Rechtsprechung
   BGH, 29.08.1974 - 4 StR 171/74   

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHSt 25, 365
  • NJW 1974, 2295



Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (84)  

  • BGH, 19.08.1993 - 4 StR 627/92  

    Bedeutung eines Geständnisses bei der Verurteilung wegen Überschreitung der

    Der Bundesgerichtshof hat deshalb eine Abweichung in einer Rechtsfrage angenommen, wenn es Rechtsbegriffe (BGHSt 22, 341, 343), allgemeine Erfahrungssätze (BGHSt 21, 157, 158; 23, 156, 157; 31, 86, 90; 34, 133; 37, 89, 91) oder die rechtlichen Grenzen der freien richterlichen Beweiswürdigung (BGHSt 25, 365, 366 f) zu klären galt.
  • BGH, 26.05.1992 - 5 StR 122/92  

    Nachteilige Schlüsse gegen den Angeklagten, wenn dieser in einem anderen

    In diesen Fällen darf aus dem anfänglichen Schweigen kein Schluß zum Nachteil des Beschuldigten gezogen werden (BGHSt 20, 281; 25, 365, 368; 32, 140, 144; 34, 324, 325; BGH GA 1969, 307; BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1986, 208; BGH NStZ 1986, 325; BGH StV 1983, 321; 1984, 143; 1988, 328; 1989, 383; BGHR StPO § 261 Aussageverhalten 4, 7, 9, 11; BGH Urteil vom 23. November 1976 - 5 StR 567/76 -).

    Eine Teileinlassung in diesem Sinne ist jedoch dann nicht gegeben, wenn der Beschuldigte seine Schuld lediglich grundsätzlich bestreitet (BGHSt 25, 365, 368; 34, 324, 326; BayObLG bei Rüth DAR 1977, 206; 1982, 254; GA 1982, 504; VRS 59, 348; OLG Düsseldorf VRS 55, 360; OLG Hamburg MDR 1976, 864; OLG Koblenz VRS 59, 433).

  • BGH, 10.01.2006 - 5 StR 341/05  

    Mord (Heimtücke; niedrige Beweggründe bei Blutrache und vorheriger Tötung eines

    Denn dabei hat das Schwurgericht die nahe liegende Möglichkeit außer Acht gelassen (vgl. hierzu BGHSt 25, 365, 367), dass solche Beschwichtigungen gegenüber Kindern gerade auch von tatsächlich besorgten Eltern geäußert werden können, die ihre Kinder damit lediglich in Sicherheit wiegen und beruhigen wollen (vgl. Mosbacher NStZ 2005, 690, 691).
mehr
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht