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   BGH, 09.10.1973 - 5 StR 505/73   

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https://dejure.org/1973,630
BGH, 09.10.1973 - 5 StR 505/73 (https://dejure.org/1973,630)
BGH, Entscheidung vom 09.10.1973 - 5 StR 505/73 (https://dejure.org/1973,630)
BGH, Entscheidung vom 09. Oktober 1973 - 5 StR 505/73 (https://dejure.org/1973,630)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verzicht auf die Einlegung der Revision vor Beginn der Einlegungsfrist - Verkündung des Urteils durch Verlesung der Urteilsformel und Eröffnung der Urteilsgründe in Abwesenheit des Angeklagten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 302

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 25, 234
  • NJW 1974, 66
  • MDR 1974, 151
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • RG, 01.06.1880 - 54/80

    1. Muß der Verzicht des Angeklagten auf ein Rechtsmittel die ausdrückliche

    Auszug aus BGH, 09.10.1973 - 5 StR 505/73
    Ein Angeklagter, der in Abwesenheit verurteilt worden ist, kann auf die Einlegung der Revision vor Beginn der Einlegungsfrist jedenfalls dann wirksam verzichten, wenn er zuvor Gelegenheit hatte, sich über den Inhalt der verkündeten Urteilsgründe zuverlässig zu unterrichten (im Gegensatz zu RGSt 2, 78).

    Das frühere Reichsgericht hat in ständiger Rechtsprechung die Meinung vertreten, der Verzicht auf ein Rechtsmittel könne nicht vor dem Beginn der Einlegungsfrist wirksam erklärt werden (RGSt 2, 78 ff; RG in JW 1894, 396 sowie in Recht 1922, 139 Nr. 697 = LZ 1922, 368; ebenso Kammergericht in JW 1930, 2079 Nr. 44).

    Soweit jene Meinung in RGSt 2, 78 ff damit begründet wird, daß der Wortlaut des damaligen § 344, jetzigen § 302 StPO, nach welchem "der Verzicht auf die Einlegung eines Rechtsmittels auch vor Ablauf der Frist zu seiner Einlegung wirksam erfolgen" kann, den Beginn der Frist ausdrücklich voraussetze, greift die Begründung, wie das OLG Hamm in seinem Beschluß NJW 1957, 883 Nr. 20 zutreffend ausführt, nicht mehr durch, weil es inzwischen anerkannten Rechts ist, daß ein Rechtsmittel bereits vor Beginn der formellen Rechtsmittelfrist wirksam eingelegt werden kann, der Begriff der Rechtsmittelfrist daher tatsächlich nur noch die Frist bezeichnet, vor deren Ablauf spätestens ein befristetes Rechtsmittel eingelegt werden muß.

  • BGH, 06.08.2004 - 2 StR 523/03

    Rechtsbeschwerde (Einlegungsfrist); Urteilsverkündung (abwesender Betroffener);

    Daß nach Rechtsprechung und h. M. (BGHSt 25, 234; Meyer-Goßner aaO § 341 Rdn. 11, Hanack in Löwe/Rosenberg aaO § 341 Rdn. 21, § 345 Rdn. 6; Mutzbauer in KMR, StPO § 341 Rdn. 72; Lintz JR 1977, 127) eine wirksame Urteilszustellung im Strafverfahren grundsätzlich nur dann vorliegt, wenn das mit Gründen versehene Urteil zugestellt wird, steht dem nicht entgegen.
  • OLG Hamm, 09.11.2000 - 3 Ws 371/00

    Urteilsverkündung in Anwesenheit des Angeklagten, Beweiskraft des Protokolls,

    Da der Angeklagte sich vor dem Abschluss der Urteilsverkündung entfernt hatte, war das Urteil des Amtsgerichts nicht (insgesamt) in Anwesenheit des Angeklagten verkündet worden mit der Folge, dass die Berufungseinlegungsfrist für ihn gemäß § 314 Abs. 2 StPO erst mit der Zustellung des Urteils in Lauf gesetzt wurde (vgl. BGHSt 15, 263, 265; 25, 234).

    Die Anwesenheit des Verteidigers bei der Urteilsverkündung ist für den Fristbeginn nämlich ohne Bedeutung (BGHSt 25, 234; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 44. Aufl., § 341 Rdnr. 10 u. § 314 Rdnr. 7, je m.w.N.).

  • OLG Düsseldorf, 22.03.1999 - 1 Ws 32/99
    Die Anwesenheit des Verteidigers im Termin ist insoweit ohne rechtliche Bedeutung (vgl. BGHSt 25, 234; KK-Kuckein, StPO , 4. Aufl., § 341 Rdnr. 19; Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., § 341 Rdnr. 9).
  • OLG Stuttgart, 13.12.1985 - 4 Ws 374/85

    Berufungseinlegung; Fristbeginn; Urteilszustellung; Eigenmächtiges Entfernen;

    »Eine Zustellung des Urteils ist [im vorl. Fall] nicht deshalb entbehrlich geworden, weil der Verteidiger des Angekl. an der gesamten Urteilsbegründung teilgenommen hat (BGHSt 25, 234 ..).
  • BGH, 02.09.1980 - 3 StR 330/80

    Möglichkeit der Rückgängigmachung eines wirksamen Rechtsmittelverzichts -

    Aus § 302 Abs. 1 StPO folgt, daß der Angeklagte, und nicht etwa nur sein Verteidiger (vgl. dazu § 302 Abs. 2 StPO), selbst in der Lage war, auf Rechtsmittel zu verzichten (vgl. BGHSt 25, 234 [BGH 09.10.1973 - 5 StR 505/73]).
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