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   BGH, 18.01.1974 - 2 ARs 369/73   

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https://dejure.org/1974,683
BGH, 18.01.1974 - 2 ARs 369/73 (https://dejure.org/1974,683)
BGH, Entscheidung vom 18.01.1974 - 2 ARs 369/73 (https://dejure.org/1974,683)
BGH, Entscheidung vom 18. Januar 1974 - 2 ARs 369/73 (https://dejure.org/1974,683)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bußgeldverfahren - Jugendlicher - Heranwachsender - Örtliche Zuständigkeit - Einspruch - Abgabe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    JGG § 42

Papierfundstellen

  • BGHSt 25, 263
  • NJW 1974, 1716 (Ls.)
  • NJW 1974, 708
  • MDR 1974, 416
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • LG Hamburg, 21.06.2021 - 617 Qs 17/21

    Rechtliche Überprüfung der Ermessensausübung einer Staatsanwaltschaft bei der

    Dieses ist nach § 42 Abs. 1 Nr. 2 JGG als Gericht am Ort des Aufenthalts des Betroffenen zuständig, da dieser im maßgeblichen Zeitpunkt des Eingangs der Akten beim Amtsgericht nach § 69 Abs. 4 Satz 2 OWiG (Ellbogen, in: Karlsruher Kommentar zum OWiG, 5. Aufl., § 68 Rn. 30) seinen Wohnsitz in dessen Gerichtsbezirk hatte der allgemeine Gerichtsstand des Tatorts - ebenfalls Hamburg-Bergedorf - nach §§ 42 Abs. 1 JGG i.V.m. 7 Abs. 1 StPO ist allerdings durch § 68 Abs. 1 OWiG ausgeschlossen (BGHSt 25, 263; a.A. Ellbogen, a.a.O., § 68 Rn. 30).

    Die Gerichtsstände des § 68 Abs. 1, 2 OWiG und des § 42 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 JGG stehen grundsätzlich gleichwertig nebeneinander (s. nur BGHSt 25, 263 und Gertler, in: BeckOK OWiG, 30. Aufl., § 68 Rn. 17, jeweils m.w.Nachw.).

    Zwischen diesen Gerichtsständen hat die Staatsanwaltschaft nach pflichtgemäßem Ermessen auszuwählen (BGHSt 25, 263; Gertler, a.a.O., § 68 Rn. 19; Blum/Stahnke, a.a.O., § 68 Rn. 6).

    Im Gegenteil stellt § 42 Abs. 1, 1. Halbs. JGG ausdrücklich die "[...] nach besonderen Vorschriften" begründeten Gerichtsstände, zu denen gerade auch § 68 Abs. 1 Satz 1 OWiG gehört, "neben" die in Nr. 1 bis 3 dieser Vorschrift aufgeführten (so auch BGHSt 25, 263; ebenso Ellbogen, a.a.O., § 68 Rn. 29).

  • BGH, 10.09.1975 - 2 ARs 56/75

    Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende - Örtliche

    Der Senat hat bereits entschieden, daß im Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen Jugendliche oder Heranwachsende eine Abgabe nach § 42 Abs. 3 JGG zulässig ist (BGHSt 25, 263, 266, 267).

    Denn eine Übertragung der Sache auf das Amtsgericht in Weiden scheidet abgesehen davon, daß eine solche Übertragung bei Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr nur ausnahmsweise erfolgen soll (vgl. BGHSt 25, 263, 267), aus.

    Sie wäre nur frühestens nach Beginn einer Hauptverhandlung gegen den Betroffenen möglich (vgl. BGHSt 13, 186; 25, 263, 266).

  • BGH, 27.03.2012 - 2 ARs 65/12

    Bestimmung der Zuständigkeit durch das gemeinsame obere Gericht (vorrangige

    Dieser Gerichtsstand hat hier ausnahmsweise - anders als im gerichtlichen Bußgeldverfahren, in dem die Gerichtsstände gleichrangig sind (Senat, Beschluss vom 18. Januar 1974 - 2 ARs 369/73, BGHSt 25, 263, 265) - Vorrang vor dem allgemeinen Gerichtsstand (vgl. Eisenberg, JGG 15. Aufl. § 42 Rn. 6), zumal die sonst zur Auswahl befugte Staatsanwaltschaft (vgl. Senat, Beschluss vom 14. Mai 2008 - 2 ARs 168/08, NStZ 2008, 695) nicht am Verfahren beteiligt ist.
  • LAG Hessen, 13.05.1991 - 12 Ta 88/91

    Umfang der Unabhängigkeitsgarantie bei der Geschäftsverteilung durch das

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  • LG Paderborn, 14.05.1997 - 4 O 50/97
    Daraus folgt eine Beschränkung der Anspruchsmöglichkeiten gegen den Luftfrachtführer auf die Art. 17 - 19 des Warschauer Abkommens, wodurch alle anderen Grundlagen für einen Schadensersatzanspruch gegen ihn ausscheiden (vgl. BGHZ 52, 194, 213; BGH NJW 1974, 1716, 1619).
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