w.N.).
  • AG Köln, 14.02.2019 - 902b OWi 163/18

    Durchführung der erforderlichen Aufsichtsmaßnahmen durch den Geschäftsführer und

    Er ist gehalten, regelmäßige Stichproben durchzuführen (BGHSt 25, 158, 163 = NJW 1973, 1511; OLG Köln, wistra 1994, 315).
  • BayObLG, 10.08.2001 - 3 ObOWi 51/01

    Zur Pflicht der Überwachung der Beschäftigten durch den Unternehmer

    Vielmehr ist dieser Tatbestand schon dann erfüllt, wenn eine Zuwiderhandlung durch gehörige Aufsicht wesentlich erschwert worden wäre (vgl. dazu etwa BGHSt 25, 158/163; OLG Stuttgart NJW 1977, 1410).
  • BGH, 07.12.1978 - III ZR 35/77

    Prüfungsmaßstab bei Berufung gegen ein zweites Versäumnisurteil und unzulässigen

    Der Ausschluß eines wiederholten Einspruchs bei aufeinanderfolgender richterlich festgestellter Säumnis soll einer Prozeßverschleppung entgegenwirken (vgl. BAG 25, 475, 478, 479 = AP ZPO § 345 Nr. 4; Hahn, Materialien zur ZPO II 1, S. 298, 350 f; 359, 708 f; ferner Vollkommer a.a.O.; Orlich NJW 1973, 1849).
  • OLG Köln, 20.05.1994 - Ss 193/94

    Betriebsinhaber; Verstöße gegen Verbote und Gebote des Unternehmens; Ergreifen

    Dabei sind stichprobenartige, überraschende Prüfungen erforderlichen (BGH a.a.0. und BGHSt 25, 158, 163; OLG Köln a.a.0.; SenE vom 8. September 1987 - Ss 434/87 B - und vom 20. Oktober 1987 - Ss 514/87 B -, vgl. Göhler, OWiG, 10. Aufl., § 9 Rn. 37, 39 und § 130 Rn. 12, 15).

    Das Unterlassen jeglicher Aufsichtsmaßnahmen war unter keinem Gesichtspunkt gerechtfertigt (vgl. BGHSt 25, 158, 163).

  • BGH, 24.03.1981 - KRB 4/80

    Aufsichtspflicht - Aufsichtspflichtverletzung - Kausalverlauf - Aufsichtsmaßnahme

    Nicht gefolgt werden kann der vom Generalstaatsanwalt bei dem Kammergericht unter Hinweis auf einen Beschluß des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 7. September 1976 (NJW 1977, 1410 [OLG Stuttgart 07.09.1976 - 3 Ss 526/76]) und eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 23. März 1973 (BGHSt 25, 158, 163) vertretenen Auffassung, es genüge bereits, daß die unterlassene Aufsichtsmaßnahme der Gefahr von Zuwiderhandlungen weitgehend vorgebeugt hätte.

    Die Rechtsbeschwerde kann sich mit ihrer gegenteiligen Auffassung im vorliegenden Falle auch nicht auf die von ihr zitierte Entscheidung des 2. Strafsenats vom 23. März 1973 (BGHSt 25, 158, 163) stützen.

  • BGH, 26.05.1982 - VIII ZR 123/81
    Dem Berufungsgericht ist zwar darin beizupflichten, daß die vertragsmäßige Übernahme einer "Garantie" verschiedene Bedeutungen haben kann (BGH, Urteil vom 20. September 1973 - VII ZR 207/72 = NJW 1973, 1511 = WM 1973, 1322).
  • OLG Zweibrücken, 25.06.1998 - 1 Ss 100/98

    Verletzung der betrieblichen Aufsichtspflicht bei der Überschreitung der

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  • AG Köln, 04.04.2019 - 902b OWi 34/18
    Er ist gehalten, regelmäßige Stichproben durchzuführen (BGHSt 25, 158, 163 = NJW 1973, 1511; OLG Köln, wistra 1994, 315).
  • OLG Koblenz, 31.05.1983 - 1 Ss 157/83

    Bußgeld wegen vorsätzlicher Verletzung der Aufsichtspflicht in einem Betrieb;

  • BayObLG, 10.03.1997 - 3 ObOWi 8/97

    Tatidentität bei Verstößen gegen das Nachtarbeitsverbot

  • OLG Stuttgart, 07.09.1976 - 3 Ss (10) 526/76

    Anforderungen an die Durchführung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens;

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