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   BGH, 19.09.1973 - 2 StR 165/73   

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https://dejure.org/1973,233
BGH, 19.09.1973 - 2 StR 165/73 (https://dejure.org/1973,233)
BGH, Entscheidung vom 19.09.1973 - 2 StR 165/73 (https://dejure.org/1973,233)
BGH, Entscheidung vom 19. September 1973 - 2 StR 165/73 (https://dejure.org/1973,233)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rechtfertigung einer Tat durch Notwehr - Fahrlässige Herbeiführung eines durch Notwehr gedeckten Erfolgs - Freiwilliger Einsatz geringerer als die zur Abwehr des Angriffs erforderlichen Verteidigungsmittel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 53

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHSt 25, 229
  • NJW 1974, 154
  • MDR 1974, 150
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.06.1972 - 2 StR 679/71

    Fahrerflucht - Finnendolch - § 32 StGB, unvorsätzliche Notwehrprovokation,

    Auszug aus BGH, 19.09.1973 - 2 StR 165/73
    Der Angeklagte war unter diesen Umständen berechtigt, dasjenige für ihn erreichbare Abwehrmittel anzuwenden, das eine sofortige und endgültige Beseitigung der Gefahr erwarten ließ (BGHSt 24, 356, 358 mit Nachweisen).
  • RG, 27.02.1922 - 1393/21

    1. Zum Begriff der Fahrlässigkeit. 2. Schließt das Recht zu einem Eingriff in ein

    Auszug aus BGH, 19.09.1973 - 2 StR 165/73
    Ein Angegriffener wie hier der Angeklagte kann jedenfalls dann nicht wegen fahrlässiger Schädigung seines Angreifers bestraft werden, wenn er freiwillig hinter der nach § 53 Abs. 2 StGB erforderlichen Verteidigung zurückgeblieben ist und nicht mehr getan hat, als er bei Anwendung der erforderlichen Verteidigung hätte tun dürfen (ebenso Baldus in LK 9. Aufl. § 53 Rdn. 16 und 23; OLG Hamm NJW 1962, 1169; a.A. anscheinend RGSt 56, 285).
  • BGH, 22.11.2000 - 3 StR 331/00

    Fahrlässigkeit; Absichtsprovokation; Rechtsmißbrauch; Fahrlässige Tötung;

    Grundsätzlich darf der Angegriffene das für ihn erreichbare Abwehrmittel wählen, das eine sofortige und endgültige Beseitigung der Gefahr erwarten läßt (vgl. BGHSt 25, 229, 230; BGH NStZ 1996, 29 jeweils mit Nachweisen).
  • BGH, 10.02.2000 - 4 StR 558/99

    Festnahmerecht nach § 127 StPO

    Er war nicht gehalten, auf die Anwendung weniger gefährlicher Abwehrmittel zurückzugreifen, wenn deren Wirkung für die Abwehr zweifelhaft war; auf einen Kampf mit ungewissem Ausgang brauchte er sich nicht einzulassen (st.Rspr., vgl. BGHSt 24, 356, 358; 25, 229, 230; 27, 336, 337; BGH NStZ 1998, 508, 509 m.w.N.).
  • BGH, 11.08.2010 - 1 StR 351/10

    Widersprüchliche Feststellungen zur Notwehrlage (Putativnotwehrlage;

    Grundsätzlich darf der Angegriffene das für ihn erreichbare Abwehrmittel wählen, das eine sofortige und endgültige Beseitigung der Gefahr erwarten lässt (vgl. BGH, Beschluss vom 19. September 1973 - 2 StR 165/73, BGHSt 25, 229, 230; BGH, Urteil vom 11. September 1995 - 4 StR 294/95, NStZ 1996, 29, mwN).
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