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   BGH, 18.10.1972 - 3 StR 1/71   

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https://dejure.org/1972,82
BGH, 18.10.1972 - 3 StR 1/71 (https://dejure.org/1972,82)
BGH, Entscheidung vom 18.10.1972 - 3 StR 1/71 (https://dejure.org/1972,82)
BGH, Entscheidung vom 18. Oktober 1972 - 3 StR 1/71 (https://dejure.org/1972,82)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Öffentliche Verwendung von Kennzeichen ehemaliger nationalsozialistischer Organisationen - Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates - Keine Erfordernis der konkreten Gefährdung für eine Strafbarkeit für das Verwenden von Kennzeichen ehemaliger nationalsozialistischer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 25, 30
  • NJW 1973, 106
  • MDR 1973, 62
  • MDR 1973, 63
 
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Wird zitiert von ... (63)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 29.05.1970 - 3 StR 2/70

    Einziehung von mit einem Hakenkreuz und mit den Farben der Bundesrepublik

    Auszug aus BGH, 18.10.1972 - 3 StR 1/71
    Er wäre sicherlich nicht ausreichend berücksichtigt, wollte man die Strafbarkeit von dem Nachweis einer mit der Verwendung verbundenen verfassungsfeindlichen Absicht, namentlich dem Nachweis einer bekenntnishaften Verwendung des Kennzeichens, abhängig machen, zumal ein solcher Nachweis in der Regel auf Beweisschwierigkeiten stieße (vgl. BGHSt 23, 267, 268).

    Das ergibt sich sowohl aus dem Wortlaut des Absatzes 1 wie aus Absatz 3, für den es bei einer Auslegung des Absatzes 1 im Sinne eines konkreten Gefährdungstatbestandes kaum einen Anwendungsbereich gäbe (vgl. auch BGHSt 23, 267, 268).

    Diese Auslegung geht, insoweit in Übereinstimmung mit der Entscheidung des Senats in BGHSt 23, 267, davon aus, dass Kennzeichen der in § 86a StGB bezeichneten Art leicht den politischen Frieden stören können, und bestimmt von daher den allgemeinen Schutzzweck des Gesetzes; sie zieht darüber hinaus eine einschränkende Folgerung für Ausnahmefälle einer Kennzeichenverwendung, in denen dieser Schutzzweck ersichtlich nicht verletzt wird.

  • BGH, 06.12.1956 - 4 StR 234/56

    Unrechtsbewußtsein und Schuld

    Auszug aus BGH, 18.10.1972 - 3 StR 1/71
    Neue Feststellungen zur inneren Tatseite könnten Anlass zu einer besonderen Prüfung des Unrechtsbewusstseins des Angeklagten geben; dabei wäre die in der Kundgabe von Missachtung (§ 185 StGB) liegende Rechtsgutsverletzung nicht mit zu würdigen (vgl. BGHSt 10, 35; 15, 377).
  • BGH, 28.02.1961 - 1 StR 467/60

    Qualifizierte Delikte - Unrechtsbewußtsein - Kenntnis der Rechtsgutsverletzung -

    Auszug aus BGH, 18.10.1972 - 3 StR 1/71
    Neue Feststellungen zur inneren Tatseite könnten Anlass zu einer besonderen Prüfung des Unrechtsbewusstseins des Angeklagten geben; dabei wäre die in der Kundgabe von Missachtung (§ 185 StGB) liegende Rechtsgutsverletzung nicht mit zu würdigen (vgl. BGHSt 10, 35; 15, 377).
  • BVerwG, 17.11.2017 - 2 C 25.17

    Entfernung eines Polizisten aus dem Beamtenverhältnis wegen mangelnder

    Auf die Frage, ob bereits der zurechenbare "böse Schein" einer verfassungsfeindlichen Einstellung als Pflichtverletzung gewertet werden könnte (vgl. hierzu BVerwG, Beschlüsse vom 17. Mai 2001 - 1 DB 15.01 - Buchholz 232 § 52 BBG Nr. 13 S. 26, vom 21. Dezember 2010 - 2 B 29.10 - Buchholz 232 § 77 BBG Nr. 32 Rn. 8 und vom 7. September 2015 - 2 B 56.14 - Buchholz 235.2 LDisziplinarG Rn. 37 Rn. 5; hierzu auch BGH, Urteil vom 18. Oktober 1972 - 3 StR 1/71 I - BGHSt 25, 30 ) und der Beklagte damit jedenfalls zu einer Distanzierung verpflichtet gewesen wäre, kommt es damit nicht an.
  • BGH, 19.08.2014 - 3 StR 88/14

    Tatort beim Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen

    Die Fahne sowie das Kennzeichen des Hitlergrußes (vgl. BGH, Urteil vom 18. Oktober 1972 - 3 StR 1/71, BGHSt 25, 30) verwendete der Angeklagte öffentlich, indem er das ihn und S. in entsprechender Pose zeigende Foto in ihre Facebook-Profile einstellte.
  • BGH, 15.03.2007 - 3 StR 486/06

    Strafbarkeit der Darstellung durchgestrichener Hakenkreuze

    Das Landgericht hat in seinem Urteil nunmehr - ersichtlich auf der Grundlage der Entscheidung BGHSt 25, 30 - die Auffassung vertreten, "jedenfalls die hier vorliegende Verwendung der Kennzeichen in größerem Umfang sei unabhängig davon strafbar, ob eine innere Distanzierung von nationalsozialistischem Gedankengut bestehe und auch unabhängig davon, ob bei ihnen eine solche Distanzierung bereits durch die Art der Darstellung als solche hinreichend deutlich nach außen in Erscheinung tritt".

    § 86a StGB will darüber hinaus verhindern, dass die Verwendung von Kennzeichen verbotener verfassungsfeindlicher Organisationen - ungeachtet der damit verbundenen Absichten - sich wieder derart einbürgert, dass das Ziel, solche Kennzeichen aus dem Bild des politischen Lebens in der Bundesrepublik grundsätzlich zu verbannen, nicht erreicht wird, mit der Folge, dass sie schließlich auch wieder von den Verfechtern der politischen Ziele, für die das Kennzeichen steht, gefahrlos gebraucht werden können (BGHSt 25, 30, 33 f.; 25, 128, 130 f.).

    Diese Ansicht hat er jedoch 1972 aufgegeben und es für geboten gehalten, solche Kennzeichenverwendungen vom Tatbestand auszuschließen, die dem Schutzzweck der Vorschrift ersichtlich nicht zuwiderlaufen, um eine Überdehnung des Tatbestandes zu vermeiden (BGHSt 25, 30; so auch Sonnen in AK-StGB § 86a Rdn. 13 ff.; Tröndle/Fischer, StGB 54. Aufl. § 86a Rdn. 18 f.).

    aa) Allerdings kann der Entscheidung BGHSt 25, 30, 34 eine Beschränkung der Tatbestandsrestriktion auf Einzelverwendungen der Kennzeichen in Abgrenzung zu deren gehäuftem Gebrauch entnommen werden.

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