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   BGH, 05.09.1974 - 4 StR 354/74   

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https://dejure.org/1974,560
BGH, 05.09.1974 - 4 StR 354/74 (https://dejure.org/1974,560)
BGH, Entscheidung vom 05.09.1974 - 4 StR 354/74 (https://dejure.org/1974,560)
BGH, Entscheidung vom 05. September 1974 - 4 StR 354/74 (https://dejure.org/1974,560)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Gesetzeseinheit zwischen Autostraßenraub und dem Versuch des Raubes oder der räuberischen Erpressung - Fortsetzung des zur Begehung eines Raubes oder einer räuberischen Erpressung begonnenen Angriffs bis zu deren Vollendung - Verstoß gegen die gerichtliche ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 249, § 255, § 316 a, § 73

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 25, 373
  • NJW 1974, 2098
  • MDR 1974, 1029
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 04.10.1957 - 2 StR 330/57
    Auszug aus BGH, 05.09.1974 - 4 StR 354/74
    Tateinheit liegt vor, wenn eine und dieselbe Handlung zugleich mehrere Straftatbestände erfüllt, Gesetzeseinheit, wenn in einem solchen Fall der Unrechtsgehalt der Handlung durch einen der mehreren Tatbestände erschöpfend erfaßt wird (BGH NJW 1963, 1413 = MDR 1963, 693); dabei muß der eine Straftatbestand eine wenn nicht notwendige, so doch regelmäßige Erscheinungsform des anderen sein (BGHSt 11, 15, 17).
  • BGH, 29.04.1954 - 4 StR 837/53
    Auszug aus BGH, 05.09.1974 - 4 StR 354/74
    Soweit in der Entscheidung 4 StR 837/53 vom 29. April 1954 (insoweit lediglich in VRS 6, 460, 461 abgedruckt) eine andere Auffassung vertreten worden ist, hält der Senat an dieser nicht mehr fest.
  • BGH, 08.07.1969 - 1 StR 12/69
    Auszug aus BGH, 05.09.1974 - 4 StR 354/74
    Denn der Tatbestand des § 316 a StGB setzt weder notwendig noch regelmäßig voraus, daß sich der zur Begehung eines Raubes oder einer räuberischen Erpressung begonnene Angriff bis zu deren Vollendung fortsetzt (BGH NJW 1963, 1430; vgl. BGHSt 14, 386, 391; 15, 322, 323; BGH NJW 1969, 1679).
  • BGH, 05.07.1960 - 5 StR 80/60

    Taxi - § 255 StGB, Gebrauchsanmaßung, vis absoluta, keine Vermögensverfügung, §

    Auszug aus BGH, 05.09.1974 - 4 StR 354/74
    Denn der Tatbestand des § 316 a StGB setzt weder notwendig noch regelmäßig voraus, daß sich der zur Begehung eines Raubes oder einer räuberischen Erpressung begonnene Angriff bis zu deren Vollendung fortsetzt (BGH NJW 1963, 1430; vgl. BGHSt 14, 386, 391; 15, 322, 323; BGH NJW 1969, 1679).
  • BGH, 03.05.1963 - 4 StR 131/63

    Tateinheit zwischen Autostraßenraub und schwerem Raub - Beschränkung des

    Auszug aus BGH, 05.09.1974 - 4 StR 354/74
    Tateinheit liegt vor, wenn eine und dieselbe Handlung zugleich mehrere Straftatbestände erfüllt, Gesetzeseinheit, wenn in einem solchen Fall der Unrechtsgehalt der Handlung durch einen der mehreren Tatbestände erschöpfend erfaßt wird (BGH NJW 1963, 1413 = MDR 1963, 693); dabei muß der eine Straftatbestand eine wenn nicht notwendige, so doch regelmäßige Erscheinungsform des anderen sein (BGHSt 11, 15, 17).
  • BGH, 16.02.1961 - 1 StR 621/60

    Schutzbereich des § 316a Strafgesetzbuch (StGB) - Schutz von Fahrzeuginsassen vor

    Auszug aus BGH, 05.09.1974 - 4 StR 354/74
    Denn der Tatbestand des § 316 a StGB setzt weder notwendig noch regelmäßig voraus, daß sich der zur Begehung eines Raubes oder einer räuberischen Erpressung begonnene Angriff bis zu deren Vollendung fortsetzt (BGH NJW 1963, 1430; vgl. BGHSt 14, 386, 391; 15, 322, 323; BGH NJW 1969, 1679).
  • BGH, 14.01.2021 - 4 StR 95/20

    Alternativvorsatz (Zulässigkeit der Annahme von zwei bedingten

    Andernfalls wäre eine erschöpfende Erfassung des verwirklichten Tatunrechts zum Nachteil aller Geschädigten im Schuldspruch nicht sichergestellt und würde dessen Klarstellungsfunktion nicht vollständig Rechnung getragen (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Oktober 1992 - GSSt 1/92, BGHSt 39, 100, 108; Beschluss vom 27. November 2018 - 2 StR 481/17, BGHSt 63, 253 Rn. 24 und 32; Urteil vom 24. September 1998 - 4 StR 272/98, BGHSt 44, 196, 199; Urteil vom 5. September 1974 - 4 StR 354/74, BGHSt 25, 373, NJW 1974, 2098; Urteil vom 3. Mai 1963 - 4 StR 131/63, NJW 1963, 1413, 1414; v. Heintschel-Heinegg in MüKo-StGB, 4. Aufl., vor § 52 Rn. 17 und 26 mwN).
  • BGH, 20.10.1992 - GSSt 1/92

    Anwendbarkeit des Straftatbestandes des Raubes mit Todesfolge bei vorsätzlicher

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs liegt Gesetzeseinheit nur vor, wenn der Unrechtsgehalt einer Handlung durch einen von mehreren, dem Wortlaut nach anwendbaren Straftatbeständen erschöpfend erfaßt wird (BGHSt 25, 373; 31, 380).

    Die Verletzung des durch den einen Straftatbestand geschützten Rechtsguts muß eine - wenn nicht notwendige, so doch regelmäßige - Erscheinungsform des anderen Tatbestandes sein (RGSt 60, 117, 122; BGHSt 11, 15, 17; 25, 373).

  • BGH, 24.08.2017 - 1 StR 625/16

    Betrug (Prozessbetrug im Insolvenzeröffnungsverfahren; Konkurrenzen: Rechtsgut,

    Das wäre nach der Rechtsprechung des BGH nur dann der Fall, wenn der Unrechtsgehalt einer Handlung durch einen von mehreren, dem Wortlaut nach anwendbaren Straftatbeständen erschöpfend erfasst wird (BGH, Urteile vom 5. September 1974 - 4 StR 354/74, BGHSt 25, 373 Rn. 8 und vom 10. Mai 1983 - 1 StR 98/83, BGHSt 31, 380 Rn. 10; Beschluss vom 1. Februar 2007 - 5 StR 467/06, BGHR StGB § 264 Abs. 1 Konkurrenzen 3 Rn. 9).

    Maßgebend für die Beurteilung sind die Rechtsgüter, gegen die sich der Angriff des Täters richtet und die Tatbestände, die das Gesetz zu ihrem Schutz aufstellt (BGH, Urteil vom 5. September 1974 - 4 StR 354/74, BGHSt 25, 373 Rn. 8).

  • BGH, 10.05.1983 - 1 StR 98/83

    Wertzeichenfälschung - Betrug - Tateinheit - Gesetzeseinheit

    Gesetzeseinheit liegt nur vor, wenn der Unrechtsgehalt einer Handlung durch einen von mehreren dem Wortlaut nach anwendbaren Straftatbestände erschöpfend erfaßt wird (BGHSt 25, 373 ; BGH, NJW 1963, 1413).

    Die Verletzung des durch den einen Straftatbestand geschützten Rechtsguts muß eine - wenn nicht notwendige, so doch regelmäßige - Erscheinungsform der Verwirklichung des anderen Tatbestands sein (RGSt 60, 117 [122] m.w.N.; BGHSt 11, 15 [17]; 25, 373).

  • BGH, 17.10.2000 - 1 StR 118/00

    Bandendiebstahl; Beschränkung der Strafverfolgung bei Diebstahlstaten; Unerlaubte

    Um der erschöpfenden Bestimmung der Schuld willen ist er in den Schuldspruch aufzunehmen (vgl. BGHSt 25, 373; Jescheck/ Weigend Strafrecht AT 5. Aufl. S. 732 f., 735 - 737).
  • BGH, 09.03.1995 - 4 StR 56/95

    Tötungsdelikt - Totschlag - Mord - Schwere Körperverletzung - Konkurrenz -

    Der Große Senat betont in dieser zum Konkurrenzverhältnis zwischen Mord und Raub mit Todesfolge ergangenen Entscheidung, Gesetzeseinheit liege nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHSt 25, 373 [BGH 05.09.1974 - 4 StR 354/74]; 31, 380) [BGH 10.05.1983 - 1 StR 98/83]nur dann vor, wenn der Unrechtsgehalt einer Handlung durch einen von mehreren dem Wortlaut nach anwendbaren Straftatbeständen erschöpfend erfaßt wird.
  • BGH, 05.11.1974 - 1 StR 499/74

    Ausnutzung der dem fliessenden Verkehr eingentümlichen besonderen Gefahrenlage -

    Sollte der Tatrichter auf Grund der neuen Hauptverhandlung zu der Überzeugung kommen, daß der Angeklagte einen räuberischen Angriff im Sinne des § 316 a StGB gegen Serger unternommen hat, so müßte gegenüber einem solchen Verbrechen der Versuch einer räuberischen Erpressung wegen Gesetzeseinheit zurücktreten (BGH NJW 1974, 2098 Nr. 12, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt).
  • BGH, 20.03.1975 - 2 StR 524/74

    Anwendbarkeit von Geldstrafe neben Freiheitsstrafe - Änderung eines Schuldspruchs

    Im Schuldspruch ist die Verurteilung wegen versuchter gemeinschaftlicher schwerer räuberischer Erpressung zu streichen, da zwischen dem Versuch und dem vollendeten Autostraßenraub nicht, wie die Strafkammer annimmt, Tateinheit, sondern Gesetzeseinheit besteht (vgl. BGHSt 25, 373).
  • BGH, 10.08.1976 - 1 StR 389/76

    Verurteilung wegen versuchten Raubes und Urkundenfälschung - Verabredung eines

    Wenn der Tatrichter aufgrund der neuen Hauptverhandlung § 316 a StGB anwendet, tritt demgegenüber der versuchte Raub zurück (BGHSt 25, 373).
  • BGH, 27.04.1983 - 3 StR 143/83

    Verhältnis zwischen dem Versuch der schweren räuberischen Erpressung und dem

    Der nach den Feststellungen vorliegende Versuch schwerer räuberischer Erpressung steht in Gesetzeseinheit mit der vollendeten Tat nach § 316 a StGB (BGHSt 25, 373 [BGH 05.09.1974 - 4 StR 354/74]).
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