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   BGH, 23.01.1974 - 3 StR 324/73   

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https://dejure.org/1974,460
BGH, 23.01.1974 - 3 StR 324/73 (https://dejure.org/1974,460)
BGH, Entscheidung vom 23.01.1974 - 3 StR 324/73 (https://dejure.org/1974,460)
BGH, Entscheidung vom 23. Januar 1974 - 3 StR 324/73 (https://dejure.org/1974,460)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen Mißhandlung Abhängiger - Schmerzerregung als notwendiges Erfordernis der Körperverletzung - Vorliegen einer rohen Mißhandlung gegenüber Patienten - Erfordernis des Hervortretens einer gefühllosen, fremde Leiden mißachtenden Gesinnung des Täters in der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 223b

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 25, 277
  • NJW 1974, 1829 (Ls.)
  • NJW 1974, 958
  • MDR 1974, 501
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (3)

  • RG, 11.05.1928 - I 324/28

    Zum Begriff der grausamen Behandlung (§ 223 a Abs. 2 StGB.).

    Auszug aus BGH, 23.01.1974 - 3 StR 324/73
    Sie könne dies auch dann sein, wenn sie zwar nicht von der betroffenen Person selbst, wegen deren besonderen körperlichen oder seelischen Beschaffenheit, als grausam empfunden wird, wohl aber von anderen Personen, die die Behandlung wahrnehmen und deren Gefühlsleben natürlich und gesund ist (RGSt 62, 160, 161).
  • RG, 16.04.1889 - 773/89

    Erheischt die Mißhandlung einen Eindruck auf das Empfindungsvermögen des

    Auszug aus BGH, 23.01.1974 - 3 StR 324/73
    Schmerzerregung ist kein notwendiges Erfordernis der Körperverletzung (RGSt 19, 136, 139 und HRR 1931 Nr. 376).
  • RG, 11.04.1899 - 1005/99

    Findet die Annahme einer fahrlässigen Körperverletzung eine genügende Begründung

    Auszug aus BGH, 23.01.1974 - 3 StR 324/73
    Das gilt auch für das Herbeiführen einer schweren Erregung des Patienten F. (vgl. Hirsch in LK 9. Aufl. Randbem. 8 zu § 223 unter Hinweis auf RGSt 32, 113).
  • BGH, 18.08.2015 - 3 StR 289/15

    Körperverletzung aufgrund des Hervorrufens von Brechreiz durch Anspucken

    Eine körperliche Misshandlung ist jede üble, unangemessene Behandlung, die das körperliche Wohlbefinden nicht nur unerheblich beeinträchtigt (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 23. Januar 1974 - 3 StR 324/73, BGHSt 25, 277).
  • AG Neuss, 24.08.2016 - 12 Ds 333/16

    Lehrer wegen Freiheitsberaubung verurteilt

    Eine Körperverletzung nach §§ 223, 229 StGB hätte er begangen, wenn er eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit geschädigt hätte.Die körperliche Misshandlung wird als eine üble, unangemessene Behandlung, durch die das Opfer in seinem körperlichen Wohlbefinden, wenn auch nicht unbedingt durch Zufügung von Schmerzen (BGH NJW 95, 2643), so doch in mehr als nur unerheblichem Grade beeinträchtigt wird (BGH 25 277 [richtig: BGHSt 25, 277 - d. Red.] , NStZ-RR 10, 374, Hamm VRS 8 133, Joecks MK 4), definiert.Die Gesundheitsschädigung entsteht mit dem Hervorrufen oder Steigern eines (auch nur vorübergehenden) pathologischen Zustandes (BGH NJW 1960, 2253 f.; OLG Düsseldorf MedR 84, 29).Zugunsten des Angeklagten ist davon auszugehen, dass er mit der aus Erregung erfolgten heftigen Armbewegung gegen den Oberbauch des Zeugen M. weder eine körperliche Misshandlung noch eine Gesundheitsschädigung wollte oder billigend in Kauf nahm.
  • OLG Hamm, 21.04.2022 - 5 RVs 42/22

    Begriff der Gesundheitsbeschädigung im Sinne des § 223 StGB ; Geringfügige

    Die Beeinträchtigung des körperlichen Wohlbefindens setzt nicht unbedingt das Zufügen eines Schmerzes voraus (BGH, Urt. v. 23.01.1974 - 3 StR 324/73 - juris).
  • BGH, 04.07.2002 - 3 StR 64/02

    Misshandlung von Schutzbefohlenen durch Unterlassen (rohe Misshandlung; Gefahr

    c) Bei der Frage, ob das durch Unterlassen begangene Mißhandeln roh im Sinne des § 225 Abs. 1 StGB war, sind vor allem die Schwere des drohenden körperlichen Angriffes auf das hilflose Kleinkind, in der sich die gefühllose, fremde Leiden mißachtende Gesinnung widerspiegelt, aber auch die Persönlichkeit der Angeklagten und deren Motivation von Bedeutung (vgl. BGHSt 25, 277, 278, 280; Hirsch in LK 11. Aufl. § 225 Rdn. 14).
  • OLG Köln, 08.03.1996 - Ss 106/96

    Nachweis der Erheblichkeit einer körperlichen Beeinträchtigung bei einer durch

    Unter körperlicher Mißhandlung ist eine üble, unangemessene Behandlung zu verstehen, durch die das Opfer in seiner körperlichen Unversehrtheit oder seinem körperlichen Wohlbefinden mehr als nur unerheblich beeinträchtigt wird (vgl. BGHSt 25, 277; SenE vom 17.12.1982 -1 Ss 687/82- und 09.12.1986 -Ss 701/86-; OLG Köln, Beschlüsse vom 31.08.1978 - 3 Ss 546/78- und 20.03.1981 -3 Ss 166/8l-; jeweils m.w.N.); Schönke/Schröder-Eser, StGB , 24. § 223 Rn. 3 m.w.N.).
  • BGH, 22.04.1997 - 4 StR 140/97
    b) Eine rohe Mißhandlung im Sinne des § 223 b StGB , die das Landgericht im Fall II 135 bejaht, liegt nur dann vor, wenn der Täter einem anderen eine Körperverletzung aus gefühlloser Gesinnung zufügt, die sich in erheblichen Handlungsfolgen äußert (vgl. BGHSt 25, 277, 278; Tröndle StGB 48. Aufl. § 223 d Rdn. 9).
  • BGH, 18.02.1981 - 3 StR 269/80

    Gerhard Härdle

    Schmerzerregung ist kein notwendiges Erfordernis der Körperverletzung (BGHSt 25, 277, 278).
  • OLG München, 14.02.2008 - 5St RR 143/07

    Körperverletzung: Sexuell motivierte gynäkologische Untersuchung als

    Dies setzt zwar nicht unbedingt das Zufügen eines Schmerzes voraus (BGHSt 25, 277, 278).
  • OLG Karlsruhe, 12.12.2000 - 2 Ss 207/99

    Körperverletzung; Körperliche Misshandlung; Fußtritt; Straßenschuhe; Unerhebliche

    Diese setzt zwar nicht unbedingt das Zufügen eines Schmerzes voraus (BGHSt 25, 277 f), doch darf es sich nicht nur um eine ganz unerhebliche Einwirkung handeln (Tröndle/Fischer aaO § 223 Rdn. 4; Hirsch in LK aaO § 223 Rdn. 9; OLG Düsseldorf NStE Nr. 11 zu § 223 StGB).
  • OLG Hamm, 28.04.2016 - 3 RVs 30/16

    Vollrausch Vorsatz Mindestfeststellungen

    Die demnach allein in Betracht kommende Beeinträchtigung des körperlichen Wohlbefindens setzt nicht unbedingt das Zufügen eines Schmerzes voraus (BGH, Urteil vom 23. Januar 1974 - 3 StR 324/73, juris).
  • BSG, 23.10.1985 - 9a RVg 5/84

    Handgreiflichkeit - Feindseligkeit - Volksfest - Angriff - Abwehr -

  • BGH, 30.11.1977 - 2 StR 540/77

    Körperverletzung durch gewisse Unsanftheit beim Hinausweisen betrunkener oder

  • KG, 30.11.2005 - 1 Ss 321/05

    Rechtsmittelbeschränkung: Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch

  • BGH, 05.02.1986 - 2 StR 682/85

    Anforderungen an niedrige Beweggründe bei Tötung aus Wut und Verärgerung -

  • BGH, 28.05.1974 - 4 StR 188/74

    Schwere Körperverletzung in Tateinheit mit roher Misshandlung eines Abhängigen -

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