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BGH, 19.12.1973 - 2 StR 322/73 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Ablauf der Frist der Verfolgungsverjährung nach Erlass eines formgerecht und fristgerecht angefochtenen Beschlusses oder Urteils - Pflicht zur Einstellung des Verfahrens trotz Unzulässigkeit der Beschwerde
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 25, 259
- NJW 1974, 373
- MDR 1974, 328
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 17.07.1968 - 3 StR 117/68
Verfahrenshindernis nach Urteilserlaß
Auszug aus BGH, 19.12.1973 - 2 StR 322/73
Ist im Ordnungswidrigkeitenverfahren nach Erlaß des form- und fristgerecht mit der Rechtsbeschwerde angefochtenen Beschlusses oder Urteils die Frist der Verfolgungsverjährung abgelaufen, so hat das Beschwerdegericht das Verfahren auch dann einzustellen, wenn die Beschwerde nach § 79 Abs. 1 Satz 1 OWiG unzulässig ist (in Anschluß an BGHSt 22, 213).Der Bundesgerichtshof ist in BGHSt 22, 213 gerade im Fall einer nach Einlegung der Revision eingetretenen Verjährung von derselben Auffassung ausgegangen.
Die Grundsätze, die der Bundesgerichtshof in BGHSt 22, 213, 21 für den Eintritt der Verfolgungsverjährung nach rechtzeitiger Einlegung der Revision im Strafverfahren aufgestellt hat, sind also gleicherweise bei der Rechtsbeschwerde des Ordnungswidrigkeitenverfahrens zu beachten.
- OLG Hamburg, 29.09.1971 - 2 Ss 103/71
Auszug aus BGH, 19.12.1973 - 2 StR 322/73
Es sieht sich an dieser Entscheidung jedoch durch Beschlüsse des Oberlandesgerichts in Hamburg vom 29. September 1971 (NJW 1972, 966) und des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 25. Juli 1972 (BayObLGSt 1972, 169) gehindert; denn nach der Rechtsauffassung jener Gerichte müßte das Verfahren wegen einer nach Einlegung der Beschwerde in Ermangelung geeigneter Unterbrechungshandlungen eingetretenen Verjährung vom Beschwerdegericht eingestellt werden.Außer den vom vorlegenden Gericht angeführten Entscheidungen des Oberlandesgerichts Hamburg und des Bayerischen Obersten Landesgerichts stände der beabsichtigten Entscheidung auch der Beschluß des Oberlandesgerichts Hamm vom 28. Oktober 1971 (NJW 1972, 966) entgegen.
- BayObLG, 25.07.1972 - RReg. 5 St 545/72
Einlegung und Begründung der Rechtsbeschwerde
Auszug aus BGH, 19.12.1973 - 2 StR 322/73
Es sieht sich an dieser Entscheidung jedoch durch Beschlüsse des Oberlandesgerichts in Hamburg vom 29. September 1971 (NJW 1972, 966) und des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 25. Juli 1972 (BayObLGSt 1972, 169) gehindert; denn nach der Rechtsauffassung jener Gerichte müßte das Verfahren wegen einer nach Einlegung der Beschwerde in Ermangelung geeigneter Unterbrechungshandlungen eingetretenen Verjährung vom Beschwerdegericht eingestellt werden. - BGH, 21.02.1968 - 2 StR 360/67
Vorlage an das Bundesverfassungsgericht wegen der Frage der Zulässigkeit einer …
Auszug aus BGH, 19.12.1973 - 2 StR 322/73
Das ist vertretbar und bindet deshalb den Senat im Rahmen der Zulässigkeitsprüfung (BGHSt 22, 94, 100). - RG, 01.07.1919 - IV 152/19
Ist gegenüber einer unzulässigen Revision zu prüfen, ob die Untersuchung durch …
Auszug aus BGH, 19.12.1973 - 2 StR 322/73
Das hat schon das Reichsgericht ausgesprochen (RGSt 53, 235).
- BGH, 16.12.1988 - 1 StR 269/88
Zulassung der Rechtsbeschwerde bei Rechtskraft des Bußgeldbescheides
Ausgangspunkt dafür war die Überlegung, der ordnungsgemäß gestellte und begründete Zulassungsantrag sei wie eine zulässige und wirksam angebrachte Revision zu behandeln (BGHSt 23, 365, 367 f.; 25, 259, 260) [BGH 19.12.1973 - 2 StR 322/73]. - OLG Hamm, 03.04.2007 - 4 Ss 140/07
allgemeine Ausführungen zur Zulässigkeit einer Verfahrensrüge; Rücknahme der …
Nur diese Zulässigkeit eröffnet die Möglichkeit einer Überprüfung auf Verfahrenshindernisse, die vor Urteilserlass eingetreten sind, von Amts wegen (BGHSt 16, 115; 22, 213; 23, 365; 25, 259;… Meyer-Goßner, StPO, 49. Aufl. 2006, § 346 Rdnr. 11;… Dahs/Dahs, Die Revision im Strafprozess, 6. Aufl., Rdnr. 462). - BayObLG, 08.08.1994 - 3 ObOWi 64/94 Auch im Falle unstatthafter Rechtsbeschwerde finden nämlich die Vorschriften über die bei der Einlegung und Begründung der Rechtsbeschwerde zu beachtenden Fristen und Förmlichkeiten Anwendung (BayObLGSt 1972, 169/171/173 = VRS 44, 50 f.; vgl. hierzu auch BGHSt 25, 259/260).